Vereinigte Staaten von Amerika 2012
Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Staaten von Amerika Staats- und Regierungschef: Barack H. Obama Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 313,1 Mio. Lebenserwartung: 78,5 Jahre Kindersterblichkeit: 7,8 pro 1000 Lebendgeburten
Im Jahr 2011 wurden 43 Menschen hingerichtet. Nach wie vor boten grausame Haftbedingungen Anlass zu Kritik. In Guantánamo wurden weiterhin zahlreiche Gefangene in unbefristeter Militärhaft gehalten. Die Regierung kündigte an, sie strebe für sechs dieser Gefangenen in Verfahren vor einer Militärkommission Todesurteile an. Auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Bagram in Afghanistan waren Ende des Jahres etwa 3000 Menschen inhaftiert. Der Einsatz tödlicher Gewalt im Rahmen von Antiterrormaßnahmen ließ erhebliche Besorgnis aufkommen. Auch die anhaltenden Berichte über exzessive Gewaltanwendung bei der Strafverfolgung in den USA boten Anlass zur Sorge.
Antiterrormaßnahmen und Sicherheit
Haftlager in Guantánamo Bay Ende 2011 war die von Präsident Barack Obama versprochene Frist, bis zu der das Gefangenenlager Guantánamo spätestens geschlossen sein sollte, schon fast zwei Jahre überschritten. Noch immer waren dort 171 Männer inhaftiert, darunter vier, die von einer Militärkommission schuldig befunden worden waren.
Ein Gefangener wurde im Berichtsjahr aus dem Haftlager entlassen. Zwei afghanische Gefangene starben. Einer der beiden starb eines natürlichen Todes, der andere soll Selbstmord verübt haben. Damit sind bislang, soweit bekannt, acht Gefangene während der Haft in Guantánamo gestorben.
Am 31. Dezember trat durch die Unterschrift von Präsident Obama das Gesetzespaket über den Verteidigungshaushalt in Kraft (National Defense Authorization Act), das u.a. die zeitlich unbefristete Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Antiterrormaßnahmen ermöglicht.
Verfahren gegen Guantánamo-Häftlinge Am 4. April 2011 gab US-Justizminister Eric Holder bekannt, dass sich die fünf Guantánamo-Häftlinge, die als mutmaßliche Haupttäter der Anschläge vom 11. September 2001 angeklagt wurden – Khalid Sheikh Mohammed, Walid bin Attash, Ramzi bin al-Shibh, ’Ali ’Abd al-Aziz und Mustafa al-Hawsawi – vor einer Militärkommission in Guantánamo verantworten müssen. Damit rückte er von seinem im November 2009 angekündigten Vorhaben ab, die fünf in den USA vor ein ziviles Bundesgericht zu stellen. Justizminister Holder machte Abgeordnete des Kongresses für diese Kehrtwende verantwortlich. Durch ihre Auflagen hätten sie die Regierung daran gehindert, auch nur einen Guantánamo-Häftling für ein Gerichtsverfahren auf das US-amerikanische Festland zu überstellen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Fall eines Schuldspruchs gegen die fünf Gefangenen die Todesstrafe. Ende 2011 hatten die Verfahren noch nicht begonnen. Die fünf Häftlinge waren bereits vor ihrer Verlegung nach Guantánamo im Jahr 2006 bis zu vier Jahre in geheimen CIA-Gefängnissen in Gewahrsam gehalten worden.
Im September 2011 ordnete die für die Militärkommissionen zuständige Behörde (Convening Authority) ein Verfahren gegen den saudi-arabischen Staatsangehörigen ’Abd al Rahim al-Nashiri an. Im Falle einer Verurteilung droht ihm die Todesstrafe. Die Regierung versicherte, al-Nashiri könne auch dann wieder in unbefristete Haft genommen werden, wenn er freigesprochen werden sollte. Das Verfahren vor der Militärkommission war Ende 2011 noch anhängig.
Im Februar 2011 bekannte sich der Sudanese Noor Uthman Muhammed vor einer Militärkommission der materiellen Unterstützung des Terrorismus schuldig und wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Als Gegenleistung für seine Zusage, in künftigen Verfahren vor Militärkommissionen oder vor Gerichten der zivilen Justiz für die USA auszusagen, wurde seine Haftstrafe bis auf 34 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Noor Uthman Muhammed war der sechste Guantánamo-Häftling, der seit 2001 von einer Militärkommission verurteilt wurde. Vier der Verurteilten hatten sich schuldig bekannt.
Der kanadische Staatsbürger Omar Khadr, der im Alter von 15 Jahren in Afghanistan in US-Militärgewahrsam genommen worden war, befand sich Ende 2011 noch immer in Guantánamo. Nachdem er sich in fünf Anklagepunkten wegen "Kriegsverbrechen" schuldig bekannt hatte, war er 2010 von einer Militärkommission zu einer Haftstrafe von 40 Jahren verurteilt worden. Später wurde die Strafe auf acht Jahre reduziert. Die kanadischen und die US-amerikanischen Behörden hatten sich darauf verständigt, ihn nach einem Jahr in US-Gewahrsam zur Verbüßung der Reststrafe nach Kanada zu überstellen. Dieses Jahr war im Oktober 2011 verstrichen.
Die Berufungsinstanz für Militärkommissionen (Court of Military Commissions Review) gab eine Stellungnahme zu den Fällen der jemenitischen Staatsbürger Salim Ahmed Hamdan und Ali Hamza Ahmad Suliman Al Bahlul ab, die von Militärkommissionen verurteilt worden waren. Sie bestätigte in beiden Fällen das Urteil und das Strafmaß.
Im Januar 2011 verhängte ein Bezirksgericht in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe als Strafmaß für den tansanischen Staatsbürger Ahmed Khalfan Ghailani. Er war im November 2010 im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen auf US-Botschaften in Kenia und Tansania im Jahr 1998 schuldig gesprochen worden. Bevor er 2009 nach New York überstellt wurde, war er zwei Jahre in einem geheimen Haftlager der CIA und anschließend fast drei Jahre in Guantánamo inhaftiert. Ende 2011 war er noch immer der einzige ehemalige Guantánamo-Häftling, der für ein Verfahren vor einem Gericht der zivilen Justiz auf das US-amerikanische Festland überstellt worden war.
US-Haftlager in Afghanistan Hunderte von Gefangenen wurden im Haftzentrum Detention Facility in Parwan (DFIP) auf dem Gelände des US-Militärstützpunkts Bagram in Afghanistan festgehalten. Im September 2011 waren 3100 Personen im DFIP inhaftiert und damit etwa dreimal so viele wie im Vorjahr. Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) handelte es sich bei den meisten Gefangenen um afghanische Staatsangehörige, die von den Koalitionsstreitkräften im Süden und Osten des Landes in Gewahrsam genommen worden waren. Das US-Verteidigungsministerium teilte mit, im Januar habe der Prozess zur Übergabe des DFIP an die afghanischen Behörden begonnen; ein Trakt des Gefängnisses sei bereits dem afghanischen Verteidigungsministerium unterstellt worden (siehe Länderbericht Afghanistan).
In den USA war nach wie vor juristisch umstritten, ob den Häftlingen in Bagram Zugang zu US-amerikanischen Gerichten der zivilen Justiz gewährt werden sollte, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung überprüfen zu lassen. Im Mai 2010 hatte das Berufungsgericht die Entscheidung eines Bundesbezirksrichters aus dem Jahr 2009 aufgehoben, der drei Bagram-Häftlingen, die keine afghanischen Staatsbürger waren und auch nicht in Afghanistan festgenommen worden waren, das Recht zugesprochen hatte, ihre Haft vor seinem Gericht anzufechten.
Andere Haftlager und Verfahren Der somalische Staatsangehörige Ahmed Abdulkadir Warsame wurde im April 2011 im Golf von Aden von US-Streitkräften festgenommen und Anfang Juli in die USA gebracht, wo man ihn als Terrorverdächtigen unter Anklage stellte. Offenbar war er vor seiner Überstellung in die USA mindestens sechs Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt und mindestens zwei Wochen an einem geheimen Ort inhaftiert worden. Als Amnesty International Besorgnis äußerte bezüglich seiner Behandlung vor der Überstellung, antworteten die Behörden, die US-Regierung habe wiederholt betont, sie befinde sich im Krieg gegen Al-Qaida und deren Verbündete und werde alle rechtlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den Feind zu besiegen, dazu zähle auch Inhaftierung.
Straflosigkeit
Die unter der Präsidentschaft von George W. Bush im Rahmen des CIA-Programms für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse begangenen Menschenrechtsverletzungen wurden auch im Jahr 2011 nicht geahndet. Im Zuge dieses Programms waren Personen unter Umgehung der juristischen und verwaltungstechnischen Verfahren von einem Staat in einen anderen gebracht worden.
Am 16. Mai 2011 lehnte der Oberste Gerichtshof die Anhörung in der Sache Binyam Mohamed und andere gegen Jeppesen Dataplan Inc. zur Praxis der Überstellungen ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz aus dem Jahr 2010, die eine Klage von fünf Männern abgewiesen hatte. Die Männer hatten gegen das im Auftrag der CIA operierende Charterunternehmen geklagt und den Vorwurf erhoben, sie seien im Rahmen des Programms für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse Opfer des Verschwindenlassens und der Folter bzw. anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung durch Vertreter von US-Behörden sowie anderer Staaten geworden. Im November legten sie ihren Fall der Interamerikanischen Menschenrechtskommission vor.
Am 30. Juni 2011 gab Justizminister Holder bekannt, die "Voruntersuchung" zu den Verhörpraktiken der CIA sei beendet. Er schließe sich der Empfehlung der Staatsanwaltschaft an, im Zusammenhang mit zwei Todesfällen in Gewahrsam der CIA "umfassende strafrechtliche Ermittlungen" einzuleiten; weitere Ermittlungen in anderen Fällen seien hingegen nicht erforderlich.
Im Oktober lehnte ein Richter am Bundesgericht in New York die Zulassung einer Klage gegen die CIA wegen Missachtung des Gerichts ab. Dabei ging es um die Vernichtung von Videoaufzeichnungen, die die Vernehmung von Gefangenen an einem geheimen Haftort dokumentierten. Die Bänder, die Beweise für die Anwendung "verschärfter Verhörtechniken" wie Waterboarding enthielten, waren 2005 vernichtet worden, über ein Jahr nachdem das Gericht die Regierung aufgefordert hatte, Dokumente zur Behandlung von Gefangenen vorzulegen bzw. zu benennen.
Einsatz tödlicher Gewalt
Am 2. Mai 2011 wurden Osama bin Laden und mehrere weitere Personen auf einem Grundstück im pakistanischen Abbottabad bei einem Einsatz von US-Spezialkräften getötet. Die US-Regierung betonte, die Operation sei auf der Grundlage der US-amerikanischen Theorie eines globalen bewaffneten Konflikts zwischen den USA und Al-Qaida erfolgt, auf den die internationalen Menschenrechtsnormen nach Auffassung der USA keine Anwendung finden könnten. Solange es vonseiten der US-Behörden keine näheren Erläuterungen gibt, muss davon ausgegangen werden, dass die Tötung von Osama bin Laden rechtswidrig war.
Am 30. September kamen Anwar al-Awlaki, Samir Khan und mindestens zwei weitere Personen bei einem US-Drohnenangriff auf ihren Fahrzeugkonvoi im Jemen ums Leben. Amnesty International äußerte gegenüber den US-Behörden die Befürchtung, dass diese Tötungen außergerichtlichen Hinrichtungen gleichkommen könnten. Bis Ende 2011 hatten die Behörden darauf noch nicht geantwortet.
Exzessive Gewaltanwendung
Mindestens 43 Menschen starben im Jahr 2011 nach Polizeieinsätzen mit Taser-Waffen. Damit stieg die Zahl der seit 2001 durch Elektroschockwaffen getöteten Menschen auf 497. Zwar führten die Amtsärzte den Tod in solchen Fällen meist auf gesundheitliche Probleme der Betroffenen zurück, doch in mindestens 60 Todesfällen hieß es, der Einsatz von Taser-Waffen sei ein ausschlaggebender Faktor gewesen oder habe zum Tod beigetragen. Die meisten der Getöteten waren unbewaffnet, und viele schienen zum Zeitpunkt des Taser-Angriffs keine ernste Gefahr darzustellen.
Im Mai 2011 veröffentlichte das Nationale Justizinstitut einen Bericht, der Todesfälle nach dem Einsatz von Elektroimpulsgeräten wie Taser-Waffen untersuchte. Darin hieß es, es gebe keine "gesicherten medizinischen Hinweise" darauf, dass normalen, gesunden Erwachsenen durch diese Waffen ein hohes Todes- oder Verletzungsrisiko drohe. Gleichwohl stellte der Bericht fest, dass viele dieser Todesfälle in Zusammenhang mit mehrfachem oder länger andauerndem Einsatz dieser Geräte standen, und es wurde empfohlen, von einem solchen Gebrauch Abstand zu nehmen. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die Grenzwerte für Taser-Impulse möglicherweise nicht auf Kinder, Personen mit Herzproblemen, ältere Menschen, Schwangere und andere Personen mit "potenziellen Risikofaktoren" anwendbar seien.
Amnesty International drängte die Strafverfolgungsbehörden weiter, den Einsatz dieser Waffen ganz einzustellen oder zumindest strikt auf Situationen zu beschränken, in denen unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht. Es gab Beschwerden wegen exzessiver Gewaltanwendung bei Polizeieinsätzen gegen Demonstrierende im Zusammenhang mit der Bewegung Occupy Wall Street. Der Polizei wurde vorgeworfen, bei dem Versuch, Protestkundgebungen im kalifornischen Oakland im Oktober und November aufzulösen, Schlagstöcke eingesetzt sowie Tränengas, Blendgranaten und bean-bag-Geschosse (mit Schrot gefüllte Beutel) wahllos in die überwiegend friedliche Menge gefeuert zu haben. Mindestens zwei Personen wurden schwer verletzt. Ende des Jahres war in der Sache eine Zivilklage anhängig. In Tulsa, Oklahoma, und in Seattle, Washington, setzte die Polizei Pfefferspray gegen friedliche Demonstrierende ein.
2011 wurden drei Personen, darunter zwei Jugendliche, von der US-Grenzschutzpolizei bei verschiedenen Vorfällen erschossen, weil sie angeblich patrouillierende Beamte an der Grenze zu Mexiko mit Steinen beworfen hatten. Zwei der Opfer befanden sich Berichten zufolge auf der mexikanischen Seite und wurden über die Grenze hinweg erschossen. Die Untersuchung des US-Justizministeriums zum Tod des 15-jährigen Sergio Adrián Hernández Güereca, der 2010 unter ähnlichen Umständen sein Leben verloren hatte, war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.
Haftbedingungen
Im Juli und Oktober 2011 traten in Kalifornien Tausende von Häftlingen in den Hungerstreik, um gegen grausame Isolationshaftbedingungen in kalifornischen Hochsicherheitstrakten (Security Housing Units – SHU) zu protestieren. Im Gefängnis Pelican Bay State Prison waren in einem solchen Trakt mehr als 1000 Insassen 22 Stunden täglich in fensterlosen Zellen eingesperrt. Bereits 1995 hatte ein Gericht festgestellt, diese Bedingungen könnten "die Grenzen dessen überschreiten, was die meisten Menschen psychisch ertragen können". Zum Zeitpunkt des Hungerstreiks hatten in Pelican Bay mehr als 500 Häftlinge mindestens zehn Jahre unter diesen Bedingungen zugebracht, 78 waren schon seit 20 Jahren oder noch länger im Hochsicherheitstrakt inhaftiert. Ende des Jahres wurde eine Reihe von Reformen geprüft, darunter auch Änderungen der Verfahren, nach denen gegen mutmaßliche Gang-Mitglieder zeitlich unbegrenzte Isolationshaft im Hochsicherheitstrakt verhängt werden kann. Amnesty International und andere Organisationen verurteilten die Disziplinarmaßnahmen, die gegen die Hungerstreikenden ergriffen wurden, und forderten ein Ende der unmenschlichen Bedingungen. Auch in anderen US-Bundesstaaten wie Arizona und Texas saßen Tausende Gefangene in ähnlichen Isolationstrakten ein.
Der US-Soldat und mutmaßliche WikiLeaks-Informant Bradley Manning verbrachte die ersten elf Monate seiner Untersuchungshaft in einer Isolationszelle auf dem Marinestützpunkt Quantico im Bundesstaat Virginia. Seine Haftbedingungen verbesserten sich, als man ihn im April 2011 in ein Militärgefängnis mittlerer Sicherheitsstufe verlegte und ihm Kontakt zu anderen Untersuchungshäftlingen gewährte. Am 16. Dezember erschien Bradley Manning zu einer ersten Anhörung vor einem Militärgericht.
Kinderrechte
Im März 2011 erklärte die US-Regierung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat, sie unterstütze die Zielsetzungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Man akzeptiere auch die im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) von anderen Regierungen geäußerte Aufforderung an die USA, das Übereinkommen zu ratifizieren. Ende des Jahres waren Somalia und die USA die beiden einzigen Staaten, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert hatten. Im August 2011 wurde der Fall des 13-jährigen Jordan Brown an ein Jugendgericht in Pennsylvania überstellt. Dem zur Tatzeit Elfjährigen hatten ein Verfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht und eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit der Freilassung auf Bewährung gedroht.
Im November erklärte sich der Oberste Gerichtshof zur Behandlung der Frage bereit, ob die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Freilassung auf Bewährung für Jugendliche, die ein Tötungsdelikt begangen haben, abgeschafft werden soll. Eine Entscheidung wird nicht vor Mitte 2012 erwartet. 2010 hatte der Gerichtshof bereits verboten, diese Strafe auf Personen unter 18 Jahren anzuwenden, die kein Tötungsdelikt begangen haben.
Rechte von Migranten
In September 2011 verfügte eine Bundesrichterin, dass Teile eines neuen Gesetzes des Bundesstaats Alabama gegen illegale Einwanderung zunächst nicht in Kraft treten dürften. Andere Bestimmungen des Gesetzes blieben unbeanstandet. Dazu zählte eine Verpflichtung der staatlichen und lokalen Polizeikräfte, im Rahmen von Verkehrskontrollen routinemäßig auch den Aufenthaltsstatus der Fahrzeuginsassen zu prüfen, sollte ein "begründeter Verdacht" vorliegen, dass es sich um Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung handeln könnte. Ende des Jahres waren gegen das neue Gesetz, das als das strengste Einwanderungsgesetz in den USA gilt, Klagen des US-Justizministeriums sowie kirchlicher Organisationen und Bürgerrechtsgruppen anhängig. Auch in den Bundesstaaten Georgia, South Carolina, Indiana und Utah waren Klagen gegen ähnliche Einwanderungsgesetze anhängig.
Recht auf Gesundheit – Müttersterblichkeit
Auch 2011 starben noch immer Hunderte von Frauen an vermeidbaren Komplikationen während einer Schwangerschaft. Im Hinblick auf die von der Regierung gesetzten Ziele zur Verringerung der Müttersterblichkeit wurden keine Fortschritte erzielt. Die medizinische Versorgung war nach wie vor ungleich und abhängig von Faktoren wie Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit, Wohnort und Einkommen. Um die Ungleichbehandlung zu beseitigen, wurden mehrere Gesetzesvorlagen in den Kongress eingebracht. Sie zielten darauf ab, den Bundesstaaten Geld zur Verfügung zu stellen, um Gremien zur Auswertung der Mortalitätsstatistiken einzurichten und für eine Verbreitung beispielhafter Vorgehensweisen zu sorgen. Ende des Jahres hatte jedoch noch keine dieser Vorlagen Gesetzeskraft erlangt.
Es waren noch immer Klagen gegen die Gesundheitsreform von 2010 anhängig.
Todesstrafe
Im Jahr 2011 wurden in den USA 43 Gefangene hingerichtet. Die Männer starben alle durch eine tödliche Injektion. Damit stieg die Gesamtzahl der seit Aufhebung des Moratoriums durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 1976 vollstreckten Hinrichtungen auf 1277.
Im März schaffte Illinois als 16. Bundesstaat der USA die Todesstrafe ab. Im November verhängte der Gouverneur von Oregon ein Moratorium für alle Hinrichtungen in seinem Bundesstaat und forderte eine "längst überfällige Neubewertung" der Todesstrafe. Im November wurde im Bundesstaat Idaho die erste Hinrichtung seit 17 Jahren vollstreckt.
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Am 16. Juni 2011 wurde in Alabama die Todesstrafe gegen Eddie Powell vollstreckt, obwohl glaubhafte Beweise dafür vorlagen, dass er psychisch krank war, und die Hinrichtung von psychisch Kranken gegen die US-amerikanische Verfassung verstößt.
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Der mexikanische Staatsbürger Humberto Leal García wurde am 7. Juli in Texas hingerichtet. Ihm waren nach seiner Inhaftierung alle konsularischen Rechte verweigert worden. Damit verstieß seine Hinrichtung gegen internationales Recht und gegen eine richterliche Anordnung des Internationalen Gerichtshofs.
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Troy Davis wurde am 21. September in Georgia hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft bestanden. Die Hinrichtung erfolgte ungeachtet Hunderttausender Gesuche um Begnadigung.
- Am 28. September wurde in Florida das Todesurteil gegen Manuel Valle vollstreckt, der 30 Jahre in der Todeszelle verbracht hatte.
Amnesty International: Missionen und Berichte
Vertreter von Amnesty International besuchten im Februar, Juli und November die USA und nahmen im November in Guantánamo als Beobachter an Verfahren vor einer Militärkommission teil.
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Cruel conditions for pre-trial detainees in US federal custody (AMR 51/030/2011)
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USA: 100 years in solitary – the "Angola 3" and their fight for justice (AMR 51/041/2011)
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USA: Guantánamo – A decade of damage to human rights (AMR 51/103/2011)
- USA: Deadly Delivery: The Maternal Health Care Crisis in the USA, One Year Update, Spring 2011 (AMR 51/108/2011)