Termin für Verfahren

Narges Mohammadi

Narges Mohammadi

Das Gerichtsverfahren der iranischen Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlosen politischen Gefangenen Narges Mohammadi soll am 20. April beginnen. Ihr wird seit über acht Monaten der Kontakt zu ihren Kindern verweigert. Sie ist schwer krank.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

GENERALSTAATSANWALT VON TEHERAN
Abbas Ja’fari Dolat Abadi

(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Narges Mohammadi umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich ausschließlich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Bitte gewähren Sie Narges Mohammadi unverzüglich Zugang zu fachärztlicher Behandlung außerhalb des Gefängnisses und stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt ist. Auch die Verweigerung medizinischer Behandlung kann Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen.

  • Bitte gewähren Sie ihr regelmäßige Besuche von und Telefonate mit ihrem Rechtsbeistand und ihren Familienangehörigen, einschließlich ihrer Kinder.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Narges Mohammadi immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association, and assembly.

  • Urging them to ensure that Narges Mohammadi is immediately granted access to specialized medical care outside the prison.

  • Urging them to allow her regular visits and phone calls from her family, including her children, and lawyer, and ensure she is protected from torture and other ill-treatment, which the denial of medical care can amount to.

Sachlage

Das Gerichtsverfahren gegen die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi soll am 20. April beginnen. Sie ist im Zusammenhang mit ihrem friedlichen Engagement für die Menschenrechte unter anderem wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" angeklagt. Der Beginn des Verfahrens wurde in den letzten Monaten mehrere Male verschoben, ohne dass das Gericht eine Erklärung dafür gab. Narges Mohammadi ist außerdem kürzlich in einem separaten Fall wegen "Beleidigung von Beamt_innen während des Transportes in ein Krankenhaus" angeklagt. Die Anklage wurde erhoben, nachdem sie eine Beschwerde gegen die degradierende und unmenschliche Behandlung eingelegt hatte, die sie von Gefängniswärter_innen erfahren hatte, als sie für Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht worden war. Unter anderem wurde ihr ein vertrauliches Gespräch mit ihren Ärzt_innen verwehrt.

Narges Mohammadi leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führen kann. Nachdem sie im Oktober 2015 mehrere Krampfanfälle erlitten hatte, stimmten die Behörden der Einlieferung in ein Krankenhaus zu. In den ersten Tagen wurde sie mit Handschellen an das Krankenhausbett gefesselt. Zudem befanden sich während ihres gesamten Krankenhausaufenthalts Polizeibeamt_innen in dem Raum und an der Tür, wodurch die Ärzt_innen wahrscheinlich daran gehindert wurden, sie zu untersuchen. Ihre medizinische Behandlung wurde nach 17 Tagen unterbrochen, als sie gegen den Rat des medizinischen Fachpersonals zurück in das Evin-Gefängnis gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft verweigert Narges Mohammadi außerdem seit mehr als acht Monaten ihr Recht, Telefonate mit ihren Kindern zu führen. Ihre achtjährigen Zwillinge mussten ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran niemand um sie kümmern konnte. Im Februar 2016 schrieb sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität, in dem sie ihre Sorge darüber ausdrückte, dass die Behörden ihre Kinder benutzten, um Druck auf sie auszuüben. Außerdem sagte sie: "Die Angelegenheit ist ganz einfach; Ich bin Mutter und ich habe das Recht, die Stimme meiner Kinder zu hören, auch wenn [diese] Mutter Ihrer Meinung und der Meinung der Ihnen unterstellten Institution nach für schuldig befunden wurde."

Hintergrundinformation

Hintergrund

Narges Mohammadi hatte im April 2012 eine sechsjährige Haftstrafe angetreten. Ihr werden "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" und die "Verbreitung von Propaganda gegen das System" durch ihr friedliches Engagement für die Menschenrechte vorgeworfen. Drei Monate später wurde sie aus der Haft entlassen. Vor ihrer Haftentlassung war ihr befristeter Freigang gewährt worden, damit sie eine Krankheit, die sich durch Lähmungserscheinungen äußert und die sich in Haft verschlimmert hatte, ärztlich behandeln lassen konnte. Narges Mohammadi leidet zudem an Krampfanfällen und Sehverlust.

Vor ihrer Festnahme im Mai 2015 gab Narges Mohammadi gegenüber Amnesty International an, die Anklagen gegen sie seien ausschließlich aufgrund ihres friedlichen Engagements für die Menschenrechte erhoben worden. Ihren Angaben zufolge gründeten sich die Anklagen unter anderem darauf, dass sie Interviews gegeben und vor Hinrichtungen Versammlungen vor Gefängnissen abgehalten hatte, um die Familien der zum Tode Verurteilten zu unterstützen. Außerdem habe sie Kontakte zu anderen Menschenrechtler_innen und hatte sich im März 2014 mit Catherine Ashton, der damaligen Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, getroffen. Narges Mohammadi wird zudem "Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation, deren Ziel die Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit ist", vorgeworfen, da sie die Organisation "Step by Step to Stop Death Penalty" gründete, eine Gruppe, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt.

Im Oktober 2015 schrieb Narges Mohammadi vom Evin-Gefängnis aus einen Brief an die Staatsanwaltschaft von Teheran, in dem sie beschrieb, wie unmenschlich und ungerecht sie von den Gefängniswärter_innen behandelt wurde, als sie für Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht wurde. Sie schrieb, dass ihre Bitte um ein vertrauliches Gespräch mit den behandelnden Ärzt_innen vom Gefängnisdirektor abgelehnt wurde. Ihre Erlebnisse während des Krankenhausaufenthaltes, nachdem sie mehrere Krampfanfälle erlitten hatte, beschrieb sie folgendermaßen: "Nach fünf Tagen brachte man mich endlich in ein Krankenhaus. Ab dem Zeitpunkt, als ich vom Evin-Gefängnis ins Krankenhaus gebracht wurde, trug ich Handschellen, sogar während des Blutdruckmessens. Als wir in das Krankenzimmer kamen, fixierten sie mich sofort so am Bett, dass ich mich weder hinlegen noch bequem hinsetzen konnte. Wegen der nervlichen Anspannung verschlechterte sich mein Gesundheitszustand mehr und mehr. Niemand kümmerte sich um meinen Protest und mein Bitten. Vom 11. bis zum 18. Oktober verweigerte man mir jegliche Gespräche, sogar mit meinen Eltern. Ich durfte mein Zimmer nicht verlassen […]. Die Tür des Zimmers war geschlossen, ebenso wie die Vorhänge."

Die iranischen Behörden verlegen Gefangene, die der medizinischen Behandlung bedürfen, häufig ins Krankenhaus, doch wie Amnesty International erfuhr, werden die Gefangenen dort oft nicht wirklich medizinisch behandelt, sondern stattdessen einfach wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Englisch unter https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/2508/2015/en/. Die unzureichende medizinische Versorgung von Gefängnisinsass_innen verstößt gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Iran. Die Verweigerung medizinischer Behandlung könnte einem Verstoß gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dieses ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 7) festgeschrieben, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den der Iran ebenfalls unterzeichnet hat, garantiert zudem das Recht auf ein größtmögliches Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit. Die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Mandela Rules) legen fest, dass Hafteinrichtungen diskriminierungsfrei eine angemessene medizinische Versorgung von Gefangenen sicherstellen müssen (Regeln 24-35). In Grundsatz 27(1) heißt es: "Kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, sind in darauf spezialisierte Vollzugsanstalten oder in öffentliche Krankenhäuser einzuliefern."