Im Hungerstreik

Hossein Ronaghi Maleki

Hossein Ronaghi Maleki

Der iranische Blogger und gewaltlose politische Gefangene Hossein Ronaghi Maleki ist am 26. März in den Hungerstreik getreten, um dagegen zu protestieren, dass die Gefängnisbehörden seine Medikamente einbehalten. Er ist bei sehr schlechter Gesundheit, und das ihn behandelnde medizinische Personal hat dringend davon abgeraten, die fachärztliche Behandlung, die er nur außerhalb des Gefängnisses erhalten kann, zu unterbrechen.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja'fari Dolat Abadi
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Arabisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Hossein Ronaghi Maleki sofort und bedingungslos frei, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet.

  • Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass er umgehend Zugang zu fachärztlicher Betreuung außerhalb des Gefängnisses erhält.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu seinen Vorwürfen über Folter und andere Misshandlungen in Haft ein, was auch seine Zeit in Einzelhaft umfasst. Sorgen Sie bitte dafür, dass er vor weiterer Folter und Misshandlung geschützt ist, wozu auch eine Bestrafung für seinen Hungerstreik, die Verweigerung einer medizinischen Betreuung und das Einbehalten von Medikamenten gehören.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Hossein Ronaghi Maleki immediately and unconditionally, as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his rights to freedom of expression and association.

  • Urging them to ensure that he is immediately granted access to specialized medical care outside the prison.

  • Calling on them to order an independent and impartial investigation into his allegations of torture and other ill-treatment, including during solitary confinement, and that he is protected from further torture and other ill-treatment, including any punishment for his hunger strike, denying him adequate medical care, and witholding his medication.

Sachlage

Der iranische Blogger Hossein Ronaghi Maleki befindet sich seit dem 26. März im Hungerstreik. Er protestiert damit gegen seine anhaltende Inhaftierung und dagegen, dass die Gefängnisbehörden im Evin-Gefängnis seine Medikamente einbehalten. Hossein Ronaghi Maleki leidet an schweren Nieren-, Magen-Darm-, Blasen- und Herzerkrankungen. Er hat nur noch eine funktionierende Niere und bedarf einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, die er im Gefängnis nicht bekommen kann. Er klagt ebenfalls über Rückenschmerzen. Am 5. und 9. März ist er jeweils für mehrere Untersuchungen, unter anderem bei einem Orthopäden, in ein Krankenhaus in Teheran gebracht worden. Er wurde jedoch beide Male zurück ins Gefängnis gebracht, ohne eine angemessene Behandlung erhalten zu haben. Man erlaubte ihm nicht, einen Termin für eine Kernspintomographie (MRT) im Krankenhaus wahrzunehmen. Sein Gesundheitszustand hat sich aufgrund der schlechten Bedingungen im Gefängnis, der nicht vorhandenen medizinischen Einrichtungen und der fehlenden fachärztlichen Betreuung, die er dringend benötigt, verschlechtert. Es geht ihm so schlecht, dass sogar die Gefängnisärzt_innen geraten haben, ihn außerhalb des Gefängnisses behandeln zu lassen. Die Eltern von Hossein Ronaghi Maleki sind aus der Stadt Malekan bei Täbris in der Provinz Ost-Aserbaidschan angereist, um vor Ort mit den Behörden zu sprechen. Unter anderem trafen sie sich am 27. März mit Vertreter_innen der Staatsanwaltschaft in Teheran. Ihre wiederholten Anträge auf Hilfe wurden jedoch bislang ignoriert.

Hossein Ronaghi Maleki war am 13. Dezember 2009 festgenommen und wegen "Mitgliedschaft in der [illegalen] Internet-Gruppe 'Iran Proxy’", "Verbreitung von systemfeindlicher Propaganda" und "Beleidigung des Religionsführers und des Präsidenten" in einem unfairen Verfahren zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Vorwürfe standen offenbar mit Artikeln auf seinem Blog in Verbindung. Nach seiner Festnahme wurde Hossein Ronaghi Maleki 13 Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses, der unter der Kontrolle der iranischen Revolutionsgarden steht, in Einzelhaft gehalten. Eigenen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt. Unter anderem soll er von Vernehmungsbeamt_innen heftig geschlagen worden sein, was offenbar zur Verschlechterung seines Gesundheitszustandes beigetragen hat. Er wurde zur Abgabe von "Geständnissen" gezwungen, die im Fernsehen übertragen wurden. Im Juni 2015 teilte man ihm mit, dass seine Haftstrafe auf 13 Jahre heruntergesetzt wurde.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Hossein Ronaghi Maleki ist bereits mehrfach aus medizinischen Gründen aus der Haft entlassen worden. Vor seiner jüngsten Freilassung aus medizinischen Gründen am 17. Juni 2015 befand er sich im Trakt 7 des Evin-Gefängnisses. In diesem Trakt werden unter anderem Gefangene inhaftiert, die wegen Finanzdelikten verurteilt worden sind. Hierhin war er überstellt worden, nachdem man ihn das letzte Mal aus der medizinischen Behandlung zurückbeordert hatte. Während der bedingten Freilassung war Hossein Ronaghi Maleki aufgefordert worden, der Staatsanwaltschaft seine medizinischen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Als er dieser Aufforderung am 28. Februar 2015 dann Folge leistete, wurde er festgenommen, um seine Haftstrafe fortzusetzen. Von diesem Zeitpunkt an bis Juni 2015 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Hossein Ronaghi Maleki rapide. Obwohl ihn die Gefängnisbehörden mindestens vier Mal ins Krankenhaus brachten, erhielt er dort weder medizinische Hilfe, noch die dauerhafte fachärztliche Betreuung, die er aufgrund seiner Nierenerkrankung benötigt.

Nachdem Hossein Ronaghi Maleki am 13. Dezember 2009 im Haus seines Vaters in der Stadt Malekan festgenommen worden war, wurde er 13 Monate lang im Trakt 2 des Evin-Gefängnisses in Einzelhaft gehalten. Danach verlegte man ihn in Trakt 350 des Gefängnisses, in dem politische Gefangene inhaftiert werden. Eigenen Angaben zufolge wurde er während der Zeit in Einzelhaft gefoltert und anderweitig misshandelt. Unter anderem soll er von Vernehmungsbeamt_innen wiederholt geschlagen und zur Abgabe von "Geständnissen" gezwungen worden sein, die im Fernsehen übertragen wurden. Er wurde gezwungen, zu "gestehen", dass die Internetgruppe "Iran-Proxy", die er mitgegründet hatte, eine konterrevolutionäre Organisation sei, die Straftaten im Internet verübt habe. Zudem musste er sich positiv über die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 äußern. Während seiner Inhaftierung durfte er nur zweimal Besuch bekommen, einmal von seiner Mutter und einmal von seinem Rechtsbeistand. Am 24. Januar 2012 verlegte man ihn wieder in Einzelhaft, wo er von Angehörigen der Einheit gegen Internetkriminalität der Revolutionsgarden befragt und erneut dazu gedrängt wurde, ein "Geständnis" abzulegen, was er jedoch verweigerte. Man sagte ihm, dass der Grund für seine lange Haftstrafe sei, dass er sich weigere, mit den Behörden zu "kooperieren".

Am 6. September 2010 wurde Hossein Ronaghi Maleki nach einem unfairen Gerichtsverfahren, in dem er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatte, von der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts in Teheran zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Anklagen beruhten auf seinen friedlichen Aktivitäten, unter anderem auch auf Artikeln, die er auf seinem Blog "14 Tir" veröffentlicht hatte. Darin hatte er den Künstlernamen Babak Khorramdin benutzt, den Namen eines sagenumwobenen persischen Revolutionsführers aus dem 19. Jahrhundert. Während seines Gerichtsverfahrens berichtete Hossein Ronaghi Maleki dem Richter, dass er in der Haft gefoltert worden war, woraufhin dieser jedoch nur entgegnete, dass er es "verdient habe". Im November 2010 bestätigte die Abteilung 54 des Berufungsgerichts in Teheran sein Urteil. Im Juni 2015 wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass seine Haftstrafe auf 13 Jahre heruntergesetzt wurde.

Die iranischen Behörden verlegen Gefangene, die der medizinischen Behandlung bedürfen, häufig ins Krankenhaus, doch wie Amnesty International erfuhr, werden die Gefangenen dort oft nicht wirklich medizinisch behandelt, sondern stattdessen einfach wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/2508/2015/en/. Die unzureichende medizinische Versorgung von Gefängnisinsass_innen verstößt gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Iran. Die Verweigerung medizinischer Behandlung könnte einem Verstoß gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dieses ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 7) festgeschrieben, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den der Iran ebenfalls unterzeichnet hat, garantiert zudem das Recht auf ein größtmögliches Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit. Die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Mandela Rules) legen fest, dass Hafteinrichtungen diskriminierungsfrei eine angemessene medizinische Versorgung von Gefangenen sicherstellen müssen (Regeln 24-35). In Grundsatz 27(1) heißt es: "Kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, sind in darauf spezialisierte Vollzugsanstalten oder in öffentliche Krankenhäuser einzuliefern."