Journalisten unter Auflagen freigelassen

Graffito an einer Häuserwand in  der Mohamed-Mahmoud-Straße in Kairo

Graffito an einer Häuserwand in der Mohamed-Mahmoud-Straße in Kairo

Ein ägyptisches Gericht hat am 12. Februar die bedingte Freilassung der Journalisten Mohamed Fahmy und Baher Mohamed angeordnet. Die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen wurden noch am Abend nach dem Gerichtsurteil freigelassen. Sie hatten mehr als 400 Tage in Haft verbracht. Das Verfahren gegen die Männer ist jedoch nicht eingestellt worden. Am 23. Februar soll die nächste Anhörung stattfinden.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President, Al Ittihadia Palace
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Das Strafgericht von Kairo ordnete am 12. Februar die bedingte Freilassung von Mohamed Fahmy und Baher Mohamed an. An diesem Tag hatte die erste Anhörung der Neuverhandlung gegen die beiden Journalisten stattgefunden, gegen die wegen "Verbreitung falscher Nachrichten" und "Unterstützung der Muslimbruderschaft" Anklage erhoben worden war. Das Gericht ordnete zudem die Freilassung von vier weiteren Männern an, die in Zusammenhang mit demselben Fall inhaftiert worden waren. Bei den vier Männern handelt es sich um Sohaib Saad Mohamed Mohamed, Khaled Mohamed Abdulraouf Mohamed, Shadi Abdul Hameed Abdul Azeem Ibrahim und Khalid Abdulrahmen Mahmoud Ahmed Abdulwahab.

Mohamed Fahmy musste als einziger eine Kaution hinterlegen, die auf 250.000 ägyptische Pfund (etwa 29.000 Euro) festgelegt wurde. Laut Angaben seiner Familie müssen jedoch alle sechs Männer täglich auf einer Polizeiwache erscheinen und bei ihren noch anstehenden Gerichtsverhandlungen anwesend sein. Sollten sie diese Auflagen nicht erfüllen, droht ihnen eine erneute Inhaftierung.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie die gegen Mohamed Fahmy und Baher Mohamed erhobenen Anklagen fallen und stellen Sie sicher, dass die an ihre Freilassung geknüpften Auflagen umgehend aufgehoben werden.

  • Ich bitte Sie eindringlich, auch die gegen die vier weiteren Männer erhobenen Anklagen fallenzulassen, da diese sich ausschließlich auf Handlungen beziehen, mit denen die Männer friedlich Gebrauch von ihren Rechten auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gemacht haben.

[APPELLE AN]

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165

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Mahy Hassan Abdel Latif
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohamed Fahmy und Peter Greste sind beide Mitarbeiter von Al Jazeera English und waren am 29. Dezember 2013 im Marriott-Hotel in Kairo festgenommen worden. Baher Mohamed wurde in derselben Nacht in seinem Zuhause festgenommen. Die Staatsanwaltschaft klagte die Männer am 29. Januar 2014 einer Reihe von Straftaten an, unter anderem "falsche Nachrichten gesendet zu haben", "verbotene Arbeitsgerätschaften besessen zu haben" und "die Muslimbruderschaft unterstützt oder ihr angehört zu haben". Die Muslimbruderschaft soll laut der Staatsanwaltschaft für terroristische Aktivitäten in Ägypten verantwortlich sein.

Während zwölf gerichtlicher Anhörungen gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, Beweise dafür zu erbringen, dass die drei Al-Jazeera-Mitarbeiter die verbotene Bewegung der Muslimbruderschaft unterstützt, "falsche Nachrichten" gesendet oder verbotene Arbeitsgerätschaften besessen hätten. Die Staatsanwaltschaft behinderte die Angeklagten in ihrem Recht, die gegen sie vorgelegten Beweismittel einzusehen und anzufechten, indem sie ihre Rechtsbeistände nicht zu einer vom Gericht angeordneten Prüfung der audiovisuellen Beweismittel lud. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem versucht, dem Rechtsbeistand von Mohamed Fahmy 1,2 Millionen Ägyptische Pfund (knapp 140.000 Euro) für die Einsicht von Videomaterial, das gegen seinen Mandanten verwendet werden sollte, in Rechnung zu stellen.

Darüber hinaus widersprachen wichtige Belastungszeug_innen häufig ihren eigenen schriftlichen Aussagen. So gaben technische Sachverständige im Kreuzverhör zu, dass sie sich nicht daran erinnern konnten, welches Filmmaterial die Al-Jazeera-Journalisten verfälscht haben sollten, dass sie nicht wussten, ob die Arbeitsgerätschaften des Senders genehmigt waren, und dass sie nicht einschätzen konnten, ob die Journalisten eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten. Des Weiteren gab es Vorwürfe von Folter und anderweitiger Misshandlungen seitens dreier im gleichen Fall angeklagter Studierender, die vor Gericht aussagten, sie seien nach ihrer Festnahme von Sicherheitskräften geschlagen worden.

Das Gericht sprach sein Urteil am 23. Juni 2014. Es befand die drei Mitarbeiter von Al Jazeera in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu sieben Jahren Haft. Der Richter verurteilte Baher Mohamed zu drei weiteren Jahren Haft wegen Besitzes einer Patronenhülse, die er laut seinen Angaben als Andenken mitgenommen hatte. Das Gericht sprach bis auf zwei Personen alle weiteren Mitangeklagten schuldig und verurteilte sie zu Haftstrafen zwischen sieben und zehn Jahren. Die meisten wurden in Abwesenheit verurteilt. Vier weitere Männer, die mit den Al-Jazeera-Mitarbeitern nicht in Verbindung stehen, wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt.

Das höchste ägyptische Berufungsgericht hat die Verurteilung der Journalisten Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed am 1. Januar aufgehoben und eine Neuverhandlung angeordnet.

Der australische Staatsbürger Peter Greste wurde am 1. Februar in Übereinstimmung mit neuen Gesetzesbestimmungen aus Ägypten ausgewiesen, die es den Behörden erlauben, ausländische Staatsangehörige in ihre Herkunftsländer auszuweisen, damit diese dort vor Gericht gestellt werden bzw. ihre Haftstrafe verbüßen, wenn dies "für den [ägyptischen] Staat von höchstem Interesse" ist.

Mohamed Fahmy, der sowohl die kanadische als auch die ägyptische Staatsbürgerschaft besaß, gab vor Beginn der Neuverhandlung am 1. Januar seine ägyptische Staatsbürgerschaft auf. Die Behörden hatten ihm erklärt, dass dies der "einzige Ausweg" für ihn sei. Er hatte gehofft, dass man ihn daraufhin nach Kanada ausweisen würde, stattdessen wurde er jedoch erneut vor Gericht gestellt. Die Rechtsbeistände von Mohamed Fahmy haben die Behörden darum gebeten, die Ausweisung ihres Mandanten in die Wege zu leiten.

Mohamed Fahmy hat während seiner Haft keine angemessene medizinische Versorgung für seine Hepatitis-C-Erkrankung erhalten. Zudem wurde eine Fraktur seines Armes, die er sich erst kurz vor seiner Festnahme im Dezember 2013 zugezogen hatte, nicht angemessen behandelt.