Aktuell 14. Februar 2012

EU darf ACTA nicht unterzeichnen

ACTA Protests

ACTA Protests

13. Februar 2012 - Amnesty International fordert die EU-Regierungen auf, dem "Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen" (ACTA) nicht beizutreten. ACTA sei eine "Büchse der Pandora" für mögliche Menschenrechtsverletzungen.

Am vergangenen Samstag haben Tausende Menschen in vielen europäischen Städten ihre Stimme gegen ACTA erhoben. Das Europäische Parlament will in Kürze darüber befinden, ob es das Abkommen im Laufe dieses Jahres ratifizieren wird.

Mit ACTA wollen die teilnehmenden Staaten internationale Regeln für die Durchsetzung einer weiten Bandbreite von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Patenten, Urheberrechten und Markenrechten, regeln.

Amnesty International geht davon aus, dass das Abkommen wegen seines Inhalts, der dort verankerten Verfahren und Institutionen negative Auswirkungen auf mehrere Menschenrechte hat, insbesondere das Recht auf ein angemessenes Verfahren, das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten.

"Die EU sollte ACTA in der jetzigen Form ablehnen – die Umsetzung des Abkommens könnte eine Büchse der Pandora für mögliche Menschenrechtsverletzungen öffnen, wenn auf angemessene Verfahren verzichtet wird und gleichzeitig die Verpflichtung, das Abkommen umzusetzen, an erster Stelle steht," sagte Widney Brown, Abteilungsleiterin
 für Internationales Recht und politische Strategien im internationalen Sekretariat von Amnesty International in London.

"Obwohl Amnesty der Meinung ist, dass Urheber für ihre Arbeit entlohnt werden sollten, darf der Schutz des geistigen Eigentums nicht auf Kosten der grundlegenden Menschenrechte gehen."

Geschwächter Schutz

Amnesty International ist besorgt über die große Reichweite von ACTA uüber die unbestimmten Formulierungen des Texts und die Tendenz, die schnelle privatrechtliche Durchsetzung von Rechten über gerichtliche Verfahren zu stellen.

Nach Ansicht von Amnesty sollten Gerichte ermächtigt sein, darüber zu entscheiden, ob ein Verstoss gegen das ACTA-Abkommen vorliegt. Doch das Abkommen sieht vor, dass Staaten Privatpersonen ermutigen sollen, die Bestimmungen durchzusetzen.

Dies würde z.B. bei Internetdienstanbietern den Anreiz für repressive Massnahmen schaffen, wie das Sperren und Löschen von Webseiten oder gar das Ausschliessen der Kunden von Dienstleistungen. Eine Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung würde es nicht geben.

ACTA sieht vor, dass Unternehmen sich schon dann strafbar machen können, wenn sie "indirekten" wirtschaftlichen Nutzen aus Straftaten zögen oder diese "unterstützten und begünstigten" . Dies hätte wahrscheinlich eine negative Auswirkung auf die Ausübung der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit.

Wegen der strafrechtlichen Sanktionen würden Unternehmen dazu ermutigt werden, Überwachungstechnologien anzuwenden, um zu vermeiden, dass sie für die Handlungen ihrer Kunden haftbar gemacht würden. Dies würde zu gravierenden Verletzungen der Datenschutzrechte der Nutzer führen.

Der Zugang zu Arzneimitteln, die eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments sind (Generika) könnten ebenfalls betroffen sein. ACTA sieht vor, dass Zollbehörden die Befugnis erhalten sollen, Produkte, die Markenprodukten sehr ähnlich sehen, zu beschlagnahmen. Generika ähnliche Verpackungen wie den Markenprodukten zu geben, hilft aber dabei, die medizinische Gleichwertigkeit zu kommunizieren und unterstützt die Ziele der öffentlichen Gesundheitspolitik.

Amnesty International ist auch sehr besorgt über die vagen und nichtssagenden Schutzregelungen von ACTA. Anstatt eine gut definierte und anerkannte Terminologie zu verwenden, bezieht sich der Text auf "fundamentale Prinzipien" und erfindet dazu ein Konzept der "fairen Gerichtsverfahren", die derzeit über keine Definition im internationalen Recht verfügen.

"Besorgniserregend ist, dass der ACTA-Text noch nicht einmal Bezug nimmt auf Schutzmaßnahmen wie "Grundrechten", "fairem Gebrauch" oder "angemessenes Verfahren", über deren Bedeutung es ein universelles Verständnis gibt und die klar im internationalen Recht definiert sind", sagt Widney Brown.

Hinter verschlossenen Türen

Eine kleine Anzahl von Staaten, darunter Mitgliedstaaten der EU, Japan, Australien und die USA, verhandeln das Abkommen seit 2007.

Dem Verhandlungsprozess fehlt es an Transparenz und demokratischer Glaubwürdigkeit, da er außerhalb von anerkannten Institutionen, wie der World Intellectual Property Organization (WIPO) und der Welthandelsorganisation (WTO) durchgeführt wurde.

Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen und die Zivilgesellschaft hat trotz Forderungen noch immer keinen Zugang zu allen Unterlagen der ACTA-Verhandlungen erhalten. Die US-Industrie hingegen wurde unter der Bedingung der Geheimhaltung über die Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten.
Die verhandelten Standards zeigen entsprechend eine starke Bevorzugung von kommerziellen Interessen auf Kosten der Menschenrechte.

Die EU wird im März mit den Anhörungen zum ACTA-Abkommen beginnen. Die Abstimmung, ob das Abkommen ratifiziert werden sollte, ist momentan für Juni oder Juli geplant.

Das Abkommen würde ein nicht-gewähltes "ACTA-Komitee" ins Leben rufen, das die Macht hätte, Standards festzulegen und Beitritte neuer Länder zum Pakt zu verhandeln. Es wäre auch die erste Anlaufstelle für die praktische Auslegung des vagen Wortlautes der Vereinbarung. Damit könnte Teilen des Abkommens neue Bedeutung zukommen, nachdem die Parlamente bereits ihre Zustimmung gegeben hätten.

Die meisten der Aufgaben des Komitees werden bereits von dem Mandat der WIPO abgedeckt, in der die Zivilgesellschaft eine Stimme hat und die Beratungen in der Regel transparent durchgeführt werden.

"Alle globalen Handelsabkommen müssen transparent unter der Federführung der bestehenden zwischenstaatlichen Organisationen, wie der WIPO oder der WTO, verhandelt werden", sagte Widney Brown. "Multilaterale Handelsabkommen, die auf öffentliche Güter wie die Meinungsfreiheit, die Innovation und den Zugang zur medizinischen Grundversorgung Einfluss nehmen, müssen immer den Prinzipien grundlegender Menschenrechte unterworfen sein: Verantwortlichkeit, Transparenz, Partizipation, Gleichheit und Nachhaltigkeit. ACTA hat in all diesen Punkten versagt."

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