Zu Stockhieben und Haft verurteilt

Ashraf Fayadh

Ashraf Fayadh

Ein Gericht in Saudi-Arabien hat das wegen "Abfalls vom Glauben" (Apostasie) gegen den Dichter und Künstler Ashraf Fayadh verhängte Todesurteil umgewandelt. Er wurde stattdessen zu acht Jahren Gefängnisstrafe und 800 Stockhieben verurteilt. Amnesty International betrachtet Ashraf Fayadh als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Appell an

KÖNIG
His Majesty Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

JUSTIZMINISTER
His Excellency Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
PO Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 / (00 966) 11 402 031

KOPIEN AN
VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Bandar Mohammed 'Abdullah al-Aiban

Human Rights Commission
PO Box 58889
Riyadh 11515
King Fahd Road
Building No. 3
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 418 5101

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Das Todesurteil von Ashraf Fayadh wurde am 2. Februar 2016 vom Allgemeinen Gericht in Abha im Südwesten von Saudi Arabien in eine achtjährige Gefängnisstrafe und 800 Stockhieben umgewandelt. Laut seinem Rechtsbeistand hat das Gericht Ashraf Fayadh ebenfalls angewiesen, in den staatlichen Medien öffentlich seine Reue zu bekunden. Das Gericht in Abha hatte in seinem ursprünglichen Urteil in dem Fall vier Jahre Haft und 800 Stockschläge gegen Ashraf Fayadh verhängt und dieses Urteil dann auf Empfehlung eines Berufungsgerichts in ein Todesurteil umgewandelt. Der Rechtsbeistand von Ashraf Fayadh hat angekündigt, dass er auch gegen das jetzige Urteil Rechtsmittel einlegen werde.

Der 35-jährige Ashraf Fayadh wurde in Saudi-Arabien geboren und lebt dort, hat aber palästinensische Wurzeln. Er war am 6. August 2013 aufgrund der Anzeige eines saudi-arabischen Staatsangehörigen festgenommen worden. Dem Lyriker wurde vorgeworfen, den Atheismus zu fördern und blasphemische Überzeugungen unter jungen Leuten zu verbreiten. Er wurde zwar am darauf folgenden Tag wieder freigelassen, aber am 1. Januar 2014 erneut in Haft genommen und der Apostasie angeklagt, weil er die Religion in Frage gestellt und mit seinen Gedichten atheistisches Gedankengut verbreitet haben soll. Man stellte ihn außerdem wegen Verstoßes gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität unter Anklage, weil er Fotos von Frauen gemacht und auf seinem Mobiltelefon gespeichert haben soll.

Am 30. April 2014 verurteilte das Gericht Ashraf Fayadh wegen der Anklagen im Zusammenhang mit den Frauenfotos auf seinem Mobiltelefon zu vier Jahren Haft und 800 Stockschlägen. Es befand die von Ashraf Fayadh zum Ausdruck gebrachte Reue in Bezug auf die Anklage der Apostasie für ausreichend. Das Berufungsgericht empfahl jedoch, ihn trotzdem wegen Abfalls vom Glauben zu verurteilen und verwies den Fall zurück an das Allgemeine Gericht. Dieses fällte am 17. November 2015 das Todesurteil gegen ihn. Ashraf Fayadh hatte weder während seiner Haft noch während des ersten Gerichtsverfahrens Zugang zu einem Rechtsbeistand, was sowohl gegen saudi-arabisches Recht als auch gegen das Völkerrecht verstößt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Ashraf Fayadh bitte sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft gehalten wird.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass der Schuldspruch gegen Ashraf Fayadh aufgehoben wird.

  • Ich bitte Sie außerdem, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen, als ersten Schritt hin zu einer kompletten Abschaffung der Todesstrafe. Schaffen Sie bitte zudem grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, zu denen auch Stockschläge zählen, ab.

[APPELLE AN]

KÖNIG
His Majesty Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
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(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Seit 2012 gehen die saudischen Behörden völlig straffrei gegen zivilgesellschaftliche Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Kritiker_innen vor – per Gerichtsverfahren oder mit willkürlichen Maßnahmen wie Reiseverboten. Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA) erfahren dabei die Hauptlast der behördlichen Drangsalierungen. Acht der Gründungsmitglieder der Organisation befinden sich derzeit im Gefängnis und leisten entweder Haftstrafen ab oder warten auf das Ergebnis ihrer Wiederaufnahmeverfahren vor dem Sonderstrafgericht in Riad (Specialized Criminal Court - SCC). Lediglich zwei Mitglieder befinden sich auf freiem Fuß und warten ebenfalls auf die Entscheidung des SCC in ihren Fällen. Dr. Abdullah al-Hamid, Dr. Mohammad al-Qahtani, Dr. Suliaman al-Rashudi, Dr. Abdulkareem al-Khoder, Dr. Abdulrahman al-Hamid und Fowzan al-Harbi leisten wegen ihres friedlichen Aktivismus derzeit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren ab, auf die Reiseverbote von gleicher Dauer folgen werden. Abdulaziz al-Shubaili und Issa al-Hamid befinden sich für die Dauer ihres Verfahrens auf freiem Fuß. Saleh al-Ashan ist bereits seit April 2012 ohne Anklage und Verfahren inhaftiert. Im März 2013 ordnete das SCC die Auflösung von ACPRA, die Konfiszierung des Eigentums der Organisation und die Löschung ihrer Benutzerkonten in sozialen Medien an.

Zwei weitere friedliche Aktivisten, die von den saudi-arabischen Behörden verfolgt werden, sind die Menschenrechtsverteidiger Waleed Abu al-Khair und Fadhel al-Manasif (siehe http://www.amnesty.de/briefe-gegen-das-vergessen/2016/1/saudi-arabien-waleed-abu-al-khair und https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011-2/aktivist-inhaftiert).
Der Aktivist Abdulaziz al-Sunaidi wurde am 13. Oktober vom SCC in der Hauptstadt Riad zu acht Jahren Gefängnisstrafe und einem anschließenden Reiseverbot von gleicher Dauer verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 50.000 saudi-arabischen Riyal (ungefähr 11.900 Euro) zahlen. Er wurde unter anderem aufgrund seiner Twitter-Nachrichten und anderer Veröffentlichungen wegen Verstoßes gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität angeklagt. Abdulaziz al-Sunaidi hatte weder während seiner Haft, während der Befragung, noch während des Gerichtsverfahrens Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Dr. Zuhair Kutbi, ein bekannter Schriftsteller, Kommentator und Kritiker wurde für schuldig befunden, gegen das saudi-arabische Antiterrorgesetz und gegen Paragraf 6 des Gesetzes gegen Computerkriminalität verstoßen zu haben. Am 21. Dezember 2015 wurde er zu vier Jahren Haft gefolgt von einem fünfjährigen Reiseverbot ins Ausland sowie einer Geldstrafe von 100.000 saudi-arabischen Riyal (ungefähr 23.800 Euro) verurteilt. Zudem verhängte man ein 15-jähriges Schreib- und Interview-Verbot gegen ihn. Er soll "die Öffentlichkeit aufgewiegelt", "Zwietracht gesät" und "den Respekt der Menschen vor der Rechtsstaatlichkeit verringert" haben. Das Gericht wies ihn außerdem an, alle seine Benutzerkonten in Sozialen Medien zu löschen. Ihm wurden aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands zwei Jahre der insgesamt vierjährigen Haftstrafe erlassen, jedoch kündigte das Gericht an, ihm diese zwei Jahre wieder aufzuerlegen, sollte er noch eine weitere "Straftat" begehen. Es wird davon ausgegangen, dass Dr. Zuhair Kutbi am 15. Juli 2015 wegen Aussagen festgenommen worden ist, die er am 25. Juni in der TV-Sendung Fi al-Samim (Auf den Punkt) gemacht hatte. Er kritisierte in der Sendung, die auf dem Satellitenkanal Rotana Khalijia ausgestrahlt wird, die politische Unterdrückung in Saudi-Arabien und sprach sich für Reformen aus, zu denen auch die Umwandlung des politischen Systems in eine konstitutionelle Monarchie gehörte.

Amnesty International betrachtet alle oben genannten Aktivisten und Kritiker als gewaltlose politische Gefangene, die allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind, und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to release Ashraf Fayadh immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his human right to freedom of expression.

  • Urging them to ensure that Ashraf Fayadh’s conviction is quashed.

  • Urging them to immediately establish an official moratorium on all executions as a first step towards total abolition, and abolish flogging and all other cruel, inhuman and degrading punishments.