Ecuador 2013
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Amtliche Bezeichnung: Republik Ecuador Staats- und Regierungschef: Rafael Vicente Correa Delgado
Sprecher indigener Gemeinschaften waren mit fragwürdigen Strafanzeigen konfrontiert, mit denen ihr Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden sollte. Die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurden nicht erfüllt.
Hintergrund
Indigenenverbände organisierten 2012 Massendemonstrationen und Blockaden aus Protest gegen Regierungsvorschläge für die Nutzung natürlicher Ressourcen und zur Einforderung des Rechts auf Konsultation.
Im August 2012 gewährte Ecuador dem Gründer von WikiLeaks, Julian Assange, Asyl. Er befand sich zum Jahresende noch in der ecuadorianischen Botschaft in Großbritannien, wo er nach der Ablehnung seines Rechtsmittels gegen die drohende Auslieferung an Schweden durch den Obersten Gerichtshof Großbritanniens Asyl beantragt hatte. In Schweden droht Assange ein Verfahren wegen sexueller Nötigung. Ecuador gewährte ihm mit der Begründung Asyl, dass ihm bei einer Auslieferung an Schweden eine Auslieferung an die USA und damit möglicherweise ein unfaires Verfahren, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, lebenslange Haft oder die Todesstrafe drohen.
Im Oktober 2012 ordnete ein ecuadorianisches Gericht an, dass rund 200 Mio. US-Dollar aus dem Vermögen des Erdölkonzerns Chevron in Ecuador eingefroren werden sollten, um einem früheren Urteil nachzukommen, mit dem indigenen Gemeinden am Amazonas Entschädigungen in Höhe von 18,2 Mrd. US-Dollar für Umweltschäden zugesprochen worden waren. Anfang des Monats war ein von Chevron beim Obersten Gerichtshof der USA eingelegtes Rechtsmittel, mit dem die Kläger daran gehindert werden sollten, den zugestandenen Schadenersatz einzufordern, abgelehnt worden. Im November verfügte ein Gericht in Argentinien das Einfrieren des Vermögens von Chevron in Argentinien, um dem Urteil des ecuadorianischen Gerichtshofs Folge zu leisten.
Im September 2012 unterzeichnete Ecuador die meisten Empfehlungen im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat. Dazu gehörte die Gewährleistung des Rechts auf friedliche Versammlung und Proteste durch Angehörige und Sprecher indigener Gemeinschaften, die Durchführung einer Überprüfung der bestehenden und der vorgeschlagenen Gesetzgebung im Hinblick auf die Meinungsfreiheit sowie die Aufhebung des Straftatbestands der Verleumdung. Dagegen wurde eine Empfehlung zur Gewährleistung des Rechts der indigenen Bevölkerung auf freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung abgelehnt.
Vereinigungsfreiheit
Sprecher von Indigenen- und Kleinbauernverbänden waren mit haltlosen Anklagen wegen Terrorismus, Sabotage und Mord Strafverfolgung, willkürlichen Festnahmen und strengen Kautionsauflagen konfrontiert, mit denen sie an Protesten gegen Maßnahmen und Gesetze der Regierung gehindert werden sollten. In den meisten Fällen wurden die Klagen von den Gerichten als unbegründet abgewiesen. Zum Jahresende standen jedoch noch drei Indigenen- und Kleinbauernsprecher unter Anklage. Sie befanden sich unter Auflagen auf freiem Fuß. Drei weitere wurden zu kurzen Haftstrafen verurteilt.
- Im August 2012 wurden Carlos Pérez, Sprecher der Organisation für kommunale Wasserversorgung in der Provinz Azuay, Federico Guzmán, Vorsitzender des Gemeindevorstands (Junta Parroquial) von Victoria del Portete, und Efraín Arpi, Sprecher der Gemeinde Tarqui, wegen der Errichtung einer Straßensperre bei einer Demonstration gegen ein neues Gesetz in der Provinz Azuay zu einer Haftstrafe von acht Tagen verurteilt. Die Männer hatten geltend gemacht, dass das Gesetz den Zugang ihrer Gemeinden zu Wasser beeinträchtigen würde und sie außerdem nicht angemessen befragt worden seien. Federico Guzmán und Efraín Arpi hatten angegeben, nicht direkt an dem Protest beteiligt gewesen zu sein. Carlos Pérez gab seine Beteiligung zu, führte jedoch an, dass der Verkehr alle 30 Minuten fließen durfte und dass auch Rettungsfahrzeuge passieren konnten. Bis Jahresende war noch kein Haftbefehl gegen die Verurteilten erlassen worden.
Rechte indigener Bevölkerungsgruppen
Im Juli 2012 bestätigte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Ecuador keine Befragung der indigenen Kichwa in Sarayaku (Provinz Pastaza) zu einem auf ihrem Territorium geplanten Erdölprojekt durchgeführt hatte. Es wies den Staat Ecuador an, den auf dem Gebiet von Sarayaku deponierten Sprengstoff zu entfernen bzw. zu entschärfen, die Gemeinde vor zukünftigen, sie betreffenden Entwicklungsprojekten zu befragen und Schritte zu unternehmen, um u.a. das Recht auf vorherige Konsultation aller indigenen Bevölkerungsgruppen umzusetzen.
Im November begann die öffentliche Ausschreibung für die Erdölförderung in der Amazonasregion. Dabei gab es Bedenken, dass möglicherweise betroffene indigene Gemeinden vorher nicht befragt worden waren.
In einem im August 2012 veröffentlichten Bericht äußerte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung Bedenken angesichts des Fehlens eines regulierten, systematischen Verfahrens zur Konsultation der indigenen Bevölkerung in sie betreffenden Angelegenheiten wie der Förderung natürlicher Ressourcen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Es bestand die Befürchtung, dass Gesetze zu Straftatbeständen wie Beleidigung unter Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen Journalisten eingesetzt wurden, wodurch auch andere regierungskritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden könnten.
- Im Februar 2012 bestätigte der Nationale Gerichtshof die Verhängung einer dreijährigen Haftstrafe und einer Entschädigungszahlung in Höhe von 40 Mio. US-Dollar wegen Verleumdung gegen drei Eigentümer und einen Journalisten der Zeitung El Universo. Sie hatten den Präsidenten in einem Artikel als "Diktator" bezeichnet und ihn beschuldigt, bei den Polizeiprotesten im September 2010 den Schießbefehl auf ein Krankenhaus erteilt zu haben. Alle vier Männer wurden später vom Präsidenten begnadigt.