Haftstrafe wegen Fehlgeburt

Amnesty International

Amnesty International

Die 27-jährige Belén wurde vor mehr als zwei Jahren in der Provinz Tucumán im Norden Argentiniens in Untersuchungshaft genommen, nachdem sie in einem staatlichen Krankenhaus eine Fehlgeburt erlitten hatte. Das Krankenhauspersonal und Polizeibeamt_innen haben ihr Recht auf Privatsphäre verletzt, unfaire Beschuldigungen gegen sie erhoben und sie misshandelt. Am 19. April ist sie im Zusammenhang mit der Fehlgeburt wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT DER PROVINZ TUCUMÁN
Edmundo Jesús Jiménez
(Anrede: Dear Prosecutor / Sr. Procurador / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 54) 381 4979135
E-Mail: edmundojimeneztuc@gmail.com

GESUNDHEITSMINISTERIN VON TUCUMÁN
Rossana Chahla
(Anrede: Dear Minister/ Sra. Ministra / Sehr geehrte Frau Ministerin)
Fax: (00 54) 381 4844000 ext. 504/505
E-Mail: rchahla@msptucuman.gov.ar

Sende eine Kopie an

AMNESTY INTERNATIONAL ARGENTINIEN
E-Mail: activismo@amnistia.org.ar

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ARGENTINIEN
S.E. Herrn Luis Maria Kreckler
Kleiststraße 23-26
10787 Berlin
Fax: 030-229 14 00
E-Mail: info_ealem@mrecic.gov.ar

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 13. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Belén sofort und bedingungslos frei und garantieren Sie, dass weder sie noch andere Frauen und Mädchen aufgrund einer Fehlgeburt oder anderer schwangerschaftsbezogener Komplikationen strafrechtlich verfolgt werden.

  • Weisen Sie Personen, die im medizinischen Bereich arbeiten, an, die ärztliche Schweigepflicht zu achten, und stellen Sie Mechanismen zur Bestrafung von Personen sicher, die das Recht von Frauen auf Privatsphäre nicht schützen.

  • Leiten Sie bitte unverzüglich eine unparteiische und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe über Misshandlungen und Verstöße gegen das Recht auf Privatsphäre durch medizinisches Personal und Polizeibeamt_innen ein.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Belen immediately and unconditionally, guaranteeing that no criminal process is conducted against her nor any other girl or woman who suffers a miscarriage or other obstetric complications.

  • Calling on them to instruct health professionals to guarantee the doctor-patient duty of confidentiality and to guarantee mechanisms to sanction anyone who fails to protect women’s right to privacy.

  • Urging the authorities to open a prompt, impartial and independent investigation into the allegations of ill-treatment and infringements on the right to privacy committed both by health professionals and police officers.

Sachlage

Belén suchte am 21. März 2014 das staatliche Krankenhaus Avellaneda in San Miguel de Tucumán auf, weil sie an Unterbauchschmerzen litt. Man verwies sie aufgrund starker Blutungen an die Gynäkologie. Der zuständige Arzt erklärte ihr, dass sie ihr Kind verlieren würde. Belén war in der 22. Woche schwanger, hatte die Schwangerschaft eigenen Angaben zufolge jedoch nicht bemerkt.

Mitarbeiter_innen des Krankenhauses fanden später einen Fötus in einem Badezimmer und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Sie gaben an, dass es sich um "den Sohn" von Belén handelte, ohne dafür Beweise zu haben oder eine DNA-Analyse durchgeführt zu haben, mit der eine Verwandtschaft zwischen der 27-Jährigen und dem Fötus belegt werden konnte. Belén hat angegeben, dass eine Krankenschwester mit dem Fötus in einer Schachtel zu ihr gekommen sei und sie beleidigt habe. Die Krankenschwester behauptete, dass es sich bei dem Fötus um "ihren Sohn" handelte. Als sie nach einer Operation wieder zu sich kam, war Belén umringt von Polizist_innen und wurde einer Untersuchung im Genitalbereich unterzogen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann.

Laut dem Völkerrecht und anderen internationalen Standards stellt die Weitergabe von persönlichen medizinischen Informationen gegen den Willen eines Patienten / einer Patientin eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre dar. Dies gilt auch dann, wenn die Informationen an Ordnungskräfte weitergegeben werden. Medizinisches Personal ist verpflichtet, die Informationen, zu denen es im Rahmen seiner Arbeit Zugang hat, vertraulich zu behandeln.

Belén wurde zunächst wegen des Herbeiführens eines Schwangerschaftsabbruchs angeklagt und für mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage später in "Mord" umgewandelt, sodass ihr bei einem Schuldspruch bis zu 25 Jahre Haft drohten.

Am 19. April 2016 verurteilte die Strafkammer (Sala III de la Cámara Penal) von Tucumán Belén zu acht Jahren Haft wegen Mordes und verschob die Verkündung der Urteilsbegründung auf den 3. Mai. Die Verteidiger_innen von Belén haben angegeben, dass sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und ihre sofortige Freilassung fordern werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Sowohl Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte als auch Artikel 11 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention schützen das Recht auf Privatsphäre und verpflichten die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit von medizinischen Informationen – insbesondere innerhalb medizinischer Einrichtungen – durch angemessene Maßnahmen geschützt ist. Argentinien ist Vertragsstaat beider Abkommen. Mädchen und Frauen, die medizinische Einrichtungen aufsuchen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, oder die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.

Das Herbeiführen von Schwangerschaftsabbrüchen wird in Argentinien mit Haftstrafen von zwischen einem und vier Jahren bestraft. Das argentinische Recht erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur dann, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder von Inzest ist. Fehlgeburten und anderweitige Komplikationen während der Schwangerschaft stehen nicht unter Strafe.

Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und andere internationale Menschenrechtsorgane fordern eine vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Sicherstellung des Zugangs zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen per Gesetz und in der Praxis, zumindest für Fälle, in denen die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Schwangeren darstellt, eine schwere Fehlbildung des Fötus vorliegt oder dieser nicht lebensfähig ist oder die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder von Inzest ist.

Unabhängig der gesetzlichen Regelungen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen haben Staaten die Verpflichtung, den Zugang zu hochwertigen und vertraulichen Gesundheitsleistungen für die Behandlung von Komplikationen sicherzustellen, die in der Folge von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten auftreten können. Diese Behandlung muss frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt sein.

Frauen und Mädchen, die in professionellen Einrichtungen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wahrnehmen wollen, sind häufig Misshandlungen wie sehr schmerzhaften Behandlungsmethoden ausgesetzt oder werden zu Behandlungsformen und Untersuchungen gezwungen, die Folter oder anderweitiger grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen können. Das Verweigern bestimmter Dienstleistungen sowie Misshandlungen im Zusammenhang mit sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen basieren häufig auf Geschlechterstereotypen. Beides stellt eine Form der Diskriminierung und der Gewalt gegen Frauen dar.

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe hat Folgendes erklärt: "Internationale und regionale Menschenrechtsorgane erkennen inzwischen erstmals an, dass der Missbrauch an Frauen, die reproduktionsgesundheitliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, und ihre Misshandlung größte, dauerhafte körperliche und emotionale Leiden verursachen können, die ihnen aufgrund ihres Geschlecht zugefügt werden. Als Beispiele für solche Rechtsverletzungen sind die missbräuchliche Behandlung und Demütigung in einem institutionellen Umfeld zu nennen, ferner die unfreiwillige Sterilisierung, die Verweigerung nach dem Gesetz verfügbarer Gesundheitsleistungen wie Schwangerschaftsabbruch und Nachsorge nach dem Schwangerschaftsabbruch, Zwangsabtreibungen und Sterilisierungen, Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen, Verstöße gegen die medizinische Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht in Gesundheitseinrichtungen, beispielsweise die Denunziation von Frauen durch medizinisches Personal, wenn Anzeichen für einen rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch gefunden werden; und die Praxis, als Vorbedingung für eine potenziell lebensrettende ärztliche Behandlung nach einem Schwangerschaftsabbruch Geständnisse zu erwirken."

Sexuelle und reproduktive Rechte werden durch internationale und regionale Menschenrechtsnormen geschützt, in denen das Recht festgeschrieben ist, informierte Entscheidungen im Bereich der Sexualität und Reproduktion frei von Gewalt, Zwang oder Diskriminierung treffen zu können, und Staaten aufgefordert werden, sicherzustellen, dass diese Entscheidungen respektiert werden. Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehören unter anderem das Recht auf Gesundheit, das Recht auf persönliche Unversehrtheit, das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Gleichheit.