Amnesty Report Jordanien 23. Mai 2013

Jordanien 2013

 

Amtliche Bezeichnung: 
Haschemitisches Königreich Jordanien Staatsoberhaupt: König Abdullah II. Regierungschef: Abdullah Ensour (übernahm das Amt im Oktober von Fayez Tarawneh, der im Mai Awn al-Khasawneh abgelöst hatte)

Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein und nahmen Hunderte meist friedliche Demonstrierende fest, die Reformen forderten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt; für elektronische Medien wurden neue Beschränkungen eingeführt. Es gab Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung von Häftlingen. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court – SCC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Hunderte, möglicherweise Tausende mutmaßliche Straftäter befanden sich ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren für unbestimmte Zeit in Haft. Frauen sahen sich Diskriminierungen und Gewalt ausgesetzt. Mindestens zehn Frauen sollen im Namen der "Ehre" getötet worden sein. Als Hausangestellte tätige Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und missbraucht. Meldungen zufolge wurden einige Flüchtlinge gegen ihren Willen nach Syrien zurückgeführt. Gegen mindestens 16 Personen ergingen Todesurteile, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Im gesamten Berichtsjahr fanden erneut Demonstrationen statt, bei denen die Menschen ihren Unmut über die schleppenden politischen Reformen und über die wirtschaftliche Lage, u.a. die Einschnitte bei den staatlichen Zuschüssen für Kraftstoff, zum Ausdruck brachten. Im November 2012 schlugen die Proteste in Gewalt um. Ein Mann kam in Irbid unter ungeklärten Umständen ums Leben. Zwei Polizeibeamte starben an den Folgen von Schussverletzungen, die sie während der Unruhen in Karak und Amman erlitten hatten. Der König versuchte die Demonstrierenden zu beschwichtigen und ernannte im Mai sowie erneut nach der Auflösung des Parlaments im Oktober neue Ministerpräsidenten. Für Januar 2013 wurden Neuwahlen angesetzt, die im Einklang mit dem im Juli per königlichem Dekret verabschiedeten Wahlgesetz stehen sollen. Angehörige der Opposition beanstandeten, dass regierungstreue Kandidaten in unfairer Weise bevorzugt würden.

Tausende Flüchtlinge überquerten die jordanische Grenze, um dem Konflikt in Syrien zu entgehen. Dies bedeutete eine weitere Belastung der knappen Ressourcen des Landes.

Im November 2012 verhinderte ein Gericht in Großbritannien die von der Regierung geplante Auslieferung von Abu Qatada nach Jordanien. Zur Begründung gab das Gericht an, dass es in Jordanien keine Garantien für ein faires Gerichtsverfahren gebe (siehe Länderbericht Großbritannien).

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Sicherheitskräfte verhafteten Hunderte friedliche Demonstrierende, die sich für politische und andere Reformen einsetzten. Viele von ihnen wurden bei ihrer Festnahme oder während ihrer Haft geschlagen. Im September änderte die Regierung das Presse- und Veröffentlichungsrecht und verschärfte die Einschränkungen für elektronische Medien. Das Gesetz erlaubt es, Internetseiten zu blockieren oder ganz abzuschalten.

  • Sechs Angehörige der Reformbewegung Free Tafileh kamen im März 2012 für über einen Monat in Haft. Sie wurden wegen "Beleidigung des Königs" und anderer Vergehen im Zusammenhang mit einer gewalttätigen Protestaktion in Tafileh angeklagt, mit der sie offenbar gar nichts zu tun hatten. Einem von ihnen, Majdi Qableen, wurden dem Vernehmen nach für die Dauer seines Verhörs durch Beamte des Allgemeinen Geheimdienstes die Augen verbunden, seine Füße wurden mit Ketten gefesselt, und er wurde geschlagen. Mindestens zwei weitere Gefangene gaben ebenfalls an, in Gewahrsam geschlagen worden zu sein. Im April kamen alle Häftlinge ohne Anklageerhebung frei.

  • Ola Saif wurde im November 2012 bei einer friedlichen Demonstration gegen die Wirtschaftspolitik in Amman festgenommen. Sie sagte, sie sei in der zentralen Abteilung für öffentliche Sicherheit von Amman geschlagen worden. Auch habe man ihr keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder zu ihren Angehörigen gewährt. Ihr wurde vorgeworfen, das politische System stürzen zu wollen. Am 5. Dezember kam sie wieder frei.

Folter und andere Misshandlungen

Auch 2012 gab es wieder Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, die aus Gründen der Sicherheit inhaftiert waren, sowie von Personen, die nach Protestaktionen, mit denen sie Reformen eingefordert hatten, festgenommen worden waren. Manche von ihnen wurden über längere Zeiträume hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten.

  • Elf Männer, die am 21. Oktober verhaftet worden waren, weil sie angeblich gewalttätige Überfälle in Amman geplant hatten, wurden beim Allgemeinen Geheimdienst in Amman mehr als zwei Monate fast ununterbrochen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Der Zugang zu Rechtsbeiständen oder zu ihren Familien blieb ihnen versagt. Die meisten gaben an, dass sie unter Folter ein "Geständnis" abgelegt hätten.

  • Rami al-Sehwal wurde dem Vernehmen nach nackt ausgezogen, gefesselt und zwei Tage lang von Polizisten und Geheimdienstbeamten geschlagen. Man wollte ihm und weiteren zwölf Männern "eine Lektion erteilen". Die Männer waren am 30. März 2012 bei einer friedlichen Protestaktion in Amman festgenommen worden. Alle 13 Personen kamen ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß.

Unfaire Gerichtsverfahren

Das SSC ging weiterhin strafrechtlich gegen Zivilpersonen vor, die angebliche Vergehen gegen die Sicherheit begangen hatten. Die Prozesse entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Gegen Hunderte Menschen, darunter neun Kinder, ergingen Anklagen auf der Grundlage von Artikeln des Strafgesetzes, welche die friedliche Äußerung einer anderen Meinung als Straftat definieren. Alle Fälle wurden an das SSC zur Verhandlung verwiesen.

  • Uday Abu 'Isa wurde im Januar 2012 vom SSC zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er bei einer Demonstration ein Bild des Königs verbrannt hatte. Uday Abu ’Isa galt als gewaltloser politischer Gefangener. Sieben Wochen lang wurde er in Haft gehalten und dann im Rahmen einer königlichen Amnestie freigelassen. Uday Abu ’Isa gab an, die Polizei habe ihn nach seiner Festnahme geschlagen.

Haft ohne Gerichtsverfahren

Hunderte, möglicherweise Tausende Menschen blieben 2012 weiterhin auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbrechensverhütung aus dem Jahr 1954 ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Dieses Gesetz gibt Provinzgouverneuren die Befugnis, Personen, die einer Straftat verdächtig sind oder als "Gefahr für die Gesellschaft" angesehen werden, auf unbestimmte Zeit und ohne Anklageerhebung zu inhaftieren.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert, auch waren sie nicht ausreichend gegen sexuelle Gewalt geschützt. Berichten zufolge wurden 2012 in Jordanien mindestens zehn Frauen von männlichen Familienangehörigen im Namen der "Ehre" getötet.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) sowie die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen forderten die Regierung dringend auf, das Staatsbürgerschafts- und Staatszugehörigkeitsgesetz zu ändern, um es jordanischen Frauen zu ermöglichen, ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder und ihre Ehemänner weiterzugeben, und sie damit jordanischen Männern gleichzustellen. Außerdem solle die Regierung ihre Vorbehalte gegen Artikel 9 und 16 des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) aufgeben. Diese Artikel beziehen sich auf die Staatszugehörigkeit und die Diskriminierung von Frauen in Verwandtschaftsbeziehungen. Im November ließ der Ministerpräsident verlautbaren, die Regierung werde sich mit den Vorbehalten befassen.

Rechte von Arbeitsmigrantinnen – Hausangestellte

Es lagen Berichte vor, wonach in Haushalten tätige Arbeitsmigranten, überwiegend Frauen, in den Häusern ihrer Arbeitgeber eingesperrt wurden, keinen Lohn erhielten und ihre Pässe abgeben mussten. Oft waren sie physischem, psychischem und sexuellem Missbrauch durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. Im Mai 2012 forderte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung die Regierung dringend auf sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer und alle ausländischen Arbeitsmigranten und Hausangestellten ohne Ansehen ihrer Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit in den Genuss aller Arbeitsrechte kommen.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Tausende Menschen kamen aus dem benachbarten Syrien nach Jordanien, wo sie Zuflucht vor dem Konflikt in ihrem Heimatland suchten. Laut Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) hatten sich im Dezember 2012 insgesamt 163088 syrische Flüchtlinge registrieren lassen oder warteten auf ihre Registrierung. Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge dürfte noch höher liegen. Meldungen zufolge wurden einige syrische und palästinensische Flüchtlinge nach Syrien abgeschoben. Am 31. August 2012 teilte der jordanische Außenminister mit, dass rund 200 Syrer vom Flüchtlingslager al-Za’atari in das Grenzgebiet zwischen Jordanien und Syrien gebracht worden seien, weil sie "randaliert" und zu Gewalt aufgerufen hätten.

Todesstrafe

Gegen mindestens 16 Menschen ergingen Todesurteile. Mindestens fünf Todesurteile wurden in Haftstrafen umgewandelt. Es gab 2012 keine Hinrichtungen. Das letzte Todesurteil wurde 2006 vollstreckt.

Weitere Artikel