Medizinische Behandlung benötigt

Israa Al-Taweel

Israa Al-Taweel

Die ägyptischen Gefängnisbehörden verweigern Israa Al-Taweel die erforderliche medizinische Behandlung, mit der verhindert werden könnte, dass sie nie wieder laufen kann.

Appell an

INNENMINISTER
Magdy Abdel Ghaffar
Ministry of the Interior, 25 El Sheikh Rihan Street
bab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court
House 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herr Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6 – 7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Die Familie von Israa Al-Taweel teilte Amnesty International mit, dass das medizinische Personal des Gefängnisses im Juli zu der Feststellung gekommen sei, dass sie an einer dauerhaften Behinderung leide, die keine weitere Behandlung erfordere. Obwohl ihre Familie mehrere Male Beschwerde gegen diese Diagnose einreichte, verweigerten die Gefängnisbehörden wiederholt eine fachärztliche Behandlung mit der Begründung, dass Israa Al-Taweel an einer Behinderung leide und sich ihr Zustand durch weitere Behandlungen nicht verbessern würde. Medizinischen Gutachten von unabhängigen Ärzt_innen zufolge, in die Amnesty International Einsicht erhalten hat, leidet Israa Al-Taweel jedoch an "Lähmungserscheinungen in ihren Beinen, aufgrund einer Schussverletzung im unteren Rückenbereich, bei der Nerven im Rückenmark verletzt wurden". In dem Gutachten ist ebenfalls festgehalten, dass Israa Al-Taweel weiterhin behandelt werden müsse, was auch die Fortführung ihrer physiotherapeutischen Behandlung mit einschließe, da es sonst zu einer "Rückbildung ihrer Beinmuskulatur" komme.

Im Oktober 2015 veröffentlichte der ägyptische Ärzteverband die externen medizinischen Gutachten zu Israa Al-Taweels Gesundheitszustand. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Behandlung fortgesetzt werden müsse, da sonst die Gefahr bestehe, dass sich ihr Zustand wieder verschlechtere. Der Ärzteverband forderte die Staatsanwaltschaft, das Innenministerium und den Nationalen Rat für Menschenrechte dazu auf, dem Verband zu erlauben, einen Ärzteausschuss in das Gefängnis zu schicken, um Israa Al-Taweel zu untersuchen. Dem Ärzteverband wurde bisher jedoch kein Zugang zu der Studentin gewährt.

Israa Al-Taweel wurde am 25. Januar 2014, bei einer Demonstration anlässlich des dritten Jahrestages der Aufstände in Ägypten im Januar 2011, von ägyptischen Sicherheitskräften in den unteren Rückenbereich geschossen. Die Studentin konnte infolgedessen nicht mehr laufen und musste fast ein Jahr lang einen Rollstuhl nutzen. Im Laufe der Zeit hatte sich ihr Zustand durch Physiotherapie soweit verbessert, dass sie mit Hilfe von Krücken wieder gehen konnte. Später war es ihr dann möglich, mit nur einer Krücke und dann sogar nur mit der Hilfe von Freunden zu laufen. Nach ihrer Festnahme im Juni 2015 wurde ihr der Zugang zu medizinischer Behandlung verwehrt, sodass sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte. In der Zwischenzeit hat sie ihre Familie darum gebeten, ihr ihre Krücken ins Gefängnis zu bringen.

Am 2. November wurde die Untersuchungshaft von Israa Al-Taweel um 45 Tage verlängert. Sie befindet sich nun bereits seit 155 Tagen in Haft, weil sie sich in Gesellschaft zweier ihrer Freunde befunden hatte, die von den Sicherheitskräften gesucht wurden, und weil sie eine Kamera bei sich trug.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Israa Al-Taweel frei, sofern sie keiner offiziell als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird, und stellen Sie sicher, dass sie ein faires Verfahren erhält.

  • Bitte gewähren Sie Israa Al-Taweel Zugang zu angemessener medizinischer Behandlung außerhalb des Gefängnisses, da ihr eine solche Behandlung auf der Krankenstation des Gefängnisses nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

[APPELLE AN]

INNENMINISTER
Magdy Abdel Ghaffar
Ministry of the Interior, 25 El Sheikh Rihan Street
bab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 202) 2 794 5529

STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court
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(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716

KOPIEN AN
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Mahy Hassan Abdel Latif
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S.E. Herr Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
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Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 1. Juni wurde die Studentin Israa Al-Taweel in Kairo zusammen mit zwei ihrer Freunde festgenommen, die von den Sicherheitskräften gesucht wurden. Man hielt sie 15 Tage lang an einem geheimen Ort unter Umständen fest, die dem Verschwindenlassen gleichkommen. Israa Al-Taweel befindet sich noch immer in Untersuchungshaft, während ihre beiden Freunde sich vor einem Militärgericht verantworten müssen. Amnesty International geht davon aus, dass Israa Al-Taweel nur deshalb festgenommen wurde, weil man sie zusammen mit ihren Freunden aufgegriffen hatte. Die Sicherheitskräfte fanden später heraus, dass sie eine Kamera bei sich trug und beschuldigten sie der Verbreitung falscher Nachrichten. Israa Al-Taweel erklärte ihrer Familie, dass sie nach ihrer Festnahme 15 Tage lang im Gebäude des Nationalen Sicherheitsdienstes festgehalten worden sei, wo man ihr die gesamte Zeit über die Augen verbunden habe, selbst dann wenn sie die Toilette aufsuchte oder aß. Lediglich nachts zum Schlafen habe man ihr die Augenbinde abgenommen. Sie gab zudem an, während der gesamten 15 Tage gehört zu haben, wie Personen in den Zellen in ihrer Nähe gefoltert wurden.

Die Familie von Israa Al-Taweel erklärte gegenüber Amnesty International, dass sie nach dem "Verschwinden" der Studentin in verschiedenen Polizeistationen, darunter auch in den Polizeistationen al-Ma’adi und Qasr al-Nil in Kairo, nach ihr gesucht habe. Auch in der Zentrale der Gefängnisbehörden in Kairo fragten sie nach ihr. Die Behörden bestritten jedoch, dass Israa Al-Taweel auf einer Polizeistation oder in einem Gefängnis festgehalten werde und informierten die Familie, dass sie nicht bei ihnen registriert sei. Am 3. Juni 2015 erstatteten die Angehörigen wegen des Verschwindenlassens von Israa Al-Taweel Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Außerdem legten sie in der Abteilung für Menschenrechte im Innenministerium Beschwerde ein. Auch dort wurde bestritten, dass sich Israa Al-Taweel im Gewahrsam der Behörden befinde. Schließlich legte die Familie einen Bericht beim Nationalen Rat für Menschenrechte vor. Die Angehörigen von Israa Al-Taweel erfuhren erst am 16. Juni, nach ihrer Verlegung in das al-Qanater-Gefängnis, von ihrem Aufenthaltsort. Eine Person, die Israa Al-Taweel im Gefängnis gesehen hatte, informierte sie darüber.

Am 17. Juni wollten Angehörige der Studentin sie im Gefängnis besuchen, doch die Behörden verweigerten ihnen den Zugang. Allerdings bestätigten sie, dass sich Israa Al-Taweel in dem Gefängnis und in ihrem Gewahrsam befindet. Eine Woche später erhielten sie offiziell die Erlaubnis die Studentin im Gefängnis zu besuchen.

Seit Anfang 2014 hat Amnesty International eine Zunahme von Fällen des Verschwindenlassens dokumentiert. Landesweit wurden viele von ihnen von schwer bewaffneten Gruppen von Männern aus ihren Häusern, auf offener Straße oder von ihren Arbeitsplätzen entführt. Diese Teams bestehen normalerweise aus Männern, die schwarze Uniformen und zum Teil Sturmmützen tragen und Männern, die in Zivil gekleidet sind. Angehörige, die während der "Festnahmen" anwesend waren, gaben an, dass die Männer mitten in der Nacht in die Häuser eingebrochen seien, Laptops und Handys beschlagnahmt, Geld und weitere Wertgegenstände gestohlen und in manchen Fällen die Anwesenden physisch oder verbal angegriffen hätten. In allen Fällen weigerten sich die Sicherheitskräfte, Auskunft darüber zu geben, wohin sie die Betroffenen bringen würden und was der Grund dafür war. Sie legten außerdem weder Haft- noch Durchsuchungsbefehle vor.