Amnesty Report Irland 23. Mai 2013

Irland 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Irland Staatsoberhaupt: Michael D. Higgins Regierungschef: Enda Kenny

Es gab heftige Kritik an den Zuständen in einer Jugendhaftanstalt. Erneut wurde die Forderung nach gesetzlichen Regelungen für legale Abtreibungen laut. Ein neues Gesetz stellt die Genitalverstümmelung von Frauen unter Strafe.

Haftbedingungen

Im August 2012 erfolgte die Bekanntgabe eines neuen Verfahrens für die Untersuchung gravierender Beschwerden von Gefangenen durch externe Ermittler. Es beinhaltet die Möglichkeit, den Inspektor für Gefängnisse und Hafteinrichtungen (Inspector of Prisons and Places of Detention) einzuschalten. Die Regierung stellte eine mögliche Ausdehnung des Verfahrens auf weniger gravierende Beschwerden in Aussicht. Diese Reform erfüllte aber noch nicht die 2011 vom UN-Ausschuss gegen Folter formulierten Anforderungen an einen unabhängigen Beschwerdemechanismus.

In einem im Oktober 2012 veröffentlichten Bericht des Inspektors für Gefängnisse und Hafteinrichtungen über die Jugendvollzugsanstalt St. Patrick in Dublin war von Einschüchterungen, harten Bestrafungen und Misshandlungen der dort inhaftierten Jungen und jungen Männer die Rede. Außerdem seien die Bildungsmöglichkeiten für die Häftlinge und ihre ärztliche Versorgung unzureichend. Nach der Veröffentlichung des Berichts kündigte die Regierung Verbesserungen an, z.B. hinsichtlich der Ausbildung der Vollzugsbeamten, sowie eine Untersuchung zum Verhalten einiger Mitarbeiter der Vollzugsanstalt. Schon ab Anfang Mai 2012 wurden keine 16-Jährigen mehr in St. Patrick untergebracht. Besorgnis herrschte jedoch darüber, dass 17-Jährige noch dort einsitzen müssen, da erst 2014 eine spezielle Hafteinrichtung für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht.

Recht auf Gesundheitsversorgung

Die Regierung begann mit einer Überprüfung des Psychiatriegesetzes (Mental Health Act 2001) im Hinblick auf die Frage, ob es den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht. Das Psychiatriegesetz regelt vor allem, unter welchen Umständen eine Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung in einer Klinik zulässig ist.

Im Oktober 2012 starb eine 31-jährige Frau in einem irischen Krankenhaus an einer Blutvergiftung; eine möglicherweise lebensrettende Abtreibung war ihr anscheinend verweigert worden. Dieser Fall machte deutlich, wie unklar die Gesetze und Bestimmungen gefasst sind, nach denen eine Abtreibung vorgenommen werden darf, wenn das Leben einer Schwangeren in Gefahr ist.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Bis Ende 2012 war die Regierung noch nicht der Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter nachgekommen, eine Untersuchung zu den Vorwürfen der Folterung und Misshandlung von Frauen und Mädchen in den als Magdalene Laundries bekannten katholischen Heimen für ledige Mütter in die Wege zu leiten. Auch ein 2011 eingerichteter ressortübergreifender Ausschuss zur "Prüfung der Rolle des Staates bei den Vorfällen in den Magdalene Laundries" hatte noch keinen Bericht vorgelegt.

Im April 2012 wurde das Gesetz zur Ahndung der Genitalverstümmelung von Frauen (Criminal Justice [Female Genital Mutilation] Act) verabschiedet, das derartige Eingriffe unter Strafe stellt. Danach gilt es auch als Straftat, wenn ein Mädchen ins Ausland verbracht wird, um den Eingriff dort vornehmen zu lassen. Außerdem sieht das Gesetz Maßnahmen zum Schutz der Opfer während des Gerichtsverfahrens vor.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im Oktober 2012 billigte das Parlament (Oireachtas) eine Verlängerung der Ermittlungen des sogenannten Smithwick-Tribunals um weitere neun Monate bis Ende Juli 2013. Das Gericht untersucht unter Vorsitz von Richter Peter Smithwick die mutmaßliche Verwicklung von Angehörigen der irischen Polizei (An Garda Síochána) in die Tötung von zwei Beamten der nordirischen Polizei (Royal Ulster Constabulary) durch die Provisional Irish Republican Army im Jahr 1989.

Entwicklungen in Justiz, Verfassung und Institutionen

Im März 2012 unterzeichnete Irland das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Im Juli wurde eine von der Regierung bestellte Verfassungsversammlung eingerichtet, die sich mit der Prüfung bestimmter Aspekte der irischen Verfassung (Bunreacht na hÉireann) wie der Gleichberechtigung der Frau, der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und der Blasphemie befassen soll. Die Prüfung der vollständigen Aufnahme der Menschenrechte und der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in die Verfassung gehört nicht ausdrücklich zu den Aufgaben der Versammlung.

Im November wurde die Verfassung um einige Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern ergänzt.

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