Amnesty Report El Salvador 11. Mai 2011

El Salvador 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik El Salvador Staats- und Regierungschef: Carlos Mauricio Funes Cartagena Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft Einwohner: 6,2 Mio. Lebenserwartung: 72 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 29/23 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 84%

Die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit blieben auch 2010 straffrei, obwohl es beim Vorgehen gegen die Straflosigkeit einige positive Entwicklungen zu verzeichnen gab. Die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab weiterhin Anlass zur Sorge, dies betraf auch die Verletzung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte. Die Regierung setzte die Streitkräfte ein, um die zunehmende Bandenkriminalität auf den Straßen und Unruhen in Gefängnissen zu bekämpfen. Indigene Bevölkerungsgruppen forderten nach wie vor die Anerkennung ihrer Rechte in Gesetzgebung und Praxis.

Hintergrund

Das Land wurde von Bandenkriminalität und Unruhen in Gefängnissen erschüttert. Als Reaktion auf das hohe Ausmaß an Gewalt forderten einige Mitglieder des Kongresses die Wiedereinführung der Todesstrafe. Dies wurde von der Regierung jedoch zurückgewiesen.

Im Februar 2010 beurteilte der UN-Menschenrechtsrat die Menschenrechtssituation in El Salvador im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (UPR). El Salvador lud zu dieser Sitzung weitere Menschenrechtsexperten der UN und interamerikanischer Institutionen ein, was als positiver Schritt zu werten ist. Der Menschenrechtsrat forderte El Salvador auf, die öffentliche Sicherheit zu verbessern, die Gewalt gegen Frauen zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1980–92) Gerechtigkeit und Wiedergutmachung erfahren.

Straflosigkeit

Im Januar 2010 unterzeichnete Präsident Funes einen Erlass, mit dem eine neue interinstitutionelle Kommission zur Suche nach "verschwundenen" Kindern ins Leben gerufen wurde (Comisión Interinstitucional de Búsqueda de Niños y Niñas Desaparecidos). Sie soll den Verbleib von Kindern aufklären, die während des internen bewaffneten Konflikts "verschwanden". Mit dem Erlass reagierte die Regierung auf eine Verfügung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2005, die sich auf den Fall der Schwestern Serrano Cruz bezog. Die beiden sieben und drei Jahre alten Mädchen waren zuletzt 1982 gesehen worden, bevor sie vom Militär verschleppt wurden. Ende 2010 hatte die neue Kommission ihre Arbeit jedoch noch nicht aufgenommen, und das Schicksal von hunderten "verschwundener" Kinder war weiterhin ungeklärt.

Das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 blieb in Kraft und verhinderte Bestrebungen, die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit des bewaffneten Konflikts zur Rechenschaft zu ziehen, obwohl die Regierung öffentlich erklärte, sie wolle Schritte zur Abschaffung des Gesetzes unternehmen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Zahl der Frauen und Mädchen, die entführt und ermordet wurden, war hoch. Viele der Opfer wurden vergewaltigt und verstümmelt. Laut einer Statistik der Nationalen Polizei wurden zwischen Januar und Oktober 477 Frauen und Mädchen ermordet – 224 mehr als im Vergleichszeitraum 2008. Im November gingen Tausende von Frauen und Mädchen auf die Straße. Sie protestierten dagegen, dass die Verantwortlichen für diese Verbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, und forderten die Behörden auf, Maßnahmen zur Vermeidung und Bestrafung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu ergreifen.

Im Oktober 2010 rief der UN-Menschenrechtsausschuss El Salvador auf, Schritte einzuleiten, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verhindern und die Bestrafung der Verbrechen sicherzustellen. Der Ausschuss stellte zudem fest, dass das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen – selbst nach einer Vergewaltigung oder wenn das Leben der Schwangeren auf dem Spiel steht – gegen El Salvadors Pflicht verstößt, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu schützen.

Rechte indigener Völker

Die Regierung erfüllte ihr vor den Wahlen gegebenes Versprechen nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen gesetzlich zu verankern. Ende 2010 hatte El Salvador die Rechte der indigenen Gruppen noch nicht in die Verfassung aufgenommen und das Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 169) noch nicht unterzeichnet.

Im Juli gab das Sekretariat für Soziale Integration bekannt, dass mehrere Regierungsbehörden eine Absichtserklärung unterzeichnet hätten, die einen besseren Schutz der Rechte indigener Gruppen vorsieht. Indigene Gruppen würdigten die Erklärung als potenziell positiv, wiesen jedoch erneut darauf hin, dass es dringend notwendig sei, ihre Rechte gesetzlich anzuerkennen.

Öffentliche Sicherheit

Im Juni 2010 starben mindestens 16 Menschen in San Salvador, als ihr Bus in Folge einer gewalttätigen Bandenauseinandersetzung in Brand gesetzt wurde. Als Reaktion auf die Bandenkriminalität sowie auf Unruhen, die im Juni in mehreren Hafteinrichtungen ausbrachen, setzte die Regierung in einigen Gefängnissen und bestimmten Teilen San Salvadors die Streitkräfte ein.

Im September wurde die Mitgliedschaft in einer Bande zum Straftatbestand erklärt. Es gab ernste Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes. So wurde die Befürchtung laut, es könne dazu benutzt werden, um ehemalige Bandenmitglieder, ihre Bewährungshelfer oder Kontaktpersonen von aktiven oder ehemaligen Bandenmitgliedern zu verfolgen.

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