Urteil bestätigt

Das Rechtsmittel, das Yekaterina Vologzheninova gegen ihre Verurteilung eingelegt hatte, ist am 26. April abgewiesen worden. Sie hatte online Kritik an der Annexion der Krim durch Russland und an Russlands militärische Beteiligung im Donbass in der Ostukraine geübt und war dafür zu 320 Stunden Zwangsarbeit verurteilt worden, die sie nun ableisten muss.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 987 5841 oder (00 7) 495 692 1725

OMBUDSFRAU FÜR MENSCHENRECHTE
Tatiana Nikolaevna Moskalkova

Ul.Miasnitskaia, 47, 101000 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 495 607 7470 oder
(007) 495 607 3977

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Urteil gegen Yekaterina Vologzheninova aufgehoben wird, da sie nur deshalb strafrechtlich verfolgt wird, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat.

  • Sorgen Sie bitte dringend dafür, dass ihr Name unverzüglich aus der Rosfinmonitoring-Liste von "Terroristen und Extremisten" gestrichen wird.

  • Bitte respektieren und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung aller Menschen in Russland.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Russian authorities to immediately take the necessary steps to overturn Yekaterina Vologzheninova’s conviction and stressing that she is being prosecuted solely for exercising her right to freedom of expression.

  • Urging them to ensure that her name is removed immediately from the Rosfinmonitoring’s List of Terrorists and Extremists.

  • Calling on them to respect and protect the right to freedom of expression for all persons in Russia.

Sachlage

Das von Yekaterina Vologzheninova eingelegte Rechtsmittel ist am 26. April vom Regionalgericht in Swerdlowsk in der Ural-Region zurückgewiesen worden. Sie war am 20. Februar 2016 im Zusammenhang mit Beiträgen in sozialen Netzwerken wegen "Anstiftung zu Hass und Feindschaft" schuldig gesprochen worden. Das Berufungsgericht wies alle Anträge des Rechtsbeistands von Yekaterina Vologzheninova ab, darunter auch einen Antrag auf Straferlass. Das Urteil wird nun umgesetzt und Yekaterina Vologzheninova, die alleinerziehende Mutter eines Mädchens im Teenageralter und die einzige Pflegerin ihrer alternden Mutter ist, muss 320 Stunden unbezahlte Zwangsarbeit ableisten. Darüber hinaus werden ihr Laptop und ihre Computermaus als "Tatwaffen" zerstört.

In einem separaten Verfahren, das am 13. April stattfand, entschieden drei Richter_innen desselben Regionalgerichts in Swerdlowsk, dass Yekaterina Vologzheninova auf der von der staatlichen Stelle zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Rosfinmonitoring, geführten Liste von "Terroristen und Extremisten" bleiben muss. In der Folge bleiben auch ihr Konto und ihre Bankkarten gesperrt. Sie wird ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit der Annexion der Krim durch Russland und dem Beginn der Ausschreitungen zwischen ukrainischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen, die von Russland unterstützt werden, im April 2014, sind mehrere Menschen in Russland verurteilt worden. Sie wurden wegen mutmaßlicher "Anstiftung zu Hass und Feindschaft" im Internet für schuldig befunden, nachdem sie Beiträge in sozialen Netzwerken veröffentlich hatten, in denen Kritik an der russischen Ukraine-Politik und an der Annexion der Krim geübt wurde. Die Zahl der Internetnutzer_innen, die wegen ihrer friedlichen aber kritischen Ansichten zur derzeitigen Politik Russlands strafrechtlich verfolgt werden, steigt. Paragraf 280 ("Aufruf zu extremistischen Aktivitäten") und Paragraf 282 ("öffentliche Anstiftung zu Hass und Feindschaft sowie Erniedrigung der menschlichen Würde") des russischen Strafgesetzbuchs werden vermehrt genutzt, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und diejenigen einzuschüchtern, die das Vorgehen der Regierung hinsichtlich der Ukraine in Frage stellen.

Am 12. Dezember 2014 wurde die Wohnung von Yekaterina Vologzheninova von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden durchsucht. Anschließend brachte man sie zur Befragung auf eine Polizeistation. Dort erfuhr sie, dass in Verbindung mit ihren Beiträgen in sozialen Netzwerken ein Strafverfahren gemäß Paragraf 282, Abschnitt 1 des russischen Strafgesetzbuchs gegen sie eröffnet wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass sie mit ihrer im Internet geäußerten Kritik an der Regierungspolitik die Absicht verfolgt habe, zu Hass gegen die russische Regierung und in der Ukraine kämpfenden russischen Staatsangehörigen anzustiften.

Yekaterina Vologzheninova teilte Amnesty International mit, dass ihre Profilseite bei VKontakte nicht öffentlich sei und nur ihre Freund_innen die Inhalte sehen könnten. In den ukrainischen Medien hat sie nach alternativen Informationen zu denen des staatlich kontrollierten Fernsehens und anderen russischen Medien gesucht. Daher sind einige ukrainische Veröffentlichungen auf ihrer Profilseite zu finden gewesen. In den Ermittlungen wurde angegeben, dass die "Gefällt mir"-Angaben bei einigen ihrer Online-Beiträge zeigen würden, dass sie durch diese Beiträge zu Hass angestiftet habe.

Ende September 2015 war ihr Fall an das Zheleznodorozhnyi-Gericht in Jekaterinburg übergeben worden. Das Gerichtsverfahren begann am 27. Oktober 2015. Am 20. Februar 2016 wurde sie wegen "Anstiftung zu Hass und Feindschaft" schuldig gesprochen.

Zu den Inhalten, die Yekaterina Vologzheninova in sozialen Medien weiterverbreitet hatte und zu denen Expertenmeinungen eingeholt wurden, gehört auch ein Gedicht mit dem Titel "Bekenntnisse eines Russen in der Ukraine", in dem der "verräterische Dolchstoß in den Rücken" der Ukraine durch Russland verurteilt und erklärt wird, dass ethnische Russ_innen, die in der Ukraine leben, sie vor russischer Aggression schützen würden. Die Anklage bezog sich auch auf zwei Bilder, darunter eines von einem Mann, der eine geringe Ähnlichkeit mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat und mit einem Messer in der Hand über einer Karte von Donbass steht. Seine Hand wird dabei von einer anderen Hand aufgehalten und unter dem Bild steht "Stoppt die Pest!". Ein weiteres zeigt eine junge Frau in ukrainischer Tracht mit einer Kalaschnikow, die in der Bildunterschrift den "Besatzern aus Moskau" mit dem Tod droht. Der Stil des Bildes ähnelt den Postern, die in der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg im Umlauf waren und mit denen die Menschen aufgefordert wurden, das Land vor den Besatzern zu verteidigen.

Die Allgemeine Bemerkung 34 des UN-Menschenrechtsausschusses zum Recht auf freie Meinungsäußerung besagt, dass dieses Recht auch "Äußerungen umfasst, die als äußerst beleidigend empfunden werden können". Strafrechtliche Sanktionen für Beiträge auf privaten Profilseiten in sozialen Netzwerken sind gemäß internationaler Menschenrechtsstandards immer als unangemessen und unverhältnismäßig zu betrachten, weil sie gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen.