Medizinische Behandlung verweigert

Hassan Mshaima

Hassan Mshaima

Hassan Mshaima gehört zu einer Gruppe von elf bekannten Oppositionsaktivisten, die in Bahrain inhaftiert sind. Ihm wird die erforderliche medizinische Versorgung in der Haft verweigert. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa

Office of His Majesty the King

P.O. Box 555, Rifa’a Palace

al-Manama

BAHRAIN

Sende eine Kopie an

Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa

Ministry of Justice and Islamic Affairs

P. O. Box 450, al-Manama

BAHRAIN

Fax: (00 973) 1753 12 84

Online-Formular: http://www.moj.gov.bh/en/

Twitter: @Khaled_Bin_Ali

 

Botschaft des Königreichs Bahrain

Herr Ahmed Mohamed Ahmed Almuharraqi, I. Sekretär (Geschäftsträger a.i.)

Klingelhöfer Str. 7

10785 Berlin

Fax: 030-8687 7788

E-Mail: info@bahrain-embassy.de

 

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Hassan Mshaima und die übrigen zehn Oppositionsaktivisten umgehend und bedingungslos frei, da sie gewaltlose politische Gefangene sind, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden.
  • Ich bitte Sie außerdem, Hassan Mshaima bis zu seiner Freilassung die angemessene medizinische Versorgung zu gewähren, einschließlich der ihm verschriebenen Medikamente und regelmäßiger Kontrolluntersuchungen, ohne dass unnötige und erniedrigende Maßnahmen angewandt werden.

Sachlage

Der 70-jährige Hassan Mshaima ist Diabetiker und hatte in der Vergangenheit eine Krebserkrankung. Am 16. Januar rief er seine Familienangehörigen aus dem Jaw-Gefängnis an und erklärte, dass ihm eines seiner beiden verordneten Diabetesmedikamente verweigert würde, obwohl seine Blutzuckerwerte gefährlich hoch seien. Anfang Januar hatte Hassan Mshaima an die Gefängnisbehörden geschrieben und darum gebeten, seiner Familie zu gestatten, seine beiden Diabetesmedikamente zu kaufen, damit sie ihm im Gefängnis verabreicht werden können. Die Gefängnisbehörden lehnten diese Bitte ab und erklärten, sie würden die Medikamente ohne die Beteiligung der Familienangehörigen besorgen. Hassan Mshaima erhielt dann später eines der Medikamente, das andere jedoch nicht.

Seit August 2017 erhält Hassan Mshaima seine Diabetesmedikamente nur noch sporadisch. Im Oktober 2017 wurden ihm alle Arzneimittel verweigert. Ein Mitgefangener, der ebenfalls an Diabetes leidet und dieselben Medikamente nimmt, teilte daraufhin seine Rationen mit Hassan Mshaima. Die Gefängnisbehörden erklärten, Hassan Mshaima könne seine Medikamentenverordnung nur erhalten, wenn er in Fußfesseln und Gefängniskleidung in die Klinik der Hafteinrichtung ginge. Diese Praxis, die darauf abzielt, Häftlinge zu erniedrigen und zu demütigen, steht im Widerspruch zu Grundsatz 47 der UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen (Nelson-Mandela-Regeln). Darin heißt es, dass Zwangsmittel nur "als Vorkehrung gegen Flucht während eines Transports" verwendet werden dürfen oder "um einen Gefangenen von einer Verletzung seiner selbst oder anderer (…) abzuhalten". Hassan Mshaima leidet an mehreren gesundheitlichen Problemen, darunter auch am Herzen. Da er zudem eine Krebserkrankung hatte, muss er sich eigentlich alle sechs Monate einer Kontrolluntersuchung unterziehen, die auch eine spezielle Computertomographie (PET) umfasst. Seit September 2016 fand allerdings keine Kontrolle per PET mehr statt.

Der Aktivist war 2011 wegen seiner führenden Rolle bei den friedlichen regierungskritischen Massendemonstrationen in einem unfairen Verfahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im selben Gerichtsverfahren waren noch zwölf weitere Oppositionsaktivisten zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslang verurteilt worden. Zwei der Aktivisten sind inzwischen wieder freigelassen worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit einer Anordnung der Gefängnisbehörden vom 1. März 2017 legen die Wachen den Gefangenen im Gebäude 7 des Jaw-Gefängnisses jedes Mal Ketten an, wenn diese ihre Zellen verlassen, selbst bei medizinischen Untersuchungen. In diesem Gebäude sind politische Gefangene inhaftiert. Um gegen dieses Vorgehen zu protestieren, das sie als erniedrigende Behandlung empfinden, weigern sich viele Inhaftierte Termine für medizinische Untersuchungen und Behandlungen wahrzunehmen. Daraufhin haben die Gefängnisbehörden Besuchszeiten und Telefonate mit Familienangehörigen eingeschränkt. Die Maßnahme ergriff die Gefängnisverwaltung nach dem Ausbruch von zehn Häftlingen aus einem anderen Bereich des Jaw-Gefängnisses am 1. Januar 2017. Nähere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Stellungnahme: Bahrain: End Degrading Treatment of Activists, 2 May 2017: https://www.amnesty.org/en/documents/mde11/6159/2017/en/.

14 bekannte oppositionelle Aktivisten waren zwischen dem 17. März und dem 9. April 2011 festgenommen worden. In den meisten Fällen drangen mehrere Sicherheitskräfte mitten in der Nacht in das jeweilige Haus ein und brachten den Betroffenen an einen unbekannten Ort, wo er wochenlang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde. Viele der 14 Gefangenen gaben an, während der ersten Tage in Haft gefoltert worden zu sein, als sie von Angehörigen des Geheimdienstes (National Security Agency – NSA) verhört wurden. Der Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen wurde den Männern während der Verhöre direkt nach ihrer Festnahme untersagt. Das Verhör durch den Militärstaatsanwalt, das noch vor dem Gerichtsverfahren stattfand, konnten einige in Gegenwart ihres Rechtsbeistands haben. Andere jedoch durften erst am ersten Gerichtstermin im Mai 2011 Kontakt zu ihren Rechtsbeiständen aufnehmen. Alle 14 Männer sahen im Gerichtssaal zum ersten Mal seit ihrer Festnahme ihre Angehörigen wieder. Am 22. Juni 2011 gab das Gericht für Nationale Sicherheit, ein Militärgericht, die Urteile bekannt. Es befand die Angeklagten unter anderem der "Bildung von Terrorgruppen mit dem Ziel, die Herrschaft des Königs zu beenden und die Verfassung zu verändern", für schuldig. Sieben der 14 Angeklagten – Hassan Mshaima’, 'Abdelwahab Hussain, 'Abdulhadi al-Khawaja, Dr. 'Abdel-Jalil al-Singace, Mohammad Habib al-Miqdad, Abdel-Jalil al-Miqdad und Sa’eed Mirza al-Nuri – wurden zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt. Jeweils 15 Jahre Haft ergingen gegen Mohammad Hassan Jawwad, Mohammad 'Ali Ridha Isma’il, Abdullah al-Mahroos und 'Abdul-Hadi 'Abdullah Hassan al-Mukhodher. Die beiden Angeklagten Ebrahim Sharif und Salah 'Abdullah Hubail al-Khawaja, der Bruder von 'Abdulhadi al-Khawaja, wurden zu jeweils fünf Jahren, Al-Hur Yousef al-Somaikh zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Am 28. September 2011 bestätigte das Berufungsgericht für Nationale Sicherheit, ein Militärberufungsgericht, in einer nur wenige Minuten dauernden Sitzung die Schuldsprüche und Urteile gegen die 14 oppositionellen Aktivisten. Am 30. April 2012 ordnete das Kassationsgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama ein neues Berufungsverfahren gegen die 14 Oppositionellen vor einem Gericht der zivilen Justiz an. Am selben Tag reduzierte das Kassationsgericht die gegen Al-Hur Yousef al-Somaikh verhängte zweijährige Haftstrafe auf sechs Monate. Da er die sechs Monate bereits verbüßt hatte, wurde er umgehend freigelassen. Die übrigen 13 Gefangenen blieben jedoch im Jaw-Gefängnis. Ihr Berufungsverfahren vor einem Gericht der zivilen Justiz begann am 22. Mai 2012. Das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen bestätigte die Urteile am 4. September 2012, und am 6. Januar 2013 hielt das Kassationsgericht die Entscheidung des Berufungsgerichts aufrecht. Ebrahim Sharif kam am 19. Juni 2015 im Rahmen einer Begnadigung durch den König frei. Salah al-Khawaja wurde am 19. März 2016 aus der Haft entlassen, nachdem er seine fünfjährige Gefängnisstrafe verbüßt hatte.