Amnesty Report Saudi-Arabien 08. Mai 2012

Saudi-Arabien 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Saudi-Arabien Staats- und Regierungschef: König Abdullah Bin Abdul Aziz al-Saud Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 28,1 Mio. Lebenserwartung: 73,9 Jahre Kindersterblichkeit: 21 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 86,1%

Geplante Demonstrationen, die von den Protestbewegungen in anderen arabischen Ländern inspiriert waren, wurden rücksichtslos unterdrückt. Hunderte von Menschen, die sich an Protestaktionen beteiligten oder es wagten, sich für Reformen auszusprechen, wurden festgenommen. Einige von ihnen wurden unter Berufung auf Sicherheitsbelange oder aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt. Tausende von Menschen, die in den vergangenen Jahren aus Sicherheitsgründen festgenommen worden waren, befanden sich 2011 noch immer in Haft. Das Justizwesen war weiterhin undurchsichtig; Informationen über Häftlinge, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden geheim gehalten. Folter und grob unfaire Gerichtsverfahren waren noch immer an der Tagesordnung. Gerichte verhängten erneut grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, die auch vollstreckt wurden, vor allem Auspeitschungen. Frauen und Mädchen wurden weiterhin sowohl durch die Gesetzgebung als auch im täglichen Leben sehr stark diskriminiert und erlitten Gewalt. Eine Kampagne für Frauenrechte konnte sich etwas Gehör verschaffen, was zu Festnahmen führte, aber auch zu kleinen Fortschritten. Ausländische Arbeitsmigranten waren nach wie vor Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt, die in der Regel ungestraft blieben. Mindestens 82 Gefangene wurden hingerichtet. Dies bedeutete einen drastischen Anstieg der Hinrichtungen gegenüber den beiden vorangegangenen Jahren.

Hintergrund

Geplanten Protestaktionen für politische Reformen begegnete die Regierung, indem sie Anfang 2011 die staatlichen Leistungen ausweitete und den Bürgern Berichten zufolge rund 127 Milliarden US-Dollar zukommen ließ. Dennoch kam es weiterhin vor allem in der Ostprovinz sporadisch zu Demonstrationen der dort ansässigen Schiiten. Sie warfen der Regierung Diskriminierung vor und forderten die Freilassung von politischen Gefangenen. Am 5. März bestätigte das Innenministerium erneut das strikte Verbot aller öffentlichen Kundgebungen. Ein von Reformbefürwortern für den 11. März geplanter "Tag des Zorns" wurde durch Drangsalierungen und einen massiven Aufmarsch von Sicherheitskräften vereitelt. Dessen ungeachtet wurden während des Berichtsjahrs Hunderte Menschen bei Protestaktionen festgenommen, vor allem Angehörige der schiitischen Minderheit, politische Aktivisten, die sich für Reformen einsetzten, sowie Frauenrechtlerinnen. Viele von ihnen kamen ohne Anklageerhebung wieder frei.

Am 15. März entsandte die saudi-arabische Regierung 1200 Soldaten mit Panzern und gepanzerten Fahrzeugen über den König-Fahd-Damm ins Nachbarland Bahrain. Die Truppen sollten helfen, die dortigen Protestkundgebungen für politische Reformen niederzuschlagen. Allem Anschein nach hatte die bahrainische Herrscherfamilie darum gebeten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im Shura-Rat, einem Gremium, das den König berät, wurde der Entwurf für ein neues Antiterrorgesetz diskutiert. Es war aber bis Ende 2011 noch nicht in Kraft getreten. Die Version des Gesetzentwurfs, die Amnesty International zugespielt wurde, sah zusätzliche und weitreichende Befugnisse für das Innenministerium vor sowie Gefängnisstrafen für alle, die Kritik am König oder an der Regierung übten. Außerdem war vorgesehen, dass Straftatverdächtige ohne Anklage oder Gerichtsverfahren mehr oder weniger unbegrenzt inhaftiert werden können. Denjenigen, die unter Anklage gestellt wurden, drohten unfaire Gerichts- und Berufungsverfahren. Für einige Vergehen war die Todesstrafe vorgesehen. Der Gesetzentwurf gab dem Innenministerium auch die Befugnis, ohne gerichtlichen Beschluss Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen anzuordnen. Die überaus vage Definition des Begriffs Terrorismus bot Anlass zu der Befürchtung, das Gesetz könne zur Bestrafung und Unterdrückung kritischer Meinungsäußerungen missbraucht werden.

Tausende von Menschen, die bereits in den vergangenen Jahren wegen des Verdachts gegen die Staatssicherheit verstoßen zu haben inhaftiert worden waren, blieben auch nach der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstdauer von sechs Monaten ohne Anklage oder Gerichtsverfahren über längere Zeiträume hinweg in Gewahrsam. Unter den Gefangenen befanden sich u.a. Regierungskritiker, die bereits seit Monaten und Jahren ohne Gerichtsverfahren inhaftiert waren. Viele Häftlinge, die aus Gründen der Sicherheit inhaftiert worden waren, saßen bereits seit vielen Jahren ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Gefängnis, oder sie waren wegen Taten verurteilt worden, die nach internationalem Recht kein Verbrechen darstellen.

Verdächtige, denen man Verstöße gegen die Sicherheit vorwarf, wurden nach der Festnahme grundsätzlich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und verhört, oft über Monate. Erst danach durften sie Besuch von ihren Familien bekommen. Viele der Gefangenen wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sie blieben meist so lange in Haft, bis die Behörden davon überzeugt waren, dass sie keine Gefahr mehr für die Sicherheit darstellten, oder die Häftlinge sich verpflichteten, ihre oppositionellen Tätigkeiten einzustellen. Einige von ihnen wurden freigelassen, unmittelbar danach aber erneut festgenommen; viele blieben ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Die genaue Anzahl der Gefangenen, die aus Gründen der Sicherheit oder wegen vermeintlicher Verbindungen zum Terrorismus in Haft waren, konnte weiterhin nicht unabhängig ermittelt werden. Verlautbarungen der Regierung ließen jedoch Rückschlüsse auf das Ausmaß der Inhaftierungen in den vergangenen Jahren zu.

Im Februar ließ der Justizminister verkünden, dass das Sonderstrafgericht (Special Criminal Court – SCC) in Riad in 442 Fällen vorläufige Urteile gefällt habe; insgesamt gehe es um 765 Verdächtige, die aus Gründen der Sicherheit inhaftiert worden seien. Im April teilte das Innenministerium mit, in den vergangenen Jahren seien 5831 Menschen freigelassen worden, die wegen Verstößen gegen die Staatssicherheit inhaftiert waren. Allein in den ersten Monaten des Jahres 2011 habe man 184 Häftlinge entlassen. 5080 Gefangene, die unter Berufung auf Sicherheitsbelange festgenommen worden waren, seien verhört und an ein Gericht überstellt worden, die Befragung von 616 Personen dauere noch an. 1931 weitere Gefangene seien verhört worden und könnten an das Sonderstrafgericht überstellt werden. 1612 Menschen seien für schuldig befunden worden, "terroristische Straftaten" begangen zu haben. Außerdem teilte das Innenministerium mit, dass 486 Personen, die wegen Vergehen gegen die Sicherheit verurteilt worden waren, Entschädigungszahlungen erhalten hätten, weil sie über die Dauer ihrer Freiheitsstrafen hinaus inhaftiert gewesen seien.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Anwendung des Presse- und Publikationsgesetzes wurde im Januar 2011 auf Veröffentlichungen im Internet ausgeweitet. Im April wurde das Gesetz erneut geändert und das Recht auf freie Meinungsäußerung noch weiter eingeschränkt.

Menschenrechtsverteidiger, friedliche Unterstützer eines politischen Wandels, Angehörige religiöser Minderheiten und Menschen, die sich für Reformen einsetzten, waren von Festnahmen betroffen. Sie wurden ohne Anklage und Gerichtsverfahren inhaftiert oder in unfairen Gerichtsverfahren ohne die Anwesenheit eines Rechtsbeistands verurteilt.

  • Abdul Aziz al-Wuhaibi und sechs weitere Männer wurden am 16. Februar 2011 festgenommen, eine Woche nachdem sie die offizielle Zulassung der Islamischen Umma-Partei (Hizb al-Umma al-Islami) beantragt hatten. Es wäre die erste politische Partei Saudi-Arabiens gewesen. Die Männer wurden praktisch ohne Kontakt zur Außenwelt im Gefängnis von al-Ha’ir festgehalten und gezwungen, ihre politischen Aktivitäten zu widerrufen. Fünf der Männer kamen später frei, Abdul Aziz al-Wuhaibi weigerte sich jedoch, eine entsprechende Erklärung abzugeben. Er wurde angeklagt und nach einem überaus unfairen Gerichtsverfahren im September zu sieben Jahren Haft verurteilt. Neben anderen Anklagepunkten warf man ihm "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher" von Saudi-Arabien vor.

  • Der schiitische Geistliche Scheich Tawfiq Jaber Ibrahim al-Amer wurde im Februar 2011 festgenommen, nachdem er in einer Predigt politische Reformen gefordert hatte. Er blieb eine Woche lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft, bevor er freigelassen wurde. Am 3. August wurde er erneut festgenommen. Nachdem er auf seiner Forderung nach Reformen bestanden hatte, wurde er wegen "Aufwiegelung der Öffentlichkeit" angeklagt.

  • Der gewaltlose politische Gefangene Mohammed Saleh al-Bajady, ein Geschäftsmann und Mitbegründer der Menschenrechtsorganisation Saudi Civil and Political Rights Association (ACPRA), wurde am 21. März 2011 festgenommen. Er hatte am 20. März an einer Protestaktion vor dem Innenministerium in Riad teilgenommen. Die Anklage bezog sich dem Vernehmen nach auf die Gründung der ACPRA. Man warf ihm vor, dem Ansehen des Staates geschadet zu haben und verbotene Bücher zu besitzen. Er wurde vor Gericht gestellt, doch erhielten seine Rechtsbeistände keine Erlaubnis, mit ihm zu sprechen oder an der Verhandlung teilzunehmen.

  • Der Menschenrechtsverteidiger Fadhel Maki al-Manasif, der sich vor allem für die Rechte der schiitischen Minderheit einsetzte, wurde am 1. Mai 2011 festgenommen und blieb bis zu seiner Freilassung am 22. August ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Am 2. Oktober wurde er erneut festgenommen, nachdem er zwei älteren Männern beigestanden hatte, die von der Polizei in Gewahrsam genommen werden sollten. Am 10. Oktober durfte er seine Familie telefonisch benachrichtigen. Danach wurde ihm der Kontakt zu seiner Familie und seinem Rechtsanwalt untersagt. Dies gab Anlass zu der Befürchtung, dass er gefoltert oder misshandelt werden könnte.

  • Im November 2011 erhielten 16 Männer nach einem überaus unfairen Verfahren vor dem Sonderstrafgericht hohe Freiheitsstrafen; sie betrugen zwischen fünf und 30 Jahren. Dieses Gericht beschäftigt sich ausschließlich mit Fällen im Zusammenhang mit Terrorismus. Neun der Angeklagten waren prominente politische Reformer, die versucht hatten, eine Menschenrechtsorganisation ins Leben zu rufen. Sie wurden u.a. wegen Gründung einer Geheimorganisation, versuchter Machtübernahme, Aufwiegelung gegen den König, Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche schuldig gesprochen. Einige der Angeklagten hatten sich vor Beginn des Verfahrens bereits dreieinhalb Jahre lang ohne Anklageerhebung in Gewahrsam befunden. Bei ihren Verhören war kein Rechtsbeistand anwesend, und viele von ihnen saßen über längere Zeiträume hinweg in Einzelhaft. Die Behörden verweigerten den Angehörigen und Rechtsanwälten der Gefangenen monatelang die Auskunft über Einzelheiten zu den Anklagepunkten. Der Prozess begann Berichten zufolge im Mai 2011. Die Rechtsbeistände durften an vielen Verhandlungstagen nicht teilnehmen.

  • Firas Buqna und seine Kollegen Hussam al-Darwish und Khaled al-Rashid wurden am 16. Oktober 2011 festgenommen. Sie hatten sich in einer Episode ihrer Internetshow "We are Being Tricked" mit dem Thema Armut in Riad beschäftigt. Die Männer kamen zwei Wochen später frei.

Unterdrückung Andersdenkender

Alle Versuche, Protestaktionen zu organisieren, wurden von den Behörden im Keim erstickt. Diejenigen, die es trotzdem wagten, an Demonstrationen teilzunehmen, wurden festgenommen oder anderweitig unter Druck gesetzt.

  • Der Lehrer Muhammad al-Wad’ani wurde am 4. März in Riad während einer Protestkundgebung für politische Reformen festgenommen. Ende 2011 war er dem Vernehmen nach noch immer ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft, wahrscheinlich im Gefängnis von al-Ha’ir.

  • Am 11. März, dem geplanten "Tag des Zorns", erschien Khaled al-Johani als einziger Demonstrant zu einer Kundgebung und wurde sofort festgenommen. Er war Ende 2011 noch immer inhaftiert und stand wegen Unterstützung einer Protestaktion und Kontakten zu ausländischen Medien unter Anklage. Die ersten beiden Monate verbrachte er ohne Kontakt zur Außenwelt im ’Ulaysha-Gefängnis in Einzelhaft und wurde möglicherweise gefoltert. Danach verlegte man ihn in das Gefängnis von al-Ha’ir in der Nähe von Riad und erlaubte ihm Kontakt zu seiner Familie.

  • Rima bint Abdul Rahman al-Jareesh, die Mitglied der Menschenrechtsorganisation ACPRA ist, wurde gemeinsam mit Sharifa al-Saqa’abi und mehr als einem Dutzend weiterer Personen bei einer Protestaktion vor dem Innenministerium am 3. Juli 2011 festgenommen. Die beiden Frauen gehörten zu einer Gruppe von rund 50 Männern, Frauen und Kindern, die faire Gerichtsverfahren oder die sofortige Freilassung ihrer männlichen Verwandten forderten, die sich ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft befanden, teilweise bereits seit zehn Jahren. Die Demonstrierenden kamen erst frei, nachdem sie schriftlich versichert hatten, sie würden sich nicht mehr an Protestaktionen beteiligen. Rima bint Abdul Rahman al-Jareesh und Sharifa al-Saqa’abi wurden allerdings zwei Tage lang in einem Gefängnis in Qasim, nördlich von Riad, festgehalten. Sie hatten zuvor bereits Petitionen für politische Reformen unterzeichnet. Hunderte schiitische Muslime kamen nach Protesten in der saudi-arabischen Ostprovinz in Haft. Die meisten wurden wieder freigelassen, einige blieben inhaftiert.

  • Nach Protesten gegen die fortdauernde Haft von schiitischen Gefangenen wurden am 3. und 4. März 2011 in der Stadt al-Quatif 24 Menschen inhaftiert. Unter ihnen waren auch Hussain al-Yousef und Hussain al-Alq, die regelmäßig Beiträge für eine schiitische Internetseite verfassten, auf der vor allem Probleme der schiitischen Minderheit in Saudi-Arabien diskutiert werden. Mindestens drei der Protestierenden wurden von Polizeibeamten getreten und geschlagen. Die Festgenommenen kamen am 8. März ohne Anklageerhebung frei, mussten allerdings eine Erklärung unterzeichnen, in der sie versicherten, dass sie sich nicht mehr an Protestaktionen beteiligen würden. Hussain al-Yousef wurde am 27. März erneut inhaftiert und bis 18. Juli in Gewahrsam gehalten. Es hieß, er leide unter starken Rückenschmerzen und könne sich kaum bewegen.

Frauenrechte

Frauen litten 2011 auch weiterhin unter starker Diskriminierung sowohl vor dem Gesetz als auch im täglichen Leben. Sie benötigten nach wie vor die Erlaubnis eines männlichen Vormunds, wenn sie verreisen, eine Arbeitsstelle antreten, ein Studium beginnen oder heiraten wollten. Vor Gericht zählte ihre Aussage weniger als die eines Mannes. Es gab Grund zu der Annahme, dass häusliche Gewalt gegen Frauen weiterhin sehr verbreitet war.

Frauen schlossen sich den Forderungen nach politischen Reformen an und organisierten sich, um mehr Rechte für Frauen zu erreichen. Eine Gruppe rief über das Internet die Kampagne "Women2Drive" ins Leben: Frauen, die im Besitz eines internationalen Führerscheins waren, sollten sich ab dem 17. Juni ans Steuer ihrer Autos setzen und durch die Straßen fahren. Dem Vernehmen nach folgten viele Frauen diesem Aufruf. Einige von ihnen wurden festgenommen und mussten Erklärungen unterschreiben, in denen sie sich verpflichteten, kein Fahrzeug mehr zu steuern. Mindestens zwei Frauen wurden angeklagt. Die Aktion mündete in eine neue, breiter angelegte Kampagne unter dem Motto "Mein Recht, meine Würde".

Im September 2011 gab der König bekannt, dass Frauen ab 2015 das aktive und passive Wahlrecht bei der (Teil-)Kommunalwahl zugestanden werde. Diese Wahl ist der einzige öffentliche Urnengang in Saudi-Arabien. Außerdem könnten Frauen dann in den Shura-Rat berufen werden.

  • Manal al-Sharif, eine Expertin für Computersicherheit, wurde am 22. Mai festgenommen. Sie war am Tag zuvor von der Polizei in al-Khobar angehalten worden, als sie in Begleitung ihres Bruders am Steuer ihres Autos saß. Am 19. Mai hatte sie auf der Internetseite von "Women2Drive" ein Video veröffentlicht, das sie beim Fahren ihres Autos zeigte. Nach zehn Tagen Haft kam Manal al-Sharif frei.

  • Am 27. September verurteilte ein Gericht in Jiddah Shaimaa Jastaniyah zu zehn Peitschenhieben, weil sie ein Auto gesteuert hatte. Das Urteil wurde von demselben Gericht bestätigt, das es auch in erster Instanz gefällt hatte. Gegen Ende des Berichtsjahrs war noch ein Rechtsmittelverfahren anhängig.

Rechte von Arbeitsmigranten

Arbeitsmigranten wurden nach wie vor von privaten wie auch staatlichen Arbeitgebern ausgebeutet und missbraucht und hatten so gut wie keine Möglichkeiten, Entschädigungen einzufordern. Zu den üblichen Verstößen zählten lange Arbeitszeiten und die Verweigerung der Lohnauszahlung. Besonders weibliche Hausangestellte waren Gewalt ausgesetzt. Weibliche Arbeitsmigranten, die vor ihren gewalttätigen Arbeitgebern flohen, endeten oft auf dem illegalen Arbeitsmarkt, auf dem noch schlechtere Bedingungen herrschten.

  • In einem seltenen Fall wurde die Arbeitgeberin einer indonesischen Arbeitsmigrantin im Oktober zu vier Monaten Haft verurteilt, jedoch sofort freigelassen, weil ihr die Zeit der Untersuchungshaft angerechnet wurde. Ihre Angestellte Sumiati Binti Salan Mustapa musste 2010 in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Berichten zufolge hatte ihre Arbeitgeberin sie verprügelt und ihr Schnittwunden und Verbrennungen zugefügt.

Folter und andere Misshandlungen

Im Jahr 2011 trafen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Es schien, als sei dies das übliche Vorgehen von Vernehmungsbeamten, um "Geständnisse" von Verdächtigen zu erpressen.

  • Ein schiitischer Häftling, der seine Identität aus Sorge um seine Sicherheit nicht preisgeben wollte, berichtete Amnesty International, dass er zehn Tage lang gefoltert worden sei, bis er einwilligte, ein "Geständnis" zu unterzeichnen. Den Angaben zufolge musste er über lange Zeiträume hinweg mit erhobenen Armen stehen und wurde mit einem Elektrokabel misshandelt. Er erhielt Schläge ins Gesicht, auf den Rücken und in den Magen. Schließlich drohte man ihm mit Vergewaltigung durch Mitgefangene.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Körperstrafen, vor allem Auspeitschungen, wurden regelmäßig von Gerichten als Haupt- oder Zusatzstrafen verhängt und auch vollstreckt. Mehr als 100 Männer und Frauen wurden zu Peitschenhieben verurteilt.

  • Im Dezember bestätigte der Oberste Gerichtshof die Körperstrafen, die gegen sechs Beduinen wegen Straßenräuberei verhängt worden waren. Den Männern sollte laut Urteil jeweils die rechte Hand und der linke Fuß amputiert werden ("Kreuzamputation"). Allen sechs Angeklagten wurde im März 2011 vor einem Gericht in Riad der Prozess gemacht. Sie hatten keinen Rechtsbeistand. Berichten zufolge hatte ein Berufungsgericht das Urteil im Oktober bestätigt.

  • Dem Nigerianer Abdul Samad Ismail Abdullah Husawy wurde am 23. Dezember in Riad wegen Diebstahls die rechte Hand amputiert.

Todesstrafe

Die Zahl der erfassten Hinrichtungen stieg im Berichtsjahr stark an. 2011 wurden mindestens 82 Menschen hingerichtet, mehr als dreimal so viele wie im Jahr 2010. Unter den Hingerichteten waren mindestens fünf Frauen und mehr als 28 ausländische Staatsbürger. In den Gefängnissen befanden sich mindestens 250 zum Tode verurteilte Häftlinge, darunter einige, die keine Gewaltverbrechen begangen hatten, sondern denen man "Apostasie" (Abfall vom Glauben) oder "Hexerei" vorgeworfen hatte. Viele der Häftlinge waren ausländische Staatsangehörige, die nach grob unfairen Gerichtsverfahren wegen Drogenvergehen zum Tode verurteilt worden waren.

  • Die Indonesierin Ruwayti Beth Sabutti Sarona wurde Berichten zufolge am 18. Juni 2011 enthauptet. Sie war für schuldig befunden worden, ihre Arbeitgeberin ermordet zu haben. Weder ihre Familie noch die indonesische Regierung wurden über die bevorstehende Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

  • Die saudi-arabischen Staatsbürger Muhammad Jaber Shahbah al-Ja’id und Sa’ud Jaber Shahbah al-Ja’id wurden am 30. Juli 2011 hingerichtet. Die beiden Brüder waren im Jahr 1998 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Während ihres ersten Prozesses hatten sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Sa’ud Jaber Shahbah al-Ja’id wurde dem Vernehmen nach genötigt, ein "Geständnis" zu unterzeichnen, nachdem die Behörden seinen betagten Vater festgenommen hatten, um Druck auf ihn auszuüben. Die Angehörigen der Brüder wurden Berichten zufolge nicht über die bevorstehenden Hinrichtungen informiert.

  • Der Sudanese Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki wurde am 19. September 2011 in Medina enthauptet. Er war 2005 festgenommen und wegen "Hexerei" angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Er soll auf Geheiß eines Mannes, der für die Religionspolizei arbeitete, eine andere Person mit einem Fluch belegt haben. Berichten zufolge wurde er während der Untersuchungshaft geschlagen und gezwungen, den Tatbestand der "Hexerei" zu gestehen. Seine Familie wurde dem Vernehmen nach nicht über die bevorstehende Hinrichtung informiert und bekam keine Erlaubnis, die sterblichen Überreste in den Sudan zu überführen.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Die saudi-arabischen Behörden verweigerten Amnesty International weiterhin den Zugang zum Land. Mitarbeiter der saudi-arabischen Botschaft in Großbritannien empfingen im Juli Vertreter von Amnesty International, um sich über die Veröffentlichung des Entwurfs des neuen Antiterrorgesetzes zu beschweren.

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