Aktuell Singapur 12. Dezember 2011

Singapur: Yong Vui Kong

"Wenn wir sagen die Todesstrafe ist obligatorisch, dann bedeutet das im Grunde, dass die Richter keinen Ermessenspielraum haben. Schließ einfach die Augen... und richte hin. Es ist nicht nötig, sich mit den persönlichen Lebensumständen der Angeklagten und all diesen Dingen zu befassen." - M. Ravi, Anwalt von Yong Vui Kong

Der Malaysier Yong Vui Kong (Yong) wurde 2007 als 19-Jähriger in Singapur aufgrund des Besitzes von 47 Kilogramm Heroin verhaftet. Yong hatte früh die Schule abgebrochen und sich zum Geldverdienen der Kleinkriminalität zugewendet.

Laut Singapurs Gesetz über Drogenmissbrauch ist jede Person, die in Besitz von mehr als 15 Gramm Heroin angetroffen wird, des Drogenhandels schuldig, wofür die Todesstrafe obligatorisch ist. Da Yong diese Annahme nicht widerlegen konnte, befand ihn das Oberste Gericht 2008 schuldig und verurteilte ihn zum Tode. Das Gericht hatte keinen Ermessensspielraum mildernde Tatumstände zu berücksichtigen oder eine geringere Strafe zu verhängen.

Rechtsanwälte legten Berufung gegen das Urteil ein, die Yong aber im April 2009 zurückzog. Er sagte, er sei zum Buddhismus bekehrt und wolle sein Verbrechen anerkennen. Yong stellte beim Präsidenten von Singapur ein Gnadengesuch, das er mit seinem jungen Alter begründete, das aber im November 2009 abgelehnt wurde.

Ablehnung des Völkergewohnrechts

Yongs Rechtsanwalt M. Ravi hat Berufung gegen Yongs Strafmaß eingelegt, indem er die Verfassungsmäßigkeit der obligatorischen Todesstrafe für Drogendelikte in Frage stellte und eine juristische Überprüfung des Begnadigungsverfahrens forderte. Im Mai 2010 jedoch lehnte das Berufungsgericht die Verfassungsbeschwerde über die obligatorische Todesstrafe für Drogendelikte ab. Es war das dritte Mal seit 1980, dass es eine solche Beschwerde ablehnte.

Das Gericht entschied, dass das Recht auf Leben in der Verfassung Singapurs kein Verbot unmenschlicher Strafen und dementsprechend auch kein Verbot der obligatorischen Todesstrafe beinhalte. Es lehnte damit eine Norm des Völkergewohnheitsrechts ab, die die obligatorische Todesstrafe als eine unmenschliche Strafe und als Verletzung des Rechts auf Leben verbietet.

In seinem Antrag auf juristische Überprüfung des Begnadigungsverfahrens argumentierte M. Ravi, dass das Recht auf Begnadigung ungünstig von Kommentaren des Justizministers zu dem Fall beeinflusst worden sei. Damit seien die Prinzipien für ein faires Verfahren verletzt worden. Das Oberste Gericht lehnte diesen Antrag im August 2010 ab. Im April 2011 verwarf das Berufungsgericht einen Berufungsantrag gegen dieses Urteil und machte damit den Weg frei für Yongs Hinrichtung.

Der Präsident kann nur auf Empfehlung des Kabinetts Begnadigungen gewähren und hat damit nur einen geringen Ermessensspielraum. Berichten zufolge hat es in Todesstrafenfällen seit der Unabhängigkeit Singapurs 1965 nur sechs Begnadigungen gegeben.

Jetzt aktiv werden!

Appellieren Sie an den Präsidenten,

  • die Hinrichtung von Yong Vui Kong mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln zu stoppen,

  • als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Todesstrafe alle Hinrichtungen auszusetzen und keine neuen Todesurteile mehr auszusprechen,

  • Gesetze zu überarbeiten sowie Verfahrensweisen zu ändern mit dem Ziel, faire Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit den internationalen Standards sicherzustellen,

  • die obligatorische Todesstrafe abzuschaffen,

  • den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte zu ratifizieren.

Bitte richten Sie ihre Forderungen an:

The President
Office of the President
Orchard Road, Istana
Singapore 0922
E-Mail: s_r_nathan@istana.gov.sg

Bitte senden Sie auch eine Kopie an:
Botschaft der Republik Singapur
S.E. Herr Kong Seng Jacky Foo
Voßstraße 17
10117 Berlin
Anrede: Ihre Exzellenz/Your Excellency

Hintergrund

Singapur war lange Zeit für die weltweit höchste Hinrichtungsrate im Vergleich zur Einwohnerzahl bekannt, in den letzten Jahren ist die Zahl der Hinrichtungen aber zurückgegangen. Regierungsangaben zufolge wurden 2007 drei Menschen hingerichtet, 2008 sechs, im Jahre 2009 fünf und 2010 fanden keine Hinrichtungen statt. In Singapur können mindestens zwölf Delikte mit dem Tode bestraft werden und für Mord, Aufwiegelung, schwere Verstöße gegen das Schusswaffengesetz und Drogenhandel ist sie obligatorisch. Singapur hat den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte nicht ratifiziert, ist aber nach Völkergewohnheitsrecht dazu verpflichtet, das Recht auf Leben zu respektieren und das absolute Verbot der Folter und anderer Misshandlungen zu respektieren.

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