Amnesty Report Iran 08. Mai 2012

Iran 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Iran Staatsoberhaupt: Ayatollah Sayed Ali Khamenei Regierungschef: Mahmud Ahmadinedschad Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 74,8 Mio. Lebenserwartung: 73 Jahre Kindersterblichkeit: 30,9 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 85%

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, sowie andere Menschenrechtsverteidiger durften nicht ins Ausland reisen, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben straflos. Frauen sowie Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten wurden weiterhin durch die Gesetzgebung und im Alltag diskriminiert. Mindestens 360 Personen wurden hingerichtet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch sehr viel höher liegen. Mindestens drei der Hingerichteten waren zur Tatzeit noch minderjährig. Es wurden gerichtlich angeordnete Prügel- und Amputationsstrafen vollstreckt.

Hintergrund

Die Sicherheitskräfte konnten bei ihren Operationen weiterhin mit nahezu vollkommener Straffreiheit rechnen, dies galt auch für die paramilitärischen Basij-Milizen. Wegen der rechtswidrige Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während der überwiegend friedlichen Massenproteste nach den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 sowie in den Jahren zuvor verübt worden waren, wurde so gut wie niemand zur Verantwortung gezogen.

Im März 2011 ernannte der UN-Menschenrechtsrat einen Sonderberichterstatter, um die Lage der Menschenrechte im Iran zu untersuchen. Die iranische Regierung verweigerte ihm jedoch die Einreise. Im Oktober befasste sich der UN-Menschenrechtsausschuss mit dem Stand der bürgerlichen und politischen Rechte im Iran. Im Dezember verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der die Menschenrechtsverletzungen im Iran verurteilt wurden.

Iranische Truppen griffen Stützpunkte der Partei für ein Freies Leben in Kurdistan (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) in der irakischen Region Kurdistan an. Die bewaffnete Gruppe kämpft für die Unabhängigkeit der iranischen Kurden. Mindestens zwei Zivilpersonen kamen dabei ums Leben, Hunderte von Familien in der irakischen Region Kurdistan mussten fliehen. Die PJAK rekrutiert Berichten zufolge auch Kindersoldaten.

Die internationalen Spannungen aufgrund des iranischen Programms zur Urananreicherung erreichten im November 2011 einen Höhepunkt, als die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) berichtete, dass der Iran möglicherweise im Geheimen Atomwaffen entwickle. Die iranische Regierung wies dies zurück. Sie bezichtigte Israel und die USA, Drahtzieher von Attentaten auf iranische Wissenschaftler zu sein, die mit dem Atomprogramm des Landes in Verbindung gebracht werden. Zu ihnen zählte der Physiker Dariush Rezaienejad, der im Juli von einem Unbekannten in Teheran erschossen wurde. Die iranische Regierung wies den Vorwurf der US-Behörden zurück, hochrangige Angehörige der Revolutionsgarden hätten ein Komplott zur Ermordung des saudi-arabischen Botschafters in den USA geschmiedet.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Regierung hielt an den drastischen Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit fest, die im Zusammenhang mit den Massenprotesten im Jahr 2009 verhängt worden waren, und plante weitere Verschärfungen. Das Parlament diskutierte Gesetzentwürfe, die bei Inkrafttreten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit noch stärker beschneiden würden. Auch die Arbeit von NGOs und politischen Parteien würde dadurch noch stärker behindert.

  • Der Rechtsanwalt Mohammad Seyfzadeh musste im April 2011 eine Haftstrafe antreten. Der Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani wurde im September inhaftiert. Ende 2011 befanden sich die beiden Männer noch immer im Gefängnis. Sie sind Gründungsmitglieder des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger (Centre for Human Rights Defenders), dessen Büros 2008 von der Regierung geschlossen worden waren.

  • Im Dezember trat Zhila Karamzadeh-Makvandi, die der Gruppe Mütter des Laleh-Parks (Mothers of Park Laleh) angehört, eine zweijährige Haftstrafe an wegen "Gründung einer verbotenen Organisation" und "Handlungen gegen die Staatssicherheit". Die Gruppe setzt sich gegen außergerichtliche Hinrichtungen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen ein. Leyla Seyfollahi, die ebenfalls zu den Müttern des Laleh-Parks gehört, sah sich mit der gleichen Strafe konfrontiert. Die Behörden verboten Demonstrationen, die zur Unterstützung der Protestbewegungen in Tunesien und Ägypten am 14. Februar 2011 stattfinden sollten, und ordneten präventive Festnahmen an. Trotzdem kam es in Teheran, Isfahan, Kermanshah, Shiraz und weiteren Orten zu Demonstrationen, die von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurden. Dabei kamen mindestens zwei Personen zu Tode, und zahlreiche Menschen wurden festgenommen. Auch spätere Kundgebungen wurden mit Gewalt unterbunden.

  • Die politische Aktivistin und gewaltlose politische Gefangene Haleh Sahabi starb am 1. Juni 2011, als sie das Gefängnis kurzzeitig verlassen durfte, um an der Beerdigung ihres Vaters, des bekannten Regierungskritikers Ezatollah Sahabi, teilzunehmen. Dem Vernehmen nach brach sie zusammen, nachdem sie von Sicherheitskräften geschlagen worden war. Die Sicherheitskräfte gingen offenbar in verschiedenen Provinzen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestkundgebungen vor. Die Zahl der Festgenommenen ging möglicherweise in die Hunderte. In der Provinz Khuzestan wurden vor und bei Demonstrationen im April Berichten zufolge zahlreiche Angehörige der arabischen Ahwazi-Minderheit getötet. Die Kundgebungen sollten an die Proteste im Jahr 2005 erinnern. In der Provinz Ost-Aserbaidschan wurden im April, August und September zahlreiche Umweltschützer inhaftiert, die von der Regierung Maßnahmen gegen die Austrocknung des Oroumieh-Sees forderten. Die Regierung überwachte weiterhin streng die Medien, verbot Zeitungen, blockierte Internetseiten und störte ausländische Satelliten-Fernsehsender. Zahlreiche Journalisten, Regierungskritiker und ihre Familien, Filmemacher, Menschenrechtsverteidiger, Studierende und Akademiker wurden schikaniert, mit Reiseverboten ins Ausland belegt, willkürlich festgenommen, gefoltert und in Haft gehalten, weil sie sich kritisch gegenüber der Regierung geäußert hatten. Einige der Gefangenen, die in den vergangenen Jahren inhaftiert worden waren, wurden nach unfairen Gerichtsverfahren hingerichtet.

  • Fünf Dokumentarfilmer und eine Filmproduzentin wurden im September 2011 festgenommen, nachdem sie ihre Filme an die BBC verkauft hatten. Mitte Dezember waren alle wieder auf freiem Fuß.

  • Der Student Majid Tavakkoli und die Studentinnen Behareh Hedayat und Mahdieh Golrou, die wegen ihres friedlichen studentischen Engagements und Menschenrechtsaktionen Gefängnisstrafen verbüßten, wurden zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt, weil sie zum Internationalen Studententag 2010 im Gefängnis eine gemeinsame Erklärung verfasst hatten.

  • Die Frauenrechtlerin und Journalistin Faranak Farid wurde nach ihrer Festnahme am 3. September in Täbris offenbar schwer geschlagen. Sie hatte an Protestkundgebungen im Zusammenhang mit der Umweltkatastrophe am Oroumieh-See teilgenommen. Im Oktober kam sie gegen Kaution frei.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Sicherheitsbeamte nahmen weiterhin willkürlich Regierungskritiker und Oppositionelle fest. Die Festgenommenen blieben oft über lange Zeiträume ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Man verweigerte ihnen die notwendige medizinische Behandlung sowie den Kontakt zu einem Rechtsbeistand und zu ihren Familien. Viele wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Zahlreiche Personen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt. Hunderte, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, befanden sich noch immer im Gefängnis.

  • Im Februar 2011 stellten die Behörden die Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie ihre Ehefrauen ohne Haftbefehl unter Hausarrest. Die Politiker hatten für den 14. Februar zu Demonstrationen aufgerufen. Bis auf Fatemeh Karroubi, die Ehefrau von Mehdi Karroubi, befanden sich alle Ende 2011 noch unter Hausarrest.

  • Mohammad Tavassoli, der im November festgenommen wurde, war einer von mindestens fünf Mitgliedern der verbotenen Iranischen Freiheitsbewegung (Freedom Movement of Iran – FMI), die im Laufe des Jahres 2011 inhaftiert wurden. Seine Festnahme stand im Zusammenhang mit einem Brief, den 143 politische Aktivisten im Oktober an den ehemaligen Präsidenten Mohammed Khatami geschickt hatten. Darin hatten sie die Befürchtung geäußert, dass die bevorstehenden Parlamentswahlen weder frei noch fair sein würden. Fünf weiteren Personen wurde untersagt, den Iran zu verlassen.

  • Die beiden US-Bürger Shane Bauer und Josh Fattal kamen im September nach mehr als zwei Jahren Haft gegen Zahlung einer extrem hohen Geldsumme frei und durften den Iran verlassen. Die Behörden hatten den beiden Männern Spionage vorgeworfen, nachdem sie auf einer Wanderung nahe der irakisch-iranischen Grenze irrtümlich auf iranisches Staatsgebiet geraten waren.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger gerieten immer stärker unter Druck, dies betraf auch Rechtsanwälte. Viele wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert oder schikaniert. Frauenrechtlerinnen, Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten eingesetzt hatten, Gewerkschafter, Rechtsanwälte und Studierende, die in den vergangenen Jahren in unfairen Prozessen verurteilt worden waren, saßen noch immer im Gefängnis. Viele von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene. Unabhängige Gewerkschaften blieben weiterhin verboten, und zahlreiche Gewerkschaftsmitglieder befanden sich nach wie vor in Haft.

  • Die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh wurde im April 2011 zu elf Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde gegen sie ein 20-jähriges Berufs- und Ausreiseverbot verhängt. Man hatte sie für schuldig befunden, als Strafverteidigerin "Handlungen gegen die nationale Sicherheit" begangen zu haben. Im September setzte ein Berufungsgericht die Haftstrafe auf sechs Jahre herab und reduzierte das Berufs- und Ausreiseverbot auf zehn Jahre.

  • Reza Shahabi, der Schatzmeister der unabhängigen Teheraner Busfahrer-Gewerkschaft, befand sich weiterhin im Evin-Gefängnis in Teheran in Haft, ohne dass sein Verfahren abgeschlossen war. Der gewaltlose politische Gefangene war seit Juni 2010 inhaftiert. Ein weiterer gewaltloser politischer Gefangener, der Gewerkschaftsvorsitzende Mansour Ossanlu, kam im Juni für eine notwendige medizinische Behandlung unter Auflagen frei.

  • Der Menschenrechtsverteidiger Kouhyar Goudarzi galt nach seiner Festnahme im Juli für einige Wochen als "verschwunden". Später wurde bekannt, dass er im Evin-Gefängnis in Einzelhaft gehalten wurde. Daran hat sich bis Ende 2011 nichts geändert. Behnam Ganji Khaibari, der gemeinsam mit ihm festgenommen und offensichtlich gefoltert worden war, beging nach seiner Freilassung Selbstmord.

  • Der bekannte Menschenrechtsverteidiger Emadeddin Baghi kam im Juni frei. Er hatte zwei einjährige Haftstrafen wegen "Propaganda gegen den Staat" verbüßt, die sich auf seinen Einsatz für die Menschenrechte und seine journalistische Arbeit bezogen. In den nächsten fünf Jahren darf er sich weder politisch noch journalistisch betätigen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Angeklagte, die aus politischen Gründen vor Gericht standen, erhielten äußerst unfaire Verfahren. Die Anklagepunkte waren dabei häufig so vage formuliert, dass sich darin keine strafbaren Handlungen erkennen ließen. Die Angeklagten hatten häufig keinen Rechtsbeistand und wurden aufgrund von "Geständnissen" oder anderen Informationen verurteilt, die offenbar während der Untersuchungshaft unter Folter erpresst worden waren. Die Gerichte ließen diese "Geständnisse" als Beweismittel zu, ohne zu untersuchen, wie sie zustande gekommen waren.

  • Omid Kokabi wurde bei seiner Rückkehr von einem Studienaufenthalt in den USA im Februar 2011 auf dem Teheraner Flughafen festgenommen. Er wurde wegen "Spionage" und anderer Vergehen angeklagt. Sein Prozess begann im Oktober. Er sagte aus, während seiner Untersuchungshaft zu einem "Geständnis" gezwungen worden zu sein. Sein Rechtsanwalt gab an, er habe keinen Zugang zu seinem Mandanten erhalten.

  • Am 29. Januar 2011 wurde Zahra Bahrami ohne Ankündigung hingerichtet, nur 27 Tage nachdem sie wegen angeblichen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden war. Zahra Bahrami, die sowohl die niederländische als auch die iranische Staatsbürgerschaft besaß, war zur Zeit der Demonstrationen im Dezember 2009 festgenommen worden. Man bezichtigte sie zunächst der "Feindschaft gegen Gott" (moharebeh), weil sie Kontakte zu einer verbotenen Oppositionsgruppe unterhalten haben soll. Allerdings war dieser Vorwurf nicht Gegenstand der Anklage während des Verfahrens. Nach Angaben ihrer Rechtsanwältin konnte gegen das Todesurteil kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen während der Untersuchungshaft waren nach wie vor weit verbreitet; die Verantwortlichen blieben straffrei. Häftlinge wurden auf die Fußsohlen und andere Körperteile geschlagen, manchmal während sie mit dem Kopf nach unten an der Decke aufgehängt waren. Es gab Berichte über Verbrennungen mit Zigaretten und mit heißen Metallgegenständen. Zu den Foltermethoden zählten auch Scheinhinrichtungen, Vergewaltigungen, teilweise durch Mitgefangene, und die Androhung von Vergewaltigung. Inhaftierte wurden in winzige, überfüllte Verschläge gesperrt und litten unter dem Entzug von Licht, Nahrung und Wasser sowie dem Fehlen medizinischer Behandlung.

Berichten zufolge kamen im Jahr 2011 bis zu zwölf Menschen unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben. Einige von ihnen starben, weil man ihnen eine medizinische Behandlung verweigerte oder diese zu spät erfolgte. Die Todesfälle wurden nicht unabhängig untersucht.

Mindestens zehn weitere Personen starben im März 2011 bei Unruhen im Gefängnis Ghezel Hesar in Karaj westlich von Teheran. Die Behörden gingen den Foltervorwürfen nicht nach. Häftlinge, die sich darüber beschwerten, gefoltert worden zu sein, waren Repressalien ausgesetzt. Die harten Haftbedingungen wurden durch die notorische Überbelegung der Gefängnisse noch verschärft.

  • Zwischen März und Mai 2011 kamen Berichten zufolge mindestens vier Angehörige der arabischen Gemeinschaft der Ahwazi in der Provinz Khuzestan in Gewahrsam ums Leben. Möglicherweise starben Reza Maghamesi, Abdol Karim Fahd Abiat, Ahmad Riassan Salami und Ejbareh Tamimi an den Folgen von Folterungen.

  • Der Journalist Issa Saharkhiz, die Aktivistin Zahra Jabbari, der Verteidiger der Rechte der aserbaidschanischen Minderheit Sa’id Metinpour und der regierungskritische Geistliche Hossein Kazemeyni Boroujerdi waren einige der vielen politischen bzw. gewaltlosen politischen Gefangenen, die unter ernsten Gesundheitsproblemen litten und denen die notwendige medizinische Versorgung verweigert wurde. Der politische Aktivist Hoda Saber starb im Juni 2011 im Gefängnis, nachdem er aus Protest gegen den Tod der Gefangenen Haleh Sahabi (siehe oben) in einen Hungerstreik getreten war. Mitgefangene berichteten, das Gefängnispersonal habe ihn geschlagen und ihm die notwendige medizinische Behandlung verweigert.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Gerichte verhängten weiterhin Prügel- und Amputationsstrafen, die auch vollstreckt wurden. Es wurden Urteile gefällt, die als Strafe Blendung vorsahen.

  • Die politische Aktivistin Somayeh Tohidlou und der politisch engagierte Student Peyman Aref erhielten im September 2011 50 bzw. 74 Peitschenhiebe, nachdem sie in getrennten Verfahren wegen "Beleidigung" von Präsident Mahmud Ahmadinedschad verurteilt worden waren.

  • Vier Männern, die wegen Diebstahls verurteilt worden waren, wurden Berichten zufolge am 8. Oktober vier Finger ihrer rechten Hände amputiert.

  • Majid Movahedi, der 2004 ein Säureattentat auf Ameneh Bahrami verübt hatte, wurde dazu verurteilt, seinerseits durch Säure geblendet zu werden. Kurz vor der Vollstreckung des Urteils am 31. Juli 2011 in einem Krankenhaus wurde er begnadigt, da sein Opfer die Zahlung einer Entschädigung akzeptierte.

Diskriminierung von Frauen

Frauen waren nach wie vor Diskriminierung ausgesetzt, sowohl durch die Gesetzgebung als auch im täglichen Leben. Sie unterlagen weiterhin den staatlich verordneten Bekleidungsvorschriften. Frauenrechtlerinnen wurden strafrechtlich verfolgt und schikaniert. Dazu zählten auch diejenigen, die sich mit der Kampagne "Eine Million Unterschriften" für ein Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen eingesetzt hatten.

Der Entwurf für das "Gesetz zum Schutz der Familie", das die Rechte von Frauen noch weiter untergraben könnte, wurde im Parlament weiterhin diskutiert, jedoch noch nicht verabschiedet. Einige Universitäten begannen die Studierenden nach Geschlechtern zu trennen.

  • Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli, die sich beide für die Kampagne "Eine Million Unterschriften" engagiert hatten, verbüßten jeweils eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sie waren die ersten Unterstützerinnen der Kampagne, die wegen des Sammelns von Unterschriften inhaftiert wurden.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern

Menschen, denen gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zur Last gelegt wurden, sahen sich weiterhin Schikanen und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Strafen reichten von gerichtlich angeordneten Prügelstrafen bis hin zur Todesstrafe.

  • Am 4. September 2011 wurden drei Männer, von denen nur die Initialen ihrer Namen bekannt sind, dem Vernehmen nach im Karoun-Gefängnis von Ahvaz in der Provinz Khuzestan hingerichtet, nachdem man sie wegen "Homosexualität" zum Tode verurteilt hatte.

  • Siyamak Ghaderi, ein ehemaliger Journalist der staatlichen iranischen Nachrichtenagentur, der sich seit August 2010 in Haft befand, wurde im Januar zu vier Jahren Freiheitsstrafe, einer Prügelstrafe und einer Geldbuße verurteilt. Er wurde u.a. für schuldig befunden, "Lügen verbreitet" und "von der Religion verbotene ungesetzliche Handlungen" begangen zu haben. Er hatte auf seinem Blog Interviews mit homosexuellen Menschen veröffentlicht.

Diskriminierung ethnischer Minderheiten

Ethnische Minderheiten im Iran litten weiterhin unter systematischer Diskriminierung sowohl durch die Gesetzgebung als auch im Alltag. Dies betraf u.a. Angehörige der arabischen Gemeinschaft der Ahwazi, Aserbaidschaner, Belutschen, Kurden und Turkmenen. Der Gebrauch ihrer jeweiligen Muttersprache in Regierungseinrichtungen und als Unterrichtssprache in Schulen blieb untersagt. Menschen, die sich für ein stärkeres politisches Mitspracherecht der Minderheiten einsetzten, wurden bedroht, festgenommen und inhaftiert.

  • Der gewaltlose politische Gefangene Mohammad Sadiq Kabudvand verbüßte weiterhin eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen Gründung der kurdischen Menschenrechtsorganisation Human Rights Organization of Kurdistan. Notwendige medizinische Behandlung blieb ihm verwehrt.

  • Mohammad Saber Malek Raisi, ein 16-jähriger Belutsche aus Sarbaz, der seit September 2009 inhaftiert war, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe im inneriranischen Exil verurteilt. Das bedeutet, dass er seine Haftstrafe in einem Gefängnis weit entfernt von seiner Heimatstadt verbüßen muss. Es wurde vermutet, dass mit seiner Inhaftierung Druck auf seinen älteren Bruder ausgeübt werden sollte, sich den Behörden zu stellen.

Religionsfreiheit

Angehörige religiöser Minderheiten sahen sich weiterhin ständigen Verfolgungen ausgesetzt. Betroffen waren vor allem Personen, die vom Islam zum Christentum konvertiert waren, Anhänger der Baha’i-Glaubensgemeinschaft, oppositionelle schiitische Geistliche sowie die Gemeinschaften der Ahl-e Haqq und der Derwische.

Der Religionsführer Ayatollah Sayed Ali Khamenei und andere Behörden riefen immer wieder zum Kampf gegen den "Unglauben" auf – offenbar mit Blick auf evangelikale Christen, Bah’ai und Sufis. Sunnitische Muslime wurden in einigen Städten bei der öffentlichen Ausübung ihrer Religion behindert, und einige sunnitische Geistliche wurden festgenommen.

  • Mindestens sieben Baha’i wurden zu Gefängnisstrafen zwischen vier und fünf Jahren verurteilt. Sie waren zusammen mit mehr als 30 weiteren Personen bei Durchsuchungen der Bildungseinrichtung Baha’i Institute for Higher Education festgenommen worden. Das Institut bietet als einzige Einrichtung ein Online-Fernstudium für Baha’i-Studierende an, da ihnen der Zugang zu Universitäten verwehrt ist. Die sieben Personen gehörten zu den mehr als 100 Baha’i, die wegen ihres Glaubens inhaftiert waren. Im März 2011 wurden gegen sieben führende Mitglieder der Baha’i-Glaubensgemeinschaft erneut die 20-jährigen Freiheitsstrafen verhängt, die im Jahr 2010 von einem Berufungsgericht auf zehn Jahre reduziert worden waren.

  • Im September und Oktober wurden in Kavar und Teheran rund 100 Gonabadi-Derwische festgenommen, die einem religiösen Orden der Sufis angehören. Auch drei ihrer Rechtsanwälte und zwölf Journalisten, die für die Internetseite der Derwische, Majzooban-e Noor, arbeiteten, wurden festgenommen. Mindestens elf Personen befanden sich Ende 2011 noch in Gewahrsam. Die meisten von ihnen hatten keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder zu ihren Familien.

  • Im September begann das Wiederaufnahmeverfahren gegen den christlichen Pastor Yousef Nadarkhani wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben). Der Sohn muslimischer Eltern war zum Christentum konvertiert und wurde im Oktober 2009 festgenommen. Weil er sich weigerte, dem Christentum abzuschwören, wurde er 2010 zum Tode verurteilt. Im Juni 2011 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf.

  • Sayed Mohammad Movahed Fazeli, der sunnitische Vorbeter der Stadt Taybad, wurde von Januar bis August 2011 in Haft gehalten. Seiner Inhaftierung waren Proteste gegen seinen erzwungenen Rücktritt als Vorbeter in Taybad vorausgegangen.

Todesstrafe

Gegen Hunderte von Personen wurden Todesurteile verhängt. Mindestens 360 Menschen wurden offiziellen Angaben zufolge im Berichtsjahr hingerichtet. Vertrauenswürdige Quellen sprachen allerdings von mehr als 274 weiteren Hinrichtungen. Viele Gefangene wurden im Geheimen hingerichtet. Bis zu 80% der Todesurteile ergingen im Zusammenhang mit angeblichen Drogendelikten und trafen meist Menschen, die in bitterer Armut lebten, sowie Angehörige marginalisierter Bevölkerungsgruppen, allen voran afghanische Staatsangehörige. Im Januar 2011 trat ein geändertes Gesetz zur Drogenbekämpfung in Kraft. Personen, die aufgrund dieses Gesetzes zum Tode verurteilt werden, haben offenbar keine Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Die Zahl der öffentlichen Hinrichtungen vervierfachte sich. Offiziellen Angaben zufolge wurden 2011 mindestens 50 Menschen öffentlich hingerichtet, inoffizielle Quellen berichteten von sechs weiteren Fällen. Unter den Hingerichteten befanden sich mindestens drei jugendliche Straftäter, die für Vergehen verurteilt worden waren, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben sollen. Glaubwürdige Quellen sprachen von vier weiteren hingerichteten Jugendlichen. Es gab keine Berichte über Steinigungen, doch drohte mindestens 15 Gefangenen weiterhin die Hinrichtung durch Steinigung, darunter auch Sakineh Mohammadi Ashtiani. Tausende Gefangene saßen in den Todeszellen.

  • Ja’far Kazemi und Mohammad Ali Haj Aghaei wurden am 24. Januar 2011 durch den Strang hingerichtet. Sie waren wegen "Feindschaft gegen Gott" (moharebeh) zum Tode verurteilt worden, da sie angeblich Kontakte zur verbotenen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People’s Mojahedin Organziation of Iran) unterhielten. Außerdem wurde ihnen im Zusammenhang mit den Demonstrationen im Jahr 2009 "Propaganda gegen das System" vorgeworfen.

  • Am 21. September wurde der 17-jährige Alireza Molla-Soltani in Karaj öffentlich durch den Strang hingerichtet. Er war wegen Mordes an einem bekannten Sportler im Juli 2011 zum Tode verurteilt worden. Der Jugendliche hatte angegeben, er habe Ruhollah Dadashi in Notwehr erstochen, nachdem er von diesem in der Dunkelheit angegriffen worden sei.

  • Im Dezember erfuhr die kurdische politische Gefangene Zeynab Jalalian, dass das Todesurteil gegen sie in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt worden war.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Amnesty International diskutierte mit iranischen Diplomaten über das fortdauernde Einreiseverbot für Delegierte der Organisation. Der Zugang zum Land wurde jedoch weiterhin verweigert. Die iranischen Behörden antworteten nur sehr selten auf Briefe von Amnesty International.

*Addicted to death: Executions for drugs offences in Iran (MDE 13/090/2011)

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