Amnesty Report 15. Mai 2017

Ghana 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt.

HINTERGRUND

Im Juni 2016 überprüfte der UN-Menschenrechtsausschuss erstmals die Menschenrechtslage in Ghana, um festzustellen, ob das Land seinen Verpflichtungen nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nachkommt.

Im September 2016 ratifizierte Ghana das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das ein System regelmäßiger Besuche in Hafteinrichtungen vorsieht, um Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene vor Folter und anderen Misshandlungen zu schützen. Im Dezember 2016 fanden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt, bei denen Nana Addo Dankwa Akufo-Addo von der Neuen Patriotischen Partei (New Patriotic Party) zum nächsten Präsidenten gewählt wurde.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Im Februar 2016 wurde das Gesetz zur Überwachung von Postverkehr und Telekommunikation (Interception of Postal Packets and Telecommunication Messages Bill 2015) ins Parlament eingebracht. Es sieht die Überwachung der gesamten Kommunikation zu vage definierten Zwecken wie "Schutz der nationalen Sicherheit" und "allgemeine Kriminalitätsbekämpfung" vor. Aus der Zivilgesellschaft wurde Kritik laut, dass die vagen Formulierungen den Behörden einen zu großen Ermessensspielraum bei der Überwachung einräumten und das Gesetz keine ausreichenden Schutzgarantien enthalte.

Der UN-Menschenrechtsausschuss forderte Ghana auf, die Verabschiedung des Gesetzes zur Informationsfreiheit zu beschleunigen und sicherzustellen, dass dessen Bestimmungen nicht gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen.

FRAUENRECHTE

Der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich besorgt über gesetzliche Regelungen, die Frauen hinsichtlich Immobilien- und Landbesitz, Erbrecht und Zugang zu Bankkrediten benachteiligen. Der Ausschuss beklagte, dass der bereits 2013 eingebrachte Entwurf für ein Gesetz über die Eigentumsrechte von Ehepartnern (Property Rights of Spouses Bill) noch nicht verabschiedet war. In Bezug auf häusliche Gewalt empfahl der Ausschuss, weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung des 2007 verabschiedeten einschlägigen Gesetzes (Domestic Violence Act, 2007) zu gewährleisten, die Sozialleistungen auszuweiten, Zufluchtsräume für Frauen zu schaffen und die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt zu intensivieren.

KINDERRECHTE

Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten 2016 ihre Sorge angesichts der nach wie vor verbreiteten Kinderarbeit. Der UN-Ausschuss forderte das Land auf, Ermittlungen zu den schlimmsten Formen von Kinderarbeit einzuleiten und Kampagnen zu starten, um die Öffentlichkeit stärker über das Problem aufzuklären.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Der UN-Menschenrechtsausschuss empfahl Ghana, einen unabhängigen Mechanismus einzurichten, um mutmaßliches Fehlverhalten von Polizisten zu untersuchen. Außerdem solle das Land sicherstellen, dass die Gesetze und deren Umsetzung in der Praxis die Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen erfüllen.

RECHT AUF GESUNDHEIT

Der UN-Menschenrechtsausschuss wies darauf hin, dass die anhaltende Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen ein wesentlicher Grund dafür sei, dass Patienten mit psychischen Krankheiten nur unzureichend behandelt würden und sich die staatlichen psychiatrischen Einrichtungen in einem schlechten Zustand befänden. Er zeigte sich außerdem besorgt über die Existenz Hunderter sogenannter Gebetslager zur Behandlung von Kranken, insbesondere psychisch Kranken, die privat betrieben würden und keinerlei staatlicher Aufsicht und Kontrolle unterlägen. Der Ausschuss verwies auf Berichte über Folter und andere Misshandlungen in diesen Lagern, u. a. durch Fesselung und erzwungenes Fasten.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern waren weiterhin strafbar. Ghanaische Organisationen berichteten, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle nach wie vor Opfer von Diskriminierung, Polizeischikanen, gewaltsamen Angriffen und Erpressungsversuchen wurden.

TODESSTRAFE

Gerichte verhängten 2016 erneut Todesurteile, obwohl seit 1993 keine Hinrichtungen mehr vollstreckt worden waren. Bei einigen Straftaten war die Verhängung der Todesstrafe weiterhin zwingend vorgeschrieben, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss die automatische und zwingende Verhängung von Todesurteilen 2014 verurteilt hatte. Der Trakt, in dem die meisten zum Tode verurteilten Männer inhaftiert waren, war nach wie vor völlig überbelegt, und die Gefangenen hatten weiterhin keine Möglichkeit, Sport zu treiben oder an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Der Vorschlag des Verfassungsausschusses, die Todesstrafe abzuschaffen, wurde aufgrund von Verzögerungen im Verfassungsprüfungsverfahren noch immer blockiert.

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