Haftentlassung muss verlängert werden!

Hossein Ronaghi Maleki

Hossein Ronaghi Maleki

Der iranische Blogger Hossein Ronaghi Maleki ist am 4. Mai aus medizinischen Gründen vorübergehend aus der Haft entlassen worden. Bei einer Untersuchung durch ein staatliches rechtsmedizinisches Institut wurde im April festgestellt, dass er seine Haftstrafe aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands nicht ableisten kann. Dennoch muss er im Juli zurück ins Gefängnis, sollte seine vorübergehende Haftentlassung nicht verlängert werden.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani

ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Arabisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Hossein Ronaghi Maleki nicht zurück ins Gefängnis gebracht wird. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass sein Schuldspruch und sein Urteil aufgehoben werden, da diese sich ausschließlich auf Handlungen beziehen, mit denen er friedlich seine Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu seinen Vorwürfen über Folter ein und stellen Sie die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to ensure that Hossein Ronaghi Maleki is not returned to prison, and that his conviction and sentence are quashed, as they arise solely from his peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.

  • Urging them to order a prompt, independent, impartial and effective investigation into his allegations of torture, bringing to justice anyone suspected of being responsible in a fair trial.

Sachlage

Hossein Ronaghi Maleki wurde am 4. Mai aus medizinischen Gründen vorübergehend aus der Haft entlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft eine entsprechende 30-tägige Freilassung genehmigt hatte. Man hat ihm Ende Mai mitgeteilt, dass seine Entlassung aus medizinischen Gründen um weitere 30 Tage verlängert worden sei, er jedoch anschließend wieder ins Gefängnis zurückkehren müsse. Am 26. April begutachtete die Iranische Rechtsmedizinische Organisation in Teheran den Gesundheitszustand von Hossein Ronaghi Maleki und kam zu dem Ergebnis, dass er nicht im Gefängnis festgehalten werden kann. Trotz dieses Gutachtens muss er Anfang Juli wieder zurück ins Gefängnis, sollte die Staatsanwaltschaft seine Haftentlassung nicht verlängern. Vor der Haftentlassung war er in den Hungerstreik getreten. Er protestierte damit gegen seine anhaltende Inhaftierung und dagegen, dass die Gefängnisbehörden im Evin-Gefängnis ihm seine Medikamente nicht gegeben haben. Am 5. und 9. März war er jeweils für mehrere Untersuchungen, unter anderem bei einem Orthopäden, in ein Krankenhaus in Teheran gebracht worden. Er wurde jedoch beide Male zurück ins Gefängnis gebracht, ohne eine angemessene Behandlung erhalten zu haben. Man erlaubte ihm nicht, einen Termin für eine Kernspintomographie (MRT) im Krankenhaus wahrzunehmen.

Hossein Ronaghi Maleki leidet unter anderem an schweren Erkrankungen der Nieren, des Magen-Darm-Trakts, der Blase, des Herzen, des Brustkorbs und der Wirbelsäule. Einige seiner Beschwerden hat er offenbar erst in Haft entwickelt. Sein Gesundheitszustand hat sich aufgrund der schlechten Bedingungen im Gefängnis und der fehlenden angemessenen fachärztlichen Betreuung verschlechtert. Er hat nur noch eine funktionierende Niere und bedarf einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, die er im Gefängnis nicht bekommen kann. Die Gefängnisverwaltung hat sich zeitweise geweigert, ihm seine Medikamente zu geben, sodass sich sein Gesundheitszustand auch deshalb weiter verschlechtert hat. Aufgrund seiner Magen-Darm-Erkrankung benötigt er eine spezielle Ernährung, die er im Gefängnis nicht erhält.

Hossein Ronaghi Maleki ist Blogger und hat sich als einer der ersten Aktivist_innen im Iran gegen die Zensur im Internet eingesetzt. Er ist im Zusammenhang mit seinem Blog und dem von ihm eingerichteten ersten bekannten und weiträumig genutzten Proxyserver im Iran zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklagen gegen ihn lauteten unter anderem auf "Beleidigung des Religionsführers und des Präsidenten" und "Verbreitung von systemfeindlicher Propaganda". Sein Urteil erging nach einem unfairen Verfahren. Nach seiner Festnahme wurde Hossein Ronaghi Maleki 13 Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses, der unter der Kontrolle der iranischen Revolutionsgarden steht, in Einzelhaft gehalten. Eigenen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Hossein Ronaghi Maleki kommt aus Malekan, einer Stadt in der iranischen Provinz Ost-Aserbaidschan. Er ist eines der Gründungsmitglieder von "Iran Proxy", einer Gruppe, die Proxy-Webseiten erstellt und verwaltet, die es Internetnutzer_innern ermöglichen, die Online-Zensur im Iran zu umgehen. Nach seiner Festnahme stellte die Gruppe ihre Arbeit aufgrund des von den Behörden ausgeübten Drucks ein.

Nachdem Hossein Ronaghi Maleki am 13. Dezember 2009 festgenommen wurde, hielt man ihn 13 Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses in Einzelhaft fest. Er gibt an, in dieser Zeit unter anderem mit brutalen Schlägen gefoltert worden zu sein. In den 13 Monaten durfte er nur je einmal Besuch von seiner Mutter und seinem Rechtsbeistand empfangen. Zudem wurde er dazu gezwungen, "Geständnisse" abzulegen, die im Fernsehen ausgestrahlt wurden, und Aussagen zu machen, mit denen er seine Unterstützung für die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen von 2009 zum Ausdruck brachte.

Am 6. September 2010 wurde Hossein Ronaghi Maleki nach einem unfairen Gerichtsverfahren, in dem er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatte, von der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts in Teheran zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er erhielt zehn Jahre wegen der "Mitgliedschaft in der [illegalen] Internet-Gruppe 'Iran Proxy’", zwei Jahren wegen "Beleidigung des Religionsführers" und ein Jahr wegen "Verbreitung von systemfeindlicher Propaganda". Bei seinem Schuldspruch stützte man sich sowohl auf Artikel, die er auf seinem Blog veröffentlicht hatte, als auch auf seine Verbindungen zu Menschenrechtsaktivist_innen, Journalist_innen und politischen Gefangenen. Ein Beamter soll ihm informell mitgeteilt haben, dass er deshalb eine so lange Haftstrafe erhalten habe, weil er sich geweigert hatte, mit den Behörden zu "kooperieren". Dies bezog sich wahrscheinlich darauf, dass er nicht bereit war, freiwillig im Fernsehen ein "Geständnis" abzulegen. Das Verfahren gegen Hossein Ronaghi Maleki war grob unfair. Er hatte während der gesamten Ermittlungsphase keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand, obwohl man ihn in dieser Zeit mehrfach verhörte. Sein Rechtsbeistand durfte dann zwar bei seinem ersten Gerichtstermin erscheinen, erhielt jedoch vom Richter nicht die Erlaubnis, seinen Mandanten vor Gericht zu vertreten. Während seines Gerichtsverfahrens berichtete Hossein Ronaghi Maleki dem Richter, dass er in der Haft gefoltert worden war, woraufhin dieser jedoch nur entgegnete, dass er es "verdient habe". Im November 2010 bestätigte die Abteilung 54 des Berufungsgerichts in Teheran sein Urteil. Im Juni 2015 wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass seine Haftstrafe auf 13 Jahre heruntergesetzt wurde.