Amnesty Report Irak 07. April 2021

Irak 2020

Mehrere Kinder und Erwachsene sitzen auf Stühlen, die Kinder hören zu

Eine Gruppe jesidischer Kinder, die die Gefangenschaft im Gewahrsam der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat überlebt haben, bei einem Treffen mit einem Psychotherapeuten in der nordirakischen Stadt Dohuk im April 2019

Die Behörden unterdrückten weiterhin jede Form von Kritik – durch Beschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit, exzessiven Gewalteinsatz gegen Demonstrierende, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen und rechtswidrige Tötungen. Die exzessive Gewalt und die scharfe Munition, die Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende einsetzten, führten seit Beginn der Proteste im Oktober 2019 zum Tod von mindestens 600 Menschen.

Unbekannte, bei denen es sich mutmaßlich um Milizionäre handelte, nahmen zahlreiche Aktivisten ins Visier, töteten sie oder entführten sie und ließen viele von ihnen verschwinden. Mindestens sechs Männer blieben "verschwunden". Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung lösten Proteste gewaltsam auf und nahmen zahlreiche Demonstrierende fest. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und andere Maßnahmen, die nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie ergriffen wurden, hatten negative Folgen für Binnenvertriebene.

Die Behörden schlossen erneut mindestens zehn Lager für Binnenvertriebene, wodurch Tausende Menschen zum zweiten Mal vertrieben und von humanitärer Hilfe abgeschnitten wurden. Binnenvertriebene, denen Verbindungen zur bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) nachgesagt wurden, waren weiterhin Kollektivstrafen ausgesetzt und liefen Gefahr, willkürlich inhaftiert zu werden und dem Verschwindenlassen zum Opfer zu fallen. Tausende weitere Personen galten als vermisst, seit die Volksmobilisierungseinheiten und andere irakische Sicherheitskräfte sie auf ihrer Flucht aus Gebieten unter IS-Kontrolle hatten verschwinden lassen.

Medien berichteten über eine steigende Zahl von Frauen, die durch häusliche Gewalt getötet wurden. Jesidische Kinder und Frauen, die die Versklavung durch den IS überlebt hatten, hatten große Schwierigkeiten, ihre Rechte einzufordern und Wiedergutmachung zu erhalten. Der IS griff erneut Zivilpersonen und militärische Ziele an, verübte Bombenanschläge in Städten und ermordete Gemeindevorsteher.

Hintergrund

Um die Ausbreitung von Corona-Infektionen einzudämmen, verhängten die Behörden im März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende aus bestimmten Ländern, schlossen die Grenze zum Iran und ordneten einen landesweiten zweiwöchigen Lockdown an. Im Laufe des Jahres folgten weitere Lockdowns. Ähnliche Maßnahmen wurden in der Autonomen Region Kurdistan-Irak ergriffen.

Die landesweiten Proteste, die im Oktober 2019 begonnen hatten und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten, bessere öffentliche Dienstleistungen und ein Ende der Korruption auf Regierungsebene forderten, dauerten in den ersten Monaten des Jahres 2020 an. Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie kamen sie vorübergehend zum Stillstand. Im Mai 2020 gab es vor allem in den Städten Bagdad, Basra und Nasiriya erneut kleinere Proteste. Dabei wurde die Forderung erhoben, die Sicherheitskräfte für die Tötung und das Verschwindenlassen von Demonstrierenden sowie weitere Übergriffe zur Rechenschaft zu ziehen.

In der Autonomen Region Kurdistan-Irak kam es das ganze Jahr über zu Protesten wegen verspätet oder nicht gezahlter Gehälter von Staatsbediensteten.

Bis Ende Juni 2020 waren mehr als 4,7 Mio. Binnenvertriebene in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt. Im zweiten Quartal des Jahres ging die Zahl der Rückkehrer_innen jedoch zurück, teilweise aufgrund von Corona-Einschränkungen. Mehr als 1,2 Mio. Menschen waren weiterhin innerhalb des Landes vertrieben, 207.000 von ihnen lebten in Lagern, 97.600 in Notunterkünften und 915.000 in informellen Siedlungen oder Rohbauten in mehreren Provinzen.

Am 3. Januar 2020 tötete ein gezielter Drohnenangriff der USA den iranischen General Qassem Soleimani in Bagdad.

Am 7. Mai stimmte das Parlament einer neuen Regierung zu und wählte Mustafa al-Kadhimi zum Ministerpräsidenten.

Am 15. Juni kündigte das türkische Verteidigungsministerium die Bodenoffensive "Tigerkralle" und die Luftoffensive "Adlerkralle" an, die sich gegen Mitglieder der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und der Partei für ein Freies Leben in Kurdistan (PJAK) im Norden der Region Kurdistan richteten. Bei den Luftangriffen sollen mindestens fünf kurdische Zivilpersonen getötet worden sein. Der sporadische Artilleriebeschuss aus dem Iran auf die Region Kurdistan, der Mitgliedern der PJAK galt, hielt das ganze Jahr über an. 

Exzessive Gewaltanwendung

Die irakischen Sicherheitskräfte gingen 2020 weiterhin mit exzessiver und rechtswidriger Gewalt gegen weitgehend friedliche Proteste vor, die im Jahr 2019 begonnen hatten. Die dabei verwendete scharfe Munition und spezielle Tränengasgranaten, die für Militäreinsätze entwickelt wurden, töteten in Bagdad, Basra, Kerbala, Diyala, Nadschaf und Nasiriya zahlreiche Demonstrierende. Eine Fraktion der Volksmobilisierungseinheiten feuerte ebenfalls scharfe Munition auf Regierungsgegner in Basra ab. Dabei wurde mindestens eine Person getötet, vier weitere wurden verletzt.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen

Die Sicherheitskräfte der Zentralregierung nahmen weiterhin willkürlich Aktivist_innen und Protestteilnehmer_innen fest. Allein im Januar und Februar 2020 kamen Tausende Demonstrierende in Gewahrsam. Bis Juni waren die meisten von ihnen wieder freigelassen worden. Bewaffnete Angehörige der Präsidentengarde schlugen im Januar in Bagdad Demonstrierende, darunter auch Minderjährige, und nahmen Personen fest. In Basra lösten Sicherheitskräfte gewaltsam eine Demonstration auf und schlugen dabei einige Minderjährige so lange, bis sie das Bewusstsein verloren. Andere Demonstrierende wurden in einer Weise misshandelt, die Folter gleichkommen könnte. Im Mai 2020 nahmen die Sicherheitskräfte mindestens drei Personen fest, die auf dem Weg zu einer Kundgebung auf dem al-Khilani-Platz in Bagdad waren, darunter auch einen Minderjährigen. Nach Angaben medizinischer Fachkräfte wurden sie geschlagen und sexuell missbraucht. Der Ministerpräsident ordnete an, Angehörige der Sicherheitskräfte festzunehmen, die sich während des Vorfalls in der Nähe aufgehalten hatten.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Region Kurdistan-Irak

Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung führten 2020 in den Provinzen Dohuk und Erbil Razzien durch und schalteten Nachrichtensender ab. Sie verprügelten und inhaftierten Journalisten, die über Proteste berichteten und beschlagnahmten deren Ausrüstung.

Am 7. Oktober 2020 drangen Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung gemeinsam mit der örtlichen Polizei in das Haus des Journalisten Sherwan Sherwani in Erbil ein und nahmen ihn mit vorgehaltener Waffe und ohne Erklärung fest. Er war bis zum 26. Oktober ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und konnte erst einen Tag danach endlich seinen Rechtsbeistand treffen. Die Behörden der kurdischen Regionalregierung erklärten später, man habe Anklage wegen "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" gemäß dem irakischen Strafgesetzbuch gegen ihn erhoben.

Sicherheitskräfte der kurdischen Regionalregierung lösten in Begleitung von bewaffneten Männern in Zivil Protestaktionen auf. In Dohuk beendeten sie im Mai gewaltsam eine Versammlung von Lehrkräften und Staatsbediensteten, die gegen die verspätete Auszahlung ihrer Gehälter protestierten, und nahmen mindestens 167 Demonstrierende und Medienschaffende fest. Die meisten wurden noch am selben Tag oder in der darauffolgenden Woche wieder freigelassen. Mindestens fünf Personen blieben jedoch inhaftiert und wurden von den örtlichen Behörden wegen "Missbrauchs elektronischer Geräte" angeklagt, weil sie an der Organisation des Protestes beteiligt waren. Grundlage der Anklage war Paragraf 2 des Gesetzes Nr. 6 von 2008 der Autonomen Region Kurdistan-Irak. Die kurdische Regionalregierung erklärte zunächst, sie habe den Protest aufgelöst, weil die Demonstrierenden keine Genehmigung dafür beantragt hätten, später verwies sie zur Begründung auf Corona-Maßnahmen. Alle Festgenommenen kamen schließlich gegen Kaution frei. Im August wurde jedoch einer der Organisatoren zusammen mit seinem Sohn zu Hause festgenommen.Im Dezember 2020 kam es in der Stadt Sulaimaniyah und in anderen Orten der Region Kurdistan-Irak zu Demonstrationen, bei denen ausstehende Gehälter eingefordert und Korruption angeprangert wurde. Die kurdischen Behörden gingen mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor und töteten einige Protestierende, unter ihnen auch Minderjährige. Mehrere Aktivist_innen und Journalist_innen wurden festgenommen, die später wieder freikamen. Außerdem blockierten die Behörden das Internet und verboten den Medien, über die Proteste zu berichten.

Rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen

Unbekannte Bewaffnete und Mitglieder der Volksmobilisierungseinheiten entführten und ermordeten gezielt Aktivist_innen. Im Laufe des Jahres 2020 töteten sie in Bagdad, Nasiriya und Basra mindestens 30 Menschen. Mehr als 30 weitere Aktivist_innen, auf die Mordanschläge verübt wurden, kamen mit Verletzungen davon. Am Jahresende waren 56 Aktivist_innen "verschwunden". Diejenigen, die während der Proteste im Jahr 2019 dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, blieben vermisst, darunter der Menschenrechtsanwalt Ali Jaseb Hattab, den Mitglieder der Volksmobilisierungseinheiten am 8. Oktober 2019 in der Stadt Amara im Süden des Landes entführt hatten.Binnenvertriebene, denen eine Verbindung zum IS unterstellt wurde, "verschwanden" häufig, nachdem Sicherheitskräfte sie bei Straßenkontrollen, in Lagern oder bei der Rückkehr in ihren Heimatort festgenommen hatten, das betraf auch Minderjährige. Tausende Männer und Jungen, die in den Jahren 2014 bis 2018 bei ihrer Flucht aus Gebieten unter IS-Kontrolle von irakischen Sicherheitskräften wegen mutmaßlicher Verbindungen zum IS willkürlich inhaftiert worden waren, blieben "verschwunden". Dazu zählten auch Hunderte, die in der Provinz Anbar dem Verschindenlassen zum Opfer gefallen waren.

Straflosigkeit

Der im Mai 2020 ernannte Ministerpräsident ordnete an, das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Protestierende ab dem 1. Oktober 2019 zu untersuchen, das zu Hunderten Toten und Tausenden Verletzten geführt hatte. Außerdem versprach er den Opfern und Angehörigen Entschädigungen. Bis Ende 2020 waren aber immer noch keine Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht worden, es kam daher im ganzen Land immer wieder zu Protesten. 

Am Tag nach einem Angriff auf Demonstrierende in Basra im Mai verfügte der Ministerpräsident die Schließung des Hauptquartiers einer Fraktion der Volksmobilisierungseinheiten in der Stadt und die Festnahme von Mitgliedern dieser Einheit.Im September 2020 forderte der Ministerpräsident Anti-Terroreinheiten auf, einen entführten Aktivisten in Nasiriya zu befreien, der Aktivist blieb jedoch "verschwunden".

Binnenvertriebene

2020 wurden weitere Lager für Binnenvertriebene aufgelöst oder zusammengelegt. Tausende Menschen wurden auf diese Weise zum zweiten Mal vertrieben. Um die Lager schließen zu können, holten die Behörden einige der Binnenflüchtlinge gewaltsam aus ihren Zelten und stellten die Stromversorgung ab. Als im März Corona-Maßnahmen in Kraft traten, die die Bewegungsfreiheit einschränkten, kamen die Lagerschließungen zum Stillstand, sie wurden aber im November wieder aufgenommen.

Binnenvertriebene, denen eine Verbindung zum IS nachgesagt wurde, hatten weiterhin mit Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn sie in ihre Herkunftsgebiete zurückkehrten oder versuchten, dorthin zu gelangen. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um Familien mit weiblichen Haushaltsvorständen. Sie mussten damit rechnen, dass man sie vertrieb, ihr Hab und Gut beschlagnahmte oder ihre Häuser zerstörte. Die Sicherheitsbehörden legten Binnenvertriebenen mit mutmaßlichen IS-Verbindungen weiterhin Steine in den Weg, wenn sie offizielle Dokumente zum Personenstand beantragen wollten, und nahmen in einigen Fällen Rechtsbeistände fest, die den Familien dabei helfen wollten, diese Papiere zu bekommen.

Weil die Behörden die Ausstellung von Passierscheinen und die Erteilung von Visa für Mitarbeiter_innen von Hilfsorganisationen im Dezember 2019 ausgesetzt hatten, war es für Binnenvertriebene und Rückkehrer_innen schwieriger, Zugang zu humanitärer Hilfe zu bekommen. Die kurdische Regionalregierung versuchte weiterhin, arabische Binnenvertriebene daran zu hindern, in Heimatorte zurückzukehren, die in Gebieten unter kurdischer Kontrolle lagen, deren Zugehörigkeit jedoch zwischen der kurdischen Regionalregierung und der irakischen Zentralregierung strittig war.

Auswirkungen der Corona-Maßnahmen

Die eingeschränkte Bewegungsfreiheit infolge von Corona-Maßnahmen und die Reduzierung des Hilfspersonals in den Lagern führten dazu, dass diejenigen Binnenvertriebenen, die für ihr Überleben vollständig auf humanitäre Hilfe angewiesen waren, schlechter versorgt und noch stärker an den Rand gedrängt wurden. Einige Binnenvertriebene verloren ihre Arbeitsplätze außerhalb der Lager oder sahen sich gezwungen, die Lager zu verlassen, um ihre Arbeitsplätze behalten zu können.

Mitarbeiter_innen humanitärer Hilfsorganisationen berichteten, dass abgesehen von Maßnahmen, die der Verbesserung der Gesundheitsversorgung und insbesondere der Bekämpfung des Corona-Virus dienten, alle übrigen Programme von Mittelkürzungen betroffen waren. Dies bedeutete einen Rückschlag für die Versöhnungsbemühungen, die nötig waren, um Binnenvertriebenen mit mutmaßlichen Verbindungen zum IS eine sichere Rückkehr in ihre Herkunftsgebiete zu ermöglichen. Die Umstellung auf Online-Unterricht bedeutete für viele Kinder von Geflüchteten, dass sie keine Bildung mehr erhielten, weil sie weder einen Internetzugang noch die notwendigen Geräte hatten. Auch Kindern in Städten fehlten oft die entsprechenden Geräte. Während der Lockdowns arbeiteten die Behörden der Zentralregierung und der kurdischen Regionalregierung nicht in vollem Umfang. Die Schließung von Gerichten und Meldebehörden bedeutete für Binnenvertriebene mit mutmaßlichen IS-Verbindungen, die Dokumente beantragen wollten, weitere Verzögerungen – zusätzlich zu den bürokratischen Hürden, die sie aufgrund von Kollektivstrafen überwinden mussten.

Rechte von Jesid_innen

Weder die irakische Zentralregierung noch die kurdische Regionalregierung kamen ihrer Verpflichtung nach, die Rechte jesidischer Kinder, die den IS überlebt hatten, sowie jesidischer Frauen und Mädchen, die der Versklavung durch den IS entkommen waren, zu respektieren und zu garantieren. Dies galt für den Zugang zu offiziellen Dokumenten und grundlegende Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung, aber auch für den Schutz der Familie.

Hunderte jesidische Kinder und Jugendliche waren vom IS entführt, versklavt, zum Kämpfen gezwungen, vergewaltigt und anderweitig gefoltert worden oder hatten sonstige ungeheuerliche Menschenrechtsverletzungen erlitten. Nach ihrer Rückkehr zu den Familienangehörigen und Verwandten, die ihnen noch geblieben waren, standen sie vor großen Problemen: Viele waren nicht in der Lage, sich wieder in der Schule anzumelden, und stießen auf Schwierigkeiten, wenn sie neue oder Ersatzdokumente zum Personenstand beantragen wollten, die unerlässlich waren, um Zugang zu grundlegenden staatlichen Leistungen zu bekommen. Die psychosozialen Dienste und Angebote, die es für sie gab, wurden den Rechten und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nicht gerecht.

Viele Jesidinnen, die vom IS entführt worden waren und nach ihrer Vergewaltigung ein Kind zur Welt gebracht hatten, wurden massiv unter Druck gesetzt, ihr Kind aus religiösen und sozialen Gründen abzugeben.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Lockdowns, die wegen der Corona-Pandemie verhängt wurden, erhöhten für Frauen und Mädchen das Risiko, Opfer häuslicher Gewalt zu werden. Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten über eine steigende Zahl von Fällen häuslicher Gewalt, die zum Tod von Frauen führten. In einem Fall erlitt ein junges Mädchen schwere Verletzungen.

Rechtswidrige Tötungen

Die bewaffnete Gruppe IS, deren gewaltsame Aktivitäten 2018 aufgehört hatten, verübte 2020 erneut Angriffe auf Sicherheitskräfte und Zivilpersonen. In einigen Gebieten des Irak wurden erneut militärische Operationen des IS angekündigt. Mindestens zehn Zivilpersonen wurden durch IS-Angriffe getötet.

Ein Raketenangriff in der Nähe des Flughafens von Bagdad tötete im September mindestens fünf Kinder und zwei Frauen. Die Rakete richtete sich offenbar gegen Personal der US-Botschaft. Weiteres diplomatisches Personal und Vertretungen in Bagdad und in den Provinzen Nadschaf und Ninive sowie ein UN-Konvoi wurden ebenfalls angegriffen. Zu den Angriffen bekannte sich niemand.

Todesstrafe

Die Gerichte verhängten 2020 weiterhin Todesurteile. Berichten zufolge wurden mindestens 50 Männer, die wegen Terrorismus zum Tode verurteilt worden waren, hingerichtet.

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