Amnesty Report Armenien 18. Mai 2010

Armenien 2010

Amtliche Bezeichnung: Republik Armenien Staatsoberhaupt: Serge Sarkisjan Regierungschef: Tigran Sarkisjan Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,1 Mio. Lebenserwartung: 73,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 29/25 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,5%

Nach wie vor herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt, und Journalisten wurden Opfer von Übergriffen. Das im März 2008 während des Ausnahmezustands eingeführte Verbot, im Zentrum der Hauptstadt Eriwan Demonstrationen abzuhalten, blieb in Kraft. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb hinter internationalen Standards zurück. Die Regierung unterließ es, eine echte Alternative zum Militärdienst anzubieten.

Hintergrund

Am 19. Juni 2009 gewährte die Nationalversammlung eine Amnestie für Anhänger der Opposition, die im Zusammenhang mit den Ereignissen in Eriwan vom März 2008 inhaftiert worden waren. Die Amnestie galt für Personen, denen keine Gewalttaten zur Last gelegt wurden und die zu Haftstrafen von weniger als fünf Jahren verurteilt worden waren. Das Strafmaß von Gefangenen, die nicht unter die Amnestiebedingungen fielen, wurde halbiert. Bei Protesten gegen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom 19. Februar, bei denen der oppositionelle Kandidat Levon Ter-Petrosjan dem Amtsinhaber Serge Sarkisjan unterlag, war es am 1. und 2. März 2008 in Eriwan zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen.

Bei den Gesprächen zwischen Armenien und Aserbaidschan über die umstrittene Region Nagorny-Karabach, eine überwiegend von Armeniern besiedelte Enklave innerhalb Aserbaidschans, die sich nach dem Krieg im Jahr 1990 von Armenien losgelöst hatte, waren Fortschritte zu verzeichnen. Nach Gesprächen in Moskau unterzeichneten Armenien und Aserbaidschan am 2. November ein gemeinsames Abkommen, das zum Ziel hat, den Konflikt auf der Grundlage des Völkerrechts zu lösen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

In seinen im Februar veröffentlichten abschließenden Bemerkungen äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau besorgt über das Fehlen von Gesetzen gegen familiäre Gewalt und das Nichtvorhandensein einer für den Problemkreis zuständigen staatlichen Institution. Der Ausschuss forderte die Behörden auf, "unverzüglich Gesetze zu verabschieden, die sich konkret der familiären Gewalt gegen Frauen annehmen". Ferner rief er dazu auf, in ausreichender Zahl Schutzeinrichtungen bereitzustellen.

Ein Gesetzentwurf zur familiären Gewalt wurde von den Behörden zwar diskutiert, war jedoch bis Ende des Jahres noch nicht dem Parlament vorgelegt worden. 2009 existierte lediglich eine von der NGO Women’s Rights Centre unterhaltene Notunterkunft für Opfer familiärer Gewalt.

Straflosigkeit

Wegen Gewalt gegenüber Zivilisten bei den Demonstrationen vom 1. März 2008 wurden im Oktober vier Polizeibeamte unter Anklage gestellt. Bis Ende 2009 hatten die gegen die Polizei erhobenen Anschuldigungen wegen Gewaltanwendung im Zuge der Ereignisse vom März 2008 noch keine unabhängigen Ermittlungen nach sich gezogen. Im Juni 2008 war eine mit einem zeitlich befristeten Mandat ausgestattete parlamentarische Kommission eingerichtet worden, welche die Vorfälle untersuchen sollte. Die Kommission blieb jedoch handlungsunfähig, da die Opposition ihre Mitarbeit verweigerte. Eine separate, aus Vertretern verschiedener politischer Gruppierungen und der Ombudsperson bestehende Untersuchungskommission wurde im Juni 2009 durch einen Erlass des Präsidenten aufgelöst, bevor sie ihre Arbeit hatte aufnehmen können.

  • Das Strafverfahren im Zusammenhang mit den Schüssen auf den Menschenrechtsverteidiger Mikael Danielian wurde im Mai 2009 mit der Begründung eingestellt, dass der Täter in Notwehr gehandelt habe. Im Mai 2008 hatte ein ehemaliges Führungsmitglied der regierungsnahen Partei Armenian Progressive Party aus nächster Nähe mit einem Luftgewehr auf Mikael Danielian geschossen.

Menschenrechtsgruppierungen äußerten die Besorgnis, dass die Staatsanwaltschaft die Aussagen wichtiger Zeugen nicht berücksichtigt habe. Mikael Danielian legte Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens ein, eine Entscheidung darüber stand Ende 2009 noch aus.

Recht auf freie Meinungsäußerung

  • Am 30. April 2009 wurde der Anwalt und Journalist Argischti Kiwirjan vor seinem Haus in Eriwan von einer Gruppe unbekannter Männer brutal verprügelt. Dem Vernehmen nach schlugen ihn die Angreifer mit Stöcken und versuchten, auf ihn zu schießen. Der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit forderte die Behörden auf, den Zwischenfall aufzuklären. Er äußerte sich besorgt über das Ausbleiben von Ermittlungen in Bezug auf Gewaltakte gegen Journalisten, was zu einem Klima der Straflosigkeit beitrage. Im Juli wurden zwei Verdächtige festgenommen. Die Ermittlungen dauerten zum Jahresende noch an.

Diskriminierung von Zeugen Jehovas

Der alternativ zum Dienst an der Waffe angebotene Zivildienst stand nach wie vor unter Kontrolle des Militärs. Kriegsdienstverweigerer mussten Militäruniform tragen, wurden von der Militärstaatsanwaltschaft mit Strafen belegt und durften keine Gebetsversammlungen abhalten. Am 1. November 2009 verbüßten 71 Zeugen Jehovas Haftstrafen von 24 bis 36 Monaten Dauer, weil sie es aus Gewissensgründen abgelehnt hatten, Militärdienst zu leisten.

Im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit nicht verletzt worden sei, als Vahan Bajatjan zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er sich aus religiösen Gründen geweigert hatte, Militärdienst zu leisten. Das Gericht erklärte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch keinen Artikel der Konvention gewährleistet sei. In einer abweichenden Meinung gab eine Richterin des Gerichtshofs zu Protokoll, das Urteil ignoriere die fast universell akzeptierte Rechtsauffassung, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen elementar für die Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ist. Vahan Bajatjan hat vor der Großen Kammer Rechtsmittel eingelegt.

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