Aktuell Vereinigte Staaten von Amerika 22. Dezember 2011

Musa'ab Omar Al Madhwani

Musa'ab Omar Al Madhwani (Foto in US-Gefangenschaft aufgenommen)

Musa'ab Omar Al Madhwani (Foto in US-Gefangenschaft aufgenommen)

Gefoltert und misshandelt, inhaftiert ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. Haftprüfungsverfahren abgelehnt, Antrag auf Überprüfung am Obersten Gerichtshof anhängig.

Musa’ab Omar Al Madhwani ist jemenitischer Staatsbürger. Am 11. September 2002 wurde er im Alter von 22 Jahren von den pakistanischen Behörden festgenommen. Al Madhwani hat angegeben, dass er gefesselt und mit verbundenen Augen mit einem Gewehr geschlagen wurde und man drohte, ihn umzubringen. Er wurde etwa fünf Tage in pakistanischem Gewahrsam festgehalten, bevor er an US-Truppen übergeben und nach Afghanistan geflogen wurde.

Er sagte, er sei in das als "Dark Prison" bekannte Gefängnis unter US-Führung in oder in der Nähe von Kabul gebracht worden. In den 30 bis 40 Tagen, in denen er in dieser Einrichtung festgehalten wurde, war Al Madhwani eigenen Angaben zufolge verschiedenen Formen von Misshandlungen ausgesetzt, darunter Schläge und Tritte, Haft in völliger Dunkelheit, Entzug von Nahrung und Schlaf, sowie extreme Kälte. Er gibt auch an, die gesamte Haftzeit über an seiner linken Hand festgebunden gewesen zu sein, so dass er nie sitzen konnte und sein ganzes Gewicht auf einen Fuß verlagerte, was einen dauerhaften Nervenschaden verursachte.

"Keine Beweise"

Danach wurde er auf den US-Luftwaffenstützpunkt Bagram gebracht, wo er weitere fünf Tage festgehalten und erneut misshandelt wurde. Schließlich wurde er am 28. Oktober 2002 nach Guantánamo verlegt, wo er sich bis heute befindet.In einer Anhörung im Rahmen seines Haftprüfungsverfahrens vor einem US-Bezirksgericht am 14. Dezember 2009 – über sieben Jahre, nachdem Al Madhwani nach Guantánamo gebracht wurde – stellte der Richter fest, dass die US-Regierung "keinen Versuch unternommen hat", die Foltervorwürfe von Al Madhwani zu widerlegen, und dass es "in den Aufzeichnungen keine Beweise" dafür gebe, dass sie fehlerhaft seien.

Im Gegenteil fügte der Richter hinzu, dass die Anschuldigungen gestützt wurden durch "unstrittige medizinische Akten der Regierung, die seinen sich verschlechternden körperlichen und gesundheitlichen Zustand während dieser etwa 40 Tage in Pakistan und Afghanistan beschreiben, wodurch seine Anschuldigungen bezüglich der Haftbedingungen bestätigt werden." Der Richter betonte, dass Al Madhwanis "als geheim eingestufte Aussagen über die Bedingungen seiner Haft, die ich als glaubwürdig beurteile, beschreiben, dass die Vereinigten Staaten an der Einrichtung der Gefängnisse, in denen er festgehalten wurde, beteiligt waren und vermutlich die verschärften Verhörmethoden, denen er ausgesetzt war, planten."

"Krieges gegen den Terror"

Musa’ab al Madhwanis Haftprüfungsverfahren wurde im Januar 2010 vom Bezirksgericht abgelehnt, obwohl der Richter sagte, er sei "nicht überzeugt", dass der Häftling eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstelle. Es gebe keine Beweise, dass er "im Kampf eine Waffe bedient" habe oder "einen Terroranschlag geplant hat, an einem solchen beteiligt war oder davon wusste". Heute befindet sich Musa’ab al Madhwani noch immer in Guantánamo, da die US-Regierung weiter auf ihren Haftbefugnissen unter dem Deckmantel des globalen "Krieges gegen den Terror" beharrt. Das Berufungsgericht bestätigte im Mai 2011 die Entscheidung des Bezirksgerichts. Im Oktober 2011 wurde vor dem Obersten Gerichtshof der USA ein Antrag auf Überprüfung des Falles gestellt.

Im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens behaupteten die US-Behörden, Musa’ab al Madhwani sei 2001 schon vor seiner Festnahme in Pakistan nach Afghanistan gereist, um ein Waffentraining in einem Al-Qaida-Camp zu absolvieren, und dass er Verbindungen zu Al-Qaida-Mitgliedern habe. Musa’ab al Madhwani streitet diese Anschuldigungen ab. Das Bezirksgericht entschied jedoch, dass es genug Beweise gebe, um zu belegen, dass Musa’ab al Madhwani "ein Teil" von Al-Qaida sei und daher weiter inhaftiert bleiben könnte.

Wenn die USA echte Beweise gegen ihn haben, die einem formellen strafrechtlichen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht standhalten, kann er in einem fairen Verfahren angeklagt und weiterhin festgehalten werden. Anderenfalls muss er gemäß rechtsstaatlichen Standards freigelassen werden. Dies gilt auch für andere Gefangene.

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