Menschenrechtler zu Haftstrafe verurteilt

Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan

Lage von Saudi-Arabien und dem Sudan

Der gewaltlose politische Gefangene Saeed Jaddad ist am 31. März zu einer einjährigen Haftstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt worden. Er war gemäß dem omanischen Cyber-Gesetz angeklagt worden. Zudem verbüßt Saeed Jaddad eine dreijährige Freiheitsstrafe, die mit seinen Forderungen nach politischen und sozialen Reformen im Zusammenhang steht.

Appell an

STAATSOBERHAUPT
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113, OMAN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375

INNENMINISTER
His Excellency Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Minister of the Interior
Ministry of Interior
P.O. Box 127, Ruwi 112
Muscat, OMAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati, Muscat, OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801

BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
S. E. Herrn Khalid Sulaiman 'Abdul Rahman Ba Omar
Clayallee 82
14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. Mai 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Saeed Jaddad sofort und bedingungslos frei. Heben Sie die Urteile gegen ihn auf, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der nur deshalb in Haft ist, weil er friedlich von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Saeed Jaddad jegliche benötigte medizinische Versorgung sowie Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl erhält.

  • Ich möchte Sie zudem bitten, alle Gesetze aufzuheben, die die Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung unter Strafe stellen. Bitte respektieren und schützen Sie dieses Menschenrecht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Calling on the Omani authorities to release Saeed Jaddad immediately and unconditionally and ensure that his convictions and sentences are quashed as he is a prisoner of conscience detained solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

Urging them to ensure that he receives any medical attention he may require, and has access to his family and a lawyer of his choice.

Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression, and respect and protect this right.

Sachlage

Gegen den Menschenrechtsverteidiger Saeed Jaddad ist am 17. März vor dem erstinstanzlichen Gericht in Salala, der Hauptstadt der Provinz Dhofar ein neuer Prozess eingeleitet worden. Das Gerichtsverfahren gegen ihn stand mit Verstößen gegen das omanische Cyber-Gesetz im Zusammenhang. Am 31. März wurde er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.500 Euro) verurteilt. Obwohl Saeed Jaddad zur Verlesung des Urteils nicht in den Gerichtssaal geführt wurde, verlas der Richter das Urteil mit der Behauptung, Saeed Jaddad sei anwesend. Die Geldstrafe wurde von Saeed Jaddads Angehörigen bezahlt. Sein Rechtsbeistand legte umgehend Rechtsmittel ein und beantragte die Freilassung seines Mandanten gegen Kaution, doch der Richter lehnte dies ab.

Am 8. März hatte ein erstinstanzliches Gericht in der omanischen Hauptstadt Maskat Saeed Jaddad in einem anderen Fall wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates", "Anstiftung zum Protest" und "Verwendung sozialer Medien zur Verbreitung von Informationen, die die öffentliche Ordnung verletzen" zu einer dreijährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe von 1.700 Omanischen Rial (etwa 4.200 Euro) verurteilt. Saeed Jaddad legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein und zahlte eine Kaution von 2.000 Omanischen Rial (etwa 5.000 Euro). Einen Tag später wurde er in ein Gefängnis in Salala verlegt und beendete seinen Hungerstreik.

Er verbüßt nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, zu denen er in zwei verschiedenen Verfahren verurteilt wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das am 8. März gegen Saeed Jaddad gefällte Urteil setzt sich wie folgt zusammen: drei Jahre Haft und 500 Omanische Rial (etwa 1.200 Euro) Geldstrafe wegen "Untergrabung des Ansehens des Staates", ein Jahr Haft und 200 Omanische Rial (etwa 500 Euro) Geldstrafe wegen "Anstiftung zum Protest" sowie drei Jahre Haft und 1.000 Omanische Rial (etwa 2.500 Euro) Geldstrafe wegen "Verwendung sozialer Medien zur Verbreitung von Informationen, die die öffentliche Ordnung verletzen" Das Gericht verhängte damit eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine Gesamtgeldstrafe von 1.700 Omanischen Rial (etwa 4.200 Euro) gegen ihn.

Saeed Jaddad ist bereits mehrmals von den omanischen Behörden festgenommen worden. Er wurde am 14. Januar 2013 festgenommen und sechs Monate lang festgehalten, davon acht Tage in Einzelhaft. Ende Juni 2013 kam er wieder frei, durfte jedoch keine Artikel in den nationalen Medien mehr veröffentlichen. Die Behörden versuchten außerdem, ihn zur Unterzeichnung einer Stellungnahme zu bewegen, in der er jeglichen menschenrechtlichen und reformistischen Tätigkeiten abschwört.

Vor seiner jetzigen Inhaftierung wurde Saeed Jaddad zuletzt am 10. Dezember 2014 festgenommen, als Sicherheitskräfte seine Wohnung durchsuchten. Dabei wurden auch sein Telefon und seine Computer beschlagnahmt. Die Sicherheitskräfte gaben der Familie von Saeed Jaddad keine Informationen darüber, weshalb er festgenommen und wo er hingebracht wurde. Trotz wiederholter Anfragen der Familienangehörigen bei den Behörden haben sie keine Auskunft über den Verbleib von Saeed Jaddad erhalten. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurde er mindestens fünf Tage lang im Verhörzimmer festgehalten und durfte während dieser Zeit weder seine Familie noch seinen Rechtsbeistand kontaktieren. Etwa am fünften Tag in Gewahrsam versuchten die Beamt_innen, ihn dazu zu zwingen, einige Dokumente zu unterzeichnen, in denen sich Saeed Jaddad selbst beschuldigt, "dem Land Schaden zugefügt und gegen Gesetze verstoßen zu haben" sowie "Kontakt mit ausländischen Organisationen" gehabt zu haben. Dies lehnte er jedoch ab. Außerdem weigerte er sich, ohne einen Rechtsbeistand die Fragen des Staatsanwalts zu beantworten. Daraufhin wurde seine Haftanordnung um sieben Tage verlängert. Man brachte ihn ins Gefängnis von Taqa, etwa 40 Kilometer östlich von Salala. Dort teilte er sich eine sehr unhygienische und mit Kakerlaken verseuchte Zelle mit mindestens 22 weiteren Häftlingen und schlief auf dem Boden. Etwa vier Tage später musste Saeed Jaddad erneut vor der Staatsanwaltschaft erscheinen, weigerte sich jedoch weiterhin, ohne seinen Rechtsbeistand auf dessen Fragen zu antworten. Am Morgen des 22. Dezember 2014 wurde er gegen Hinterlegung einer Kaution von etwa 1.000 Euro freigelassen. Der Reisepass seines Sohnes wurde als Pfand beschlagnahmt. Die erste Anhörung in diesem Gerichtsverfahren fand in Abwesenheit von Saeed Jaddad am 27. Januar 2015 in Salala statt.

Im August 2013 wurde Saeed Jaddad "Untergrabung des Ansehens und der Vormachtstellung des Staates" vorgeworfen, weil er politische und soziale Reformen gefordert und sich mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments getroffen hatte. Im Zusammenhang mit diesen Anschuldigungen wurde er am 27. Januar 2015 in Maskat das erste Mal vor Gericht gestellt.

Am 31. Oktober 2014 wurde Saeed Jaddad von den Behörden daran gehindert, aus Oman auszureisen. Ihm wurde mitgeteilt, dass er seit Juli 2014 einem Reiseverbot unterliege.

Amnesty International hat 2013 und 2014 in Oman Fälle von langer willkürlicher Inhaftierung, oft ohne Kontakt zur Außenwelt, dokumentiert. Auch liegen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Sicherheitskräfte vor. Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen sollen misshandelt worden sein, indem man sie schlug, ihnen einen Sack über den Kopf zog oder sie lange Zeit in Einzelhaft hielt. Zudem wird von Scheinhinrichtungen und Schlafentzug berichtet.

In den vergangenen Jahren hat Amnesty International immer wieder Fälle dokumentiert, in denen die Polizei unverhältnismäßige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt und bei Großdemonstrationen Teilnehmer_innen willkürlich festgenommen hat. Zudem dokumentierte die Organisation Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung auf willkürliche Weise eingeschränkt sowie diskriminierende Gesetze und Vorgehensweisen angewandt wurden.