Menschenrechtlerin im Hungerstreik

Narges Mohammadi

Narges Mohammadi

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi befindet sich seit dem 27. Juni im Hungerstreik. Sie protestiert damit gegen die fortgesetzte Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen zu ermöglichen. Da Narges Mohammadi schwer krank ist und mehrere Medikamente nehmen muss, sind ihre Gesundheit und ihr Leben aufgrund des Hungerstreiks noch mehr gefährdet.

Appell an

(bitte schicken Sie ihre Appelle nur über die Botschaft)
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, die Menschenrechtlerin Narges Mohammadi umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich ausschließlich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Bitte gewähren Sie ihr regelmäßige Besuche von und Telefonate mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und ihren Familienangehörigen, einschließlich ihrer Kinder.

  • Bitte gewähren Sie Narges Mohammadi bis zu ihrer Freilassung Zugang zu fachärztlicher Behandlung außerhalb des Gefängnisses und zu qualifiziertem medizinischen Personal, das entsprechend der Medizinethik arbeitet und dementsprechend auch die Grundsätze der Vertraulichkeit, der Autonomie und der Einwilligung nach Aufklärung beachtet.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Narges Mohammadi immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, held solely for her peaceful human rights work.

  • Urging them to allow her regular visits and phone calls from her family, including her children, as well as contact with a lawyer of her own choosing.

  • Urging them to ensure that, pending her release, she is provided with adequate health care outside prison, and has ongoing access to a qualified health professional to provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy, and informed consent.

Sachlage

Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 27. Juni in einen Hungerstreik getreten. Sie sieht darin die letzte Möglichkeit des Protests gegen die anhaltende Weigerung der Behörden, ihr den telefonischen Kontakt zu ihren Kindern zu erlauben. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten vor einem Jahr ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran seit der Inhaftierung von Narges Mohammadi im Mai 2015 niemand um sie kümmern konnte. Die Menschenrechtlerin durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Am 27. Juni schrieb sie aus dem Evin-Gefängnis einen Brief, in dem sie ihren Hungerstreik ankündigte. Darin erklärte Narges Mohammadi, dass alle ihre Anträge auf telefonischen Kontakt zum ihren Kindern abgelehnt worden seien, bis ihr am 2. April auf schriftliche Anweisung des Staatsanwalts von Teheran ein zehnminütiges Gespräch mit ihren Zwillingen erlaubt worden sei. Sie schrieb: "Ich kann mich nicht mehr an ihre Stimmen erinnern. Ihre Fotos stehen nicht mehr neben meinem Bett. Ich kann es nicht mehr ertragen, sie anzuschauen … [Die Behörden] betrachten es als Verbrechen, dass ich eine Menschenrechtsverteidigerin bin. Aber noch schmerzhafter ist, dass sie mir vorenthalten, Frau und Mutter zu sein. Bis zum Tag an dem ich sterbe und für immer verstumme, werde ich protestieren und ich werde das alles nie vergessen." Im Februar 2016 hatte sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität geschrieben, in dem sie beklagte, dass die Behörden ihr den telefonischen Kontakt mit ihren Kindern verweigerten, um sie noch mehr zu bestrafen.

Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Zudem muss sie täglich Medikamente einnehmen. Der Hungerstreik bedeutet eine weitere Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben. Am 3. Juli wurde sie aus dem Teheraner Evin-Gefängnis ins Krankenhaus Iran Mehr in Teheran gebracht, um Routineuntersuchungen wegen ihrer Lungenembolie vornehmen zu lassen.

Narges Mohammadi wurde in einem unfairen Gerichtsverfahren im April 2016 in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten auf "Gründung einer verbotenen Gruppierung" und "Verbreitung von Propaganda gegen das System". Sie verbüßt bereits eine sechsjährige Haftstrafe, die in einem separaten Verfahren gegen sie verhängt wurde. Die Schuldsprüche stehen alle in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Artikel 9 Absatz 3 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das der Iran unterzeichnet hat, fordert: "Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht." Die Grundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung weiblicher Gefangener und für nicht freiheitsentziehende Maßnahmen für weibliche Straffällige (Bangkok-Regeln ) verlangen von allen Staaten, auf die Auswirkungen einer Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe eines oder beider Elternteile auf Kinder zu achten. Insbesondere sind dabei bewährte Praktiken zu ermitteln und zu fördern, wenn es um die Bedürfnisse und die körperliche, seelische, soziale und psychische Entwicklung von Kindern geht, die von der Freiheitsentziehung und Freiheitsstrafe eines oder beider Elternteile betroffen sind.

Am 27. Juni 2016 erläutert Narges Mohammadi in einem Brief die Gründe für ihren Hungerstreik:

"Im Juni vor einem Jahr gingen meine beiden Kinder nach Frankreich zu ihrem Vater, weil sie nicht länger alleine ohne ihre Eltern leben konnten. Ich denke immer wieder an unsere letzte Begegnung und weiß nicht, wie viele Tränen ich dabei vergossen habe. Ich habe eine Telefongenehmigung beantragt, um wenigstens ihre Stimmen zu hören, aber dies wurde mir verweigert… Vor ihrem Geburtstag habe ich noch einmal gefragt, ob ich mit ihnen sprechen darf, um ihnen wenigstens zu gratulieren, aber wieder vergeblich. Im Frauentrakt des Evin-Gefängnisses ist Telefonieren verboten, und es gibt auch kein Telefon, von dem aus man seine Angehörigen anrufen könnte. Mütter dürfen nur einmal in der Woche Besuch von ihren Kindern bekommen. Jeden Mittwoch, wenn meine Mitgefangenen in den Besuchsraum gehen und mit ihren Liebsten sprechen … kann ich nur davon träumen, meine Kiana und meinen Ali wiederzusehen. In meinen Tagträumen rieche ich an ihren kleinen Händen und küsse ihre wunderschönen Gesichter… Nur in solchen Träumen kann ich ihnen nahe sein.

Mein Gefängnisaufenthalt und die Verurteilung zu 16 Jahren Haft haben mich nicht dazu gebracht, irgendetwas zu bedauern, sondern mich in meinen Überzeugungen und meinem Engagement für die Menschenrechte sogar noch bestärkt. Doch mein Schmerz wegen der Trennung von meinen geliebten Kindern kann durch nichts gelindert werden ... In einem Land, wo es schwer ist, eine Frau zu sein, eine Mutter zu sein, eine Menschenrechtsverteidigerin zu sein, ist es natürlich ein unverzeihliches Verbrechen, dies alles zugleich zu sein. In diesem meinem Land wurde ich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil ich das Verbrechen begangen habe, zugleich Feministin, Menschenrechtsverteidigerin und Gegnerin der Todesstrafe zu sein.

Meine Kinder waren gerade drei Jahre alt, als mitten in der Nacht die Polizei unser Haus durchsuchte, mir meine kleine Kiana aus den Armen riss und mich in eine Zelle steckte. Sie waren fünf, als ihr Vater ins Ausland gehen musste und die Polizei mich wieder abholen wollte. Meine Kleinen wollten mich natürlich nicht gehen lassen, aber die Beamt_innen logen ihnen vor, ich wäre bald wieder zuhause. Vor einem Jahr, am 5. Mai 2015, ließen sie meine Kinder, die von der Schule nach Hause kamen und hofften, dass ihre Mutter wieder zuhause sei, verzweifelt vor der verschlossenen Tür stehen. Jetzt frage ich die frommen Männer, die unser Land regieren: ;Habt ihr mir und meinen Kindern nicht schon genug Leid angetan, müsst ihr meine unschuldigen Kleinen jetzt auch noch so quälen?' Ein Jahr lang habe ich geduldig gewartet, und nichts ist passiert. Es widerstrebt mir, aber jetzt bleibt mir trotz meines schlechten Gesundheitszustands nur eine letzte Möglichkeit: mit einem Hungerstreik dafür zu sorgen, dass der Aufschrei einer Mutter, die ihre Kinder vermisst, gehört wird. Ich verlange nicht mehr, als dass man mich am Telefon mit meinen Kindern sprechen lässt. Ist dieser Wunsch zu groß, ist er unzumutbar oder unmoralisch, verstößt er gegen das Gesetz oder gefährdet er die nationale Sicherheit? Dann sagt mir das. Wenn einer Mutter, die in den Augen der Regierung eine Verbrecherin ist, das Recht verweigert werden muss, mit ihren Kindern zu sprechen, dann sagt das, wenn nicht, dann erlaubt dieser Mutter, die Stimme ihrer Kinder zu hören."