Keine Freilassung auf Kaution

Ebrahim Sharif mit seiner Frau

Ebrahim Sharif mit seiner Frau

Das Gerichtsverfahren gegen den gewaltlosen politischen Gefangenen Ebrahim Sharif wurde am 12. November fortgesetzt. Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution ist erneut abgelehnt worden. Die nächste Anhörung soll am 15. Dezember stattfinden.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P. O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khaled bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en/default76a7.html?action=category&ID=159
Twitter: @Khaled_Bin_Ali

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, Ebrahim Sharif sofort und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallenzulassen, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat.

  • Ich appelliere an Sie, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu schützen und Gesetze außer Kraft zu setzen, die die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit als Straftat einstufen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bahraini authorities to release Ebrahim Sharif immediately and unconditionally and to drop the charges against him, as he is a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to uphold the right to freedom of expression and repeal laws that criminalize the peaceful exercise of the rights to freedom of expression, association and assembly.

Sachlage

Das Gerichtsverfahren gegen Ebrahim Sharif ist am 12. November vor dem Hohen Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama fortgesetzt worden. Bei der Anhörung, welche die dritte in seinem Verfahren ist, nahmen seine Rechtsbeistände einen Zeugen der Staatsanwaltschaft bezüglich seiner Behauptungen im Zusammengang mit der Rede, die Ebrahim Sharif im Juli gehalten hatte, ins Kreuzverhör. Das Gericht lehnte Anträge seiner Rechtsbeistände ab, ihn auf Kaution freizulassen, und setzte die nächste Anhörung auf den 15. Dezember fest, um die Zeug_innen der Verteidigung zu hören.

Seit der Festnahme von Ebrahim Sharif können seine Rechtsbeistände ihn zwar auf der al-Hala-Polizeistation, nördlich der bahrainischen Hauptstadt Manama, besuchen, ihnen wird jedoch verwehrt, Anliegen zu seinem Verfahren vertraulich mit ihm zu besprechen. Ebrahim Sharif wurde erst erlaubt, eine Kopie seiner Akten von seinen Rechtsbeiständen zu erhalten, nachdem Beamt_innen der Polizeistation und der Kriminalpolizei die Dokumente inspiziert hatten. Das Recht auf ein vertrauliches Gespräch mit einem Rechtsbeistand ist wichtiger Bestandteil des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.

Ebrahim Sharif ist wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung der Regierung" und "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln" gemäß den Paragrafen 165 und 160 des bahrainischen Strafgesetzbuchs angeklagt. Ebrahim Sharif hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 13 Jahre Haft.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ebrahim Sharif ist der ehemalige Generalsekretär der Wa’ad, einer säkularen Oppositionsvereinigung in Bahrain, der sowohl Schiit_innen als auch Sunnit_innen angehören. Der politische Aktivist war am 12. Juli um 2.30 Uhr in seinem Haus festgenommen worden. Man brachte ihn zur Kriminalpolizei, wo er zu einer Rede befragt wurde, die er am 10. Juli bei einer öffentlichen Versammlung gehalten hatte. Anschließend nahm man ihn für 48 Stunden in Untersuchungshaft. In seiner Rede sprach Ebrahim Sharif über notwendige Veränderungen in Bahrain, hob das Bekenntnis der Opposition gegen Gewalt hervor und forderte die Regierung auf, wichtige wirtschaftliche Reformen umzusetzen, um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage des Landes zu verhindern.

Am 13. Juli befragte die Staatsanwaltschaft Ebrahim Sharif im Zusammenhang mit Anklagen wegen "Anstiftung zu Hass und Verachtung der Regierung" und "Anstiftung zum Umsturz der Regierung mithilfe von Gewalt und illegalen Mitteln". Ebrahim Sharif weist die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft verlängerte die Haftanordnung gegen ihn bis zu seiner ersten Anhörung am 24. August.

Ebrahim Sharifs Rechtsbeistände erhielten vor der ersten Anhörung am 24. August keine vollständige Kopie der Fallakte, obwohl sie dies beantragt hatten. Während der ersten Anhörung gab der Richter ihrem Antrag dann statt und gewährte den Rechtsbeiständen Zugang zur Fallakte. Die Staatsanwaltschaft forderte die höchstmögliche Strafe für Ebrahim Sharif. Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt. Während der Anhörung im August durfte Ebrahim Sharif eine fünfminütige Erklärung verlesen. Darin bekräftigte er sein Bekenntnis gegen Gewalt und betonte, dass es Aufgabe der Opposition sei, zu kritisieren und Fehlverhalten aufzuzeigen, damit die Regierung dieses einstellen und Reformen anstrengen kann. Er fügte außerdem hinzu, dass die Situation in Bahrain nur durch eine friedliche politische Lösung geändert werden könne.

In der zweiten Anhörung am 12. Oktober teilte der Richter den Rechtsbeiständen von Ebrahim Sharif mit, dass der Antrag auf ein Kreuzverhör des Zeugen der Staatsanwaltschaft, den sie am 1. Oktober eingereicht hatten, nicht bei ihm eingegangen sei, und vertagte die nächste Anhörung auf den 12. November.

2011 war Ebrahim Sharif in einem unfairen Verfahren wegen des Anführens friedlicher regierungskritischer Proteste zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Zwölf weitere Aktivist_innen erhielten Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Ebrahim Sharif wurde am 19. Juni 2015 im Rahmen eines königlichen Straferlasses aus der Haft entlassen, bevor er im Juli dann wieder festgenommen wurde. Die anderen zwölf Aktivist_innen befinden sich weiterhin im Jaw-Gefängnis.