Amnesty Report Frankreich 24. April 2024

Frankreich 2023

Das Foto zeigt eine Gruppe von Menschen, die hinter einem Banner stehen und rufen. Im Hintergrund steht der Eifelturm.

Demonstration mehrerer Nichtregierungsorganisationen in Paris für einen Waffenstillstand im Israel/Palästina-Konflikt (18. Dezember 2023)

Berichtszeitraum: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Systemischer Rassismus und religiöse Diskriminierung bestanden fort und richteten sich u. a. gegen muslimische Frauen und Mädchen. Die Polizei nahm weiterhin diskriminierende Personenkontrollen (Racial Profiling) vor, schränkte Proteste übermäßig ein und wandte exzessive Gewalt an. Die Tötung eines 17-jährigen Jungen algerischer Abstammung durch zwei Polizisten löste Massenproteste und Unruhen aus. Häufig gab es Berichte über Vandalismus und Gewalt aus rassistischen und LGBTI-feindlichen Motiven. Das Parlament verabschiedete umstrittene neue Gesetze, die den Einsatz von Technologie zur massenhaften Videoüberwachung bei der Strafverfolgung zuließen und diskriminierende Beschränkungen bezüglich Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Asylverfahren einführten. 

Diskriminierung

Im Januar 2023 stellte die Regierung ihren auf vier Jahre angelegten Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung aufgrund der Herkunft (Plan national de lutte contre le racisme, l’antisémitisme et les discriminations liées à l’origine) vor. Der Plan erkannte nicht an, dass es institutionellen und systemischen Rassismus gab, und enthielt somit auch keine Maßnahmen, um dagegen vorzugehen.

Im Juni 2023 forderte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte die Regierung nachdrücklich auf, "die tiefgreifenden Probleme des Rassismus und der Diskriminierung bei den Strafverfolgungsbehörden ernsthaft anzugehen". Auch der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) appellierte an Frankreich, "die strukturellen und systemischen Ursachen rassistischer Diskriminierung zu bekämpfen, auch bei den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei der Polizei".

Im Oktober 2023 räumte der Staatsrat (Conseil d’État), Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, ein, dass es diskriminierende Polizeikontrollen gegen Schwarze und arabische Männer und Jugendliche gebe, schlug aber keine Maßnahmen vor, um dem zu begegnen.

Das ganze Jahr über wurden rassistische Angriffe auf Moscheen, Synagogen und Friedhöfe verübt, bei denen diese häufig mit rassistischen Symbolen oder Parolen zur Unterstützung extremistischer politischer Gruppen beschmiert wurden. Nach der Gewalteskalation in Israel und im Gazastreifen häuften sich die Berichte über derartige Angriffe, bei denen Schulen und Mauern mit Nazi- und antisemitischen Symbolen verunstaltet wurden.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) äußerte sich besorgt über die diskriminierenden Stereotypen und hohen Arbeitslosenquoten, denen Migrantinnen ohne regulären Aufenthaltsstatus, Frauen ethnischer oder religiöser Minderheiten sowie Frauen mit Behinderungen und ältere Frauen ausgesetzt waren.

Muslimische Frauen und Mädchen

Der Staatsrat ignorierte die Empfehlung des Öffentlichen Berichterstatters (Rapporteur public du Conseil d’État) und entschied, dass der Fußballverband des Landesseine diskriminierende Linie beibehalten könne, wonach muslimische Frauen und Mädchen, die ein Kopftuch tragen, faktisch nicht an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Im Oktober 2023 forderten 69 Mannschaften den französischen Basketballverband auf, das diskriminierende Teilnahmeverbot für kopftuchtragende Frauen und Mädchen aufzuheben.

Im September 2023 erklärte die Sportministerin in einem Interview, dass Frauen, die Kopftücher tragen, Frankreich bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris nicht vertreten könnten. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierte diese Entscheidung mit den Worten: "Niemand sollte einer Frau vorschreiben, was sie zu tragen oder nicht zu tragen hat", und warnte vor den schädlichen Folgen derartiger diskriminierender Verbote.

Im August 2023 erging eine amtliche Bekanntmachung des Bildungsministers an die Rektor*innen staatlicher Schulen, mit der das Tragen von "Abayas" und "Qamis" in allen staatlichen Schulen verboten wurde. In der Bekanntmachung waren diese Bezeichnungen jedoch nicht näher definiert, obwohl sie eine ganze Reihe unterschiedlicher locker sitzender Kleidungsstücke umfassten. Innerhalb einer Woche nach dem Verbot wurden vor einigen Schulen Polizist*innen postiert, die zahlreichen muslimischen Mädchen unter Verletzung ihrer Rechte auf Bildung und Nichtdiskriminierung den Zutritt verweigerten.

LGBTI+

Gruppen, die sich für die Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen einsetzten, meldeten eine Zunahme der Gewalt gegen LGBTI+. Sowohl auf dem französischen Festland als auch in den Überseegebieten gerieten LGBTI-Zentren ins Fadenkreuz von Angriffen und Vandalismus.

Rechtswidrige Angriffe und Tötungen

Der französische Rechtsrahmen für den Einsatz von tödlicher Gewalt und Schusswaffen durch Sicherheitskräfte entsprach nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards.

Im Juni 2023 erschoss ein Polizist während einer Verkehrskontrolle rechtswidrig Nahel M., einen 17-jährigen französischen Jugendlichen algerischer Abstammung. Die Tötung löste weithin Empörung über tödliche Gewalt, Straflosigkeit und systemischen Rassismus innerhalb der französischen Strafverfolgungsbehörden aus. Es folgten Massenproteste und Unruhen, gegen die in einigen Landesteilen neben den Ordnungskräften auch Militäreinheiten eingesetzt wurden. Wegen exzessiver Gewaltanwendung durch diese Sicherheitskräfte wurden in der Folge mindestens 32 Ermittlungen eingeleitet. Während der Niederschlagung der Proteste wurde der Auslieferungsfahrer Mohamed Bendriss getötet, und zahlreiche Menschen wurden schwer verletzt. Einige trugen bleibende schwere Beeinträchtigungen davon, nachdem sie von weniger tödlichen Waffen getroffen worden waren.

Bei der Aufklärung des Todes der algerischen Staatsbürgerin Zineb Redouane gab es 2023 keine weiteren Fortschritte. Die 80-Jährige war im Dezember 2018 gestorben, nachdem sie während einer Demonstration, die auf der Straße vor ihrer Wohnung stattfand, von einem von der Polizei abgefeuerten Tränengasbehälter am Kopf getroffen worden war, als sie gerade das Fenster schloss.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Behörden griffen bei der Unterdrückung von Protesten wiederholt auf exzessive, unverhältnismäßige und rechtswidrige Maßnahmen zurück. Demonstrierende wurden häufig willkürlich festgenommen und mit Geldstrafen belegt. Zudem konfiszierten die Behörden Sicherheitsausrüstung, Protesttransparente, Töpfe, Pfannen und Verstärker.

Örtliche Behörden untersagten Proteste auch immer wieder präventiv mit dem Hinweis auf Gefahren für die "öffentliche Ordnung", ohne alternative Optionen zur Ermöglichung friedlicher Versammlungen in Betracht zu ziehen. Im April 2023 hob ein Pariser Verwaltungsgericht den letzten einer Reihe weitreichender Verbotserlasse auf und erklärte, dass es sich dabei um eine "offenkundig rechtswidrige Verletzung des Rechts auf Protest" gehandelt habe und dass der Erlass "für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung weder notwendig noch angemessen" gewesen sei.

Im Juli 2023 bestätigte das Verwaltungsgericht von Cergy-Pontoise jedoch unter Verweis auf Gefahren für die "öffentliche Ordnung" das Verbot einer Versammlung aus Anlass des Jahrestags des Todes von Adama Traoré, der in Polizeigewahrsam gestorben war. Die Polizei führte gewaltsame Festnahmen durch, bei denen auch Youssouf Traoré, der Bruder des Verstorbenen, schwer verletzt wurde. Das Gericht bestätigte ebenfalls das Verbot einer anschließenden Demonstration gegen Polizeigewalt und systemischen Rassismus und begründete dies erneut mit der Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Nachgang der Unruhen nach der Tötung von Nahel M.

Im Oktober 2023 forderte der Innenminister die lokalen Behörden auf, alle Kundgebungen der Solidarität mit Palästina vorsorglich zu verbieten  ein unverhältnismäßiger und diskriminierender Angriff auf das Recht auf friedliche Versammlung. Nach Anfechtung des Verbots entschied der Staatsrat, dass die lokalen Behörden die Risiken für die öffentliche Ordnung von Fall zu Fall beurteilen sollten.

Häufig wurde zur Auflösung von Protesten direkt auf den Einsatz von Gewalt gesetzt, wobei auch Schlagstöcke unterschiedslos zum Einsatz kamen. Im März 2023 äußerte sich die Kommissarin für Menschenrechte des Europarats besorgt über die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Demonstrierenden und Umstehenden sowie über die ihnen gegenüber angewandte exzessive Gewalt. Der UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützer*innen verurteilte das "unverhältnismäßige" Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Umweltschützer*innen in Sainte-Soline im März 2023, das zu zahlreichen Verletzten geführt hatte. Ein Protestierender musste neurologisch behandelt werden, nachdem er einen Monat lang in ein künstliches Koma versetzt worden war und sechs Wochen auf der Intensivstation verbracht hatte.

Im Juni 2023 äußerten sich UN-Rechtsexpert*innen besorgt über die exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende, Journalist*innen und Unbeteiligte bei Protesten gegen die Rentenreform und die Klimapolitik. Dabei waren Blendgranaten und Tränengas eingesetzt und Gummigeschosse aus Fahrzeugen abgefeuert worden.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats zeigte sich alarmiert angesichts der Verletzungen, die Demonstrierenden zugefügt wurden, und mahnte eine Reform der Rechenschaftsmechanismen bei den Strafverfolgungsbehörden an.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte leitete eine Untersuchung der mutmaßlichen Folter und Misshandlung von Laurent Théron ein, der bei einer Demonstration im Jahr 2016 durch eine von einem Polizisten geworfene Blendgranate getroffen worden war und auf einem Auge erblindete.

Im Überseedépartement Mayotte schossen Ordnungskräfte rechtswidrig mit scharfer Munition auf den Boden, um Menschenansammlungen zu zerstreuen, die gegen die Abschiebung von Migrant*innen ohne regulären Aufenthaltsstatus protestierten.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Der Staatsrat hob das von der Regierung erlassene Verbot der Umweltschutzgruppe Les Soulèvements de la Terre (Aufstand der Erde) mit der Begründung auf, dass es gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstoße. Die Mitglieder der Gruppe waren vom Innenminister als "Ökoterrorist*innen" bezeichnet worden.

Nachdem die französische Liga für Menschenrechte (Ligue des Droits de l’Homme – LDH) die übermäßige Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte angeprangert hatte, schlug der Innenminister im April 2023 bei einer parlamentarischen Anhörung vor, die Gelder der LDH überprüfen zu lassen.

Massenüberwachung

Mit Blick auf die Olympischen Spiele 2024 in Paris verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz, das den Strafverfolgungsbehörden den Einsatz KI-gestützter Technologie zur massenhaften Videoüberwachung erlaubt. Nachdem die Zivilgesellschaft auf breiter Front die damit verbundene Gefahr für zahlreiche Rechte, u. a. die Rechte auf Privatsphäre und Nichtdiskriminierung, angeprangert hatte, erklärte das Verfassungsgericht im November 2023 diejenigen erweiterten Überwachungsbefugnisse des Justizministeriums für unzulässig, die mit der Fernaktivierung elektronischer Geräte zur Erfassung von Ton und Bild zusammenhängen. Das Verfassungsgericht billigte jedoch die Fernaktivierung elektronischer Geräte zum Zweck der Geolokalisierung.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im April 2023 wurde Hassan Diab in Abwesenheit wegen eines im Jahr 1980 auf die Synagoge in der Rue Copernic in Paris verübten Bombenanschlags schuldig gesprochen. Menschenrechtsorganisationen hatten gefordert, die Anklage fallen zu lassen, da Hassan Diab kein faires Verfahren erhalten hatte und es während seiner jahrzehntelangen Strafverfolgung zu erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen war.

Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Der UN-Ausschuss gegen Folter äußerte erneut seine Besorgnis darüber, dass die französische Regierung die Rückholung von Frauen und Kindern französischer Staatsangehörigkeit, die unter gefängnisähnlichen Bedingungen in Lagern im Nordosten Syriens festgehalten wurden, verweigerte oder verzögerte.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Staatspräsident bekräftigte seine Unterstützung für das Vorhaben, die "Freiheit des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen" im Jahr 2024 in der Verfassung zu verankern, nachdem hierzu bereits vielversprechende erste Abstimmungen im Parlament stattgefunden hatten. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wies auf die gravierenden Ungleichheiten zwischen dem französischen Festland und den französischen "Überseegebieten" hin und forderte Frankreich auf, das "wiederkehrende Problem des Zugangs zu Wasser in Mayotte und Guadeloupe" anzugehen.

Kinderrechte

Im Juni 2023 kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die steigende Zahl von Kindern und Familien, die in Frankreich in Armut leben.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Das Kassationsgericht (Cour de Cassation) erkannte im Mai 2023 die Zuständigkeit der französischen Justiz unter dem Weltrechtsprinzip für zwei Fälle von Kriegsverbrechen in Syrien an. Im Oktober 2023 verabschiedete das Parlament eine Gesetzesänderung, mit der die Anforderungen für die Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord teilweise erleichtert werden sollen.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im Juni 2023 erklärte der Hohe Rat für das Klima (Haut Conceil pour le climat), ein unabhängiges Beratungsgremium, dass Frankreich keine ausreichenden Fortschritte auf dem Weg zu seinem Ziel der CO2-Neutralität mache.

Im Oktober 2023 veröffentlichte die britische Zeitung The Guardian einen Bericht, der französische Banken als die weltweit wichtigsten Finanzgeber von Projekten zur Förderung fossiler Brennstoffe auswies.

Die Regierung veröffentlichte ihre neue Klimastrategie. Darin verpflichtete sie sich, die Kohleverstromung bis 2027 zu beenden. Ursprünglich sollte dieses Ziel bereits im Jahr 2022 erreicht werden.

Im November 2023 verhängte der Staatsrat erneut eine Geldstrafe gegen die Regierung, weil sie die Luftverschmutzung nicht angemessen bekämpft hatte.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Das Parlament verabschiedete ein diskriminierendes und rassistisches "Einwanderungskontrollgesetz" (Loi pour contrôler l’immigration, améliorer l’intégration), das von der Antidiskriminierungsstelle (Défenseur des droits) und der staatlichen Menschenrechtskommission CNCDH aus menschenrechtlichen Gründen abgelehnt worden war. Das Gesetz erweiterte die Verwaltungsbefugnisse zur Inhaftierung und Ausweisung von ausländischen Staatsangehörigen, die als "Bedrohung für die öffentliche Ordnung" angesehen werden oder die die "republikanischen Werte" nicht respektieren. Dies kann unabhängig vom Aufenthaltsstatus und ohne Notwendigkeit der Beachtung eindeutiger Kriterien erfolgen. Das Gesetz untergräbt zudem die Rechte auf Familienleben, Wohnraum und Gesundheit und stellt "irregulären" Aufenthalt wieder unter Strafe, ein Straftatbestand, der im Jahr 2012 abgeschafft worden war. Im Dezember 2023 wurden vor dem Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) Rechtsmittel gegen mehrere Bestimmungen des neuen Gesetzes eingelegt.

Hindernisse bei der Legalisierung und Verlängerung des Aufenthaltstitels sowie bei der Einlegung von Rechtsmitteln machten die Lage von Migrant*innen noch prekärer, und die abnehmende juristische Kompetenz der Asylgerichte schränkte den Zugang von Asylsuchenden zur Justiz weiter ein. In Mayotte wurden Minderjährige auch weiterhin in Verwaltungshaft genommen.

Im Laufe des Jahres 2023 erließ Frankreich Ausweisungsbefehle für Länder, in denen den Betroffenen Menschenrechtsverletzungen drohen könnten, was gegen das völkerrechtliche Verbot der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verstieß. Zu diesen Ländern zählten Syrien, Iran, Sudan, Afghanistan und Haiti.

Im November 2023 ordnete der Innenminister die Abschiebung des usbekischen Staatsangehörigen "Herrn A." an und missachtete damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Abschiebung wegen Foltergefahr untersagt hatte. Im Dezember kritisierte der Staatsrat die Abschiebung und wies die Regierung an, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr von Herrn A. nach Frankreich sicherzustellen.

Im Februar 2023 äußerte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes große Besorgnis über die Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen und von asylsuchenden Familien mit Kindern. Der Ausschuss kritisierte außerdem die menschenunwürdige Unterbringung und die Methoden zur Altersüberprüfung.

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