Schuldspruch gegen Regierungskritikerin

Yekaterina Vologzheninova ist am 20. Februar der "Anstiftung zu Hass und Feindschaft" für schuldig befunden worden. Die Anklage basiert auf Beiträgen, die sie in sozialen Netzwerken veröffentlicht hat. Darin hat sie Kritik an der russischen Ukraine-Politik geübt. Sie wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Appell an

STAATSANWALT DER REGION SVERDLOVSK
Sergei Alekseevich Okhlopkov
Ul. Moskovskaya 21
Yekaterinburg GSP 1036
620612 RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 7) 343 377 02 41
E-Mail: sverdloblprokuratura@mail.ru

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 5841 oder
(00 7) 495 692 1725

Sende eine Kopie an

LEITER DES RUSSISCHEN GEHEIMDIENST FSB IN DER REGION SVERDLOVSK
Viatkin, Aleksandr Petrovich
Ul. Vaynera 4
Yekaterinburg 620014
Sverdlovsk Region
RUSSISCHE FÖDERATION
E-Mail: sverdlovsk@fsb.ru

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. April 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte überprüfen Sie das Urteil gegen Yekaterina Vologzheninova und stellen Sie sicher, dass es aufgehoben wird, da sie nur deshalb strafrechtlich verfolgt wird, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.

  • Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass ihr Name unverzüglich aus der Rosfinmonitoring-Liste von "Terroristen und Extremisten" gestrichen wird.

  • Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung aller Menschen in Russland.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Russian authorities to review Yekaterina Vologzheninova's conviction and ensure it is overturned as she is being prosecuted solely for exercising her right to freedom of expression.

  • Urging them to ensure that her name is removed immediately from Rosfinmonitoring's List of Terrorists and Extremists.

  • Calling on them to respect and protect the right to freedom of expression for all persons in Russia.

Sachlage

Yekaterina Edvardovna Vologzheninova, Verkäuferin aus Jekaterinburg, einer Stadt am Uralgebirge in Russland, wurde am 20. Februar wegen ihrer in sozialen Netzwerken geübten Kritik an der russische Besetzung und Annexion der Krim sowie Russlands Beteiligung am bewaffneten Konflikt im Donbass in der Ostukraine wegen "Anstiftung zu Hass und Feindschaft" schuldig gesprochen. Als Strafe ordnete der Richter 320 Stunden "Zwangsarbeit" an, die nicht bezahlt wird und in der Freizeit abgeleistet werden muss. Yekaterina Vologzheninova ist alleinerziehende Mutter eines Mädchens im Teenageralter und die einzige Pflegerin ihrer alternden Mutter. Der Richter ordnete außerdem an, dass der Computer von Yekaterina Vologzheninova und Zubehör zerstört werden, weil es sich dabei um die "Tatwaffen" handelt. Ihre Unterstützer_innen riefen "Schande! Schande!", als das Urteil verkündet wurde. Yekaterina Vologzheninova wird Rechtsmittel einlegen.

Die Anklage basierte auf Experteneinschätzungen, die von den Ermittlungsbehörden eingeholt und einem Sprachwissenschaftler vorgetragen wurden, der für ein kriminaltechnisches Labor arbeitet, das zum russischen Inlandsgeheimdienst gehört. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Ergebnis, dass die Texte und Bilder, die Yekaterina Vologzheninova verbreitet hatte, "zu Hass und Feindschaft auf der Basis der ethnischen Herkunft gegenüber russischen Freiwilligen, die im Donbass kämpfen" und gegenüber "Vertreter_innen der Regierung" aufrufen. Der Richter erklärte jedoch, dass die Angeklagte nicht wegen der Karikatur eines "Mannes, der Präsident Putin ähnlich sieht", strafrechtlich verfolgt werden könne, und verwies auf das Völkerrecht, dessen Bestimmungen das Recht auf freie Meinungsäußerung schützen und von Politiker_innen verlangt, gegenüber derartiger Kritik tolerant zu sein.

Yekaterina Vologzheninova steht weiterhin auf der von der staatlichen Stelle zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Rosfinmonitoring, geführten Liste von "Terroristen und Extremisten". Infolgedessen wurden alle ihre Bankkonten und Bankkarten gesperrt. Auch gegen diese Entscheidung hat Yekaterina Vologzheninova Rechtsmittel eingeleitet, zu denen nach ihrer Einschätzung bald eine Anhörung stattfinden wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit der Annexion der Krim durch Russland und dem Beginn der Ausschreitungen zwischen ukrainischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen, die von Russland unterstützt werden, im Frühjahr 2014, sind mehrere Menschen in Russland verurteilt worden. Sie wurden wegen mutmaßlicher "Anstiftung zu Hass und Feindschaft" im Internet für schuldig befunden, nachdem sie Beiträge in sozialen Netzwerken veröffentlich hatten, in denen Kritik an der russischen Ukraine-Politik und an der Annexion der Krim geübt wurde. Die Zahl der Internetnutzer_innen, die wegen ihrer friedlichen aber kritischen Ansichten zur derzeitigen Politik Russlands strafrechtlich verfolgt werden, steigt. Paragraf 280 ("Aufruf zu extremistischen Aktivitäten") und Paragraf 282 ("öffentliche Anstiftung zu Hass und Feindschaft sowie Erniedrigung der menschlichen Würde") des russischen Strafgesetzbuchs werden vermehrt genutzt, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und diejenigen einzuschüchtern, die das Vorgehen der Regierung hinsichtlich der Ukraine in Frage stellen.

Am 12. Dezember 2014 wurde die Wohnung von Yekaterina Vologzheninova von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden durchsucht. Anschließend brachte man sie zur Befragung auf eine Polizeistation. Dort erfuhr sie, dass in Verbindung mit ihren Beiträgen in sozialen Netzwerken ein Strafverfahren wegen "öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindschaft sowie Erniedrigung der menschlichen Würde" (Paragraf 282, Abschnitt 1 des russischen Strafgesetzbuchs) gegen sie eröffnet wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass sie mit ihrer im Internet geäußerten Kritik an der Regierungspolitik die Absicht verfolgt habe, zu Hass gegen die russische Regierung und in der Ukraine kämpfenden russischen Staatsangehörigen anzustiften.

Yekaterina Vologzheninova teilte Amnesty International mit, dass ihre Profilseite bei VKontakte nicht öffentlich sei und nur ihre Freund_innen die Inhalte sehen könnten. In den ukrainischen Medien hat sie nach alternativen Informationen zu denen des staatlich kontrollierten Fernsehens und anderen russischen Medien gesucht. Daher sind einige ukrainische Veröffentlichungen auf ihrer Profilseite zu finden gewesen. In den Ermittlungen wurde angegeben, dass die "Gefällt mir"-Angaben bei einigen ihrer Online-Beiträge zeigen würden, dass sie durch diese Beiträge zu Hass angestiftet habe.

Ende September 2015 war ihr Fall an das Zheleznodorozhnyi-Gericht in Jekaterinburg übergeben worden. Das Gerichtsverfahren begann am 27. Oktober 2015.

Zu den Inhalten, die Yekaterina Vologzheninova in sozialen Medien weiterverbreitet hatte und zu denen Expertenmeinungen eingeholt wurden, gehört auch ein Gedicht mit dem Titel "Bekenntnisse eines Russen in der Ukraine", in dem der "verräterische Dolchstoß in den Rücken" der Ukraine durch Russland verurteilt und erklärt wird, dass ethnische Russ_innen, die in der Ukraine leben, sie vor russischer Aggression schützen würden. Die Anklage bezog sich auch auf zwei Bilder, darunter eines von einem Mann, der eine geringe Ähnlichkeit mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat und mit einem Messer in der Hand über einer Karte von Donbass steht. Seine Hand wird dabei von einer anderen Hand aufgehalten und unter dem Bild steht "Stoppt die Pest!". Ein weiteres zeigt eine junge Frau in ukrainischer Tracht mit einer Kalaschnikow, die in der Bildunterschrift den "Besatzern aus Moskau" mit dem Tod droht. Der Stil des Bildes ähnelt den Postern, die in der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg im Umlauf waren und mit denen die Menschen aufgefordert wurden, das Land vor den Besatzern zu verteidigen.

Die Allgemeine Bemerkung 34 des UN-Menschenrechtsausschusses zum Recht auf freie Meinungsäußerung besagt, dass dieses Recht auch "Äußerungen umfasst, die als äußerst beleidigend empfunden werden können". Strafrechtliche Sanktionen für Beiträge auf privaten Profilseiten in sozialen Netzwerken sind gemäß internationaler Menschenrechtsstandards immer als unangemessen und unverhältnismäßig zu betrachten, weil sie gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen.