Amnesty Report Litauen 27. Mai 2013

Litauen 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Litauen Staatsoberhaupt: Dalia Grybauskaite Regierungschef: Algirdas Butkevicius (löste im Dezember Andrius Kubilius im Amt ab)

Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die Behörden nahmen die Untersuchung zur Beteiligung Litauens an den CIA-Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse nicht wieder auf, obwohl es neue Ermittlungsansätze gab und NGOs neue Daten über außerordentliche Überstellungsflüge nach Litauen vorgelegt hatten. Die Behörden versäumten es auch, strafrechtliche Schritte gegen Personen einzuleiten, die für möglicherweise auf litauischem Hoheitsgebiet verübte Menschenrechtsverletzungen wie Folter und Verschwindenlassen verantwortlich waren.

Im April 2012 besuchten Delegierte des Europäischen Parlaments das Land und kamen zu dem Schluss, dass Litauen keine unabhängige, unparteiische, gründliche und wirksame Untersuchung seiner Beteiligung an den CIA-Programmen durchgeführt hatte. In einem im September vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht wurde Litauen aufgefordert, eine Untersuchung zu seiner Mitverantwortung für diese Programme durchzuführen, die mit den international geltenden Menschenrechtsstandards in Einklang steht.

Diskriminierung – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle

Diskriminierende gesetzliche Bestimmungen sowie andere Vorschriften, die in diskriminierender Weise gegen Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angewendet werden können, blieben weiterhin in Kraft. Dies betraf speziell die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen sowie von Personen, die stellvertretend für diese Bevölkerungsgruppen für die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit eintraten. Darüber hinaus lagen Vorschläge für weitere diskriminierende Bestimmungen vor.

  • Im Juni 2012 wurde der jüngste Versuch zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, mit der das "Propagieren von Homosexualität" in der Öffentlichkeit verboten werden sollte, von einer Mehrheit im Parlament abgelehnt. Das Parlament prüfte einen Vorschlag zur Verfassungsänderung, der vorsah, die Definition von "Familie" auf ein miteinander verheiratetes Paar von Mann und Frau zu beschränken. Dies könnte zur Diskriminierung aufgrund des Familienstatus und der sexuellen Orientierung führen.

Internationale Kontrolle

Am 16. März 2012 nahm der UN-Menschenrechtsrat das Ergebnis der Universellen Regelmäßigen Überprüfung Litauens an. Litauen akzeptierte die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats zum Schutz von Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Ferner sagte es zu, weitere Untersuchungen über die Auswirkungen von Antiterrormaßnahmen – einschließlich der Programme für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse – auf die Menschenrechte durchzuführen. Ende 2012 war die diskriminierende Gesetzgebung jedoch noch immer in Kraft, und die Behörden hatten keine Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffen.

Im Juli rief der UN-Menschenrechtsausschuss Litauen auf sicherzustellen, dass seine Gesetzgebung nicht dahingehend ausgelegt oder angewendet werden kann, dass Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Es müsse garantiert sein, dass diese Personengruppen ihre Menschenrechte wahrnehmen können, einschließlich ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit. Der Ausschuss forderte Litauen zudem auf, die Untersuchungen über Menschenrechtsverletzungen, die Folge von Antiterrormaßnahmen waren, fortzusetzen und die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

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