Amnesty Report Spanien 09. Mai 2012

Spanien 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I. Regierungschef: Mariano Rajoy Brey (löste im Dezember José Luis Rodríguez Zapatero im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 46,5 Mio. Lebenserwartung: 81,4 Jahre Kindersterblichkeit: 4,1 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,7%

Berichten zufolge machte die Polizei bei Demonstrationen exzessiven Gebrauch von Gewalt. Spanien hielt auch weiterhin an der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt für Terrorismusverdächtige fest. Angehörige ethnischer Minderheiten wurden gezielt Personenkontrollen unterzogen. Die bewaffnete Gruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA) verkündete das Ende ihres bewaffneten Kampfes.

Hintergrund

Am 10. Januar rief die bewaffnete baskische Gruppe ETA einseitig einen dauerhaften und allgemeingültigen Waffenstillstand aus. Am 20. Oktober verkündete die ETA das Ende ihres bewaffneten Kampfes.

Ab dem 15. Mai kam es in Städten in ganz Spanien zu Demonstrationen der als "15-M" (15. Mai) und Los Indignados (Die Empörten) bekannten Bewegung. Die Demonstrierenden verlangten einen politischen und ökonomischen Wandel sowie sozialpolitische Veränderungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Gesundheit.

Am 20. November siegte die konservative spanische Volkspartei (Partido Popular – PP) mit einer absoluten Mehrheit bei den Parlamentswahlen. Im Dezember wurde Mariano Rajoy zum Ministerpräsidenten gewählt.

Folter und andere Misshandlungen

Berichten zufolge machten Beamte mit Polizeibefugnissen bei landesweiten Demonstrationen der Bewegung 15-M zwischen Mai und August 2011 exzessiven Gebrauch von Gewalt.

  • Am 27. Mai griffen Einheiten der autonomen katalanischen Polizei ein, um Demonstrierende auf der Plaça de Catalunya in Barcelona zu zerstreuen. Berichte, nach denen die Bereitschaftspolizei friedliche Demonstrierende mit Stöcken schlug und Gummigeschosse auf sie abfeuerte, wurden durch medizinische Beweise und Videomaterial untermauert. Die Polizeibeamten sollen keine Erkennungszeichen auf ihren Uniformen getragen haben. Am 8. Juni ließ die katalanische Regierung verlauten, dass eine Untersuchung der Anschuldigungen wegen exzessiver Gewaltanwendung nicht erforderlich sei.

  • Angela Jaramillo berichtete, sie habe am 4. August allein in der Nähe der Demonstration in der Calle Castellana in Madrid gestanden, als eine Bereitschaftspolizistin sie ins Gesicht und auf die Beine geschlagen habe. Eine andere Frau, die Angela Jaramillo Hilfe leistete, berichtete ebenfalls von wiederholten Schlägen durch die Bereitschaftspolizei, bei denen sie Verletzungen an Hals, Hüfte und Beinen erlitten habe. Beide erstatteten am nächsten Tag Anzeige gegen die Polizei.

  • Am 17. Oktober verurteilte das Provinzgericht Barcelona (Audiencia Provincial de Barcelona) zwei städtische Polizeibeamte wegen der Folter eines Studenten aus Trinidad und Tobago im September 2006 zu 27 Monaten Gefängnis. Die beiden Beamten waren auch in einen früheren Zwischenfall aus dem Jahr 2006 involviert, bei dem drei andere Männer gegen sie Anzeige wegen Misshandlung erstattet hatten. Die Ermittlungen in diesem Fall waren jedoch im Juli 2007 eingestellt worden.

Im Januar schaffte die katalanische Regierung den Kodex für Polizeiethik ab, mit dem der Europäische Kodex für Polizeiethik umgesetzt werden sollte. Der Ausschuss für Polizeiethik, der den Auftrag hatte, Personenbeschwerden über polizeiliches Verhalten entgegenzunehmen und zu untersuchen sowie die Einhaltung des Kodex für Polizeiethik zu bewerten, wurde aufgelöst, nachdem die meisten seiner Mitglieder zurückgetreten waren.

  • Zum Jahresende war das Gerichtsverfahren gegen die beiden Polizeibeamten, die beschuldigt wurden, Osamuyia Akpitaye bei seiner Abschiebung aus Spanien im Juni 2007 getötet zu haben, noch nicht eröffnet worden.

  • Im November sprach der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) vier Angehörige der Guardia Civil frei, die im Dezember 2010 vom Strafgericht von Guipúzcoa wegen der Folter von Igor Portu und Mattin Sarasola am 6. Januar 2008 in Polizeigewahrsam verurteilt worden waren.

  • Ali Aarrass, der die marokkanische und belgische Staatsbürgerschaft besitzt und in Marokko unter Terrorismusverdacht stand, wurde im November in Rabat zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Er war im Dezember 2010 von Spanien nach Marokko ausgeliefert worden. Damit verstießen die spanischen Behörden gegen vom UN-Menschenrechtsausschuss angeordnete Interimsmaßnahmen, mit denen das Land aufgefordert worden war, dem Auslieferungsgesuch Marokkos nicht nachzukommen. Die Anwälte von Ali Aarrass in Belgien hatten daraufhin wiederholt Beschuldigungen erhoben, er sei von marokkanischen Sicherheitsbeamten gefoltert worden und habe kein faires Verfahren erhalten. Eine Beschwerde gegen Spanien beim Menschenrechtsausschuss war zum Jahresende noch anhängig.

  • Den syrischen Staatsbürgern Mohamed Zaher Asade und Hasan Alhusein, die im September 2010 nach Verbüßung achtjähriger Haftstrafen wegen terroristischer Aktivitäten aus dem Gefängnis entlassen wurden, drohte nach wie vor die Ausweisung nach Syrien, obwohl sie dort der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt wären. Mohamed Zaher Asade hatte gegen seine Ausweisung Rechtsmittel eingelegt, doch wurde sein Antrag, die Ausweisung bis zu einem endgültigen Urteil auszusetzen, abgelehnt. Ein im August gegen Hasan Alhusein erlassener Ausweisungsbefehl war zum Ende des Berichtsjahrs noch anhängig.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit – Haft ohne Kontakt zur Außenwelt

Spanien ignorierte auch 2011 Forderungen internationaler Menschenrechtsinstitutionen, die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt für Personen, die terroristischer Aktivitäten verdächtigt wurden, einzustellen. Danach können Verdächtige bis zu 13 Tage lang festgehalten werden und dürfen in diesem Zeitraum keinen eigenen Anwalt beauftragen oder sich unter vier Augen mit ihrem Pflichtverteidiger beraten, auch haben sie weder Zugang zu einem Arzt ihrer Wahl, noch können sie Angehörige über ihren Verbleib informieren.

  • Im März befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Beristain Ukar gegen Spanien, dass Spanien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Das Land habe es versäumt, dem Vorwurf von Aritz Beristain Ukar nachzugehen, er sei im September 2002 während seiner Haft ohne Kontakt zur Außenwelt misshandelt worden.

  • Am 15. Februar sprach der Oberste Gerichtshof Mohamed Fahsi von der Anklage frei, einer terroristischen Organisation anzugehören, und ordnete eine Untersuchung seines Vorwurfs an, er sei im Januar 2006 während seiner viertägigen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert worden.

  • Am 25. Januar ordnete das Bezirksgericht Madrid gerichtliche Ermittlungen zur Klage von María Mercedes Alcocer an, die den Vorwurf erhob, sie sei im Dezember 2008 während der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert worden. Am 30. Mai 2011 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil gegen María Mercedes Alcocer wegen der Zusammenarbeit mit einer bewaffneten Gruppierung auf, da der einzige Beweis gegen sie in einer Aussage bestand, die sie während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gemacht hatte.

Rassismus und Diskriminierung

Angehörige ethnischer Minderheiten wurden weiterhin gezielt diskriminierenden Personenkontrollen unterzogen. Menschen, die sich gegen dieses Vorgehen wandten und diese Kontrollen beobachteten, drohten Gerichtsverfahren wegen der Behinderung von Polizeiarbeit. Im März forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung Spanien auf, die Praxis von Personenkontrollen nach der ethnischen Herkunft oder dem äußeren Erscheinungsbild einzustellen. Bis Jahresende waren von den Behörden, die ein derartiges Vorgehen nach wie vor leugneten, noch keine Schritte zu seiner Abschaffung unternommen worden.

Im November 2011 befürwortete die Regierung eine Strategie zur Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und anderen Formen der Intoleranz. Allerdings wurde eine von der Regierung unterstützte Vorlage für ein Antidiskriminierungsgesetz nicht mehr vor den Parlamentswahlen im November angenommen.

  • Die beiden katalanischen Gemeinden Lleida und El Vendrell verabschiedeten Bestimmungen, um das Tragen von vollständigen Gesichtsverschleierungen in öffentlichen Gebäuden und Anlagen zu verbieten. 13 weitere Gemeinden in der Region hatten ein Verfahren für die Einführung eines ähnlichen Verbots eingeleitet. Im Juni billigte der Oberste Gerichtshof Kataloniens (Tribunal Superior de Justicia de Cataluña) das Verbot in Lleida mit der Begründung, eine Verschleierung des Gesichts verstieße gegen das Prinzip der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

  • Im September legte die katalanische Regierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Schaffung von Gebets- und Andachtsstätten vor. Der Gesetzentwurf sah eine Entbindung der Gemeindeverwaltungen von der Verpflichtung vor, Raum für den Bau neuer Andachtsstätten zur Verfügung zu stellen. Besonders schwer betroffen von dem Mangel an Räumlichkeiten für den Gottesdienst waren religiöse Minderheiten wie Muslime und evangelikale Christen.

Gewalt gegen Frauen

Nach Angaben des Ministeriums für Gesundheit, Soziales und Gleichberechtigung wurden im Jahr 2011 insgesamt 60 Frauen von ihren Partnern oder früheren Partnern getötet.

  • Im Februar 2011 wurde Susana Galeote von ihrem ehemaligen Partner getötet. Sie hatte 2010 gegen ihn Klage eingereicht und ein Kontaktverbot beantragt. Außerdem hatte sie sich an die staatliche Telefonseelsorge für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt gewendet. Ihre Anfrage wurde damals mit der Begründung abgewiesen, es läge keine besondere Gefährdung vor.

Im Juli wurde das Ausländergesetz dahingehend geändert, dass ein Abschiebungsverfahren gegen Frauen ohne regulären Aufenthaltsstatus, die wegen geschlechtsspezifischer Gewalt Anzeige erstatten, erst nach Abschluss des Strafverfahrens gegen den mutmaßlichen Täter eingeleitet werden kann. Falls bereits ein Abschiebungsverfahren eingeleitet wurde, ist dieses bis zum Ende des Strafverfahrens auszusetzen.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Nach Angaben des Innenministeriums nahm die Zahl der Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die über die spanische Küste in das Land kamen, im Berichtsjahr zu.

Laut Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge stellten 3414 Menschen 2011 in Spanien Asylanträge. Lediglich 326 Asylbewerber wurden als Flüchtlinge anerkannt und 595 erhielten subsidiären Schutz.

Obwohl das Recht von Asylsuchenden, sich auf spanischem Gebiet frei zu bewegen, in mindestens vier Urteilen des Provinzgerichts Andalusien (Audiencia Provincial de Andalucía) anerkannt wurde, hinderte das Innenministerium Asylsuchende in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla weiter daran, auf das Festland zu gelangen.

Verschwindenlassen

Die Definition von Verschwindenlassen im spanischen Strafgesetzbuch entsprach noch immer nicht internationalem Recht, obwohl Spanien das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert hatte.

Die Klage gegen Richter Baltasar Garzón wegen Verstoßes gegen das Amnestiegesetz von 1977 war noch anhängig. Baltasar Garzón hatte 2008 Untersuchungen der Verbrechen eingeleitet, die während des Spanischen Bürgerkriegs und des Franco-Regimes verübt worden waren. Dazu zählt auch das Verschwindenlassen von über 114000 Menschen zwischen 1936 und 1951.

  • Am 13. April 2011 reichten Angehörige von zwei Opfern des Verschwindenlassens während des Franco-Regimes in Argentinien Klage nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit ein. Eine argentinische Bundesrichterin fragte die spanische Regierung, ob die Behörden den Beschuldigungen wegen der "physischen Eliminierung und dem 'legalisierten' Verschwindenlassen von Kindern in Verbindung mit dem Verlust der Identität" in der Zeit zwischen dem 17. Juli 1936 und dem 15. Juni 1977 aktiv nachgehe. Im Juni antwortete die spanische Regierung der argentinischen Justiz, dass in Spanien Ermittlungen durchgeführt würden. Das Verfahren war zum Jahresende noch anhängig.

Internationale Strafverfolgung

Vor dem nationalen Gerichtshof Spaniens (Audiencia Nacional) waren 13 Fälle wegen mutmaßlicher Verbrechen nach dem Völkerrecht, die außerhalb Spaniens an spanischen Staatsangehörigen verübt wurden, oder nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit anhängig. Die Ermittlungen kamen jedoch nur schleppend voran. Große Probleme bereitete u.a. die mangelnde Kooperation anderer Staaten.

  • Im Juli 2011 schloss das Zentrale Ermittlungsgericht Nr. 1 (Juzgado Central de Instrucción Número 1) Klagen wegen geschlechtsspezifischer Verbrechen in die Ermittlungen zu den Verbrechen wie Völkermord, Terrorismus und Folter ein, die während des internen Konflikts von 1960 bis 1996 in Guatemala begangen wurden.

  • Im Oktober erhob das Zentrale Ermittlungsgericht Nr. 1 Anklage gegen drei US-amerikanische Soldaten, die beschuldigt wurden, 2003 in Bagdad den spanischen Kameramann José Couso getötet zu haben. Zum Jahresende war noch keiner der Verdächtigen vor Gericht gebracht worden.

Recht auf Wohnen

Das spanische Recht sah keine Handhabe für den Zugang zu geeigneten und effektiven Rechtsmitteln für die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte vor. Es gab kein Gesetz für Transparenz und den Zugang zu Informationen hinsichtlich dieser Rechte.

  • Im September 2011 wurde eine marokkanische Familie mit gültiger Aufenthaltserlaubnis Opfer einer rechtswidrigen Zwangsräumung aus ihrem Heim in Cañada Real in Madrid. Die Zwangsräumung fand entgegen internationalen Standards nachts statt. Obwohl die Familie über die Räumung informiert worden war und ein Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde mit ihr weder über eine angemessene alternative Unterkunft verhandelt noch eine solche zur Verfügung gestellt.

Kinderrechte

Im Oktober 2011 äußerte die Ombudsperson Besorgnis angesichts der Tests zur Ermittlung des Alters von Minderjährigen, die ohne Begleitung in Spanien einreisten. Auch wenn Pässe vorhanden waren, wurden die Testergebnisse herangezogen, um über den Zugang zu Schutz- und Hilfemaßnahmen für unbegleitete Minderjährige zu entscheiden.

Noch immer gab es keine den internationalen Standards entsprechende Gesetzgebung zur Regelung der Unterbringung von Kindern in Einrichtungen für Minderjährige mit Verhaltensauffälligkeiten oder sozialen Problemen. Im September erklärte ein Sonderausschuss des Senats es für notwendig, höchste Sicherheit zu gewährleisten und die jeweiligen Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden zu klären, zu definieren und zu koordinieren.

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