Amnesty Report Usbekistan 08. Mai 2012

Usbekistan 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Usbekistan Staatsoberhaupt: Islam Karimow Regierungschef: Shavkat Mirziyoyev Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 27,8 Mio. Lebenserwartung: 68,3 Jahre Kindersterblichkeit: 36,1 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 99,3%

Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit weiterhin stark ein.

Im April 2011 erhielten Journalisten die Mitteilung, dass sie eine vorherige schriftliche Erlaubnis der Behörden benötigten, wenn sie sich mit Vertretern ausländischer Organisationen und ausländischen Diplomaten treffen oder an Pressekonferenzen und Seminaren teilnehmen wollten. Im Juli verurteilte ein Gericht in Taschkent den usbekischen Staatsbürger und Pressesekretär der britischen Botschaft Leonid Kudryavtsev zu einer hohen Geldstrafe, weil er "gegen die Gesetze über das Abhalten von Versammlungen, Straßenprotesten und Demonstrationen durch Organisationen verstoßen" habe. Ihm wurde vorgeworfen, bei Weiterbildungsseminaren für unabhängige Menschenrechtsverteidiger auf dem Gelände der britischen Botschaft den Extremismus gefördert zu haben. Ein Berufungsgericht wies im August Leonid Kudryavtsevs Rechtsmittel gegen das Urteil ab.

Wie auch in früheren Jahren wurden Menschenrechtsverteidiger und unabhängige Journalisten Opfer von Schikanen, Prügeln, Festnahmen und unfairen Gerichtsverfahren. Sie wurden zu Polizeiverhören vorgeladen, unter Hausarrest gestellt und von Beamten in Uniform oder in Zivil systematisch beschattet. Einige berichteten, dass sie von Polizeibeamten oder Personen, die vermutlich für die Sicherheitskräfte arbeiteten, verprügelt worden seien.

Die Behörden entließen zwei Menschenrechtsverteidiger vorzeitig aus der Haft, doch mindestens zehn weitere verbüßten lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung entsprachen. Viele Inhaftierte waren schwer krank, erhielten jedoch nicht die notwendige medizinische Behandlung. Einige erlitten Folter als Strafmaßnahme, weil sie Beschwerde gegen ihre Behandlung oder die ihrer Mitgefangenen erhoben hatten.

  • Wenige Tage vor einem offiziellen Besuch von US-Außenministerin Hillary Clinton in Usbekistan wurde am 14. Oktober 2011 der 61-jährige Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose politische Gefangene Norboi Kholzhigitov aus humanitären Gründen vorzeitig aus der Haft entlassen. Sein Gesundheitszustand hatte sich in den Monaten vor seiner Freilassung massiv verschlechtert, und seine Familie fürchtete, er werde im Gefängnis sterben. Norboi Kholzhigitovs Mitstreiter und Mitangeklagter Khabibulla Akpulatov blieb in Haft. Nach einem Besuch im November berichtete dessen Sohn Yuldosh, dass sich Gesundheit und Wohlbefinden seines Vaters seit seinem letzten Besuch im Juli verschlechtert hätten. Khabibulla Akpulatov wog weniger als 50 Kilo, hatte in beiden Beinen das Gefühl verloren und konnte kaum noch gehen. Zudem hatte er nur noch sechs Zähne, doch man verweigerte ihm eine Zahnbehandlung. Er machte einen verstörten Eindruck und schien nur ungern darüber zu sprechen, wie man ihn behandelte.

Im Juni 2011 schlossen die Behörden das Büro von Human Rights Watch, der letzten in Usbekistan verbliebenen internationalen Menschenrechtsorganisation. Das Justizministerium hatte der Organisation vorgeworfen, wiederholt gegen Bestimmungen verstoßen zu haben, und beim Obersten Gericht die Schließung des Büros beantragt. Das Gericht stimmte dem Antrag zu, wodurch Human Rights Watch gezwungen war, die Arbeit in Usbekistan einzustellen.

Folter und andere Misshandlungen

Obwohl die Behörden beteuerten, die Folterpraxis habe deutlich abgenommen, und obwohl neue Gesetze verabschiedet wurden, die die Behandlung Gefangener verbessern sollten, trafen 2011 weiterhin zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen ein. In den meisten Fällen veranlassten die Behörden keine unverzüglichen, gründlichen und unparteiischen Untersuchungen der Vorwürfe.

Im September billigte der Präsident ein neues Gesetz zur Behandlung von Untersuchungsgefangenen. Es erlaubte u.a. eine unbegrenzte Anzahl von Besuchen unbestimmter Länge von Verwandten und Rechtsbeiständen der Inhaftierten. Die bisherige Regelung, wonach für Besuche eine Erlaubnis der ermittelnden Sicherheitsbeamten nötig war, wurde außer Kraft gesetzt. Bis Ende Dezember gab es jedoch kaum Hinweise darauf, dass das Gesetz umfassend und wirksam umgesetzt wurde.

Abgesehen von einigen wenigen Freilassungen, die in den Medien große Aufmerksamkeit fanden, verbüßten mehrere Tausend Menschen weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Unter ihnen waren Personen, die wegen Zugehörigkeit zu in Usbekistan verbotenen islamistischen Parteien oder islamischen Bewegungen verurteilt worden waren, aber auch Regierungskritiker, Oppositionspolitiker und Aktivisten, die sich für Menschenrechte einsetzten. Viele der Inhaftierten wurden in nichtöffentlichen Schnellverfahren in den Haftanstalten wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung schuldig gesprochen, was zu einer Verlängerung ihrer Haftstrafe führte.

  • Am 19. Mai 2011 kam der Dichter und Regierungskritiker Yusuf Juma unerwartet aus dem Yaslik-Gefängnis frei, nachdem er dort drei Jahre einer fünfjährigen Haftstrafe wegen Widerstands gegen seine Festnahme und Körperverletzung von Polizeibeamten verbüßt hatte. Die Anklagepunkte waren seinen Angaben zufolge politisch motiviert. Er wurde heimlich zum Flughafen Taschkent gebracht und in ein Flugzeug in die USA gesetzt. Yusuf Juma sagte, man habe ihn gezwungen, seine usbekische Staatsbürgerschaft aufzugeben, um im Gegenzug in die USA zu seiner Familie reisen zu können, die dort politisches Asyl erhalten hatte. In einem Interview mit Radio Ozodlyk (dem usbekischen Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty) erklärte er, er sei während seiner Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden und habe immer wieder 15 Tage in Einzelhaft in Strafzellen verbringen müssen. Er gab an, dass Gefängnispersonal und Beamte mit Polizeibefugnissen routinemäßig Folter einsetzten, um Festgenommenen "Geständnisse" abzunötigen oder Gefangene zu bestrafen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Unter Verweis auf die nationale und regionale Sicherheit sowie den Antiterrorkampf bemühten sich die Behörden weiterhin um die Auslieferung von Mitgliedern bzw. mutmaßlichen Mitgliedern islamischer Bewegungen und islamistischer Gruppen und Parteien, die in Usbekistan verboten waren. Den nach Usbekistan überstellten Personen drohten Folter und andere Misshandlungen, unfaire Gerichtsverfahren sowie lange Haftstrafen unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen.

Mindestens zwölf der 28 Usbeken, die im Juni von Kasachstan nach Usbekistan ausgeliefert wurden, sollen wegen religiösem Extremismus und angeblicher Mitgliedschaft in der islamistischen Organisation Jihadchilar (Jihadisten) vor Gericht gestellt worden sein (siehe Länderbericht Kasachstan). Alle Betroffenen wurden nach ihrer Überstellung ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Menschenrechtsbeobachter gingen davon aus, dass sie sich im Gefängnis von Taschkent befanden und große Gefahr bestand, dass man sie foltern würde. Sie berichteten auch, dass ihre Angehörigen von den Sicherheitskräften eingeschüchtert und daran gehindert würden, den Aufenthaltsort der Männer in Erfahrung zu bringen.

Drei der überstellten Männer wurden in getrennten Verfahren im August und September 2011 zu Haftstrafen verurteilt. Gegen Akhmad Boltaev und Faizullakhon Akbarov verhängte das Regionalgericht Sirdaria am 21. August Haftstrafen von 15 bzw. fünf Jahren. In Berufungsverfahren wurden diese auf 13 bzw. vier Jahre herabgesetzt. Die Männer wurden wegen Mitgliedschaft in der Organisation Jihadchilar, der Verbreitung von Materialien, die die öffentliche Ordnung bedrohen, sowie wegen Plänen zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung Usbekistans schuldig gesprochen. Beide waren zwei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden und durften ihre Angehörigen erst nach der Verhandlung sehen. Es war ihnen nicht gestattet, eigene Rechtsbeistände zu engagieren, und zu den Rechtsanwälten, die ihnen offiziell zugewiesen wurden, erhielten sie kaum Zugang. Am 13. September wurde Kobidzhon Kurbanov wegen der Organisation illegaler religiöser Versammlungen vom Bezirksstrafgericht Kibraisk zu vier Jahren Haft verurteilt.

Internationale Kontrolle

Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die EU und die USA, bemühten sich trotz der eklatanten Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan um eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Land in den Bereichen Wirtschaft und Sicherheit.

Präsident Islam Karimow besuchte am 24. Januar 2011 Brüssel, wo er – unter heftigen Protesten verschiedener Menschenrechtsorganisationen – Gespräche mit Vertretern der EU und der NATO über Sicherheit und wirtschaftliche Zusammenarbeit führte. Es war sein erster offizieller Besuch in Brüssel seit der massenhaften Tötung von Demonstrierenden in Andischan im Mai 2005 und der anschließenden Verhängung von Sanktionen durch die EU. Der Präsident des Europäischen Rats, Herman Van Rompuy, lehnte ein Treffen mit Präsident Karimow aus "ideologischen Gründen" ab. Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, gab eine Presseerklärung heraus, in der er betonte, dass er bei seiner Unterredung mit Präsident Karimow Menschenrechtsfragen angesprochen habe. Dennoch ergriff die EU keine Maßnahmen, um Usbekistan zur Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen zu drängen.

Nachdem der Präsident im September weitere Zusagen in Bezug auf wirtschaftliche, politische und demokratische Reformen gemacht hatte, hob der US-Kongress Beschränkungen auf, die aufgrund von Menschenrechtsfragen seit sieben Jahren für die militärische Zusammenarbeit gegolten hatten. Durch die Aufhebung wurde die Zusammenarbeit beim Transit von Nachschub für die Truppen der USA und der NATO im benachbarten Afghanistan erleichtert.

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