Freispruch für Belén

Grafik einer zerrissenen Kette

Am 27. März entschied das Oberste Gericht der Provinz Tucumán im Norden Argentiniens einstimmig, die 27-jährige Belén freizusprechen, die zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, nachdem sie in einem öffentlichen Krankenhaus eine Fehlgeburt erlitten hatte.

Sachlage

Belén suchte am 21. März 2014 das staatliche Krankenhaus Avellaneda in San Miguel de Tucumán auf, weil sie an Unterbauchschmerzen litt. Aufgrund von starken Blutungen wurde sie zu einer Gynäkologin geschickt. Die Ärztin erklärte ihr dort, dass sie gerade eine Fehlgeburt in der 22. Schwangerschaftswoche habe. Belén gab an, sie habe nicht gewusst, dass sie schwanger war.

Mitarbeiter_innen des Krankenhauses fanden später einen Fötus in einem Badezimmer und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Sie gaben an, dass es sich um "den Sohn" von Belén handelte, ohne dafür Beweise zu haben oder eine DNA-Analyse durchgeführt zu haben, mit der eine Verwandtschaft zwischen der 27-Jährigen und dem Fötus belegt werden konnte. Als sie nach einer Operation wieder zu sich kam, war Belén umringt von Polizist_innen und wurde einer Untersuchung im Genitalbereich unterzogen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann. Laut dem Völkerrecht und anderen internationalen Standards stellt die Weitergabe von persönlichen medizinischen Informationen gegen den Willen eines Patienten / einer Patientin eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre dar. Dies gilt auch dann, wenn die Informationen an Ordnungskräfte weitergegeben werden.

Kurz danach wurde Belén wegen des Herbeiführens eines Schwangerschaftsabbruchs angeklagt und für mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft genommen. Im April 2016 verurteilte die Strafkammer (Sala III de la Cámara Penal) von Tucumán Belén zu acht Jahren Haft wegen Mordes.

Nach einem Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht und einer intensiven Kampagne von Amnesty International und Partnerorganisationen entschied das Oberste Gericht der Provinz Tucumán einstimmig, Belén am 27. März 2017 freizusprechen. Das Gericht begründete dies damit, dass das angefochtene Urteil willkürlich gewesen sei, da keine ausreichenden Beweise für die Schuld Beléns vorgelegt worden seien.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.