Weiterhin im Hungerstreik

Der Gesundheitszustand des palästinensischen Fußballspielers Mahmoud al-Sarsak, der in einem israelischen Gefängnis in Haft gehalten wird und nach wie vor die Nahrungsaufnahme verweigert, verschlechtert sich zusehends. Andere Verwaltungshäftlinge haben ihren Hungerstreik inzwischen abgebrochen, nachdem sie in Verhandlungen mit den israelischen Behörden zu einer Einigung gelangt sind. Mahmoud al-Sarsak will seinen Hungerstreik erst aufgeben, wenn die Behörden seine unverzügliche Freilassung zusichern.

Appell an

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak

Ministry of Defence
37 Kaplan Street
Hakirya
Tel Aviv 61909
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Minister /Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 3 69 16940 oder (00 972) 3 69 62757

LEITER DER GEFÄNGNISVERWALTUNG
Lieutenant-General Aharon Franco
Israel Prison Service
P.O.Box 81
Ramleh 72100
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Lieutenant-General / Sehr geehrter Herr Generalleutnant)
Fax: (00 972) 8 919 3800

Sende eine Kopie an

GENERALANWALT
Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya
Tel Aviv
ISRAEL
(korrekte Anrede: Dear Judge Advocate General/ Sehr geehrter Herr Generalanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: avimn@idf.gov.il

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: (030) 8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Tha’er Halahleh, Bilal Diab, Safadi Omar Abu Shalal, Ja’afar Izz al-Din und der in besonders kritischer gesundheitlicher Verfassung befindliche Mahmoud al-Sarsak in ein mit allen notwendigen Einrichtungen ausgestattetes Krankenhaus verlegt werden, damit sie dort sachgerecht medizinisch betreut werden können.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die genannten Männer wie auch alle übrigen Gefangenen und Untersuchungshäftlinge vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geschützt sind. Zu einer solchen Behandlung zählt auch die Ankettung von hungerstreikenden Gefangenen.

  • Ich begrüße die Ankündigung der israelischen Behörden, Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen aus dem Gaza-Streifen Familienbesuche zu erlauben und die Praxis der Isolationshaft einzustellen.

  • Ich appelliere an Sie, alle Verwaltungshäftlinge einschließlich der sechs genannten Männer umgehend frei zu lassen, es sei denn, sie werden einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und in Verfahren vor Gericht gestellt, die internationalen Standards der Fairness entsprechen.

Sachlage

Am 14. Mai 2012 einigten sich eine Reihe von palästinensischen Gefangenen mit den israelischen Behörden auf eine Beendigung des Hungerstreiks, den sie am 17. April aufgenommen hatten. Nach Auskunft von RechtsanwältInnen und örtlichen Menschenrechtsorganisationen sichert Israel in der Vereinbarung zu, alle Verwaltungshäftlinge bei Ablauf der gegen sie ergangenen Verwaltungshaftanordnung freizulassen, vorausgesetzt es liegen keine neuen geheimdienstlichen Erkenntnisse gegen sie vor. Verwaltungshaftanordnungen stützen sich allerdings meist auf Informationen, die weitgehend der Geheimhaltung unterliegen. Weder die Häftlinge noch ihre Rechtsbeistände erhalten Einblick in die Unterlagen und können deshalb die darin enthaltenen Angaben nicht anfechten.

Zugunsten von Mahmoud al-Sarsak, der seit nunmehr fast drei Jahren ohne Anklage im Gefängnis einsitzt, ist für den 22. August 2012 ein Haftprüfungstermin anberaumt worden. Er ist als einziger Gefangener auf der Grundlage des Gesetzes über illegale Kombattanten inhaftiert.
Bilal Diab, Tha’er Halahleh, Hassan Safadi, Omar Abu Shalal und Ja’afar Izz al-Din, die nach wie vor dringend krankhausärztlicher Behandlung bedürfen, könnten ähnlich wie mehrere andere Verwaltungshäftlinge in den kommenden Monaten bei Ablauf ihrer Verwaltungshaftanordnung freigelassen werden. Bilal Diab und Tha’er Halahleh lehnen offenbar ihre Einweisung ins Assaf-HaRofeh-Krankenhaus ab, weil sie befürchten, dort – wie schon einmal geschehen – rund um die Uhr an ihre Betten angekettet zu werden.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Tha’er Halahleh, Bilal Diab, Safadi Omar Abu Shalal, Ja’afar Izz al-Din und der in besonders kritischer gesundheitlicher Verfassung befindliche Mahmoud al-Sarsak in ein mit allen notwendigen Einrichtungen ausgestattetes Krankenhaus verlegt werden, damit sie dort sachgerecht medizinisch betreut werden können.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die genannten Männer wie auch alle übrigen Gefangenen und Untersuchungshäftlinge vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung geschützt sind. Zu einer solchen Behandlung zählt auch die Ankettung von hungerstreikenden Gefangenen.

  • Ich begrüße die Ankündigung der israelischen Behörden, Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen aus dem Gaza-Streifen Familienbesuche zu erlauben und die Praxis der Isolationshaft einzustellen.

  • Ich appelliere an Sie, alle Verwaltungshäftlinge einschließlich der sechs genannten Männer umgehend frei zu lassen, es sei denn, sie werden einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und in Verfahren vor Gericht gestellt, die internationalen Standards der Fairness entsprechen.

[APPELLE AN]

STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT UND VERTEIDIGUNGSMINISTER
Ehud Barak

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Lieutenant-General Aharon Franco
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Ramleh 72100
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KOPIEN AN
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Brigadier General Danny Efroni
6 David Elazar Street
Hakirya
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S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mahmoud al-Sarsak, Mitglied der palästinensischen Fußballnationalmannschaft, der sich seit dem 22. Juli 2009 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft befindet und seit dem 24. März 2012 die Nahrungsaufnahme verweigert, durfte am 6. Mai 2012 wegen einer Infektion einen Tag lang krankenhausärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Die gegen ihn ergangene Verwaltungshaftanordnung wurde zuletzt am 1. März 2012 erneuert. Mahmoud al-Sarsak und zwei weitere verurteilte Gefangene halten nach vorliegenden Meldungen ihren Hungerstreik aufrecht.

Ein Richter am Bezirksgericht ordnete am 7. Mai an, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Israelischen Sicherheitsdienstes (Israel Security Agency – ISA) Ärzte der Organisation Physicians for Human Rights-Israel (PHR) innerhalb von sieben Tagen die Gefangenen Omar Abu Shalai, Ja’afar Izz al-Din und Mahmoud al-Sarsak besuchen können: Bis zum 10. Mai, so das Gericht, müsse der PHR mitgeteilt werden, ob der Besuch stattfinden kann. Es erging jedoch keine entsprechende Mitteilung an die PHR. Ebenso wenig kam der Besuch zustande.

Aus Protest gegen ihre Haftbedingungen, ihre Abschottung von der Außenwelt, die Verweigerung von Familienbesuchen und ihre Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren traten Schätzungen zufolge rund 2000 palästinensische Gefangene in den Hungerstreik. Am 14. Mai kam es unter ägyptischer Vermittlung zu einer Vereinbarung. Israel sicherte unter anderem zu, die gegen 19 Gefangene seit bis zu zehn Jahren andauernde Isolationshaft zu beenden und das gegen aus dem Gaza-Streifen stammende Gefangene verhängte Verbot von Familienbesuchen aufzuheben. Nach weiteren Verhandlungen sagte die israelische Seite Berichten zufolge zu, derzeit bestehende Verwaltungshaftanordnungen nicht verlängern zu wollen, es sei denn bislang nicht bekannte nachrichtendienstliche Informationen machten einen solchen Schritt notwendig. Nach IPS-Statistiken befanden sich Ende April 2012 insgesamt 308 PalästinerInnen in Verwaltungshaft. Bei einigen von ihnen handelt es sich um gewaltlose politische Gefangene, die allein deshalb festgenommen worden sind, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben. Verwaltungshaftordnungen ergehen auf der Grundlage geheim gehaltener Informationen, in die weder die Gefangenen noch ihre RechtsanwältInnen Einblick nehmen dürfen. Auf diese Weise wird Gefangenen die Möglichkeit verwehrt, ihr Recht auf das Einlegen von Rechtsmitteln wahrzunehmen.

Tha’er Halahleh und Bilal Diab, deren Festnahme am 26. Juni 2010 beziehungsweise 17. August 2011 erfolgt war, traten um den 29. Februar in den Hungerstreik. Am 1. Mai wurde Bilal Diab zunächst vom Gefängniskrankenhaus in die Assaf-HaRofeh-Klinik verlegt und acht Tage später wieder zurück in die medizinische Einrichtung des Ramleh-Gefängnisses gebracht. Während seines Aufenthalts in der Assaf-HaRofeh-Klinik war er rund um die Uhr an sein Bett angekettet. Am 7. Mai wies der Oberste Gerichtshof Israels eine Eingabe von Tha’er Halahleh und Bilal Diab ab, mit der beide Männer die gegen sie ergangenen Verwaltungshaftanordnungen angefochten hatten.

Der am 29. Juni 2011 festgenommene Hassan Safadi begann seinen Hungerstreik am oder um den 2. März 2012 herum. Am 7. Mai besuchte ihn ein der israelischen Nichtregierungsorganisation Physicians for Human Rights-Israel nahestehender Arzt, der anschließend angab, dem Gefangene werde seit Anfang Mai gegen seinen Willen eine Salz, Glukose und andere Mineralien enthaltende Flüssigkeit injiziert. Der Arzt vermerkte, dass sich Hassan Safadi in kritischer gesundheitlicher Verfassung befindet. Er empfahl, ihn unverzüglich in ein öffentliches Krankenhaus zu verlegen, doch wurde dem ärztlichen Rat nicht gefolgt.

Omar Abu Shalai, dessen Festnahme am 15. August 2011 stattgefunden hatte, trat am 4. März 2012 in den Hungerstreik, der am 21. März 2012 festgenommene Ja’afar Izz al-Din Ende März. Am 6. Mai wies das militärische Berufungsgericht die Anfechtungsklage von Ja’afar Izz al-Din gegen seine Verwaltungshaftanordnung ab. Am 7. Mai besuchte ein Rechtsanwalt der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Addameer den Gefangenen Ja’afar Izz al-Din im Krankentrakt der Haftanstalt Ramleh. Anschließend äußerte er sich hochgradig besorgt über die gesundheitliche Verfassung von Ja’afar Izz al-Din.