Dichter droht Hinrichtung

Amnesty-Aktion gegen die Todesstrafe

Amnesty-Aktion gegen die Todesstrafe

Der Dichter und Künstler Ashraf Fayadh ist wegen Abfalls vom Glauben (Apostasie) in Saudi-Arabien zum Tode verurteilt worden. Er hatte weder während seiner Haft noch während des Gerichtsverfahrens Zugang zu einem Rechtsbeistand. Amnesty International betrachtet Ashraf Fayadh als gewaltlosen politischen Gefangenen und fordert seine sofortige Freilassung.

Appell an

KÖNIG
His Majesty Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

JUSTIZMINISTER
His Excellency Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani, Ministry of Justice
University Street, PO Box 7775, Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN (Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 / (00 966) 11 402 031

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban

Human Rights Commission
PO Box 58889, Riyadh 11515
King Fahd Road, Building No. 3, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 418 5101

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Januar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Ashraf Fayadh sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass der Schuldspruch und das Todesurteil gegen Ashraf Fayadh aufgehoben werden.

  • Ich bitte Sie außerdem, die Todesstrafe nicht mehr in Fällen anzuwenden, in denen die Straftaten nicht das Kriterium "schwerste Verbrechen" erfüllen, dazu gehört der Vorwurf des Abfalls vom Glauben, der nach dem Völkerrecht kein anerkannter Straftatbestand ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Calling on the authorities to release Ashraf Fayadh immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

Urging them to ensure that Ashraf Fayadh's conviction and sentence are quashed.

Urging them to ensure that the death penalty is not used for offences which do not meet the threshold of "most serious crimes", including for apostasy which, in addition, is not a recognisably criminal offence under international law.

Sachlage

Ashraf Fayadh wurde in Saudi-Arabien geboren und lebt dort, hat aber palästinensische Wurzeln. Er wurde am 17. November vom Allgemeinen Gericht der Stadt Abha im Südwesten des Landes zum Tode verurteilt. Das Gericht befand ihn der Apostasie für schuldig, nachdem ein Berufungsgericht das ursprüngliche Strafmaß von vier Jahren Haft und 800 Stockschlägen wegen Verstoßes gegen Paragraf 6 des saudischen Gesetzes gegen Computerkriminalität aufgehoben hatte.

Ashraf Fayadh war am 6. August 2013 aufgrund der Anzeige eines saudi-arabischen Staatsangehörigen festgenommen worden. Dem Lyriker wurde vorgeworfen, den Atheismus zu fördern und blasphemische Überzeugungen unter jungen Leuten zu verbreiten. Er wurde zwar am darauf folgenden Tag wieder freigelassen, aber am 1. Januar 2014 erneut in Haft genommen und der Apostasie angeklagt, weil er die Religion in Frage gestellt und mit seinen Gedichten atheistisches Gedankengut verbreitet haben soll. Man stellte ihn außerdem wegen Verstoßes gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität unter Anklage, weil er Fotos von Frauen gemacht und auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben soll.

Am 30. April 2014 verurteilte das Gericht ihn wegen der Anklagen im Zusammenhang mit den Frauenfotos auf seinem Mobiltelefon zu vier Jahren Haft und 800 Stockschlägen. Es befand die von Ashraf Fayadh zum Ausdruck gebrachte Reue in Bezug auf die Anklage der Apostasie für ausreichend. Das Berufungsgericht empfahl jedoch, ihn trotzdem wegen Abfalls vom Glauben zu verurteilen und verwies den Fall zurück an das Allgemeine Gericht. Dieses fällte am 17. November 2015 das Todesurteil gegen Ashraf Fayadh.

Ashraf Fayadh hatte weder während seiner Haft noch während des Gerichtsverfahrens Zugang zu einem Rechtsbeistand, was sowohl gegen saudi-arabisches Recht als auch gegen das Völkerrecht verstößt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: über 2.200 Menschen wurden zwischen 1985 und 2015 exekutiert. Allein zwischen dem 1. Januar und dem 9. November 2015 wurden in Saudi-Arabien mindestens 151 Menschen hingerichtet. Fast die Hälfte von ihnen war für Straftaten zum Tode verurteilt worden, die nicht als "schwerste Verbrechen" gemäß dem Völkerrecht einzustufen sind. Nach dem Völkerrecht darf die Todesstrafe nur bei "schwersten Verbrechen" zur Anwendung kommen. In Saudi-Arabien werden zudem nach wie vor Menschen zum Tode verurteilt, die wegen "Verbrechen" schuldig befunden wurden, die nicht als international anerkannte Straftaten gelten, z.B. Abfall vom Glauben, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Hexerei.

Die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren werden in Saudi-Arabien in der Regel nicht eingehalten, und die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, werden nicht gewährt. Die Gerichtsverfahren in Fällen, in denen die Todesstrafe angewendet werden kann, werden oftmals im Geheimen abgehalten. Bei den Prozessen handelt es sich häufig um Schnellverfahren, die nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. Die Angeklagten haben während ihrer Haft und im Gerichtsverfahren vielfach keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Verurteilungen auf der Basis von durch Folter oder andere Misshandlung erzielten "Geständnissen" werden zugelassen.

Seit 2012 gehen die saudischen Behörden völlig straffrei gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Kritiker_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit willkürlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA) erfahren dabei die Hauptlast der behördlichen Drangsalierungen. Acht der Gründungsmitglieder der Organisation befinden sich derzeit im Gefängnis und leisten entweder Haftstrafen ab oder warten auf das Ergebnis ihrer Wiederaufnahmeverfahren vor dem SCC. Lediglich zwei Mitglieder befinden sich auf freiem Fuß und warten ebenfalls auf die Entscheidung des SCC in ihren Fällen. Dr. Abdullah al-Hamid, Dr. Mohammad al-Qahtani, Dr. Suliaman al-Rashudi, Dr. Abdulkareem al-Khoder, Dr. Abdulrahman al-Hamid, Fowzan al-Harbi, Mohammed al-Bajad und Omar al-Sa’id leisten wegen ihres friedlichen Aktivismus derzeit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren ab, auf die Reiseverbote von gleicher Dauer folgen werden. Abdulaziz al-Shubaili und Issa al-Hamid befinden sich für die Dauer ihres Verfahrens auf freiem Fuß. Saleh al-Ashan ist bereits seit April 2012 ohne Anklage und Verfahren inhaftiert. Im März 2013 ordnete das SCC die Auflösung von ACPRA, die Konfiszierung des Eigentums der Organisation und die Löschung ihrer Benutzerkonten in sozialen Medien an.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

Eine Reihe weiterer Aktivist_innen werden ebenfalls von den saudi-arabischen Behörden verfolgt, darunter die Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair und Fadhel Maki al-Manasif, s. UA-098/2014 (https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2014-3/menschenrechtler-haft-angegriffen) und UA-304/2011-2 (http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011-2/aktivist-inhaftiert) sowie Abdulaziz al-Sunaidi (s. UA-258/2015, http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-258-2015/aktivist-haft), der schiitische Geistliche Sheikh Nimr al-Nimr (s. UA-27172014, http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-271-2014/geistlicher-zum-tode-verurteilt) und der Schriftsteller Dr Zuhair Kutbi (s. UA-188/2015, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-188-2015/wegen-regierungskritik-haft).

Gemäß dem Völkerrecht darf die Todesstrafe nur bei "schwersten Verbrechen" verhängt werden, zu denen laut jüngster Auslegung von UN-Expert_innen nur solche Verbrechen gehören, bei denen eine vorsätzliche Tötung vorliegt. Apostasie (Abfall vom Glauben) fällt nicht in diese Kategorie, da es sich nicht um eine anerkannte Straftat im Sinne des Völkerrechts handelt. Zudem bedeutet die Auffassung, dass es sich bei Apostasie um eine Straftat handelt, die Verweigerung der Rechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind.