Inhaftierte Künstlerin im Hungerstreik

Atena Farghadani

Atena Farghadani

Die gewaltlose politische Gefangene Atena Farghadani befindet sich seit dem 9. Februar im Iran im Hungerstreik, um gegen ihre Haft zu protestieren. Nun schwebt sie in Lebensgefahr. Die Künstlerin befindet sich wegen ihrer friedlichen Aktivitäten in Haft, unter anderem hatte sie in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Webseite: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
Twitter: @khamenei_ir (Englisch)
@Khamenei_ar (Arabisch)
@Khamenei_es (Spanisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran
IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch)
@Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 10. April 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Spanisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Atena Farghadani unverzüglich und bedingungslos frei, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich lediglich wegen der Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet.

  • Gewähren Sie ihr regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand und stellen Sie sicher, dass sie vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt wird und stellen sie ihr jedwede benötigte medizinische Versorgung zu Verfügung.

  • Ich möchte Sie an die UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen erinnern, nach denen Gefangene unterschiedlicher Kategorien in separaten Einrichtungen oder Abteilungen unterzubringen sind.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to release Atena Farghadani immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience who has been held solely for her peaceful exercise of her rights to freedom of expression, association, and assembly.

  • Urging them to allow her regular visits from her family and lawyer and ensure she is protected from torture and other ill-treatment and receives any medical care she may require.

  • Reminding them that the UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners require that different categories of prisoners be kept in separate institutions or parts of institutions.

Sachlage

Die iranische Malerin Atena Farghadani trat am 9. Februar in einen Hungerstreik. Sie nahm fortan nur noch Wasser, jedoch keine Nahrung mehr zu sich. Hiermit will sie gegen die Fortdauer ihrer Haft im Gharchak-Gefängnis in der Stadt Varamin protestieren, in dem es keinen Trakt für politische Gefangene gibt und in dem die Haftbedingungen äußerst schlecht sind. Am 25. Februar gab ihr Rechtsbeistand an, dass Atena Farghadani als Folge ihres Hungerstreiks einen Herzinfarkt erlitten und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Sie gab an, ihren Hungerstreik solange nicht zu beenden, bis die Behörden ihrem Antrag nachkommen, sie in das Evin-Gefängnis in Teheran zu verlegen. Am 26. Februar wurde sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht.

Atena Farghadani wurde zum ersten Mal am 23. August 2014 wegen ihrer friedlichen Aktivitäten festgenommen. Sie hatte Familien von politischen Gefangenen besucht und in einer Karikatur Parlamentsabgeordnete kritisiert, die einen Gesetzentwurf eingebracht hatten, der freiwillig durchgeführte Sterilisationen unter Strafe gestellt hätte und der Teil eines groß angelegten Plans ist, den Zugang zu Verhütungsmitteln und Dienstleistungen bezüglich der Familienplanung zu beschränken. Sie wurde fast zwei Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses festgehalten, davon 15 Tage in Einzelhaft. Zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand durfte sie keinen Kontakt aufnehmen. Am 6. November 2014 wurde sie gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Ihre neuerliche Festnahme am 10. Januar erfolgte nach der Vorladung eines Revolutionsgerichts, möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme für ein Video, das sie nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht und in dem sie erklärt hatte, wie Gefängnisaufseherinnen sie geschlagen und erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt hatten. Ihre Eltern gaben in Interviews an, dass Atena Farghadani vor ihrer Überführung ins Gharchak-Gefängnis noch im Gerichtssaal geschlagen wurde. Die Anklagen gegen sie lauteten auf "Verbreitung von Propaganda gegen das System", "Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen" und "Beleidigung des Religionsführers".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Atena Farghadani wurde das erste Mal am 23. August 2014 in ihrem Haus in Teheran festgenommen, nachdem sie von einem Krankenhausbesuch zurückkam, den sie wegen einer Handverletzung gemacht hatte. Zwölf Beamte, die offenbar der Revolutionsgarde angehörten, durchsuchten ihr Haus und konfiszierten ihre persönliche Habe, darunter ihre Bücher, ihren Laptop, ihr Tablet und ihr Mobiltelefon. Sie führten sie zu einem Auto, verbanden ihr die Augen und verbrachten sie in das Evin-Gefängnis. Dort wurde sie während der ersten fünf Tage in Einzelhaft gehalten, danach teilte sie sich eine Zelle mit Ghoncheh Ghavami in Trakt 2A des Evin-Gefängnisses, der unter der Kontrolle der Revolutionsgarde steht. Nachdem sie in den Hungerstreik getreten war, um gegen ihre Inhaftierung zu protestieren, wurde sie für weitere zehn Tage in Einzelhaft gehalten.

In einem Interview im Dezember 2014 sagte Atena Farghadani, dass sie während der ersten eineinhalb Monate ihrer Haft täglich neun Stunden lang verhört worden sei. Die Vernehmungsbeamten befragten sie zu ihren Treffen mit Familienangehörigen von Personen, die während der Proteste nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl im Jahr 2009 getötet worden waren. Außerdem befragte man sie zu einer Karikatur, die sie gezeichnet und auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hatte.

Wegen ihrer Kunstausstellung Parandegan-e Khak (Vögel der Erde), die den Getöteten in der Folge der umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 gewidmet ist und die von Angehörigen politischer Gefangener und Mitgliedern der Baha’i-Gemeinschaft besucht wurden, warfen ihr die Behörden außerdem vor, "sich mit anti-revolutionären Individuen und von der Norm abweichenden Sekten zu versammeln und zu konspirieren."

Atena Farghadani trat am 1. Oktober 2014 in den Hungerstreik und nahm fortan nur noch Wasser zu sich, nachdem sie herausgefunden hatte, dass die Behörden beabsichtigten, sie trotz der abgeschlossenen Voruntersuchungen in Haft zu behalten. Nach elf Tagen im Hungerstreik weigerte sie sich auch, Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Am 6. November wurde sie gegen Zahlung einer hohen Kautionssumme freigelassen. Ihre Familie durfte sie zum ersten Mal nach über zwei Monaten in Haft besuchen, zwei Tage, bevor sie aus der Haft entlassen wurde.

Am 28. Dezember 2014 veröffentlichte Atena Farghadani ein Video auf YouTube, in dem sie beschreibt, wie sie in der Haft misshandelt wurde. Sie erzählt, dass sie die Pappbecher, in denen ihr Milch zu trinken gegeben wurde, flachgedrückt und die Pappe zum Malen benutzt hatte. Nachdem die Gefängnisaufseher_innen herausgefunden hatten, dass sie die Becher zum Malen benutzt, konfiszierten sie ihre Werke und enthielten ihr weitere Pappbecher vor. So versteckte sie dann am 17. Oktober einige Pappbecher in ihrer Kleidung, die sie in den Waschräumen gefunden hatte und brachte sie in ihre Zelle. In der Videobotschaft gibt sie an, dass daraufhin Gefängnisaufseherinnen in ihre Zelle kamen und sie aufforderten, sich zu entkleiden, um eine Leibesvisitation durchführen zu können. Hierbei fluchten sie und gaben beleidigende Äußerungen von sich. Als sie die Untersuchung verweigerte, wurde sie geschlagen und trug eine Prellung am Handgelenk und Schrammen auf der Brust davon. Atena Farghadani gab an, dass die Gefängnisaufseher_innen von den Pappbechern erfahren hatten, weil in den Waschräumen und in den Toiletten Kameras installiert waren. Die Vollzugsbeamt_innen hatten den Gefangenen zuvor offenbar erklärt, dass die Kameras nicht in Betrieb seien.

Artikel 9 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat der Iran ist, sieht vor, dass niemand willkürlich festgenommen oder inhaftiert werden darf. Eine Inhaftierung wird als willkürlich angesehen, wenn einer Person die Freiheit entzogen wird, weil sie die Rechte und Freiheiten ausgeübt hat, die ihr im IPbpR garantiert werden. Eine Inhaftierung kann auch dann als willkürlich betrachtet werden, wenn dem Gefangenen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, einschließlich des Rechts auf einen Rechtsbeistand, vorenthalten wird, wenn er nicht unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt wird, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung nicht prüfen lassen kann und wenn ihm keine angemessene Zeit und Örtlichkeit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zur Verfügung gestellt wird. Der Gefangene ist aus der Untersuchungshaft zu entlassen und ihm steht Schadensersatz zu, wenn er unrechtmäßig in Haft gehalten wird.

Die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen sehen vor, dass Gefangene zusammen mit anderen Gefangenen untergebracht werden sollen, "die sorgfältig ausgewählt wurden und die geeignet sind, unter diesen Bedingungen miteinander zu leben."