UN-Waffenabkommen braucht Unterzeichner
Rounyn, Sudan: Kugeln in der Hand eines Kindes
© UN Photo/Albert Gonzalez Farran
28. Mai 2013 - Anfang April stimmten 156 Staaten in der UNO für die Annahme des "Arms Trade Treaty" (ATT). Wenn 50 Staaten den Vertrag ratifiziert haben, tritt er in Kraft. Bis es soweit ist, sind noch einige Schritte zu gehen: In der Regel drückt ein Staat durch die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags aus, dass er vorhat, den Vertrag auch zu ratifizieren. Danach muss der Staat nach seinem nationalen Recht sicherstellen, dass er dem Vertrag endgültig zustimmen kann. In Deutschland muss der Bundestag zustimmen.
Erst wenn das geschehen ist, kann ein Staat einen Vertrag ratifizieren. Wie lange es also dauert, bis der ATT in Kraft treten wird, hängt davon ab, wie schnell die Staaten – abhängig von ihrem nationalen Recht – die innerstaatlichen Voraussetzungen schaffen, um den Vertrag zu ratifizieren. Wir gehen davon aus, dass dies mindestens zwei Jahre dauern wird.
Das heißt aber nicht, dass der ATT in den nächsten zwei Jahren keine Wirkung hat: Da die Staaten bereits mit der Unterzeichnung ihren Willen ausdrücken, die Regeln des ATT anzuwenden, müssen sie schon ab der Unterzeichnung im Geiste des ATT handeln. Deswegen fordert Amnesty International alle Staaten auf, insbesondere die menschenrechtlichen "Herzstücke" des Vertrags (Art. 6 und 7) zu beachten.
Artikel 6 verbietet Waffenlieferungen, die zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beitragen können. Artikel 7 fordert die Unterzeichnerstaaten auf, Waffenexporte außerdem nicht zu genehmigen, wenn damit schwere Menschrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen, Folter oder "Verschwindenlassen" begangen oder erleichtert werden können. Auch geschlechtsspezifische Gewalt sowie Gewalt gegen Kinder darf nicht ermöglicht werden.
Es ist aber nicht nur wichtig, dass mindestens 50 Staaten den ATT ratifizieren, sondern auch wie sie ihn ratifizieren. Völkerrechtlich ist es möglich, dass einzelne Staaten Vorbehalte zu Verträgen formulieren, z.B. dass sie bestimmte Artikel nicht oder nur eingeschränkt anwenden. Amnesty International fordert alle Staaten auf, den ATT ohne Vorbehalte zu ratifizieren, damit er nicht geschwächt wird. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie den ATT möglichst zügig ratifizieren möchte. Dazu hat sie auch schon wichtige Weichen gestellt: So wurden dem Bundesrat und dem Bundestag bereits der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum ATT zugeleitet, voraussichtlich wird es noch im Juni im Bundestag beraten und verabschiedet (der Bundesrat muss nicht zustimmen).
In der schriftlichen Einführung zum Zustimmungsgesetz hat die Bundesregierung die herausragende Rolle von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere von Amnesty International und Oxfam, für das Zustandekommen des Vertrags gewürdigt.