Pressemitteilung 27. März 2015

Neue UN-Resolution ist wichtiger Schritt für internationalen Schutz des Menschenrechts auf Privatsphäre

Amnesty begrüßt insbesondere die geplante Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters

BERLIN, 27.03.2015 - Amnesty International begrüßt die heute vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution für einen besseren Schutz des Menschenrechts auf Privatsphäre. Der Resolutionsentwurf wurde von Deutschland und Brasilien initiiert.

"Die Resolution ist ein wichtiger Schritt für den internationalen Schutz des Rechts auf Privatsphäre – online und offline", sagte Sebastian Schweda, Amnesty-Experte für Digitale Menschenrechte. "Amnesty begrüßt insbesondere die vorgesehene Einsetzung eines UN-Sonderberichterstatters. Die Aushöhlung des Menschenrechts auf Privatsphäre, wie sie in den vergangenen Jahren unter anderem durch Massenüberwachungsprogramme zugenommen hat, zeigt, dass eine solche unabhängige internationale Instanz dringend benötigt wird", betonte Schweda.

Das Mandat des Sonderberichterstatters sieht vor, dass er die Umsetzung dieses Menschenrechts überprüft, offene Fragen zur Auslegung thematisiert und über Verstöße berichtet, zum Beispiel, wenn sie unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit geschehen. "Wir hoffen, dass die Arbeit des Sonderberichterstatters dazu beiträgt, weltweit das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes des Rechts auf Privatsphäre zu schärfen", so Schweda.

Zugleich kritisiert Amnesty die Haltung der Bundesregierung zum Recht auf Privatsphäre auf nationaler Ebene. "Die begrüßenswerte Initiative Deutschlands im Menschenrechtsrat steht in deutlichem Missverhältnis zur Politik der Bundesregierung bei der Aufklärung des NSA-Überwachungsskandals", sagte Schweda. "Die Bundesregierung muss den Ausschuss besser unterstützen, damit die Vorwürfe umfassend aufgeklärt werden können. Hierzu muss auch die Rolle deutscher Nachrichtendienste untersucht werden. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass deutsche Behörden menschenrechtswidrige Überwachungsprogramme weder selbst noch in Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten betreiben."

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