Aktuell Nord- und Südamerika 06. Juli 2015

Amnesty Report 2014/2015: Amerika

Überblick

In zahlreichen Ländern des amerikanischen Kontinents konnten die Menschen aufgrund von wachsender Ungleichheit, Diskriminierung, Umweltzerstörung, anhaltender Straflosigkeit, zunehmender Unsicherheit und Konflikten ihre Menschenrechte weiterhin nicht in vollem Umfang wahrnehmen. Diejenigen, die sich im Kampf für die Menschenrechte an die Spitze stellten, waren in erschreckendem Ausmaß von Gewalt betroffen.

Menschenrechtsverletzungen lösten 2014 massenhafte Proteste in vielen Ländern aus. Ob in Brasilien, Mexiko, Venezuela oder in den USA – überall gingen Menschen auf die Straße, um gegen repressive Maßnahmen ihrer Regierungen zu protestieren. Die Demonstrationen waren einen deutliches Signal gegen die weitverbreitete Straflosigkeit und Korruption sowie eine Wirtschaftspolitik, die nur einigen wenigen zugutekommt. Hunderttausende Menschen beteiligten sich an diesen spontanen Kundgebungen. Sie nutzten dabei neue Technologien und soziale Medien, um Menschen schnell zusammenzubringen, Informationen auszutauschen und Menschenrechtsverstöße öffentlich zu machen.

Die Welle der Unzufriedenheit und die Forderungen nach der Achtung der Menschenrechte waren auch eine Reaktion darauf, dass demokratische Freiräume immer stärker eingeschränkt und abweichende Meinungen strafrechtlich verfolgt wurden. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure übten in steigendem Maße Gewalt gegen die Bevölkerung und insbesondere gegen soziale Bewegungen und Aktivisten aus. In den meisten Ländern des amerikanischen Kontinents nahmen die Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger erheblich zu. Dies betraf sowohl die Anzahl als auch die Brutalität der Übergriffe.

Die zunehmende Gewalt war auch ein Ergebnis davon, dass die Regierungen sozialen und politischen Problemen in den vergangenen Jahren zunehmend mit militärischen Mitteln begegneten. In vielen Ländern haben die staatlichen Stellen es sich zur Gewohnheit gemacht, auf kriminelle Banden und soziale Spannungen mit dem Einsatz des Militärs zu reagieren, selbst in Fällen, in denen ein Konflikt offiziell gar nicht als solcher anerkannt wurde. In einigen Gebieten stellt die wachsende Macht von kriminellen Banden und anderen nichtstaatlichen Akteuren, wie paramilitärischen Kräften und internationalen Konzernen, eine anhaltende Bedrohung des staatlichen Machtmonopols, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte dar.

Schwere Menschenrechtsverletzungen zerstörten weiterhin das Leben von Zehntausenden Menschen in zahlreichen Ländern des Kontinents. Anstatt darauf hinzuarbeiten, dass die Menschenrechte aller ohne jegliche Diskriminierung geschützt und gefördert werden, schien es eher, als hätten die Länder Nord-, Mittel- und Südamerikas in den Jahren 2013 und 2014 diesbezüglich Rückschritte gemacht.

In Kolumbien wurden nach Angaben des UN-Hochkommissars für Menschenrechte allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2014 mindestens 40 Menschenrechtsverteidiger getötet.

Im Oktober 2014 wies die Dominikanische Republik öffentlich eine Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurück. Dieser hatte das Land zuvor wegen Diskriminierung haitianischer Migranten und dominikanischer Bürger haitianischer Herkunft verurteilt.

In Mexiko "verschwanden" im September 43 Studierende eines Lehrerausbildungszentrums in Ayotzinapa im Bundesstaat Guerrero. Sie waren in der Stadt Iguala von der örtlichen Polizei festgenommen worden, die im Einvernehmen mit organisierten kriminellen Banden handelte. Am 7. Dezember erklärte der Generalstaatsanwalt, unabhängige forensische Experten hätten die Überreste von einem der vermissten Studierenden identifiziert. Das Schicksal der übrigen 42 war Ende 2014 noch ungeklärt.

Im August 2014 erschoss der Polizist Darren Wilson in Ferguson im US-Bundesstaat Missouri den unbewaffneten 18-jährigen Afroamerikaner Michael Brown. Nach dem Vorfall kam es zu einer breiten Protestwelle, die im November erneut aufflammte, als ein Geschworenengericht entschied, den Polizisten nicht anzuklagen. Im Dezember 2014 sprangen die Proteste auf New York und andere große Städte in den USA über, nachdem ein weiteres Geschworenengericht es abgelehnt hatte, Anklage gegen einen Polizisten wegen des Todes von Eric Garner im Juli in New York zu erheben.

In Honduras wurde im August 2014 Margarita Murillo erschossen, eine bekannte Verfechterin der Interessen von Kleinbauern. Sie wurde bei der Arbeit auf dem Feld in El Planón getötet, einem Dorf im Nordwesten des Landes. Zuvor hatte Margarita Murillo den Behörden gemeldet, dass sie seit einigen Tagen beschattet werde und Drohungen erhalte.

In Venezuela starben zwischen Februar und Juli 2014 bei Zusammenstößen zwischen Regierungskritikern, Sicherheitskräften und Anhängern der Regierung mindestens 43 Personen, unter ihnen auch Angehörige der Sicherheitskräfte. Zahlreiche weitere Personen wurden verletzt.

2013 wurde in El Salvador einer jungen Frau, die unter dem Namen Beatriz bekannt wurde, ein Schwangerschaftsabbruch verweigert, obwohl unmittelbare Gefahr für ihr Leben bestand und der Fötus außerhalb des Mutterleibs nicht lebensfähig war, da ihm Teile des Gehirns und des Schädels fehlten. Der Fall von Beatriz löste im In- und Ausland eine Welle der Empörung aus und führte zu wochenlangen Appellen an die Behörden, bis schließlich nach der 23. Schwangerschaftswoche ein Kaiserschnitt vorgenommen wurde. Frauen und Mädchen in El Salvador, die sich in Ausübung ihres Rechts auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, wurden durch das absolute Abtreibungsverbot weiterhin kriminalisiert und liefen Gefahr, ihr Leben oder ihre Freiheit zu verlieren. Im Jahr 2014 reichten 17 Frauen Gnadengesuche ein, die aus Gründen, die mit Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten zusammenhingen, zu Gefängnisstrafen von bis zu 40 Jahren verurteilt worden waren. Die Entscheidungen darüber waren zum Jahresende noch anhängig.

Im Mai 2013 wurde der ehemalige guatemaltekische Staatschef General a. D. Efraín Ríos Montt wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nur zehn Tage später wurde das Urteil jedoch aufgrund eines Verfahrensfehlers wieder aufgehoben. Dies war ein schwerer Schlag für die Opfer und die Familienangehörigen, die mehr als drei Jahrzehnte lang darauf gewartet hatten, dass ihnen Gerechtigkeit zuteilwird. Ríos Montt war Präsident und Oberbefehlshaber der Streitkräfte von 1982–83, als während des bewaffneten Konflikts 1771 Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Ixil getötet, gefoltert, sexuell misshandelt oder vertrieben worden waren.

Die lange Liste schwerer Menschenrechtsverstöße zeigt, dass sich viele Menschen in den Ländern Nord-, Mittel- und Südamerikas noch immer nicht darauf verlassen können, dass ihre Menschenrechte geachtet werden, obwohl die meisten Staaten des Kontinents internationale und interamerikanische Menschenrechtsabkommen und -standards ratifiziert haben und aktiv dafür eingetreten sind.

Öffentliche Sicherheit und Menschenrechte

Immer wieder reagierten die Sicherheitskräfte mit exzessivem Gewalteinsatz auf Proteste gegen die Regierungspolitik. In Brasilien, Chile, Ecuador, Guatemala, Haiti, Kanada, Mexiko, Peru, Venezuela und den USA setzten sich die Sicherheitskräfte über internationale Standards zum Einsatz von Gewalt hinweg und beriefen sich dabei auf die Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Doch anstatt den Sicherheitskräften in aller Deutlichkeit klarzumachen, dass unverhältnismäßige Gewaltanwendung keinesfalls geduldet wird, wurden die Einsätze von den Regierungen der betreffenden Länder noch nicht einmal hinterfragt.

In Venezuela kam es Anfang 2014 in zahlreichen Städten zu Massendemonstrationen für und gegen die Regierung. Die Proteste und die entsprechende Reaktionen der staatlichen Stellen spiegelten die zunehmende Polarisierung wider, die das Land seit mehr als einem Jahrzehnt beherrscht. Im Zusammenhang mit der Welle sozialer Proteste und gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften wurden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verübt, darunter Tötungen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Tausende Protestierende wurden inhaftiert, viele von ihnen willkürlich. Berichten zufolge sollen sie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sein. Bei den Protesten und deren Niederschlagung wurden mindestens 43 Menschen getötet und mindestens 870 verletzt, darunter auch Angehörige der Sicherheitskräfte.

Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2014 kam es in Brasilien zu massenhaften Protesten. Die Demonstrierenden äußerten ihren Unmut über Tariferhöhungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln und hohe Ausgaben für die Weltmeisterschaft, während öffentliche Dienstleistungen unterfinanziert waren. Das Ausmaß dieser Proteste war beispiellos: In Dutzenden Städten gingen Hunderttausende Menschen auf die Straße. Die brasilianischen Sicherheitskräfte reagierten auf die Protestwelle vor der Fußballweltmeisterschaft und auch auf andere Demonstrationen in den Jahren 2013 und 2014 häufig gewaltsam und mit Menschenrechtsverletzungen. Einheiten der Militärpolizei setzten gegen Protestierende wahllos Tränengas ein – in einem Fall sogar innerhalb eines Gesundheitszentrums –, schossen mit Gummigeschossen auf Personen, die keine Bedrohung darstellten, und schlugen diese mit Knüppeln. Hunderte Menschen wurden verletzt; einer von ihnen war der Fotograf Sérgio Silva, der sein linkes Auge verlor, nachdem er von einem Gummigeschoss getroffen worden war. Hunderte Demonstrierende wurden eingekreist und willkürlich inhaftiert, einige von ihnen unter Berufung auf Gesetze gegen das organisierte Verbrechen, auch wenn es keinerlei Hinweise darauf gab, dass die Inhaftierten in kriminelle Aktivitäten verwickelt waren.

In den USA lösten die tödlichen Schüsse auf Michael Brown und die Entscheidung des Geschworenengerichts, den dafür verantwortlichen Polizeibeamten nicht anzuklagen, monatelange Proteste in Ferguson und Umgebung aus. Die Polizei ging in schwerer Schutzmontur und mit militärspezifischen Waffen und Gerätschaften gegen die Demonstrierenden vor, um sie auf diese Weise einzuschüchtern. Durch den nicht gerechtfertigten Einsatz von Gummigeschossen, Tränengas und anderen aggressiven Methoden zur Auflösung der Demonstrationen erlitten Protestierende und Journalisten Verletzungen.

Folter und andere Misshandlungen

Die Länder des amerikanischen Kontinents verfügen auf nationaler und interamerikanischer Ebene über Antifoltergesetze und Kontrollmechanismen, die zu den besten weltweit zählen. Aber dennoch sind Folter und andere Misshandlungen nach wie vor weit verbreitet, und die dafür Verantwortlichen werden nur in seltenen Fällen vor Gericht gestellt.

In einem Bericht mit dem Titel Out of control: Torture and other ill-treatment in Mexico dokumentierte Amnesty International eine besorgniserregende Zunahme von Folter und anderen Misshandlungen in Mexiko. Außerdem wies der Bericht auf das dortige Klima der Toleranz und Straflosigkeit im Hinblick auf Folter hin, das sich im vergangenen Jahrzehnt immer weiter ausgebreitet hat. Nur sieben Folterer wurden von Bundesgerichten verurteilt, und noch weniger wurden auf der Ebene der Bundesstaaten strafrechtlich verfolgt.

Die unvollständigen und begrenzten Ermittlungen zu den Menschenrechtsverletzungen, denen die 43 verschwundenen Lehramtsstudenten zum Opfer fielen, machten einmal mehr das völlige Versagen der mexikanischen Regierung deutlich, die weitverbreitete und tiefverwurzelte Korruption und die Komplizenschaft zwischen Staatsbediensteten und dem organisierten Verbrechen aufzuklären. Der Fall führte außerdem das schockierende Ausmaß der Straflosigkeit eindrücklich vor Augen.

Folter und andere Misshandlungen wurden häufig bei mutmaßlichen Straftätern angewandt, um sie zur Preisgabe von Informationen zu nötigen, zu "Geständnissen" zu zwingen oder zu bestrafen. In Venezuela wurde der 23-jährige Student Daniel Quintero im Februar 2014 inhaftiert, weil er an einer regierungskritischen Demonstration teilgenommen haben soll. In der Haft wurde er ins Gesicht und in die Rippen getreten und geschlagen sowie mit Vergewaltigung bedroht. In der Dominikanischen Republik erhielt Ana Patricia Fermín im April 2014 Morddrohungen, nachdem sie öffentlich gemacht hatte, dass zwei ihrer Verwandten in Polizeigewahrsam in der Hauptstadt Santo Domingo gefoltert worden seien. Im September erschossen Polizisten ihren Ehemann und einen der gefolterten Männer.

Kampf gegen die Straflosigkeit

Vielen Menschen blieb der Zugang zu Recht und Gerechtigkeit versperrt. Dies galt insbesondere für die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Gründe dafür waren u.a. ein schlecht funktionierendes Justizwesen und mangelnde Unabhängigkeit der Justiz. In manchen Bereichen gab es zudem eine hohe Bereitschaft, notfalls auch zu extremen Mitteln zu greifen, um eigennützige politische, kriminelle und wirtschaftliche Interessen zu schützen und zu verhindern, für Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger, Zeugen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter waren weitere Gründe dafür, warum eine rechtliche Aufarbeitung von Vergehen häufig schwierig war. Auch Journalisten, die versuchten, Machtmissbrauch, Menschenrechtsverletzungen und Korruption öffentlich zu machen, wurden häufig zum Ziel von Attacken. Zudem wurden in einer Reihe von Ländern Angehörige der Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, weiterhin vor Militärgerichte gestellt, obwohl es starke Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieser Verfahren gab, so z.B. in Chile, Ecuador und in den USA.

Bei der Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die im vergangenen Jahrhundert von Militärregimen in Argentinien, Chile und anderswo verübt wurden, waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Doch herrschte eine hartnäckige Straflosigkeit, was Tausende Fälle von Verschwindenlassen und politischem Mord anging, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verübt wurden, vor allem deshalb, weil es am politischen Willen mangelte, die dafür Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. In Bolivien, Brasilien, El Salvador, Guatemala, Haiti, Mexiko, Paraguay, Peru und Uruguay forderten Tausende Opfer und ihre Angehörigen weiterhin Wahrheit und Gerechtigkeit.

Haftbedingungen

Während die Inhaftierungsraten auf dem Kontinent in den beiden vergangenen Jahrzehnten angestiegen sind, haben Menschenrechtsgruppen dokumentiert, wie sich die lateinamerikanischen Gefängnisse zu alptraumhaften Orten entwickelten, in denen die Strafverbüßung einem Kampf ums Überleben gleicht. Zehntausende Menschen wurden über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft gehalten aufgrund der schleppenden Abwicklung von Strafverfahren.

In den meisten Ländern Lateinamerikas und der Karibik waren die Gefängnisse stark überbelegt, es herrschte Gewalt, und in manchen Haftanstalten waren nicht einmal grundlegende Dinge gewährleistet. Es gab Berichte über einen Mangel an Essen und sauberem Trinkwasser, über unhygienische Bedingungen und fehlende Gesundheitsversorgung. In anderen Fällen mangelte es an Transportmöglichkeiten für Gefangene, um sie zu den Gerichtsverhandlungen zu bringen und ihre Verfahren zügig abwickeln zu können. Aus vielen Ländern wurde außerdem über gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Häftlingen berichtet, die in einigen Fällen tödlich endeten. Obwohl einige der derzeitigen lateinamerikanischen Staats- und Regierungschefs früher selbst einmal im Gefängnis gesessen hatten, stand das Thema Haftbedingungen dennoch nicht auf ihrer politischen Agenda.

In den USA mussten nach wie vor Zehntausende Menschen in Bundesgefängnissen und in Haftanstalten der einzelnen Bundesstaaten 22 bis 24 Stunden pro Tag in Einzelhaft verbringen, völlig abgeschottet von anderen Menschen und der Umwelt.
Um diese ernsten Probleme wirksam anzugehen, müssten dringend Konzepte entwickelt und genügend Geld für deren Umsetzung bereitgestellt werden. Doch unternahmen die Regierungen keinerlei Schritte in diese Richtung. Schwach ausgeprägt waren auch die Bemühungen, die Gefängnisanlagen an internationale Menschenrechtsstandards anzupassen und das Recht der Gefangenen auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Würde zu schützen.

Rechte von Migranten

Unsicherheit und soziale Verelendung in ihren Heimatländern trieb eine steigende Zahl von Menschen aus Zentralamerika dazu, Mexiko zu durchqueren, um in die USA zu gelangen. Viele von ihnen waren unbegleitete Minderjährige. Migranten, die durch Mexiko reisten, wurden nach wie vor von kriminellen Banden, die häufig im Einvernehmen mit Staatsbediensteten handelten, getötet, entführt oder erpresst. Frauen und Kinder waren besonders der Gefahr von sexueller Gewalt und Menschenhandel ausgesetzt. Die weitaus meisten dieser Menschenrechtsverletzungen wurden nie untersucht, und die Täter blieben auf freiem Fuß. Immer häufiger wurden Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus abgeschoben; in der Regel wurden sie bis zu ihrer Abschiebung in Verwaltungshaft gehalten.

Zwischen Oktober 2013 und Juli 2014 wurden 52193 unbegleitete Minderjährige in den USA aufgegriffen. Dies waren fast doppelt so viele wie in den zwölf Monaten zuvor. Viele der Minderjährigen flohen vor Unsicherheit und Armut in ihren Herkunftsländern. Auch das beispiellose Ausmaß der Bandenkriminalität und des organisierten Verbrechens in Ländern wie El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua veranlasste Tausende unbegleitete Minderjährige, sich auf den Weg in die USA zu machen.

Migranten und deren Nachkommen wurden in vielerlei Hinsicht diskriminiert, und die Regierungen zeigten wenig politischen Willen, die Ursachen der tiefverwurzelten Ausgrenzung zu bekämpfen. Im September 2013 fällte das Verfassungsgericht der Dominikanischen Republik ein weithin kritisiertes Urteil, mit dem Dominikanern ausländischer Herkunft, die zwischen 1929 und 2010 geboren wurden, rückwirkend und willkürlich ihre dominikanische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde. Am stärksten betroffen waren Dominikaner haitianischer Herkunft. Das Urteil sorgte im In- und Ausland für große Empörung, auch bei den haitianischen Behörden.

Nach fünf Jahren Haft in einem mexikanischen Gefängnis wurde Angel Colón, der zur afrohonduranischen Gemeinschaft der Garífuna gehört, im Oktober 2014 ohne Auflagen freigelassen. Die Polizei hatte ihn 2009 in der mexikanischen Grenzstadt Tijuana festgenommen, als er sich auf dem Weg von Honduras in die USA befand. Die Beamten schlugen ihn, zwangen ihn, sich auf Knien fortzubewegen, traten und schlugen ihn in den Bauch und zogen eine Plastiktüte über seinen Kopf, um Erstickungsanfälle zu provozieren. Er wurde gezwungen, sich auszuziehen, die Schuhe anderer Gefangener zu lecken und andere erniedrigende Handlungen auszuführen. Amnesty International betrachtete ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein deshalb inhaftiert, gefoltert und strafrechtlich verfolgt wurde, weil man ihn als Afrohonduraner und als Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus diskriminierte.

Rechte indigener Völker

Nachdem die Sawhoyamaxa in Paraguay mehr als 20 Jahre lang für ihr angestammtes Land gekämpft hatten, wurde im Juni 2014 ein Enteignungsgesetz beschlossen, um auf diese Weise der indigenen Gemeinschaft ihr Land zurückzugeben. Doch sahen sich die indigenen Bevölkerungsgruppen des amerikanischen Kontinents weiterhin sozialen, politischen und wirtschaftlichen Bedrohungen ausgesetzt, die ihr Wohlergehen als Gemeinschaft und sogar ihre Existenz an sich gefährdeten. Die Angriffe auf ihr kulturelles Erbe, das Land ihrer Ahnen und ihr Recht auf Selbstbestimmung rissen nicht ab. Unter Berufung auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vertrieben sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure, wie z.B. Wirtschaftsunternehmen und mächtige Grundeigentümer, indigene Bevölkerungsgruppen nach wie vor von ihrem angestammten Land. Entwicklungsprojekte führten häufig zur Zerstörung der Umwelt und der traditionellen Kulturen sowie zur Vertreibung indigener Gemeinschaften. Indigene Gruppen, die in freiwilliger Isolation leben, waren noch stärker gefährdet, vor allem diejenigen im Amazonasgebiet.

In der 2007 angenommenen UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker ist festgeschrieben, dass vor der Genehmigung von Entwicklungsprojekten und Bergbauvorhaben, die Auswirkungen auf indigene Gemeinschaften haben, diese nach angemessener Konsultation ihre freiwillige, vorherige und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung erteilen müssen. Doch obwohl die Staaten des amerikanischen Kontinents dieser Erklärung zugestimmt hatten, unterliefen sie dieses Recht der indigenen Völker nach wie vor.

Dass die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen nicht respektiert wurden, wirkte sich negativ auf ihre Lebensgrundlagen aus und führte dazu, dass sie bedroht, drangsaliert, vertrieben oder umgesiedelt, angegriffen oder getötet wurden – umso häufiger, je stärker der Drang wuchs, in ihren traditionellen Siedlungsgebieten Bodenschätze auszubeuten. Wenn Angehörige indigener Gemeinschaften sich wehrten und ihr Recht auf Vorabkonsultation und freiwillige vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung einforderten, mussten sie weiterhin mit Einschüchterungen, Angriffen, exzessivem Einsatz von Gewalt, willkürlicher Inhaftierung und diskriminierenden Gerichtsurteilen rechnen. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Mai 2014 z.B. fest, dass ein chilenisches Gericht acht Angehörige der indigenen Mapuche auf Grundlage diskriminierender Stereotypen und Vorurteile verurteilt hatte.

Indigene Frauen und Mädchen waren weiterhin unverhältnismäßig starker Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Im Mai 2014 erklärte die kanadische Polizeieinheit (Royal Canadian Mounted Police), dass zwischen 1980 und 2012 insgesamt 1017 indigene Frauen und Mädchen ermordet wurden – ihre Tötungsrate lag damit mehr als viermal höher als die nicht-indigener Kanadierinnen.

Im Januar 2014 stellte die Staatsanwaltschaft der peruanischen Hauptstadt Lima die Verfahren ein, in denen es um die Zwangssterilisierung von mehr als 2000 indigenen Frauen und Kleinbäuerinnen in den 1990er Jahren ging. Die 2000 Fälle stellten nur einen kleinen Teil dar – insgesamt wurden damals 200000 Frauen ohne ihre Einwilligung sterilisiert. Kein Vertreter der Regierungsbehörden, die für die Programme zur Geburtenkontrolle verantwortlich waren, in deren Rahmen die Zwangssterilisierungen stattfanden, wurde vor Gericht gestellt.

Menschenrechtsverteidiger in Gefahr

In Brasilien, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Guatemala, Haiti, Honduras, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Peru, Venezuela und andernorts mussten Menschenrechtsverteidiger weiterhin Angriffe und Misshandlungen als Vergeltungsmaßnahmen für ihr legitimes Engagement fürchten. Dies reichte von Einschränkungen ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit bis hin zu Angriffen, die ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben bedrohten. Sie wurden nicht nur von der Presse und Regierungsbeamten verunglimpft, sondern auch Opfer einer fehlgeleiteten Justiz, die ausgerechnet diejenigen, die Menschenrechte verteidigten, bezichtigte, Straftaten verübt zu haben. Sehr beunruhigend war, dass Menschenrechtsorganisationen in Ländern wie Kolumbien und Guatemala einen starken Anstieg von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger meldeten. Die Verantwortlichen für diese Verstöße wurden fast nie vor Gericht gestellt.

Besonders hoch war das persönliche Risiko für Menschenrechtsverteidiger, die gegen Straflosigkeit kämpften, sich für Frauenrechte einsetzten oder sich mit Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Landbesitz, indigenen Landansprüchen und der Ausbeutung natürlicher Ressourcen befassten.

Selbst in Ländern wie Brasilien, Kolumbien oder Mexiko, in denen es Programme zum Schutz von gefährdeten Menschenrechtsverteidigern gab, griffen die Schutzmaßnahmen häufig nicht, weil sie zu spät oder überhaupt nicht gewährt wurden oder nicht wirksam waren. Dies lag zum einen an mangelndem politischem Willen, aber auch an einer mangelhaften Finanzierung der Programme. Außerdem war zu bemängeln, dass es nach wie vor kein detailliertes Konzept gab, um die Schutzmaßnahmen gendergerecht zu gestalten.

Trotz eines sehr unsicheren und feindseligen Umfelds kämpften Menschenrechtsverteidiger überall auf dem amerikanischen Kontinent mit Mut, Würde und Hartnäckigkeit für die Verwirklichung der Menschenrechte für alle.

Rechte von Frauen und Mädchen

Die Regierungen behandelten den Schutz von Frauen und Mädchen vor Vergewaltigung, Bedrohung und Mord weiterhin nicht vorrangig. Es war besorgniserregend, wie schleppend und lückenhaft Gesetze gegen geschlechtsspezifische Gewalt umgesetzt wurden. Auch der Mangel an Geld und Personal, um diese Verbrechen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, ließ vermuten, dass die Regierungen kein wirkliches Interesse daran hatten, sich dieses Problems anzunehmen. Da die staatlichen Stellen es versäumten, die Täter vor Gericht zu stellen, verfestigte sich die Einstellung, Gewalt gegen Frauen und Mädchen würde toleriert und Straflosigkeit für geschlechtsspezifische Verbrechen sei selbstverständlich.

Die Staaten Lateinamerikas und der Karibik schienen einen Schritt nach vorn zu machen, als sie auf einer Konferenz in der uruguayischen Hauptstadt Montevideo im August 2013 eine historische Erklärung verabschiedeten. Darin wurde anerkannt, dass ein gesetzliches Verbot des Schwangerschaftsabbruchs nicht zu einer Reduzierung von Abbrüchen führt, sondern vielmehr zu einer Erhöhung der Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate von Müttern. Im Dezember 2014 wurden Schwangerschaftsabbrüche in der Dominikanischen Republik entkriminalisiert.

Andernorts wurden die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Mädchen jedoch weiterhin verletzt, mit dramatischen Konsequenzen für ihr Leben und ihre Gesundheit. In Chile, El Salvador, Haiti, Honduras, Nicaragua und Suriname waren Schwangerschaftsabbrüche weiterhin unter allen Umständen verboten. Die Gesetze ließen auch keine Ausnahmen für Mädchen und Frauen zu, die nach einer Vergewaltigung schwanger geworden waren oder bei denen während der Schwangerschaft lebensbedrohliche Komplikationen auftraten. Frauen, die dennoch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, drohten lange Gefängnisstrafen, genauso wie denjenigen, die den Eingriff ausführten.

In Chile versprach Präsidentin Michelle Bachelet bei ihrem Amtsantritt im März 2014, das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen aufzuheben, zähle zu ihren vordringlichsten Anliegen. Dagegen bestand in El Salvador keinerlei Aussicht auf eine Reform in absehbarer Zukunft. Dort waren mindestens 129 Frauen in den vergangenen zehn Jahren aus Gründen, die mit Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten zusammenhingen, inhaftiert worden. Siebzehn dieser Frauen hatten Gnadengesuche eingereicht, über die Ende 2014 noch nicht entschieden worden war. Die Frauen verbüßten Gefängnisstrafen von bis zu 40 Jahren wegen Mordes, weil man ihnen eine vorsätzliche Abtreibung vorwarf.

In den meisten Ländern, in denen Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt waren, war es aufgrund langwieriger juristischer Verfahren nahezu unmöglich, einen medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Dies galt insbesondere für Frauen, die es sich nicht leisten konnten, für den Eingriff in eine Privatklinik zu gehen. Problematisch war auch, dass Verhütungsmittel und Informationen über sexuelle und reproduktive Themen schlecht zugänglich waren, vor allem für Frauen und Mädchen, die zu ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen gehörten.

In einigen Ländern wurde ein straffreier Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung möglich. In Bolivien entschied das Verfassungsgericht im Februar 2014, die Erfordernis der richterlichen Genehmigung eines Schwangerschaftsabbruchs nach einer Vergewaltigung sei verfassungswidrig. In Peru lag dem Parlament Ende 2014 ein Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen für Vergewaltigungsopfer vor. In Ecuador war ein ähnlicher Vorschlag allerdings im Jahr 2013 von Präsident Rafael Correa gestoppt worden.

In den meisten Ländern des amerikanischen Kontinents gab es Gesetze, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowohl im privaten Bereich als auch im öffentlichen Raum zu bekämpfen. Doch fehlten häufig effektive und ausreichend ausgestattete Kontrollmechanismen, um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu gewährleisten. Dies galt insbesondere für ausgegrenzte und arme Bevölkerungsgruppen.
Aus der gesamten Region gingen Berichte über zunehmende Gewalt gegen Frauen ein.

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Interamerikanische Menschenrechtskommission zeigten sich besorgt über das hohe Ausmaß an Gewalt gegen Frauen einerseits und das hohe Ausmaß an Straflosigkeit andererseits. Ihrer Ansicht nach waren gesellschaftliche Vorstellungen über die Minderwertigkeit von Frauen dafür verantwortlich, dass in Polizei und Justiz eine Kultur der Diskriminierung herrschte, die dazu führte, dass kaum ermittelt wurde und nur wenige Täter bestraft wurden.

Bewaffneter Konflikt

In Bezug auf den bewaffneten Konflikt in Kolumbien war zu befürchten, dass die langfristige Einhaltung eines möglichen Friedensabkommens dadurch untergraben werden könnte, dass die während des Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen nicht angemessen aufgearbeitet wurden und es am politischen Willen mangelte, die Mehrheit derjenigen vor Gericht zu stellen, die für diese Verbrechen verantwortlich waren.

Die Friedensgespräche zwischen der kolumbianischen Regierung und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia – FARC), die in Kuba stattfanden, kamen 2014 voran. Nach einem Jahrzehnt des Stillstands boten diese Verhandlungen die bislang beste Chance, den längsten bewaffneten Konflikt der Region endgültig beizulegen. Dennoch verstießen alle Konfliktparteien weiterhin gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Hauptleidtragende der Menschenrechtsverletzungen waren indigene Bevölkerungsgruppen, afrokolumbianische und kleinbäuerliche Gemeinschaften sowie Menschenrechtsverteidiger und Gewerkschafter.

Die kolumbianische Regierung strebte weiterhin Gesetze an, um die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit auszuweiten und es leichter zu machen, Fälle von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte vor Militärgerichten zu verhandeln. Die bescheidenen Fortschritte, die zivile Gerichte bei der Geltendmachung des Rechts der Betroffenen auf Wahrheit und Gerechtigkeit erzielt hatten, drohten auf diese Weise zunichtegemacht zu werden.

Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen

US-Präsident Barack Obama räumte ein, dass die USA als Reaktion auf die Angriffe vom 11. September 2001 Folter einsetzten. Von einer Bestrafung der Verantwortlichen und einer Wiedergutmachung für die Betroffenen war allerdings keine Rede. Ende 2014 waren immer noch 127 Männer im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba inhaftiert. Die Mehrheit von ihnen wurde ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. In sechs Fällen gingen die Verfahren vor einer Militärkommission weiter, in denen die US-Regierung die Todesstrafe forderte und die nicht den internationalen Standards für faire Prozesse genügten.

Der Geheimdienstausschuss des US-Senats, der 2009 begonnen hatte, das geheime Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA nach dem 11. September 2001 zu untersuchen, und Ende 2012 einen Abschlussbericht angefertigt hatte, entschied am 3. April 2014 mit einer Mehrheit von elf zu drei Stimmen, Teile des Berichts freizugeben. Am 9. Dezember wurden schließlich die Zusammenfassung sowie 20 Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Berichts veröffentlicht. Er enthielt weitere belastende Einzelheiten über die Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen des CIA-Programms verübt und von dem damaligen Präsidenten George W. Bush genehmigt worden waren.

Der vollständige Bericht unterlag weiterhin strengster Geheimhaltung und blieb vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen. Doch sprach die Ausschussvorsitzende Dianne Feinstein davon, "ihn zu einem späteren Zeitpunkt freizugeben". Obwohl bereits seit Jahren zahlreiche Informationen über das CIA-Programm frei zugänglich sind, wurde bislang noch niemand wegen der Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gestellt, darunter Völkerrechtsverbrechen wie Folter und Verschwindenlassen.

Todesstrafe

Die USA waren das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent, das noch Todesurteile vollstreckte. Doch bekam auch hier die Bewegung gegen die Todesstrafe weiteren Auftrieb, als der Gouverneur des Bundesstaates Washington im Februar 2014 ein Moratorium bis zum Ende seiner Amtszeit verhängte. Nachdem der Bundesstaat Maryland die Todesstrafe 2013 abgeschafft hatte, stieg die Zahl der Bundesstaaten ohne Todesstrafe damit auf 18. Es gab außerdem deutliche Anzeichen dafür, dass im Bundesstaat Colorado während der Amtszeit des derzeitigen Gouverneurs ebenfalls keine Hinrichtungen vollstreckt werden.
Außerdem meldeten mehrere karibische Insel- und Anrainerstaaten zum ersten Mal seit 1980 leere Todestrakte.

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