Drohende Hinrichtung

Der Oberste Gerichtshof des Landes hat einen Antrag des Gefangenen Ja’far Kazemi abgewiesen, Rechtsmittel gegen das ihn verhängte Todesurteil einlegen zu können.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street
End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir
oder über die Internetseite:
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Avenue
South of Serah-e Jomhouri
Tehran 131681437
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Internetseite:
http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Zeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse.

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr. Ave., south of Serah-e Jomhuri Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ja’far Kazemi, Javad Lari, Mohammad Ali Haj Aghaei, Ali Saremi (oder Sarami), Abdolreza Ghanbari (oder Qanbari), Ahmad Daneshpour Moghaddam und Mohsen Daneshpour Moghaddam dürfen nicht hingerichtet werden.

  • Ich erinnere Sie an eine Bestimmung des von der iranischen Regierung ratifizierten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, in der es heißt, dass die Todesstrafe nur für "abscheulichste" Verbrechen – nach Klarstellung des UN-Menschenrechtsausschusses handelt es sich dabei um "vorsätzliche Verbrechen mit Todesfolge oder anderen äußerst schweren Folgen" - verhängt werden darf.

  • Amnesty International erkennt das Recht und die Pflicht eines jeden Staates auf Strafverfolgung von Tatverdächtigen an, verlangt aber, dass die Staaten sich dabei an die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren halten. Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos ab, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities not to execute Ja’far Kazemi, Mohammad Ali Haj Aghaei, Ali Saremi (or Sarami), Abdloreza Ghanbari, Ahmad Daneshpour Moghaddam and Mohsen Daneshpour Moghaddam;

  • Reminding the Iranian authorities that the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party, states that the death penalty can only be carried out for "the most serious crimes", which the Human Rights Committee has clarified must be "intentional crimes with lethal or other extremely grave consequences";

  • Stating that Amnesty International recognizes the right and responsibility of governments to bring to justice, in conformity with international standards for fair trial, those suspected of criminal offences, but opposes the death penalty as the ultimate cruel, inhuman and degrading punishment.

Sachlage

Ja’far Kazemi war wegen Teilnahme an regierungsfeindlichen Demonstrationen und Kontakten zu einer verbotenen Organisation zum Tode verurteilt worden. Das Urteil kann nun jederzeit vollstreckt werden. Auch gegen sechs weitere Personen, denen ebenfalls Verbindungen zu der fraglichen Organisation unterstellt werden, sollen Todesurteile anhängig sein.

Ja’far Kazemi war am 18. September 2009 festgenommen und anschließend im Evin-Gefängnis in Teheran über Monate hinweg immer wieder verhört worden. Während dieser Zeit ist er offenbar gefoltert worden. Ihm wurde zur Last gelegt, Kontakte zur verbotenen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People’s Mojahedin Organization of Iran – PMOI) zu unterhalten und nach Bekanntgabe der umstrittenen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 an Protestkundgebungen teilgenommen zu haben. Ja’far Kazemi wurde der "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Vermutlich hat ihn das Gericht überdies der "Propaganda gegen das System" für schuldig befunden. Am 26. April erhielt Ja’far Kazemi die Mitteilung, dass ein Berufungsgericht das gegen ihn verhängte Todesurteil bestätigt hat. Ein weiteres Rechtsmittel des Gefangenen scheint Ende Juli ebenfalls abgewiesen worden zu sein.

Amnesty International liegen die Namen von sechs weiteren Männern vor, die gleichfalls wegen Verbindungen zu den Volksmudschaheddin zum Tode verurteilt worden sind. Es handelt sich um Mohammad Ali Haj Aghaei, Mohammad Ali Saremi (oder Sarami), Abdolreza Ghanbari, Ahmad Daneshpour Mogahaddam sowie Mohsen Daneshpour Moghaddam, deren Urteile möglicherweise im selben Verfahren wie dem gegen Ja’far Kazemi verhängt worden sind. Auch diese Männer wurden nach vorliegenden Meldungen der "Feindschaft zu Gott" für schuldig befunden. Am 4. August traf die Nachricht ein, dass mit Javad Lari, Basarhändler in Teheran, ein weiterer Mann wegen "Feindschaft zu Gott" zum Tode verurteilt worden ist. Auch er wird im Evin-Gefängnis in Haft gehalten und soll dort gefoltert und zu einem "Geständnis" gezwungen worden sein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Berichten zufolge wurde Ja’far Kazemi über Monate hinweg von Sicherheitskräften verhört und unter Druck gesetzt, im Fernsehen zu "gestehen". Er verweigerte dies jedoch. Ja’far Kazemi war bereits in den 1980er oder 1990er Jahren wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Oppositionsgruppe PMOI inhaftiert gewesen. Einer seiner Söhne ist PMOI-Mitglied und befindet sich derzeit zusammen mit anderen Mitgliedern der Oppositionsgruppe im Lager Ashraf. Am 1. August suchte seine Ehefrau Roudabeh das Justizgebäude auf, um einen Brief abzugeben. Die dortigen MitarbeiterInnen verweigerten jedoch die Annahme des Schreibens und teilten Frau Roudabeh mit, dass das Todesurteil gegen ihren Ehemann vollstreckt werden würde.
Die Staatsanwaltschaft Teheran gab am 15. Mai bekannt, dass das Berufungsgericht die Todesurteile gegen Ja’far Kazemi, Mohammad Ali Haj Aghaei, Mohammad Ali Saremi, Abdolreza Ghanbari sowie Ahmed Daneshpour Moghaddam und seinen Sohn Mohsen bestätigt habe. Das Gericht – so die Staatsanwaltschaft – habe die Männer wegen ihrer mutmaßlichen Verbindungen zu den Volksmudschaheddin der "Feindschaft zu Gott" für schuldig erachtet. Möglicherweise bestanden diese Verbindungen allein in der verwandtschaftlichen Beziehung einiger der Männer zu Familienmitgliedern, die der Oppositionsgruppe PMOI nahe standen.

Die Todesurteile gegen Hadi Gha’emi und die beiden Frauen Motahareh (Simin) Bahrami und Rayhaneh Haj Ebrahim wurden in Freiheitsstrafen umgewandelt. Auch Mohammad Amin Valian wurde in der Berufung von der Anklage der "Feindschaft zu Gott" freigesprochen und sein Todesurteil in eine Haftstrafe zuzüglich einer Geldstrafe umgewandelt.

Der 42-jährige Lehrer Abdolreza Ghanbari war nach den Protesten rund um das Aschura-Fest festgenommen worden. Ihm wurde vorgeworfen, an den Demonstrationen teilgenommen zu haben. Er wird in der Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten, das den Revolutionsgarden untersteht. Am 30. Januar wurde er vor Gericht gestellt und legte ein "Geständnis" ab, das vermutlich unter Zwang erfolgte.

Der 62-jährige Mohammad Ali Saremi (oder Sarami) hat einen Sohn, der im Camp Ashraf im Irak lebt und den er besuchte. Ali Saremi war wegen seiner politischen Aktivitäten sowohl vor als auch nach der Islamischen Revolution von 1979 in Iran wiederholt inhaftiert; insgesamt hat er 23 Jahre in Haft verbracht. (siehe Halt executions of Kurdish and other political prisoners vom 12. Januar 2010 unter http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/007/2010/en).