16 Jahre Haft

Narges Mohammadi

Narges Mohammadi

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Sie ist schwer krank und benötigt eine kontinuierliche fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist. Ihr wird nach wie vor der Kontakt zu ihren neunjährigen Zwillingen verweigert.

Appell an

(bitte schicken Sie ihre Appelle nur über die Botschaft)
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
ÜBER
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Juli 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, den Schuldspruch und die gegen Narges Mohammadi verhängte Strafe aufzuheben und die Menschenrechtlerin umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist und sich ausschließlich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

  • Bitte gewähren Sie Narges Mohammadi unverzüglich Zugang zu fachärztlicher Behandlung außerhalb des Gefängnisses und stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und anderweitigen Misshandlungen geschützt ist. Auch die Verweigerung medizinischer Behandlung kann Folter und anderweitiger Misshandlung gleichkommen.

  • Bitte gewähren Sie ihr regelmäßige Besuche von und Telefonate mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und ihren Familienangehörigen, einschließlich ihrer Kinder.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to quash Narges Mohammadi's conviction and sentence and release her immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience, held solely for the peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association, and peaceful assembly.

  • Urging them to ensure that Narges Mohammadi is immediately granted ongoing access to adequate specialized medical care outside prison and that she is protected from torture and other ill-treatment, which the denial of medical care can amount to.

  • Urging them to allow her regular contact with a lawyer of her choosing and visits and phone calls from her family, including her children.

Sachlage

Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Narges Mohammadi ist am 20. April im Zusammenhang mit ihrem friedlichen Engagement für die Menschenrechte in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts verurteilte sie wegen "Gründung einer verbotenen Gruppierung" zu zehn Jahren Haft. Dieser Anklagepunkt stand in Zusammenhang mit einer von ihr gegründeten Organisation, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt. Wegen "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" wurde Narges Mohammadi zu fünf Jahren und wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" zu einem Jahr Haft verurteilt. Die vor Gericht zugelassenen "Beweise" gegen Narges Mohammadi waren Interviews, die sie internationalen Medien gegeben hatte und ein Treffen zwischen ihr und der damaligen EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton im März 2014. Das Verfahren gegen Narges Mohammadi fand zwar am 20. April statt, das Urteil wurde ihrem Rechtsbeistand jedoch erst am 17. Mai mitgeteilt. Wenn Schuldspruch und Urteil im Berufungsverfahren bestätigt werden, muss Narges Mohammadi mindestens zehn Jahre Gefängnis verbüßen – das Strafmaß, das wegen "Gründung einer verbotenen Gruppierung" gegen sie verhängt wurde. Das iranische Strafgesetzbuch sieht seit 2013 vor, dass bei einem Schuldspruch in mehreren Anklagepunkten lediglich die längste Einzelstrafe verbüßt werden muss.

Narges Mohammadi ist außerdem kürzlich in einem separaten Fall wegen "Beleidigung von Beamt_innen während des Transportes in ein Krankenhaus" angeklagt worden. Die Anklage wurde erhoben, nachdem sie eine Beschwerde gegen die degradierende und unmenschliche Behandlung eingelegt hatte, die sie von Gefängniswärter_innen erfahren hatte, als sie für Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht worden war. Unter anderem wurde ihr ein vertrauliches Gespräch mit ihren Ärzt_innen verwehrt. Narges Mohammadi ist schwer krank. Sie leidet an einer Lungenembolie (ein Blutgerinnsel in ihren Lungen) und an einer neurologischen Erkrankung, die zu Krampfanfällen und Lähmungserscheinungen führt. Sie benötigt eine permanente fachärztliche Behandlung, die im Gefängnis nicht möglich ist.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi hat im April 2012 eine sechsjährige Haftstrafe angetreten, nachdem sie aufgrund ihres friedlichen Engagements für die Menschenrechte wegen "Versammlung und Verschwörung gegen die nationale Sicherheit" und "Verbreitung von Propaganda gegen das System" für schuldig befunden worden war. Sie unterstützt die Gruppe "Step by Step to Stop Death Penalty" (Legam), die sich für die Abschaffung der Todesstrafe im Iran einsetzt. Sie ist zudem stellvertretende Vorsitzende des iranischen Menschenrechtszentrums (Centre for Human Rights Defenders). Sie hat in mehreren Ländern Auszeichnungen für ihre Menschenrechtsarbeit erhalten und wurde in der Folge immer wieder von den iranischen Behörden drangsaliert. Drei Monate nach ihrem Haftantritt wurde sie aus dem Gefängnis entlassen. Vor ihrer Haftentlassung war ihr befristeter Freigang gewährt worden, damit sie ihre neurologische Erkrankung, die sich in Haft verschlimmert hatte, ärztlich behandeln lassen konnte. Am 5. Mai 2015 wurde sie erneut festgenommen und ins Evin-Gefängnis in Teheran gebracht.

Die Behörden verweigern Narges Mohammadi den Kontakt zu ihren Kindern. Ihre inzwischen neunjährigen Zwillinge mussten ins Ausland zu ihrem Vater ziehen, da sich im Iran niemand um sie kümmern konnte. Narges Mohammadi durfte im vergangenen Jahr lediglich ein Telefongespräch mit ihren Kindern führen. Im Februar 2016 schrieb sie einen offenen Brief an die Oberste Justizautorität, in dem sie ihre Sorge darüber ausdrückte, dass die Behörden ihre Kinder benutzten, um Druck auf sie auszuüben. Außerdem sagte sie: "Die Angelegenheit ist ganz einfach; Ich bin Mutter und ich habe das Recht, die Stimme meiner Kinder zu hören, auch wenn [diese] Mutter Ihrer Meinung und der Meinung der Ihnen unterstellten Institution nach für schuldig befunden wurde."

Nachdem sie im Oktober 2015 mehrere Krampfanfälle erlitten hatte, stimmten die Behörden der Einlieferung in ein Krankenhaus zu. In den ersten Tagen wurde sie mit Handschellen ans Krankenhausbett gefesselt. Zudem befanden sich während ihres gesamten Krankenhausaufenthalts Polizeibeamt_innen in dem Raum und an der Tür, wodurch die Ärzt_innen wahrscheinlich daran gehindert wurden, sie zu untersuchen. Ihre medizinische Behandlung wurde nach 17 Tagen unterbrochen, als sie gegen den Rat des medizinischen Fachpersonals zurück in das Evin-Gefängnis gebracht wurde. Im Oktober 2015 schrieb Narges Mohammadi vom Evin-Gefängnis aus einen Brief an die Staatsanwaltschaft von Teheran, in dem sie beschrieb, wie unmenschlich und ungerecht sie von den Gefängniswärter_innen behandelt wurde, als sie für Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht wurde. Sie schrieb, dass ihre Bitte um ein vertrauliches Gespräch mit den behandelnden Ärzt_innen vom Gefängnisdirektor abgelehnt wurde. Ihre Erlebnisse während des Krankenhausaufenthaltes, nachdem sie mehrere Krampfanfälle erlitten hatte, beschrieb sie folgendermaßen: "Nach fünf Tagen brachte man mich endlich in ein Krankenhaus. Ab dem Zeitpunkt, als ich vom Evin-Gefängnis ins Krankenhaus gebracht wurde, trug ich Handschellen, sogar während des Blutdruckmessens. Als wir in das Krankenzimmer kamen, fixierten sie mich sofort so am Bett, dass ich mich weder hinlegen noch bequem hinsetzen konnte. Wegen der nervlichen Anspannung verschlechterte sich mein Gesundheitszustand mehr und mehr. Niemand kümmerte sich um meinen Protest und mein Bitten. Vom 11. bis zum 18. Oktober verweigerte man mir jegliche Gespräche, sogar mit meinen Eltern. Ich durfte mein Zimmer nicht verlassen […]. Die Tür des Zimmers war geschlossen, ebenso wie die Vorhänge."

Die unzureichende medizinische Versorgung von Gefängnisinsass_innen verstößt gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Iran. Die Verweigerung medizinischer Behandlung könnte einem Verstoß gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung gleichkommen. Dieses ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 7) festgeschrieben, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört. Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den der Iran ebenfalls unterzeichnet hat, garantiert zudem das Recht auf ein größtmögliches Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit. Die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Mandela Rules) legen fest, dass Hafteinrichtungen diskriminierungsfrei eine angemessene medizinische Versorgung von Gefangenen sicherstellen müssen (Regeln 24-35). In Grundsatz 27(1) heißt es: "Kranke Gefangene, die fachärztlicher Behandlung bedürfen, sind in darauf spezialisierte Vollzugsanstalten oder in öffentliche Krankenhäuser einzuliefern." Zudem ist in den Mindestgrundsätzen festgeschrieben, dass Gefangene das Recht haben, mit ihren Angehörigen zu kommunizieren und Besuche zu erhalten (Grundsatz 37). Die Verweigerung solcher Besuche könne eine unmenschliche Behandlung bedeuten.