Amnesty Report Marokko 27. Mai 2013

Marokko und Westsahara 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Marokko Staatsoberhaupt: König Mohammed VI. Regierungschef: Abdelilah Benkirane

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Es kam zu Angriffen auf Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Mindestens sieben Personen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Der UN-Sicherheitsrat verlängerte im April 2012 das Mandat der UN-Mission für einen Volksentscheid in der Westsahara um ein weiteres Jahr. Das Mandat enthält weiterhin keine Bestimmungen zur Beobachtung der Menschenrechtslage.

Im Zuge der Universellen Regelmäßigen Überprüfung befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Mai mit der Menschenrechtslage in Marokko. Im Anschluss sagte die Regierung zu, den Tatbestand "Verschwindenlassen" in das Strafgesetzbuch aufzunehmen und ein Gesetz gegen häusliche Gewalt einzuführen. Die Empfehlungen des UN-Gremiums, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen und die Verfahren zur Anerkennung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu verbessern, lehnte sie jedoch ab. Im September besuchte der UN-Sonderberichterstatter über Folter Marokko und die Westsahara.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden gingen auch 2012 rigoros gegen Journalisten und andere Personen vor, die sich kritisch über die Monarchie oder staatliche Einrichtungen äußerten. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um Demonstrationen aufzulösen.

  • Im Februar wurde der Student Abdelsamad Haydour wegen "Mäjestätsbeleidigung" in einem von ihm ins Internet gestellten Video zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

  • Das Berufungsgericht in Casablanca bestätigte im Juli 2012 die einjährige Gefängnisstrafe, die gegen den Rapper Mouad Belghouat wegen Beleidigung der Polizei verhängt worden war. Der Rapper war angeklagt worden, nachdem ein Video mit einem seiner Stücke im Internet zu sehen war. Er wurde im März inhaftiert und befand sich Ende 2012 noch immer in Haft.

  • Tarek Rouchdi und fünf weitere Aktivisten der Bewegung 20. Februar (Mouvement du 20février), die sich für politische Reformen einsetzt, wurden im September 2012 zu Gefängnisstrafen von bis zu zehn Monaten verurteilt. Man sprach sie wegen Vergehen wie Beleidigung und Gewalt gegen Staatsbedienstete schuldig. Ende 2012 befanden sich zahlreiche Aktivisten der Bewegung 20. Februar Berichten zufolge im Gefängnis.

Im August 2012 ging die Polizei mit exzessiver Gewalt gegen Personen vor, die vor dem Parlamentsgebäude in Rabat gegen die jährliche Feier anlässlich der Thronbesteigung des Königs demonstrierten. Ein Journalist, der über die Demonstration berichtete, wurde ebenfalls misshandelt. Im November setzte die Polizei unverhältnismäßige Gewalt ein, um eine von der Bewegung 20. Februar geplante Demonstration vor dem Parlament zu verhindern.

Unterdrückung Andersdenkender – Sahrauische Aktivisten

Die Behörden gingen nach wie vor gezielt gegen sahrauische Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten vor, die eine Selbstbestimmung der Menschen auf dem Gebiet der Westsahara forderten. Demonstrationen auf dem Gebiet der Westsahara wurden unter Einsatz exzessiver Gewalt verhindert oder niedergeschlagen. Außerdem verweigerten die Behörden zivilgesellschaftlichen Organisationen der Sahraui weiterhin die rechtliche Anerkennung.

  • Am 13. Januar 2012 gab es Berichten zufolge zahlreiche Verletzte, als die Polizei in Laayoune gegen eine Demonstration zur Unterstützung von 23 sahrauischen Gefangenen vorging. Die 23 Häftlinge, die fernab ihrer Heimat im Salé-Gefängnis in der Nähe von Rabat inhaftiert waren, warteten auf ihre Gerichtsverfahren. Viele berichteten, dass sie in der Haft gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden seien. Man warf ihnen vor, im November 2010 an gewalttätigen Ausschreitungen im Protestcamp Gdim Izik in der Nähe von Laayoune beteiligt gewesen zu sein. Bei den Zusammenstößen, die in Gdim Izik begannen und sich später auf Laayoune ausweiteten, wurden 13 Menschen getötet, darunter elf Angehörige der Sicherheitskräfte.

  • Die Sahrauische Vereinigung für die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen durch den marokkanischen Staat (Association Sahraouie des Victimes des Violations Graves des Droits de l’Homme Commises par l’Etat du Maroc – ASVDH) wurde weiterhin nicht offiziell anerkannt, trotz eines Urteils, das die Verweigerung der Anerkennung 2006 als rechtswidrig eingestuft hatte. Die im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung geäußerte Empfehlung, das Land solle Organisationen, die sich für das Selbstbestimmungsrecht der Sahraui in der Westsahara einsetzen, rechtlich anerkennen, lehnte die marokkanische Regierung ab.

Folter und andere Misshandlungen

Im Jahr 2012 trafen weiterhin Meldungen über Folterungen und andere Misshandlungen von Gefangenen ein, die vor allem von Angehörigen des Geheimdienstes (Direction de la Surveillance du Territoire – DST) begangen wurden. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter stellte nach seinem Besuch des Landes im September fest, Folter werde besonders häufig angewendet, wenn die Behörden die Staatssicherheit für bedroht hielten. Er wies außerdem darauf hin, dass Foltervorwürfe nur in den seltensten Fällen zu einer strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter führten.

Im Oktober berichtete der Nationale Menschenrechtsrat (Conseil National des Droits de l’Homme), das Gefängnispersonal begehe nach wie vor Menschenrechtsverstöße an Gefangenen, die jedoch nur selten untersucht würden.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren.

  • Die Gefängnisstrafe von Ali Aarrass, der im November 2011 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war, wurde 2012 vom Berufungsgericht in Salé auf zwölf Jahre verkürzt. Ein weiteres Rechtsmittel war zum Jahresende noch anhängig. Spanien hatte Ali Aarrass im Dezember 2010 an Marokko ausgeliefert, obwohl sich der UN-Menschenrechtsausschuss für vorläufige Maßnahmen ausgesprochen hatte, da ihm in Marokko Folter und Misshandlung drohten. Berichten zufolge soll er unter Folter zu einem "Geständnis" gezwungen worden sein.

  • Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen erklärte im August 2012 die Inhaftierung des Deutsch-Marokkaners Mohamed Hajib für willkürlich und forderte die marokkanischen Behörden auf, ihn freizulassen. Mohamed Hajib war 2010 wegen terroristischer Vergehen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil beruhte auf einem Geständnis, das er Berichten zufolge unter Folter und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand während der Untersuchungshaft abgelegt hatte. Die Strafe wurde im Januar 2012 auf fünf Jahre verringert. Ende des Jahres befand er sich noch immer in Haft. Die Behörden hatten keine Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet.

Übergangsjustiz

Die Behörden hatten die Empfehlungen der marokkanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission (Instance Equité et Réconciliation – IER) aus dem Jahr 2005 noch immer nicht umgesetzt, darunter die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Die Opfer und Überlebenden der schweren Menschenrechtsverletzungen, die zwischen 1956 und 1999 verübt wurden, erfuhren weiterhin keine Gerechtigkeit.

Flüchtlinge, Asylsuchende
und Migranten

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende liefen vermehrt Gefahr, angegriffen und misshandelt zu werden. Im September 2012 stellte der UN-Sonderberichterstatter über Folter fest, Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung würden immer häufiger Opfer von "brutalen Prügeln, sexueller Gewalt und anderen Misshandlungen". Er forderte die Behörden mit Nachdruck auf, die Gewalttaten gegen Migranten aus der Subsahara zu untersuchen und künftig zu unterbinden.

Frauenrechte

Frauen und Mädchen waren weder durch Gesetze noch in der Praxis vor sexueller Gewalt und Diskriminierung geschützt. Im November 2012 begann die marokkanische Regierung den Beitrittsprozess zum Fakultativprotokoll des UN-Übereinkommens für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Abkommen). Sie knüpfte jedoch die Verpflichtung, die Diskriminierung von Frauen gemäß dem CEDAW-Abkommen abzuschaffen, an die Bedingung, dass dies nicht mit der Scharia in Konflikt stehen dürfe. Diese Empfehlung wurde von der Regierung jedoch abgelehnt. Bei einer Vergewaltigung konnte der Täter der Strafverfolgung entgehen, indem er das Opfer heiratete.

Polisario-Flüchtlingslager

Die Frente Polisario unternahm weiterhin nichts, um diejenigen Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die in den 1970er und 1980er Jahren für Menschenrechtsverstöße in den von der Frente Polisario verwalteten Flüchtlingslagern verantwortlich waren.

Todesstrafe

Mindestens sieben Menschen wurden 2012 zum Tode verurteilt. Seit 1993 sind in Marokko keine Todesurteile vollstreckt worden.

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