Menschenrechtsanwalt zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der Menschenrechtsaktivist Waleed Abu al-Khair wurde zu 15 Jahren Haft sowie einem Reiseverbot und einer Geldstrafe verurteilt

Der Menschenrechtsaktivist Waleed Abu al-Khair wurde zu 15 Jahren Haft sowie einem Reiseverbot und einer Geldstrafe verurteilt

Der saudi-arabische Menschenrechtsaktivist Waleed Abu al-Khair ist zu 15 Jahren Haft und einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren verurteilt worden. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street,
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa oder saudi-embassy-berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der Menschenrechtsverteidiger und Anwalt Waleed Abu al-Khair ist am 6. Juli zu 15 Jahren Haft, einem Reiseverbot von 15 Jahren und einer Geldstrafe von 200 000 Saudi-Rial (etwa 39 200 Euro) verurteilt worden. Das Sonderstrafgericht befand ihn der folgenden Anklagepunkte für schuldig: "Ungehorsam gegenüber dem Herrscher und der Versuch, seine Legitimität zu untergraben", "Kritik an der Justiz und Infragestellung der Integrität der Richter", "Gründung einer nicht genehmigten Organisation", "Schädigung des Rufs des Staates durch den Austausch mit internationalen Organisationen" und "Aufbereitung, Speicherung und Übermittlung von Informationen, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen".

Am 6. Oktober 2013 wurde Waleed Abu al-Khair vor das Sonderstrafgericht in Riad gestellt. Am 15. April 2014 ist er ohne Angabe von Gründen inhaftiert worden, nachdem er zur fünften Anhörung in seinem Verfahren erschienen war. Waleed Abu al-Khair wurde zunächst in das al-Ha’ir-Gefängnis in Riad gebracht, wo er in Einzelhaft verlegt und dauerhaft hellem Licht ausgesetzt worden sein soll, was zu Schlafentzug führt. Später wurde er in weitere Hafteinrichtungen verlegt und befindet sich derzeit im Briman-Gefängnis in der Küstenstadt Dschidda.

Waleed Abu al-Khair wurde Ende 2011 erstmals vor Gericht gestellt, nachdem er eine Erklärung unterzeichnet hatte, in der er die Verfolgung von 16 Reformer_innen durch die Behörden anprangerte. Am 29. Oktober 2013 wurde er vom Strafgericht in Dschidda zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt und am 6. Februar 2014 bestätigte das Berufungsgericht in Mekka das Urteil.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass Waleed Abu al-Khair umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur in Haft befindet, weil er von seinen Rechten auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit friedlich Gebrauch gemacht hat.

  • Bitte sprechen Sie sich dafür aus, dass das Urteil gegen Waleed Abu al-Khair aufgehoben wird.

  • Ich möchte außerdem höflich darauf dringen, dass er vor Folter und anderer Misshandlung geschützt wird.

[APPELLE AN]

KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
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(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125

KOPIEN AN
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
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Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
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BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
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Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
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E-Mail: deemb@mofa.gov.sa oder saudi-embassy-berlin@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Waleed Abu al-Khair ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt und Vorsitzender des Menschenrechtsmonitors Saudi-Arabien, einer unabhängigen Menschenrechtsorganisation, die 2008 gegründet wurde. Er hat viele Betroffene von Menschenrechtsverletzungen vor Gericht vertreten. Unter seinen Mandanten befindet sich Raif Badawi, ein bekannter saudi-arabischer Online-Aktivist, der am 7. Mai 2014 vom Strafgericht in Dschidda wegen der Gründung und Verwaltung der Webseite "Saudi-arabische Liberale" und der Verunglimpfung des Islam zu einer zehnjährigen Haftstrafe, 1000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 1 Millionen Saudi-Rial (etwa 196 00 Euro) verurteilt wurde (s. UA-3/2013 https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-003-2013-4/blogger-zu-peitschenhieben-verurteilt).

Dutzende weiterer Menschenrechtsverteidiger_innen und Aktivist_innen der Zivilgesellschaft waren in den vergangenen Monaten besonders von behördlichen Drangsalierungen betroffen. Unter ihnen befinden sich Mitglieder der im Oktober 2009 gegründeten saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), die über Menschenrechtsverletzungen berichtet und Familien von Personen, die ohne Anklage inhaftiert sind, dabei unterstützt, Verfahren gegen das Innenministerium anzustrengen.

Am 9. März 2013 wurden zwei ACPRA-Mitbegründer, Dr. Abdullah al-Hamid und Dr. Mohammad al-Qahtani, zu zehn bzw. elf Jahren Haft mit anschließendem Reiseverbot derselben Dauer verurteilt. Sie wurden einer Reihe von Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter der Verletzung der Treuepflicht und Ungehorsam gegenüber dem Herrscher, der Infragestellung der Integrität von Staatsbediensteten, der Absicht, die Sicherheit des Landes zu gefährden und die Bevölkerung zu Protesten anzustiften, der Verbreitung falscher Informationen an ausländische Gruppierungen, des Verstoßes gegen Paragraph 6 des Gesetzes zur Informationstechnologie und der Gründung einer nicht genehmigten Organisation, der ACPRA (siehe UA-257/2012, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-257-2012-2/menschenrechtler-im-hungerstreik). Das Gericht ordnete außerdem die Auflösung von ACPRA, die Konfiszierung des Eigentums der Organisation und die Löschung ihrer Benutzerkonten in sozialen Medien an.

Dr. Abdullah al-Hamids Bruder, Dr. Abdulrahman al-Hamid, ebenfalls ein ACPRA-Mitbegründer, wurde am 17. April 2014 von der Kriminalpolizei in Buraida in der Provinz Qasim festgenommen. Er war einen Monat lang ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden, bevor er in das Gefängnis in Buraida verlegt wurde. Dort sitzt er immer noch ohne Anklage in Haft (siehe UA-102/2014, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-102-2014/ohne-kontakt-zur-aussenwelt-inhaftiert).

Ein viertes Gründungsmitglied der ACPRA, Fowzan al-Harbi, wurde am 25. Juni vom Strafgericht in Riad zu sieben Jahren Haft und einem Reiseverbot von sieben Jahren verurteilt. Er wurde am 4. Dezember 2013 vor Gericht gestellt und am 26. Dezember 2013 willkürlich inhaftiert. Man warf ihm mehrere "Straftaten" zur Last, darunter "Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher" durch den Aufruf zu Protesten, Kritik an den Behörden und Mitwirkung an der Gründung einer nicht genehmigten Organisation, der ACPRA. Fowzan al-Harbi wurde am 23. Juni, zwei Tage vor seiner Verurteilung, freigelassen, nachdem der Richter darauf bestand, dass er eine Erklärung unterzeichnet. Darin verpflichtet er sich, weder Mitteilungen in den sozialen Medien zu veröffentlichen noch mit anderen Personen in Kontakt zu stehen, bis das Urteil im Berufungsverfahren rechtskräftig wird.

Fadhel Maki al-Manasif wurde am 17. April vom Sonderstrafgericht in Riad zu 15 Jahren Haft, einem anschließenden Reiseverbot von 15 Jahren und einer Geldstrafe von 100 000 Saudi-Rial (etwa 19 200 Euro) verurteilt. Die Anklagen stehen mit seinem Engagement in Zusammenhang und gründen sich zudem darauf, dass er die Diskriminierung gegen die schiitische Gemeinde Saudi-Arabiens aufzeigte und dokumentierte. Er gab an, in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein (siehe UA 304/11, https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-304-2011-2/aktivist-inhaftiert).