Stand: November 2012
Appelle in Form von Briefen, Faxen oder E-Mails zeigen den Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen, dass ihre Taten gesehen und nicht hingenommen werden. Oftmals (bei Urgent Actions in rund 30 Prozent der Fälle) können wir so eine Verbesserung der Situation erreichen: Gefangene werden freigelassen, Todesurteile umgewandelt, Drohungen eingestellt, Folter und Misshandlung gestoppt oder in unfairen Gerichtsverfahren gefällte Urteile aufgehoben.
Zudem sind diese Appellschreiben für die Betroffenen eine moralische Unterstützung, denn die Briefe aus aller Welt zeigen, dass Menschen Anteil nehmen, sich einsetzen und bereit sind zu helfen.
Die folgenden Punkte sollen Ihnen als Hilfestellung beim Aufsetzen Ihres Briefes dienen. Bitte beachten Sie die Hinweise, damit Ihr Brief die bestmögliche Wirkung erzielt.
Die schrecklichen Tatsachen, um die es bei Menschenrechtsverletzungen geht, lösen verständlicherweise oft heftige emotionale Reaktionen aus. Denken Sie jedoch bitte daran, dass Regierungen auf emotionale, anklagende oder verurteilende Briefe nicht reagieren. Ihr Appell hat viel mehr Aussichten, gelesen zu werden, wenn Sie höflich aber bestimmt, sachlich und korrekt schreiben.
Für den Schutz des betreffenden Opfers von Menschenrechtsverletzungen und die Wirksamkeit Ihres Schreibens ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die angegebenen Hinweise und Formulierungsvorschläge beachten. Schreiben Sie bitte ausschließlich an die zur Verfügung gestellten Adressen.
Verurteilungen von Regierungen und politischen Systemen helfen den Betroffenen nicht.
Amnesty International wendet sich gegen Menschenrechtsverletzungen und versucht, ihre Ursachen und Hintergründe aufzuzeigen. Es geht nicht darum, Regierungen oder politische Systeme anzugreifen oder zu verurteilen. Die Briefe sollten daher keine Angriffe auf die Regierung oder das System enthalten, sondern auf die konkrete Menschenrechtsverletzung hinweisen.
Gehen Sie beim Abfassen des Appells davon aus, dass die angeschriebenen Behörden bisher nicht oder nicht genügend über den betreffenden Fall informiert waren, aber bereit sind, Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen. Machen Sie daher dem Empfänger keine direkten Vorwürfe. Sie können damit genau das Gegenteil der Intention Ihres Schreibens bewirken.
Die politische und ideologische Neutralität Ihres Schreibens erhöht die Glaubwürdigkeit Ihres Anliegens. Verwenden Sie daher bitte keine politischen Schlagworte! Erwecken Sie nicht den Eindruck, aus ideologischer oder politischer Opposition heraus an eine Regierung zu schreiben. Es ist viel wirkungsvoller, wenn Sie darlegen, dass Ihr Einsatz der Wahrung grundlegender Menschenrechtsstandards gilt.
Falls Sie ein bestimmtes Interesse (Sie kennen das Land sehr gut durch Reisen, Sie haben seine Geschichte oder Sprache studiert, Sie haben beruflich mit dem Land zu tun, usw.) mit dem entsprechenden Land verbindet, so können Sie dies in dem Brief erwähnen. Das unterstreicht den individuellen Wert Ihres Schreiben.
Gehen Sie bei jeder Aktion konkret auf die jeweiligen Personen ein. So kann der Empfänger feststellen, dass Sie informiert sind, und es fällt ihm schwer, die Appelle einfach zu ignorieren. Wenn es in dem betreffenden Land in letzter Zeit positive Entwicklungen gegeben hat, sollten Sie diese anerkennen und begrüßen (z.B. Freilassungen, Ankündigung einer amtlichen Untersuchung über Foltervorwürfe usw.). Es ist daher empfehlenswert, die in der Aktionsanleitung gegebenen Hinweise und Formulierungsvorschläge zu beachten, um aktuell informiert zu sein.
Mit den Briefen, die Sie verfassen, setzen Sie sich für Menschen ein, die in Not sind. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie deren Namen im Text hervorheben. Dies geht durch Unterstreichen, Fettdruck, Kursivschrift usw.
Appelle zugunsten der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen sollten in der Regel die folgenden Grundelemente enthalten:
Sie können Ihre Appellbriefe gerne auf Deutsch schreiben. Die Wirkung der Appelle beruht unter anderem darauf, dass Briefe aus einer Vielzahl von Staaten bei den betreffenden Behörden eines Landes eintreffen. Viele dieser Schreiben sind in Sprachen verfasst, die in dem Zielland nicht verstanden werden. Dennoch verfehlen Sie unserer Ansicht nach ihre Wirkung nicht, da sich alle auf einen Fall beziehen, für den sich nun weltweit Appellschreiber einsetzen. In einigen Staaten gibt es sogar Behördenstellen, die eine eigene Übersetzungsabteilung für Korrespondenz aus dem Ausland eingerichtet haben.
Wir möchten Sie bitten, uns eine Kopie - sehr gern digital - zu senden, wenn Sie eine Antwort auf Ihr Schreiben erhalten. Es ist allerdings nicht notwendig, dass Sie uns eine Kopie Ihres Appellschreibens schicken.
E-Mail: ua-de@amnesty.de
Amnesty International
Urgent Actions
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
Fax: (0)30 420248 321