Weitere Haftstrafe

Zainab al-Khawaja

Zainab al-Khawaja

Die bahrainische Aktivistin Zainab Al-Khawaja ist von einem Strafgericht zu einer weiteren, viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil steht in Zusammenhang mit zwei Anklagen, die gegen sie wegen "Zerstörens von Staatseigentum" erhoben wurden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa'a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 176 64 587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 172 32 661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 175 31 284
E-Mail: minister@justice.gov.bh
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. März 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Es bereitet mir Sorge, dass Zainab Al-Khawaja eine gewaltlose politische Gefangene ist und allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten wird. Ich fordere daher nachdrücklich ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

  • Bitte heben Sie die gegen Zainab Al-Khawaja verhängten Haftstrafen und andere Urteile auf und lassen Sie alle anhängigen Anklagen fallen.

  • Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit und stellen Sie sicher, dass alle in Bahrain tätigen Menschenrechtsorganisationen und MenschenrechtsverteidigerInnen ihrer Arbeit ohne Behinderung, Einschüchterung oder Drangsalierung nachgehen können.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that Zainab Al-Khawaja is a prisoner of conscience held solely for peacefully exercising her rights to freedom of expression, association and assembly, and urging the authorities to release her immediately and unconditionally.

  • Urging them to quash her prison sentences, drop all the charges and overturn all her convictions.

  • Urging them to respect and protect the rights to freedom of expression and assembly and ensure that all human rights organizations and human rights defenders are able to carry out their work without hindrance, intimidation or harassment.

Sachlage

Am 27. Januar wurde Zainab Al-Khawaja, die auch die dänische Staatsbürgerschaft besitzt, von einem vorinstanzlichen Strafgericht in der Hauptstadt Manama der "Zerstörung von Staatseigentum" für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte sie zu einer erneuten, diesmal viermonatigen Haftstrafe. Weder sie noch ihr Rechtsbeistand wohnten dem Gerichtsverfahren bei. Zainab Al-Khawaja wurde verurteilt, weil sie am 4. und 6. Mai 2012 Bilder des Königs, die dem Innenministerium gehörten, zerrissen hat. Gegen sie ist noch ein weiteres Gerichtsverfahren wegen "Beleidigung eines Polizeibeamten" anhängig, das am 5. Februar beginnen soll. Hintergrund für diese Anklage ist, dass Zainab Al-Khawaja eine Mitgefangene verbal verteidigte, als diese von einer Gefängnisaufsicht am 22. Juni 2013 im Frauengefängnis in 'Issa Town südlich von Manama beleidigt und erniedrigt wurde.

Zainab Al-Khawaja verbüßt seit dem 27. Februar 2013 mehrere kurze Haftstrafen, zu denen sie in fünf Fällen verurteilt worden ist. Am 20. Februar 2014 sollte sie freikommen. Die gegen sie von vorinstanzlichen Gerichten verhängten Gefängnisstrafen sind endgültig, da sie sich weigert, Rechtsmittel vor höherinstanzlichen Gerichten einzulegen – sie ist überzeugt, dass das bahrainische Rechtssystem von der Regierung kontrolliert wird. Sie hat sich bisher außerdem geweigert, Kautionszahlungen zu leisten und zu Anhörungen vor Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Am 27. Januar wurde sie eine halbe Stunde vor Beginn der Anhörung von dieser in Kenntnis gesetzt und benachrichtigte kurze Zeit später ihren Rechtsbeistand. Dieser war jedoch nicht in der Lage, der Anhörung beizuwohnen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zainab Al-Khawaja ist die Tochter des gewaltlosen politischen Gefangenen Abdulhadi Al-Khawaja. Sie ist seit Dezember 2011 mehrmals festgenommen und wieder freigelassen worden. Zuletzt wurde sie am 27. Februar 2013 inhaftiert, als das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe aufrechterhielt. Diese war durch ein Strafgericht am 10. Dezember 2012 wegen "Betreten eines Sperrgebiets" (der al-Farooq-Kreuzung – ehemals Perlenplatz) gegen sie ausgesprochen worden. Zainab Al-Khawaja hatte von dieser Freiheitsstrafe bereits acht Tage verbüßt, bevor sie aufgrund des anhängigen Berufungsverfahrens freigelassen wurde. Das Berufungsgericht hielt zudem ihre Verurteilung zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe wegen "Zerstörens von Staatseigentum" aufrecht. Zu dieser Verurteilung kam es, weil sie im Mai 2012 in Haft ein Bild des bahrainischen Königs zerrissen hatte. Diese Haftstrafe hatte sie allerdings bereits verbüßt. Am 28. Februar 2013 verurteilte das Berufungsgericht in Manama sie wegen "Beleidigung eines Polizeibeamten" in einem Militärkrankenhaus zu einer dreimonatigen Haftstrafe. Damit hob es das Urteil des Strafgerichts auf, das sie am 2. Mai 2012 freigesprochen hatte. Grund hierfür war, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch angefochten hatte. Am 9. Mai 2013 hielt das Berufungsgericht ihre Verurteilung zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe wegen "nicht genehmigter Versammlung und Unruhestiftung" aufrecht. Zainab Al-Khawaja hatte in al-'Aali, nordöstlich von Manama, am 26. November 2011 alleine dagegen protestiert, dass PolizeibeamtInnen Personen angriffen, die den Tod eines mutmaßlich von der Polizei getöteten Mannes betrauerten. Am 22. Mai 2013 verurteilte ein vorinstanzliches Strafgericht Zainab Al-Khawaja zu drei Monaten Gefängnis und einer Kaution von 100 Bahrain-Dinaren (knapp 200 Euro). Gegen die Aktivistin Ma'suma Sayyid Sharaf wurden am selben Tag eine sechsmonatige Haftstrafe und eine Kaution von 200 Bahrain-Dinaren (knapp 400 Euro) verhängt. Beide Frauen wurden wegen "nicht genehmigter Versammlung" und "Anstachelung zum Hass gegen die Regierung" sowie wegen des mutmaßlichen Angriffs auf PolizeibeamtInnen während ihrer Festnahme im Dezember 2011 verurteilt. Am 25. Juni 2013 wurde Zainab Al-Khawaja schließlich wegen "Beleidigung einer Polizeibeamtin" in Haft zu einer zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach der Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission Bahrains (Bahrain Independent Commission of Inquiry – BICI) im November 2011 verpflichtete sich die bahrainische Regierung öffentlich zur Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen. Der Bericht beleuchtete die Reaktion der Regierung auf die Massenproteste und dokumentierte weitreichende Menschenrechtsverletzungen, die 2011 verübt wurden. In einer der Schlüsselempfehlungen forderte der Bericht die Regierung auf, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen wie Folter und exzessive Gewaltanwendung vor Gericht zu stellen und unabhängige Untersuchungen zu Foltervorwürfen durchzuführen.

Mehr als zwei Jahre nach Veröffentlichung des Berichts der Unabhängigen Untersuchungskommission hat die Regierung Bahrains die wichtigsten Empfehlungen des Berichts noch immer nicht umgesetzt. Es befinden sich nach wie vor gewaltlose politische Gefangene in Haft - darunter auch Demonstrierende, die während der Massenproteste von 2011 festgenommen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden weiterhin unterdrückt und Personen noch immer inhaftiert, nur weil sie auf Twitter oder bei Demonstrationen friedlich ihre Meinung äußern. Die Einberufung der BICI und ihr Bericht wurden als bahnbrechende Initiative angesehen, doch das Versprechen bedeutender Reformen ist von der Regierung noch immer nicht in die Tat umgesetzt worden. Die bahrainische Regierung kommt den wesentlichen Empfehlungen der BICI zur Rechenschaftslegung nicht nach. Sie hat weder eine unabhängige, transparente und effektive Untersuchung der Vorwürfe der Folter, der exzessiven Gewaltanwendung und anderer Misshandlungen eingeleitet, noch eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die die Menschenrechtsverletzungen angeordnet haben, aufgenommen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem englischen Bericht Bahrain: Reform shelved, repression unleashed unter http://amnesty.org/en/library/info/MDE11/062/2012/en.

Am 28. Juli 2013 hielt das bahrainische Parlament eine außerordentliche Sitzung ab und legte dem König Scheich Hamad Bin 'Issa Al Khalifa 22 Empfehlungen vor, welche die im Antiterrorgesetz von 2006 dargelegten Strafen noch verschärfen. Wenige Tage später erließ der König mehrere Dekrete, die das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter beschränken. So wurde z. B. jede Art von Protesten, Sitzstreiks und Versammlungen in Manama auf unbestimmte Zeit verboten; den Sicherheitskräften wurden zusätzliche umfassende Befugnisse erteilt. In einer gemeinsamen Erklärung an die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte vom 9. September zur Menschenrechtslage in Bahrain, die 47 Staaten unterzeichnet haben, äußerten diese im Rahmen der 25. Tagung des UN-Menschenrechtsrates ihre Besorgnis über die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen in Bahrain.