Amnesty Report 17. Februar 2016

Türkei 2016

 

Nach den Parlamentswahlen im Juni 2015 und dem erneuten Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften im Juli verschlechterte sich die Menschenrechtssituation zunehmend. Die Medien waren 2015 beispiellosen Repressalien ausgesetzt, und die Meinungsfreiheit wurde erheblich eingeschränkt, auch im Internet. Die Behörden verletzten nach wie vor das Recht auf Versammlungsfreiheit. Fälle von exzessiver Polizeigewalt und von Misshandlungen in Gewahrsam häuften sich. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen wurden nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde weiter untergraben. Bei Selbstmordanschlägen, die der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) zugeschrieben wurden und die sich gegen linke und pro-kurdische Aktivisten und Demonstrierende richteten, wurden 139 Menschen getötet. Die Türkei nahm Schätzungen zufolge 2,5 Mio. Flüchtlinge und Asylsuchende auf. Nachdem die türkische Regierung mit der EU eine Vereinbarung geschlossen hatte, die darauf abzielte, die Zahl der Flüchtlinge, die über die Türkei in die EU kommen, zu begrenzen, nahmen willkürliche Festnahmen und Abschiebungen zu.

Hintergrund

Die politisch motivierte Ernennung und Versetzung zahlreicher Richter und Staatsanwälte wurde das gesamte Jahr 2015 über fortgesetzt und führte zu einer weiteren Schwächung des Justizwesens, das ohnehin gravierende Defizite in Bezug auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aufwies. Die erstinstanzlichen, für Bagatelldelikte zuständigen Friedensgerichte, in deren Aufgabenbereich strafrechtliche Ermittlungen fallen, die Untersuchungshaft oder die Beschlagnahme von Eigentum anordnen können und über die Anfechtung solcher Anordnungen entscheiden, gerieten zunehmend unter die Kontrolle der Regierung.

Anlässlich des 100. Jahrestags der 1915 im Osmanischen Reich begangenen Massaker an den Armeniern fanden im April 2015 im ganzen Land Gedenkfeiern und friedliche Demonstrationen statt. Bei den Bemühungen um eine Anerkennung der Verbrechen als Völkermord durch die türkische Regierung wurden keine Fortschritte erzielt.

Bei den Parlamentswahlen im Juni 2015 verlor die Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP), die seit 2002 die Regierung stellt, ihre absolute Mehrheit. Bei Neuwahlen im November legte die Partei deutlich zu: Sie erhielt fast 50% der Stimmen und gewann damit erneut die absolute Mehrheit im Parlament.

Der 2013 begonnene fragile Friedensprozess zwischen der Regierung und der PKK kam im Juli 2015 zum Erliegen. Regierungstruppen griffen PKK-Stellungen in der Türkei und im Nordirak an, die PKK unternahm tödliche Angriffe auf Polizei und Armee. In städtischen Gebieten wurden bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der PKK-Jugendorganisation (YDG-H) auf der einen Seite und Polizei und Armee auf der anderen Seite immer wieder unbeteiligte Zivilpersonen getötet. Die Entsendung zahlreicher Sicherheitskräfte in die Provinzen im Südosten des Landes Mitte Dezember 2015 führte zu noch mehr Zusammenstößen. Nach Angaben von Rechtsanwälten und Aktivisten vor Ort wurden dabei zahlreiche unbewaffnete Einwohner getötet. Der Innenminister gab bekannt, seit dem Ende des Waffenstillstands seien mehr als 3000 "Terroristen" getötet worden.

Nach tödlichen PKK-Anschlägen im September 2015 folgte eine Welle von Gewalttaten nationalistischer Türken, die sich vor allem gegen Kurden, deren Eigentum sowie gegen die Büros der linken, pro-kurdischen Partei HDP (Demokratische Partei der Völker) richteten. Nach Angaben des türkischen Innenministeriums wurden dabei zwei Zivilpersonen getötet und 51 verletzt sowie 69 Parteigebäude und 30 Wohn- und Geschäftshäuser angegriffen. Die HDP sprach von mehr als 400 Angriffen, darunter 126 Anschläge auf ihre Büros.

Auch 2015 fanden auf der Grundlage der vagen und breit gefassten Antiterrorgesetze Massenprozesse statt. Im Balyoz-Prozess wurden in einem Wiederaufnahmeverfahren die Urteile gegen alle 236 Armeeangehörigen aufgehoben, die beschuldigt worden waren, einen gewaltsamen Umsturz der AKP-Regierung geplant zu haben. Das Ergenekon-Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige und Zivilpersonen, denen man ebenfalls Putschpläne zur Last legte, wurde in zweiter Instanz fortgesetzt. Auch nach der Abschaffung der mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Sondergerichte für terroristische Straftaten und organisiertes Verbrechen im Jahr 2014 waren noch immer Verfahren gegen kurdische Aktivisten wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK-nahen Union Kurdischer Gemeinschaften (KCK) anhängig. Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der PKK und Regierungstruppen im Juli 2015 kam es zu einer Welle von Festnahmen. Bis Ende August sollen etwa 2000 Personen wegen mutmaßlicher Verbindungen zur PKK festgenommen worden sein; mehr als 260 Personen kamen in Untersuchungshaft. Die Behörden erhoben Anklage gegen den in den USA lebenden Prediger und früheren Verbündeten der AKP, Fethullah Gülen, sowie gegen mehrere seiner Anhänger wegen Bildung bzw. Mitgliedschaft in der "terroristischen Fethullah-Gülen-Organisation".

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2015 weiter untergraben. Es gab zahllose unfaire Strafverfahren gegen politisch aktive Bürger, Journalisten und andere Regierungskritiker. Dabei wurde auch auf die Antiterrorgesetze und Gesetze zu Beleidigung zurückgegriffen. Häufig wurden Bürger wegen Beiträgen in sozialen Medien vor Gericht gestellt.

Die Regierung übte enormen Druck auf die Medien aus. Sie ging gezielt gegen Medienunternehmen und digitale Netzwerke vor und nahm einzelne kritische Journalisten ins Visier, die dann bedroht und von häufig unbekannten Tätern körperlich angegriffen wurden. Journalisten, die für Massenmedien arbeiteten, wurden entlassen, wenn sie regierungskritische Berichte veröffentlichten. Nachrichtenseiten im Internet, darunter Dutzende kurdische Internetseiten, wurden von willfährigen Justizorganen auf Grundlage vage formulierter behördlicher Anordnungen blockiert. Die Polizei schikanierte und attackierte Journalisten, die über den vorwiegend kurdisch besiedelten Südosten des Landes berichten wollten.

Im März 2015 wurde Mehmet Baransu, Journalist der regierungskritischen Tageszeitung Taraf, festgenommen. Die Behörden warfen ihm vor, geheime Staatsdokumente in seinen Besitz gebracht und 2010 darüber berichtet zu haben, bevor er das Material an die Staatsanwaltschaft weiterleitete. Seine Enthüllungen bildeten die Grundlage des Balyoz-Prozesses, in dem es um mutmaßliche Putschpläne ging. Ende des Jahres befand sich Baransu noch immer in Untersuchungshaft.

Zwischen August 2014 und März 2015 genehmigte der Justizminister in 105 Fällen die Einleitung eines Verfahrens wegen Beleidigung von Staatspräsident Erdoğan nach Artikel 299 des Strafgesetzbuchs. Acht Verdächtige kamen in Untersuchungshaft. Die Strafverfahren auf der Grundlage dieses Artikels, der bis zu vier Jahre Haft vorsieht, zogen sich durch das gesamte Jahr. Im September 2015 wurde ein 17-jähriger Student wegen "Beleidigung" des Staatspräsidenten schuldig gesprochen, nachdem er Präsident Erdoğan als "Dieb in seinem illegalen Palast" bezeichnet hatte. Ein Jugendgericht in der zentralanatolischen Stadt Konya verurteilte ihn zu elf Monaten und 20 Tagen Haft auf Bewährung.

Im November 2015 begann die erste Anhörung im Verfahren gegen Canan Coşkun, Reporterin der Zeitung Cumhuriyet, wegen Beleidigung von zehn Staatsanwälten und Richtern. Sie hatte berichtet, dass diese aufgrund ihres Amtes Luxuswohnungen zu günstigen Preisen erwerben konnten. Ihr drohte eine Haftstrafe von 23 Jahren und vier Monaten. Ebenfalls im November wurden der Chefredakteur und der Hauptstadtkorrespondent der Zeitung Cumhuriyet, Can Dündar und Erdem Gül, wegen Spionage, Offenlegung von Staatsgeheimnissen und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt, weil sie über eine mutmaßliche Waffenlieferung des türkischen Geheimdienstes an eine bewaffnete Gruppe in Syrien im Jahr 2014 berichtet hatten. Der damalige Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan hatte zuvor behauptet, die betreffenden Lastwagen hätten humanitäre Hilfsgüter transportiert. Die beiden Journalisten wurden in Untersuchungshaft genommen, wo sie sich auch Ende 2015 noch befanden. Ihnen droht eine lebenslange Haftstrafe.

Die in Diyarbakır lebende niederländische Journalistin Fréderike Geerdink, die wegen "Propaganda für die PKK" angeklagt war, wurde im April 2015 freigesprochen. Im September wurde sie inhaftiert und des Landes verwiesen, nachdem sie einen Bericht über den Bezirk Yüksekova im Südosten des Landes veröffentlicht hatte. Im August 2015 wurden drei Journalisten des internationalen Nachrichtenkanals Vice News, die über Zusammenstöße zwischen der PKK und den türkischen Sicherheitskräften berichtet hatten, von der Polizei verhört, wegen "Unterstützung einer terroristischen Organisation" angeklagt und in Untersuchungshaft genommen. Die beiden britischen Staatsbürger Jake Hanrahan und Philip Pendlebury wurden acht Tage später freigelassen und des Landes verwiesen; der irakisch-kurdische Journalist Mohammed Rasool befand sich Ende 2015 noch in Untersuchungshaft.

Mit beispiellosen Schritten wurden Medien, die der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen nahestehen, zum Schweigen gebracht. Im Oktober 2015 untersagte die Staatsanwaltschaft Ankara dem privaten Medienunternehmen Digiturk die Ausstrahlung von sieben Fernsehkanälen. Vier Tage vor den Parlamentswahlen am 1. November stürmte die Polizei in Begleitung eines gerichtlich eingesetzten Treuhänders die Sendezentrale des Medienkonzerns Koza İpek und schaltete die Live-Übertragung der beiden Fernsehkanäle Bugün und Kanaltürk ab. Darüber hinaus stoppte sie den Druck der zur selben Mediengruppe gehörenden Zeitungen Millet und Bugün. Als die Zeitungen wieder erschienen und die TV-Kanäle erneut auf Sendung gingen, waren die zuvor dezidiert regierungskritischen Medien auf Regierungskurs eingeschwenkt. Im November schaltete der staatseigene Satelliten- und Kabelnetzbetreiber Türksat 13 Fernseh- und Radiosender der Salmanyolu Broadcasting Group ab. Der Vorstandsvorsitzende der Mediengruppe, Hidayet Karaca, verbrachte das gesamte Jahr 2015 in Untersuchungshaft.

Im November 2015 wurde der bekannte Menschenrechtsanwalt und Vorsitzende der Anwaltskammer von Diyarbakır, Tahir Elçi, während einer Pressekonferenz in Diyarbakır erschossen. Die Täter waren bei Jahresende noch immer unbekannt, was Anlass zu Befürchtungen gab, die Ermittlungen würden nicht unabhängig und effektiv erfolgen. Elçi hatte im Oktober in einer Live-Sendung von CNN Türk gesagt, die PKK sei "keine Terrororganisation, sondern eine bewaffnete politische Bewegung mit erheblichem Rückhalt". Daraufhin hatte er Morddrohungen erhalten und wurde wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" unter Anklage gestellt, ihm drohten mehr als sieben Jahre Haft. Gegen den Fernsehsender wurde eine Geldbuße in Höhe von 700000 Türkische Lira (rund 220000 Euro) verhängt.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 weiterhin per Gesetz eingeschränkt oder in der Praxis schlicht verweigert, wenn es um bestimmte Themen ging bzw. bestimmte Kundgebungsteilnehmer zu erwarten waren. Im März wurde ein Gesetzespaket zur inneren Sicherheit verabschiedet, demzufolge die Polizei Inhaftierungen ohne richterliche Überprüfung vornehmen darf. Damit wurde die Praxis willkürlicher Festnahmen bei Versammlungen gesetzlich legitimiert. Das gesamte Jahr über wurden friedliche Demonstrierende strafrechtlich verfolgt und verurteilt.

Die Behörden verweigerten im dritten Jahr in Folge die Genehmigung für die traditionelle Gewerkschaftsdemonstration zum Tag der Arbeit am 1. Mai auf dem Taksim-Platz in Istanbul. Wie in den Vorjahren verwiesen die Behörden auf eine nicht näher bestimmte Sicherheitsgefährdung und eine Störung der Verkehrs- und Touristenströme. Stattdessen boten sie Versammlungsorte außerhalb der Innenstadt an. Am 1. Mai sperrten Zehntausende Polizeibeamte den Taksim-Platz und die gesamte Umgebung weiträumig ab und ließen weder Verkehr noch Demonstrierende oder Touristen passieren.

Zum ersten Mal in ihrer zwölfjährigen Geschichte wurde die Gay-Pride-Parade in Istanbul am 28. Juni 2015 von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Die Behörden erklärten zur Begründung, für die Veranstaltung habe keine Genehmigung vorgelegen und man habe Gegendemonstrationen befürchtet. In den vorbereitenden Gesprächen zwischen den Organisatoren der Parade und den Behörden hatte es keinerlei Hinweis auf ein Verbot der Kundgebung gegeben. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor. Sie setzte Tränengas, Wasserwerfer und Pfefferspray gegen die Menschen ein, die am Nachmittag an der Parade teilnehmen und am Abend feiern wollten. Im November weigerte sich der Gouverneur von Istanbul, eine strafrechtliche Untersuchung des Polizeiverhaltens bei der Parade zu genehmigen.

Die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden, die sich gegen die Neubebauung des Gezi-Parks gewehrt hatten, wurde mit haltlosen Anklagen fortgesetzt. Im April 2015 sprach ein Istanbuler Gericht einige Mitglieder der Dachorganisation Taksim-Solidarität frei, darunter fünf Personen, die wegen "Gründung einer kriminellen Vereinigung" angeklagt waren. Die meisten Verfahren endeten mit Freisprüchen, doch in einem Massenprozess gegen 255 Personen in Istanbul wurden 244 von ihnen für schuldig befunden, u.a. wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz. Zwei Ärzte wurden wegen "Verunreinigung einer Gebetsstätte" verurteilt, weil sie verletzten Demonstrierenden in einer Moschee Erste Hilfe geleistet hatten. In Izmir wurde im September 2015 ein weiteres Verfahren gegen 94 Personen wegen Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten eröffnet.

Exzessive Gewaltanwendung

Die Berichte über exzessive Gewaltanwendung bei Demonstrationen nahmen 2015 dramatisch zu. Die Sicherheitskräfte setzten bei Antiterroroperationen tödliche Gewalt ein, wie z.B. bei bewaffneten Zusammenstößen mit der PKK-Jugendorganisation YDG-H. In vielen Fällen konnte der Hergang des Geschehens aufgrund widersprüchlicher Darstellungen und in Ermangelung effektiver Ermittlungen nicht rekonstruiert werden. Das im März 2015 verabschiedete Gesetzespaket zur inneren Sicherheit entsprach nicht den internationalen Standards zur Anwendung von Gewalt durch die Strafverfolgungsbehörden.

Im Januar 2015 wurde in Cizre im Südosten des Landes der zwölfjährige Nihat Kazanhan von einem Polizeibeamten erschossen. Zunächst leugneten die Behörden die Beteiligung der Polizei an dem Vorfall, doch dann tauchte ein Video auf, das zeigt, wie Nihat Kazanhan und andere Minderjährige Steine auf Polizisten warfen. Auf einem anderen Video ist zu sehen, wie ein Polizist mit dem Gewehr in Richtung der Minderjährigen schoss. Nihat Kazanhan wurde durch einen Kopfschuss getötet. Das Verfahren gegen fünf Polizisten war am Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Während der Polizeioperationen gegen die YDG-H in mehreren Städten im Südosten des Landes verhängten die örtlichen Behörden ganztägige Ausgangssperren. Bewohner durften ihre Häuser nicht verlassen, die Wasser- und Stromversorgung sowie die Kommunikationsverbindungen wurden gekappt, und Beobachter durften die Städte nicht betreten. Ausgangssperren, die im Stadtviertel Sur von Diyarbakır am 11. Dezember 2015 sowie in den Städten Cizre und Silopi am 14. Dezember verhängt wurden, waren zum Jahresende noch nicht wieder aufgehoben.

Folter und andere Misshandlungen

2015 trafen vermehrt Berichte über Misshandlung in Polizeigewahrsam und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ein, die in Zusammenhang standen mit dem Vorgehen von Polizei und Armee gegen die PKK.

Vier Männer, die in Ceylanpınar im Südosten des Landes zwei Polizeibeamten getötet haben sollen, erklärten, sie seien im Juli und August 2015 in Gewahrsam heftig geschlagen worden: zunächst bei ihrer Verlegung nach Osmaniye (Provinz Osmaniye) in die Haftanstalt Nr. 1 vom Typ T und später im Gefängnis. Ende des Jahres befanden sie sich noch immer in Untersuchungshaft.

Nach gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der PKK und Sicherheitskräften tauchten im August 2015 im Internet Bilder auf, die offenbar von Angehörigen eines Sonderkommandos der Polizei aufgenommen worden waren. Sie zeigten, wie der nackte und entstellte Leichnam der kurdischen PKK-Aktivistin Kevser Eltürk (Ekin Wan) durch die Straßen des Ortes Varto in der osttürkischen Provinz Muş geschleift wurde. Im Oktober wurde ein Bild des PKK-Aktivisten Hacı Lokman Birlik ins Netz gestellt, dessen Leiche in der Provinz Şırnak hinter einem gepanzerten Polizeifahrzeug hergezogen wird. Dem Autopsiebericht zufolge wies seine Leiche 28 Schussverletzungen auf. Die Behörden erklärten, die Ermittlungen zu beiden Vorfällen seien im Gang.

Straflosigkeit

Auch 2015 mussten Staatsbedienstete, die Übergriffe begangen hatten, nicht mit Bestrafung rechnen. Ermittlungen wurden behindert, da die Polizei wichtiges Beweismaterial wie Dienstpläne von Einsatzkräften und Aufzeichnungen von Überwachungskameras zurückhielt und die Staatsanwaltschaft dieser Behinderung nicht energisch entgegentrat. Weil die seit langem versprochene unabhängige Institution für Beschwerden gegen die Polizei noch immer nicht eingerichtet worden war, bestand wenig Hoffnung auf eine Verbesserung der Lage. Wenn doch einmal strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden, waren sie häufig mit Fehlern behaftet.

Die Ermittlungen zu Verstößen der Polizei bei der Niederschlagung der Gezi-Park-Proteste im Jahr 2013 kamen nur schleppend voran. Im Januar 2015 ergingen Schuldsprüche gegen mehrere Polizeibeamte und Zivilpersonen, die in Eskişehir den 19-jährigen Demonstranten Ali Ismail Korkmaz lebensgefährlich verletzt hatten; er starb nach fünfmonatigem Koma an den Folgen dieser Verletzungen. Im Juni verurteilte ein Istanbuler Gericht einen Polizisten, der mit Pfefferspray gegen eine friedliche Demonstrantin vorgegangen war, die als "Frau in Rot" bekannt wurde. Das Verfahren gegen einen Polizisten im Zusammenhang mit der Tötung von Abdullah Cömert und das Revisionsverfahren zur Tötung von Ethem Sarısülük, die beide gegen die Regierung demonstriert hatten, waren Ende 2015 noch nicht abgeschlossen.

Nach dem Tod des 14-jährigen Berkin Elvan, der von einem Tränengasgeschoss der Polizei getroffen wurde, und in Hunderten weiteren Fällen, in denen Menschen durch Polizeigewalt verletzt wurden, kam es nicht zu Strafverfolgungsmaßnahmen. Auch der Fall von Hakan Yaman, von dem eine Videoaufnahme zeigt, wie er in Istanbul von Polizisten geprügelt, in ein Feuer geworfen und zurückgelassen wurde, in dem Glauben, er sei tot, hatte keine strafrechtlichen Folgen für die Täter. Hakan Yaman überlebte die Attacke, verlor jedoch ein Auge. Auch zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall waren die Polizeibeamten auf dem Video noch immer nicht identifiziert.

In Zusammenhang mit Protesten gegen den IS-Angriff auf die syrische Stadt Kobane, bei denen im Oktober 2014 in mehreren Städten im Südosten der Türkei mehr als 40 Menschen zu Tode kamen, wurden 2015 zwei Strafverfahren eröffnet. Das erste im März richtete sich gegen mutmaßliche jugendliche Unterstützer der PKK, die in Diyarbakır vier Menschen getötet haben sollen. Im zweiten Verfahren, das im Juni begann, standen zehn private Wachleute und Verwandte des AKP-Bürgermeisters der Stadt Kurtalan in der Provinz Siirt wegen der Tötung von drei Demonstrierenden vor Gericht. In vielen anderen Fällen kamen die Ermittlungen nicht voran, so z.B. in Fällen, in denen Menschen bei Polizeieinsätzen im Südosten, bei denen exzessive Gewalt angewendet wurde, von Polizisten erschossen worden sein sollen. Fehlende ballistische Gutachten sowie mangelnde Spurensicherung und Zeugenbefragungen durch die Staatsanwaltschaft ließen kaum Hoffnung aufkommen, dass die Todesumstände geklärt werden können.

Im November 2015 wurden in einem aufsehenerregenden Urteil zum Verschwindenlassen und der Tötung von 21 Menschen in Cizre in den Jahren 1993 bis 1995 alle acht Angeklagten freigesprochen, darunter auch der damalige Gendarmeriekommandeur Cemal Temizöz. Das Urteil erging nach einem höchst unfairen Verfahren.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Bei drei dem IS zugeschriebenen Selbstmordattentaten kamen zahlreiche Menschen zu Tode. Im Juni 2015 wurden unmittelbar vor den Parlamentswahlen vier Personen bei Bombenanschlägen auf eine Kundgebung der HDP getötet. Im Juli 2015 wurden in Suruç im Südosten des Landes 33 junge Aktivisten durch die Explosion einer Bombe getötet, als sie der Presse ihr Vorhaben vorstellten, humanitäre Hilfsgüter in die nahegelegene syrische Stadt Kobane zu bringen, in der mehrheitlich Kurden leben. Im Oktober 2015 starben in Ankara 102 Menschen, als bei einer von Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Gruppen und linken Parteien organisierten Friedensdemonstration zwei Sprengsätze explodierten.

Im März 2015 wurde in Istanbul der Staatsanwalt Mehmet Selim Kiraz von Mitgliedern der bewaffneten Gruppe Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) im Justizpalast als Geisel genommen und getötet. Die beiden Geiselnehmer wurden bei einem Polizeieinsatz im Gebäude erschossen.

Bei Angriffen der PKK wurden zahlreiche Zivilpersonen getötet, darunter der Arzt Abdullah Biroğul, der in der südöstlichen Provinz Diyarbakır in seinem Auto angegriffen wurde.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Etwa 2,3 Mio. registrierte syrische Flüchtlinge und 250000 Flüchtlinge und Asylsuchende aus anderen Ländern wie Afghanistan und Irak fanden in der Türkei Zuflucht. Etwa 260000 syrische Flüchtlinge waren in gut ausgestatteten Lagern untergebracht, die von der Regierung betrieben wurden. Die meisten anderen erhielten jedoch nur wenig oder gar keine Unterstützung und durften auch keine Arbeit aufnehmen. Viele mussten um ihr Überleben kämpfen und waren auf schlecht bezahlte, illegale Tätigkeiten und auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Asylanträge von Personen, die nicht aus Syrien stammten, wurden so gut wie gar nicht bearbeitet. Im Oktober 2015 unterzeichnete die Regierung eine Vereinbarung mit der EU, die darauf abzielte, die Zahl der Flüchtlinge, die über die Türkei in die EU kommen, zu begrenzen.

Im September 2015 wurden mindestens 200 Flüchtlinge, in der Mehrheit Syrer, die versucht hatten, nach Griechenland zu gelangen, an verschiedenen Standorten in der Türkei ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, manche von ihnen auch in geheimen Gefängnissen. Viele wurden unter eklatanter Verletzung des Völkerrechts genötigt, ihrer "freiwilligen" Rückkehr nach Syrien und in den Irak zuzustimmen.

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