Erneute Haftstrafe gegen Aktivistin

Zainab al-Khawaja

Zainab al-Khawaja

Wie nun bekannt wurde, ist gegen die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja am 22. Mai erneut eine dreimonatige Haftstrafe verhängt worden. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa'a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
(Andrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Es bereitet mir Sorge, dass Zainab Al-Khawaja eine gewaltlose politische Gefangene ist und allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten wird. Ich fordere daher nachdrücklich ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

  • Bitte gestatten Sie Zainab al-Khawaja umgehend den Zugang zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing grave concern that Zainab Al-Khawaja is imprisoned solely for peacefully exercising her rights to freedom of expression, association and assembly, and urging the authorities to release her immediately and unconditionally.

  • Urging the authorities to allow her immediate access to her family and lawyer.

Sachlage

Am 22. Mai verurteilte ein Strafgericht in der Hauptstadt Manama die Aktivistin Zainab Al-Khawaja zu drei Monaten Gefängnis und einer Kaution von 100 Bahrain-Dinaren (knapp 200 Euro). Gegen die Aktivistin Ma'suma Sayyid Sharaf wurden am selben Tag sechs Monate Haft und eine Kaution von 200 Bahrain-Dinaren (knapp 400 Euro) verhängt. Beide waren wegen "nicht genehmigter Versammlung" und "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" angeklagt worden; zudem wurde ihnen vorgeworfen, bei ihrer Festnahme im Dezember 2011 PolizeibeamtInnen beleidigt zu haben. Zainab Al-Khawajas befindet sich im Frauengefängnis in 'Issa Town. Besuche ihrer Familie und ihres Rechtsbeistandes werden ihr weiterhin verweigert, da sie es ablehnt, die Gefängniskleidung zu tragen. Ma'suma Sayyid Sharaf befindet sich derzeit auf freiem Fuß.

Zainab Al-Khawaja leistet mittlerweile mehrere kurze Haftstrafen ab, zu denen sie in mindestens vier Fällen verurteilt worden ist. Ihre Entlassung steht nun erst Mitte Dezember 2013 an. Die jüngste Haftstrafe sowie die weiteren gegen sie verhängten Gefängnisstrafen sind endgültig, da sie sich weigert, Rechtsmittel vor höherinstanzlichen Gerichten einzulegen – sie ist überzeugt, dass das bahrainische Rechtssystem von der Regierung kontrolliert wird. Sie hat sich bisher außerdem geweigert, Kautionszahlungen zu leisten und zu Anhörungen vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Ihr Rechtsbeistand hat das Kassationsgericht von diesen Umständen unterrichtet in der Hoffnung, eine Urteilsprüfung erreichen zu können. Das Gericht hat jedoch nicht reagiert. Am 28. Februar verurteilte das Berufungsgericht in Manama Zainab Al-Khawaja wegen "Beleidigung eines Polizeibeamten" in einem Militärkrankenhaus zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Damit hob es das Urteil des Strafgerichts auf, das sie am 2. Mai 2012 freigesprochen hatte.

Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch angefochten hatte. Am 27. Februar 2013 hatte das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen "Zerstörung von Staatseigentum" aufrechterhalten, zu der sie verurteilt worden war, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des Königs zerrissen hatte. An diesem Tag bestätigte das Berufungsgericht außerdem ihre Verurteilung zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe wegen "Betreten eines Sperrgebiets" (der al-Farooq-Kreuzung – ehemals Perlenplatz) durch ein Strafgericht am 10. Dezember 2012. Zainab Al-Khawaja hatte davon bereits acht Tage in Haft verbracht, bevor sie in Erwartung des anhängigen Rechtsmittelverfahrens freigelassen wurde. Ihr stehen noch weitere Gerichtsverfahren bevor.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zainab Al-Khawaja ist die Tochter des gewaltlosen politischen Gefangenen Abdulhadi Al-Khawaja. Sie wurde erstmals im Dezember 2011 zusammen mit einer weiteren Aktivistin, Ma'suma Sayyid Sharaf, festgenommen, wenige Tage später aber wieder freigelassen. Gegen beide Frauen erging Anklage wegen "nicht genehmigter Versammlung" und "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung", nachdem die Polizei eine friedliche Demonstration an einem Verkehrskreisel außerhalb von Manama mithilfe von Tränengas und Geräuschbomben aufgelöst hatte. Als die Polizei Zainab al-Khawaja festnahm, war sie die einzige Person, die sich noch am Verkehrskreisel aufhielt. Sie saß friedlich auf dem Boden. Filmmaterial zeigt, wie sie bei ihrer Festnahme von der Polizei in Handschellen gelegt und dann von zwei Polizistinnen über den Boden zu einem wenige Meter entfernten Fahrzeug geschleift wurde. Dabei schlug ihr Kopf mehrmals auf den Boden auf. Gegenüber Amnesty International gab Zainab al-Khawaja an, dass sie nach ihrer Ankunft auf der Polizeistation in einem Außenbezirk von Manama auf den Kopf geschlagen und getreten worden sei.

Ma'suma Sayyid Sharaf wurde ebenfalls getreten und bespuckt.
Zainab Al-Khawaja wurde jüngst am 27. Februar 2013 inhaftiert. An diesem Tag erhielt das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe wegen "Betreten eines Sperrgebiets" (der al-Farooq-Kreuzung – ehemals Perlenplatz) durch ein Strafgericht am 10. Dezember 2012 aufrecht. Zainab Al-Khawaja hatte davon bereits acht Tage in Haft verbracht, bevor sie aufgrund des anhängigen Rechtsmittelverfahrens freigelassen wurde. Am folgenden Tag, dem 28. Februar, verurteilte das Berufungsgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama Zainab Al-Khawaja wegen "Beleidigung eines Polizeibeamten" zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Damit hob es das Urteil des Strafgerichts auf, das sie am 2. Mai 2012 freigesprochen hatte. Seit Dezember 2011 ist Zainab Al-Khawaja bereits wiederholt festgenommen und wieder freigelassen worden.

2012 nahm die bahrainische Regierung zahlreiche Empfehlungen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR) an. Bahrain wurde in einigen Empfehlungen aufgefordert, die Einschränkungen gegen MenschenrechtsverteidigerInnen aufzuheben. Seitdem sind MenschenrechtsverteidigerInnen und andere AktivistInnen in Bahrain dennoch weiterhin aufgrund ihrer Tätigkeit schikaniert, festgenommen und sogar inhaftiert worden.

Zwei Jahre nach dem Aufstand in Bahrain und den angekündigten Reformen befinden sich immer noch gewaltlose politische Gefangene in Haft – darunter auch Demonstrierende, die während der Proteste festgenommen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt. In den vergangenen Monaten wurde gewaltlosen politischen Gefangenen nicht nur die Freilassung verwehrt, es ist sogar vermehrt zu Inhaftierungen von Personen gekommen, die auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung geäußert haben. Bahrainische Gerichte scheinen stärker darauf bedacht zu sein, sich der Regierung unterzuordnen, als wirksame Rechtsmittel für BahrainerInnen anzubieten und die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.

Die Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI), die am 29. Juni 2011 vom König benannt wurde, ist damit beauftragt worden, während der Proteste 2011 begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und einen Bericht zu erstellen. Nach der Veröffentlichung dieses Berichts im November 2011 verpflichtete sich die bahrainische Regierung öffentlich zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen. Der Bericht beleuchtete die Reaktion der Regierung auf die Massenproteste und dokumentierte weitreichende Menschenrechtsverletzungen. In einer der Schlüsselempfehlungen forderte der Bericht die Regierung auf, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen wie Folter und exzessive Gewaltanwendung vor Gericht zu stellen und unabhängige Untersuchungen zu Foltervorwürfen durchzuführen. Viele der Versprechen der Regierung sind jedoch bis heute nicht eingelöst worden. Die Einberufung der BICI und ihr Bericht wurden als bahnbrechende Initiative angesehen, doch nach über einem Jahr ist das Versprechen bedeutender Reformen von der Regierung immer noch nicht in die Tat umgesetzt worden. Die bahrainische Regierung kommt den wesentlichen Empfehlungen der BICI zur Rechenschaftslegung nicht nach. Dazu zählt das Versagen, unabhängige, effektive und transparente Untersuchungen zu Anschuldigungen über Folter und andere Misshandlungen, exzessiver Gewaltanwendung und der Strafverfolgung derjenigen, die andere angewiesen haben Menschenrechtsverletzungen zu verüben, einzuleiten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem englischen Bericht Bahrain: Reform shelved, repression unleashed.