Amnesty Report Malta 18. Mai 2009

Malta 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Malta Staatsoberhaupt: Edward Fenech-Adami Regierungschef: Lawrence Gonzi Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 0,4 Mio. Lebenserwartung: 79,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 8/7 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 87,9%

Entgegen internationalen Gesetzen und Rechtsstandards wurden Migranten und Asylsuchende nach wie vor bei ihrer Ankunft auf Malta inhaftiert. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) reagierte besorgt auf das Vorgehen der maltesischen Behörden. Sie sah einen Zusammenhang zwischen den Inhaftierungsmaßnahmen gegenüber Migranten und dem Anstieg von Rassismus und Intoleranz im Land.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Internationale Überwachung

Ein im April veröffentlichter Bericht der ECRI monierte, dass Asylsuchende bei ihrer Ankunft auf der Insel keine ausreichende rechtliche Unterstützung und Information erhielten. Den Asylsuchenden stand keine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung, um einen ersten Asylantrag zu stellen. Sie konnten nur dann einen Rechtsbeistand erhalten, wenn sie selbst für die Kosten aufkamen.

Die ECRI wies außerdem darauf hin, dass Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, Asylsuchende, Flüchtlinge und Menschen, die aus humanitären Gründen Schutz genossen, von rassischer Diskriminierung betroffen waren. Ihr Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen war eingeschränkt, und auf dem Arbeitsmarkt sahen sie sich mit Ausbeutung konfrontiert.

Inhaftierungen

Die Behörden verfolgten nach wie vor die Politik, alle Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchenden automatisch zu inhaftieren.

Ende 2008 befanden sich etwa 2050 Migranten in geschlossenen Haftzentren. Weitere 2100 waren in offenen Einrichtungen untergebracht, die sie auch verlassen durften. Selbst schutzbedürftige Gruppen wie Familien mit Kindern, unbegleitete Minderjährige, Schwangere, Behinderte und ältere Menschen wurden wochen- oder monatelang in geschlossenen Haftzentren festgehalten, bis das Identifikationsverfahren abgeschlossen war. Erst danach verlegte man sie in offene Einrichtungen.

Asylsuchende wurden in geschlossenen Haftzentren festgehalten und erst dann in offene Zentren verlegt, wenn sie ihren Asylantrag eingereicht hatten, was oft mehrere Wochen dauerte.

Entgegen Artikel 5 (4) der Europäischen Menschenrechtskonvention war keine automatische richterliche Haftprüfung vorgesehen.

In manchen Einrichtungen herrschten sehr schlechte Haftbedingungen. In einer vom Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in Auftrag gegebenen und im Januar veröffentlichten Studie wurde festgehalten, dass die Haftzentren überbelegt sowie von mangelhafter Hygiene und unzureichender medizinischer Versorgung gekennzeichnet seien.

In Hal-Far, einem offenen Haftzentrum, waren über 1000 Personen in Zelten sowie mobilen Containern untergebracht und Kälte und Regen ausgesetzt. Bis Jahresende hatte die Regierung keine Mittel bereitgestellt, um die Lebensbedingungen im diesem Haftzentrum zu verbessern.

Rassismus

Die ECRI äußerte sich besorgt über die maltesis che Praxis, Migranten in Haft zu nehmen. Sie betrachtete dies als Einschränkung der Rechte von Migranten. Außerdem würde die Art und Weise, wie die Behörden auf die Herausforderungen der Zuwanderung reagierten, "die Wahrnehmung von Migranten als Kriminelle massiv verstärken und ein erhöhtes Auftreten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung begünstigen".

Die ECRI stellte außerdem fest, dass die Rechtsvorschriften gegen rassistische Äußerungen, rassistisch motivierte Straftaten und Rassendiskriminierung noch nicht umfassend angewandt würden. Auch gäbe es zu wenig Bewusstsein dafür, dass es notwendig sei, gegenüber Rassismus und Rassendiskriminierung wachsam zu sein, um diese Probleme genau zu erkennen und zu bekämpfen.

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