Amnesty Report Frankreich 18. Mai 2010

Frankreich 2010

Amtliche Bezeichnung: Französische Republik Staatsoberhaupt: Nicolas Sarkozy Regierungschef: François Fillon Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 62,3 Mio. Lebenserwartung: 81 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/4 pro 1000 Lebendgeburten

Auch 2009 gab es Vorwürfe über Misshandlungen und den übermäßigen Einsatz von Gewalt seitens der Polizei. Die Disziplinarverfahren und Strafermittlungen in solchen Fällen entsprachen nicht den internationalen Standards. In der Nähe von Calais vertrieben die französischen Behörden annähernd 300 Migranten und Asylsuchende, darunter auch unbegleitete Minderjährige, aus ihren provisorischen Zeltlagern. Drei afghanische Staatsbürger wurden zwangsweise in ihr Herkunftsland zurückgeführt. Frankreich nahm zwei Guantánamo-Häftlinge im Land auf. Zwei neue Polizeidatenbanken gaben Anlass zu der Befürchtung, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung ausgehöhlt werden könne. Einige Gesetzesreformen drohten die unabhängige Überwachung der mit dem Rechtsvollzug befassten Organe zu gefährden.

Polizei und Sicherheitskräfte

Es gab Vorwürfe über Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei, in mindestens einem Fall mit Todesfolge. Die Ermittlungen der Strafverfolgungs- und Justizbehörden waren in solchen Fällen oft von mangelnder Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gekennzeichnet und zogen sich in die Länge.

  • Der 69-jährige Algerier Ali Ziri starb zwei Tage nach seiner Festnahme durch die Polizei am 9. Juni 2009 in Argenteuil. Er war mit seinem Freund Arezki Kerfali in dessen Auto unterwegs, als die Polizei den Wagen anhielt. Arezki Kerfali erklärte später, sie seien von den Polizeibeamten – am Ort der Kontrolle und anschließend auf dem Weg zur Polizeiwache – geschlagen worden. Beide Männer wurden ins Krankenhaus eingeliefert, wo Ali Ziri verstarb. Einen Monat danach schloss der Staatsanwalt die Untersuchung zum Tod von Ali Ziri mit der Feststellung ab, die Ermittlungen der Polizei von Argenteuil hätten keinen Hinweis auf Misshandlungen ergeben. Arezki Kerfali wurde wegen seiner Verletzungen zwei Tage lang im Krankenhaus behandelt und später wegen Beleidigung eines Polizeibeamten unter Anklage gestellt. Auf Verlangen von Ali Ziris Familie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungsrichterin bestand auf der Durchführung einer zweiten Autopsie durch das Pariser Institut für Rechtsmedizin (Institut médico-légal de Paris – IML). Die Autopsie ergab zahlreiche Hämatome, als wahrscheinliche Todesursache wurde positionsbedingtes Ersticken angegeben. Im Oktober forderte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung weitere Ermittlungen. Die betreffenden Polizisten waren am Jahresende nach wie vor im Dienst.

  • Im Juli 2009 schlossen die Sachverständigen des IML ihre Überprüfung der Krankenhausunterlagen von Abou Bakari Tandia ab, der an seinen im Januar 2005 im Polizeigewahrsam erlittenen Verletzungen gestorben war. Laut dem Bericht der Mediziner war er brutal geschüttelt worden. Die Aussagen der Polizisten, er selbst habe den Kopf heftig gegen die Wand geschlagen, deckten sich nicht mit den medizinischen Befunden. Die Krankenhausunterlagen waren ebenso wie weiteres wichtiges Beweismaterial jahrelang "nicht auffindbar" gewesen und wurden der Ermittlungsrichterin erst im Januar 2009 vorgelegt. Obwohl die Staatsanwältin weitere Untersuchungen zum Tod von Abou Bakari Tandia erbeten hatte, ergriff die Ermittlungsrichterin bis zum Jahresende keine Maßnahmen.

  • Im Oktober 2009 wies das Berufungsgericht von Aix-en-Provence die mit der Untersuchung des Todes von Abdelhakim Ajimi befassten Richter an, zwei Polizeibeamte wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und einen von ihnen wegen unterlassener Hilfeleistung zu vernehmen. Im März waren im gleichen Fall bereits fünf andere Polizisten wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung vernommen worden. In einem Autopsiebericht hieß es, Abdelhakim Ajimi sei infolge der Festnahme- und Fixierungstechniken erstickt, die die Polizeibeamten im Mai 2008 gegen ihn angewandt hatten. Die Untersuchungen zum Tod von Abdelhakim Ajimi waren am Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Am 15. Juni kündigte die damalige Innenministerin zwar die Veröffentlichung der Jahresberichte der Generalinspektion der Nationalpolizei an, doch waren diese Informationen Ende 2009 auf der Website der Nationalpolizei noch immer nicht zu finden. Auf Anfrage wurde lediglich eine Zusammenfassung statistischer Angaben übermittelt. Im September untersagte der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht die Verwendung von Elektroschockpistolen durch die Beamten der Stadtpolizei mit der Begründung, diese Waffen seien im September 2008 per Regierungsdekret ohne entsprechende Schulungs- und Sicherheitsmaßnahmen eingeführt worden. Nationalpolizei und Gendarmerie setzten diese Waffen dennoch weiterhin ein.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Eine vom Ministerium für Immigration, Integration, nationale Identität und partnerschaftliche Entwicklung im Mai angestrebte Reform könnte zu einer Einschränkung der Aktivitäten der sechs NGOs führen, die in den Gewahrsamseinrichtungen für Asylsuchende und Migranten tätig sein dürfen. Die Flüchtlingshilfsorganisation Cimade ging juristisch gegen die Reform vor, weil sie befürchtete, dass ihre Aktivitäten künftig nur noch auf die Bereitstellung von Informationen beschränkt sein werden und nicht mehr die Gewährung von Rechtsbeistand für diesen Personenkreis umfassen dürfe. Im November bestätigte der Staatsrat die Rechtmäßigkeit der Reform.

Im September erklärte der Minister für Zuwanderung, man habe 20 Mio. Euro für den Bau einer neuen Hafteinrichtung für Migranten im französischen Überseeterritorium Mayotte bereitgestellt. Zeitvorgaben für den Bau wurden jedoch nicht gemacht. Im Dezember 2008 waren anonyme Fotos veröffentlicht worden, die die Überbelegung und die schlechten hygienischen Bedingungen im existierenden Haftzentrum dokumentieren.

Am 22. September 2009 wurden etwa 300 Migranten und Asylsuchende, die meisten offenbar Afghanen, die nach Großbritannien gelangen wollten und in der Nähe von Calais in provisorischen Zeltlagern lebten, von der Polizei verhaftet. Das gesamte Gelände wurde anschließend mit Bulldozern planiert. 140 Erwachsene wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen und in Hafteinrichtungen für Einwanderer gebracht, 132 Minderjährige kamen in Sonderunterkünfte. Ende des Jahres hieß es, alle Erwachsenen seien freigelassen worden; viele von ihnen sollen in das zerstörte Lager bei Calais zurückgekehrt sein. Die meisten hatten keine Unterkunftsmöglichkeit mehr. Einige erhielten später Asyl, bei anderen war das Asylverfahren am Jahresende noch nicht abgeschlossen. Die übrigen der Migranten und Asylsuchenden lebten ohne Aufenthaltstitel weiter in Frankreich, in der ständigen Gefahr, in ihr Herkunftsland abgeschoben zu werden. Zwischen Oktober und Dezember kam es zu weiteren Polizeiaktionen gegen kleinere Behelfslager in der Nähe von Calais.

Im Oktober wurden drei afghanische Staatsbürger, von denen einer in Calais verhaftet worden war, nach Afghanistan abgeschoben.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Am 3. Dezember 2009 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Daoudi gegen Frankreich, dass die Abschiebung eines wegen terroristischer Straftaten verurteilten Mannes nach Algerien aufgrund der ihm dort drohenden Folterungen oder Misshandlungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße.

Guantánamo-Häftlinge

Frankreich erklärte sich zur Aufnahme der zwei algerischen Staatsbürger Lakhdar Boumediene und Saber Lahmar aus dem US-Gefangenenlager in Guantánamo Bay bereit. Beide Männer waren im November 2008 von einem US-Gericht in allen Anklagepunkten freigesprochen worden, konnten aber nicht nach Algerien zurückkehren, weil sie dort von schweren Menschenrechtsverletzungen bedroht wären. Lakhdar Boumediene traf im Mai in Frankreich ein, wo er auch seine Frau und seine Kinder wiedersah. Saber Lahmar kam im Dezember nach Frankreich.

Entwicklungen in Justiz, Verfassung und Institutionen Am 18. Oktober 2009 erließ die Regierung zwei Verordnungen zur Einrichtung neuer Polizeidatenbanken, in denen Angaben zu Personen gesammelt werden, von denen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung befürchtet wird. Diese beiden Datenbanken sollten die im Juli 2008 eingeführte umstrittene Polizeidatei EDVIGE ersetzen, die auch Informationen über Gesundheitszustand und sexuelle Orientierung sowie Angaben zu Minderjährigen enthielt. Anlass zu Bedenken gab der Umfang der gespeicherten Daten über unbescholtene Personen einschließlich Kinder ab dem Alter von 13 Jahren. Auch die Kriterien für die Aufnahme in die Datenbank wie "mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" stießen auf Kritik.

Im September legte der Justizminister dem Ministerrat einige Gesetzentwürfe vor, mit denen die Aufgaben der Nationalen Ombudsperson, der Ombudsperson für Kinder und der Nationalen Kommission für Ethik in Sicherheitsfragen (Commission Nationale de Déontologie de la Sécurité – CNDS), die bislang als unabhängige Überwachungsinstanz für alle mit dem Rechtsvollzug befassten Organe fungierte, in dem neu geschaffenen Amt des sogenannten "Hüters der Menschenrechte" (Défenseur des droits) zusammengefasst werden sollten. Es wurden Befürchtungen geäußert, dies könne die Arbeit der CNDS und der anderen Organe beeinträchtigen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International bereisten Frankreich in den Monaten Januar, April und Oktober.

France: An effective mandate for the Defender of Rights (EUR 21/002/2009)

Public outrage: Police officers above the law in France (EUR 21/003/2009)

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