Kranker Blogger muss wieder ins Gefängnis

Karte des Iran

Karte des Iran

Der Blogger Hossein Ronaghi Maleki hat eine Vorladung erhalten, in der ihm mitgeteilt wurde, er müsse wieder ins Gefängnis zurückkehren, um seine 13-jährige Haftstrafe fortzusetzen. Das ihn behandelnde medizinische Personal hat hingegen dringend geraten, die fachärztliche Behandlung nicht zu unterbrechen. Hossein Ronaghi Maleki war Mitte Juni 2015 aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden und befindet sich seitdem in Behandlung. Bei seiner Rückkehr ins Gefängnis wäre er ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)
E-Mail: über die Website http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office
Number 4, Deadend of 1 Azizi
Above Pasteur Intersection
Vali Asr Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

Sende eine Kopie an

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja'fari Dolat Abadi
Tehran General and Revolutionary Prosecution Office
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square
Tehran, IRAN

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Arabisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, TWITTERNACHRICHTEN UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Stellen Sie bitte sicher, dass Hossein Ronaghi Maleki weiterhin auf freiem Fuß bleiben und die benötigte medizinische Versorgung in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses erhalten kann.

  • Ich fordere Sie auf, ihn nicht dafür zu bestrafen, dass er seine Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit friedlich wahrgenommen hat.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu seinen Vorwürfen über Folter und andere Misshandlungen während seiner Zeit in Einzelhaft ein. Sorgen Sie bitte dafür, dass er vor weiterer Folter und Misshandlung geschützt ist, wozu auch die Verweigerung einer medizinischen Betreuung gehört.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to allow Hossein Ronaghi Maleki to remain free and have urgent specialized medical care in hospital outside prison.

  • Urging them to ensure that he is not punished in any way for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and association.

  • Calling on them to ensure that his allegations of torture and other ill-treatment in solitary confinement are investigated, independently and impartially, and that he is protected from further torture and other ill-treatment, such as the denial of medical care.

Sachlage

Hossein Ronaghi Maleki erhielt am 20. Dezember 2015 eine Vorladung der Strafvollzugsbehörde, in der ihm mitgeteilt wurde, er müsse innerhalb eines Monats ins Gefängnis zurückkehren, um seine Haftstrafe fortzusetzen. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkäme, werde die Kautionssumme, die er hinterlegt hatte, eingezogen. Er wendet sich gegen diese Entscheidung und beabsichtigt, sich am 20. Januar (dem in der Vorladung genannten letztmöglichen Termin) vor das Büro der Staatsanwaltschaft zu setzen. Trotz seines schlechten Gesundheitszustands haben die Behörden ihm mehrfach mitgeteilt, er müsse "[ins Gefängnis] zurückkehren". Zum ersten Mal geschah dies sogar kurz nach seiner Haftentlassung im Juni 2015. Der Blogger ist jedoch bislang nicht festgenommen worden.

Hossein Ronaghi Maleki hat nur noch eine funktionierende Niere und bedarf einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, die er im Gefängnis nicht erhalten kann.
Hossein Ronaghi Maleki war am 13. Dezember 2009 festgenommen und wegen "Mitgliedschaft in der [illegalen] Internet-Gruppe 'Iran Proxy’", "Verbreitung von systemfeindlicher Propaganda" und "Beleidigung des Religionsführers und des Präsidenten" zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Vorwürfe standen offenbar mit Artikeln auf seinem Blog in Verbindung. Nach seiner Festnahme wurde Hossein Ronaghi Maleki über ein Jahr lang in Einzelhaft festgehalten. Eigenen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt, was vermutlich zur Verschlechterung seines Gesundheitszustandes beigetragen hat.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Hossein Ronaghi Maleki ist bereits mehrfach aus medizinischen Gründen aus der Haft entlassen worden. Vor Antritt seiner jüngsten Freilassung aus medizinischen Gründen am 17. Juni 2015 befand er sich in Sektion 7 des Evin-Gefängnisses. Hierhin war er überstellt worden, nachdem man ihn das letzte Mal aus der medizinischen Behandlung zurückbeordert hatte. Während der bedingten Freilassung war Hossein Ronaghi Maleki aufgefordert worden, dem Büro der Staatsanwaltschaft seine medizinischen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen. Als er dieser Aufforderung am 28. Februar 2015 dann Folge leistete, wurde er festgenommen, um seine Haftstrafe fortzusetzen. Von diesem Zeitpunkt an bis zum Juni 2015 hat sich der Gesundheitszustand von Hossein Ronaghi Maleki rapide verschlechtert. Obwohl ihn die Gefängnisbehörden mindestens vier Mal ins Krankenhaus brachten, erhielt er dort weder medizinische Hilfe, noch die dauerhafte fachärztliche Betreuung für seine Niere, die er zur Wahrung seines Gesundheitszustands benötigt.

In seinem Gerichtsverfahren im Jahr 2010 hatte Hossein Ronaghi Maleki keinen Zugang zu seinem Rechtsbeistand und berichtete eigenen Angaben zufolge dem Richter, dass er gefoltert worden war, woraufhin dieser jedoch nur entgegnete, dass er es "verdient habe". Er wurde von einem Revolutionsgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2015 wurde Hossein Ronaghi Maleki dann mitgeteilt, dass seine Strafe auf 13 Jahre reduziert wurde.

Die iranischen Behörden verlegen Gefangene, die der medizinischen Behandlung bedürfen, häufiger ins Krankenhaus, doch wie Amnesty International erfuhr, werden die Gefangenen dort oft nicht wirklich medizinisch behandelt, sondern stattdessen einfach wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Ob mit Absicht oder infolge von Nachlässigkeit: Die unzureichende medizinische Versorgung von Gefängnisinsass_innen verstößt gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Iran. Die Verweigerung medizinischer Behandlung könnte einem Verstoß gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dieses ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 7) festgeschrieben, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den der Iran ebenfalls unterzeichnet hat, garantiert zudem das Recht auf ein größtmögliches Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit. Die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen legen fest, dass Hafteinrichtungen die angemessene medizinische Versorgung von Gefangenen sicherstellen müssen. Des Weiteren ist darin festgeschrieben, dass Gefangene, die fachärztliche Behandlung benötigen, in Spezialkliniken oder zivile Krankenhäuser verlegt werden müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/2508/2015/en/.

Die iranischen Haftbestimmungen werden von Gefängnis- und Justizbeamt_innen ebenfalls regelmäßig missachtet. Die Bestimmungen für iranische Gefängnisse sehen vor, dass Gefangene, die unter ernsthaften medizinischen Problemen leiden, welche nicht im Gefängnis behandelt werden können, oder deren Gesundheitszustand sich im Gefängnis weiter verschlechtern würde, aus medizinischen Gründen aus der Haft zu entlassen sind, um die nötige Behandlung zu erhalten. Artikel 502 der neuen Strafprozessordnung, die im Juni 2015 in Kraft trat, schreibt vor, dass bei einer verurteilten Person, die an einer physischen oder psychischen Krankheit leidet und bei der die Vollstreckung der Strafe zu einer Verschlechterung der Erkrankung oder einer Verzögerung des Genesungsprozesses führen würde, der Richter nach Konsultation mit der Organisation für rechtsmedizinische Fragen die Vollstreckung der Strafe bis zur Genesung aussetzen kann. In Fällen von "Tazir"-Straftaten, bei denen keine spezifische Strafe im Strafgesetzbuch vorgeschrieben ist, obliegt es dem Richter, der über die Vollstreckung der Strafe entscheidet, festzustellen, ob die verurteilte Person so krank ist, dass sie nicht in der Lage ist, die Strafe anzutreten. Er kann dann den Fall an das ursprüngliche Gericht zurückzuverweisen, damit dieses ein alternatives angemessenes Strafmaß festsetzen kann.