Amnesty Journal Deutschland 04. Dezember 2017

Alles, was recht ist

Zeichnung einer Faust, die aus Gesetzesbüchern konstruiert ist, vor orange-rotem Hintergrund

In Österreich, der Schweiz und Deutschland werden Menschenrechte immer wieder per Gesetz oder Volksinitiative ausgehebelt. Dagegen gibt es Protest – auch vor Gericht. Amnesty-Expertinnen aus Wien, Bern und Berlin kommentieren aktuelle Fälle.

Österreich: Verhüllen verboten

Haben Sie schon über die nächste Mottoparty nachgedacht? Vielleicht möchten Sie ja als Einhorn verkleidet dorthin kommen? Tja, Pech gehabt: Seit ­Oktober gelten in ­Österreich staatliche Bekleidungsvorschriften. Kleidungsstücke, die das Gesicht verhüllen, müssen Sie ab sofort zu Hause lassen. Ansonsten riskieren Sie eine Geldstrafe von 150 Euro. Der Gesetzgeber versteht leider keinen Spaß.

In Österreich gibt es mehr und mehr Versuche, hart erworbene Grundrechte einzuschränken. Was für Unruhe sorgt, wird ausgenutzt, um ­Ängste zu schüren und populistische Anlassgesetze zu verabschieden – wie das Anti-Gesichts­verhüllungsgesetz, auch bekannt als Burkaverbot.

Ursprünglich war es dazu gedacht, eine sehr überschaubare Anzahl an Burkaträgerinnen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Amnesty International Österreich hat sich von Anfang an klar gegen die Regelung ausgesprochen. Natürlich muss sich der Staat für Frauen einsetzen, damit sie Kleidungsstücke wie die Burka nicht gegen ihren Willen tragen. Genau diese Frauen zu bestrafen, ist jedoch unsinnig. Das Gesetz drängt sie noch mehr in die Isolation. Außerdem ­verletzt es das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit und Privatleben.

Die Reaktionen auf unsere Stellungnahme waren teilweise heftig. "Die da" – also die anderen – sollen sich gefälligst an­passen; der Ruf "Wo sind unsere Rechte?" gehörte noch zu den sanftesten Kommentaren. Doch als das Gesetz in Kraft trat, verstummten plötzlich seine Befürworterinnen und Befürworter: Die gesetzeskonforme Anwendung des Burkaverbots führt dazu, dass nicht nur Burkaträgerinnen Geldstrafen und Anzeigen ­riskieren, sondern auch Menschen in Einhornkostümen oder frierende Jogger, die den Schal vor den Mund ziehen.

Das Burkaverbot mag absurde Schlagzeilen produzieren. Doch der Hintergrund ist ernst: Ähnliche Grundlagen, die unser Privatleben (und nicht nur jenes "der anderen") einschränken, gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen wie im Versammlungsrecht oder beim Überwachungspaket. Sie ­betreffen letztendlich nicht einfach nur "die anderen", sondern uns alle. Deshalb ist es wichtiger denn je, ­gemeinsam für unsere Menschenrechte einzustehen.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin Amnesty International Österreich

Schweiz: Schweizer Recht vor Völkerrecht

Ausgerechnet aus der Schweiz kommt einer der radikalsten Angriffe auf den europäischen Menschenrechtsschutz, der nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurde, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern. Die Schweizer Volkspartei (SVP) verlangt mit ihrer Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter", dass ein Vorrang des Landesrechts über dem Völkerrecht in der Verfassung verankert wird.

Was harmlos klingen mag, wäre in der Tat fatal. Bei einer Annahme müsste die Schweiz über kurz oder lang aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte austreten, weil sie im Konfliktfall weder die Konvention noch die Urteile des Gerichtshofes anwenden könnte. Schon heute sendet der Vorstoß ein gefährliches Signal an Staaten wie Russland oder die Türkei – sie verabscheuen die Konvention, weil sie häufig für Verletzungen verurteilt werden.

Voraussichtlich in einem Jahr werden die Stimmberechtigten über die Initiative abstimmen. In Zeiten, in denen ein Teil der Bevölkerung die Menschenrechte vor allem als Privileg von Flüchtlingen und Kriminellen sieht, in Zeiten populistischer ­Bewegungen gegen "Fremde" und "Eliten" ist es nicht ausgeschlossen, dass die Initiative gegen "fremde Richter" eine Mehrheit findet. Die SVP, die stärkste Partei im Land, hat Abstimmungen über ihre Initiativen – etwa für ein Minarettverbot – immer wieder mit knapper Mehrheit gewonnen.

Nur geht es diesmal nicht um einen problematischen Ein-Thema-Vorstoß, sondern um einen frontalen Angriff auf das Rechtssystem und die Beziehungen der Schweiz zum Ausland. Die Initiative hat nicht nur das Potenzial, den Menschenrechtsschutz in der Schweiz auszuhebeln, sondern auch ­Politik und Recht nachhaltig durcheinanderzuwirbeln. Der Anarcho-Slogan der 1980er Jahre ist heute zum Motto der rechtsnationalen Volkspartei geworden: "Macht aus dem Staat Gurkensalat!"

Patrick Walder, Kampagnenkoordinator Amnesty ­International Schweiz

Deutschland: Vom Staat durchleuchtet

Amnesty zieht vor Gericht: 2016 hat die deutsche Sektion von Amnesty International eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Grund: Das sogenannte G10-Gesetz erlaubt dem Bundesnachrichtendienst (BND) die anlasslose Massenüberwachung von Auslandsgesprächen, E-Mails oder Chats. Amnesty International fordert, dass Überwachung nur zielgerichtet aufgrund eines Verdachtes erfolgen darf, da sie sonst das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzt.

Privatsphäre ist die Grundlage dafür, weitere Menschenrechte in Anspruch zu nehmen und sich gesellschaftlich zu engagieren. Wer Angst hat, überwacht zu werden, sagt weniger frei seine Meinung. Amnesty befürchtet, dass unkontrollierte Überwachung auch den Kampf für die Menschenrechte gefährdet. Denn wenn ein Opfer von Menschenrechtsverletzungen befürchten muss, dass Geheimdienste heimlich mitlesen oder mithören, wendet es sich vielleicht nicht mehr vertrauensvoll an Menschenrechtsorganisationen.

Es ist ein trauriger Trend: Immer mehr Gesetze untergraben die Freiheitsrechte. Immer öfter werden sie ohne ausreichende Debatte in Nacht-und-Nebel-Aktionen verabschiedet. Kritikerinnen und Kritikern bleibt nur der Gang nach Karlsruhe. Ob es um die Vorratsdatenspeicherung für Kommunikationsdaten aller Menschen in Deutschland geht, um die staatlich eingesetzte Überwachungssoftware ("Bundestrojaner"), um erlaubte Massenüberwachung im BND-Gesetz oder eben um das G10-Gesetz: In allen Fällen sind Klagen der Zivilgesellschaft vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt oder anhängig.

Diese Entwicklung ist gefährlich, denn die politische Debatte gehört ins Parlament. Der Gang zum Gericht darf nicht zu einem von der Regierung einkalkulierten Standardprozedere werden, frei nach dem Motto: Wir beschließen zuerst Gesetze und lassen sie dann von anderen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Denn das zeigt nicht nur mangelnden ­Respekt vor den Menschenrechten. Es untergräbt auch die Demo­kratie.

Lena Rohrbach, ­Referentin für ­Menschenrechte im ­digitalen Zeitalter Amnesty International Deutschland

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