erniedrigende Behandlung

Gesetzentwürfe bedrohen die Rechte iranischer Frauen und Mädchen und verstärken bestehende diskriminierende Praktiken

Gesetzentwürfe bedrohen die Rechte iranischer Frauen und Mädchen und verstärken bestehende diskriminierende Praktiken

Die iranische Malerin und gewaltlose politische Gefangene Atena Farghadani hat Rechtsmittel gegen ihre Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten eingelegt. Für die Dauer des Berufungsverfahrens befindet sie sich weiterhin im Gefängnis. Die Behörden haben bestätigt, sie Jungfräulichkeits- und Schwangerschaftstests unterzogen zu haben.

Appell an

(bitte senden Sie Ihre Appelle über die Botschaft)
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67,14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535 - E-Mail: info@iranbotschaft.de

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
über
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Heben Sie den Schuldspruch und das Strafmaß gegen Atena Farghadani auf, da sie nur auf der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit basieren, und lassen Sie sie umgehend frei.

  • Leiten Sie bitte dringend eine Untersuchung zu den Jungfräulichkeitstests ein, denen Atena Farghadani unterzogen wurde. Solche Untersuchungen verstoßen gegen das völkerrechtliche Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, das u. a. in Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) festgeschrieben ist, dessen Vertragsstaat der Iran ist.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung, unter das auch künstlerische Aktivitäten fallen, in Artikel 19 des IPbpR festgeschrieben ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities to quash Atena Farghadani’s conviction and sentence as they arise from the peaceful exercise of her rights to freedom of expression and association and to release her immediately.

  • Urging them to investigate her subjection to forced virginity tests which violate the absolute prohibition of torture, and cruel, inhuman and degrading treatment under international law, including Article 7 of the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR), to which Iran is a state party.

  • Reminding them that Article 19 of the ICCPR protects the right to freedom of expression, which includes artistic activities.

Sachlage

Atena Farghadani befindet sich nach wie vor im Teheraner Evin-Gefängnis in Haft, da die Behörden eine Freilassung gegen Kaution für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens abgelehnt haben. Aus dem Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Menschenrechtslage im Iran vom März 2016 geht hervor, dass die iranischen Behörden bestätigt haben, Atena Farghadani "Jungfräulichkeitstests" unterzogen zu haben. Sie gaben an, dass die "Gefängnisbehörden Tests vorgenommen haben, um auf Vorwürfe wegen sexueller Gewalt gegen [Atena Farghadani] zu reagieren, die auf einigen Internetseiten erhoben wurden". Aus einer von Atena Farghadani verfassten Notiz, die im Oktober 2015 aus dem Gefängnis geschmuggelt wurde, ging hervor, dass die Justizbehörden sie offenbar am 12. August 2015 in eine Klinik außerhalb des Gefängnisses gebracht und sie dort gegen ihren Willen Jungfräulichkeits- und Schwangerschaftstests unterzogen hatten. Sogenannte Jungfräulichkeitstests sind äußerst diskriminierend, verletzen die Rechte auf Würde und körperliche und geistige Unversehrtheit und verstoßen gegen völkerrechtliche Bestimmungen zum Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.
Am 1. Juni 2015 war Atena Farghadani zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Urteil war Resultat eines unfairen Gerichtsverfahrens vor dem Teheraner Revolutionsgericht, das nicht einmal einen halben Tag dauerte. Sie wurde der folgenden Anklagepunkte für schuldig befunden: "Beteiligung an Versammlungen und Verschwörungen gegen die nationale Sicherheit", "Beleidigung von Parlamentsabgeordneten durch Zeichnungen", "Verbreitung von Propaganda gegen das System", "Beleidigung des Präsidenten" und "Beleidigung des Religionsführers". Die Vorwürfe beziehen sich auf ihre friedlichen Aktivitäten, unter anderem auf ihre Bekanntschaft mit den Familien von politischen Gefangenen, ihre regierungskritischen Einträge auf Facebook und ihre Kunst. Das Rechtsmittelverfahren läuft noch.

Im Juni 2015 wurden Atena Farghadani und ihr Anwalt Mohammad Moghimi wegen "unehelicher sexueller Beziehungen, die nicht außerehelichem Geschlechtsverkehr gleichkommen" angeklagt. Grund für die Anklage war, dass sie sich im Gefängnis bei einem Treffen die Hand gegeben hatten. Am 19. Oktober 2015 sprach ein Strafgericht in Teheran beide von dieser Anklage frei. Im Gerichtsurteil hieß es, dass der Handschlag zwar "aus religiösen Gründen verboten" (haram) gewesen sei, er jedoch in diesem Fall nicht als Straftat betrachtet werden könne, da er nicht "mit dem Vorsatz der sexuellen Befriedigung" getätigt worden war, was unter dem islamischen Strafgesetzbuch eine Voraussetzung für den Straftatbestand wäre.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Sollte das von Atena Farghadani eingelegte Rechtsmittel abgewiesen werden, drohen ihr für die schwerste Anklage, nämlich "Beteiligung an Versammlungen und Verschwörungen gegen die nationale Sicherheit", siebeneinhalb Jahre Haft. Gemäß den neuen Richtlinien zum Strafgesetzbuch von 2013 haben Personen, die aufgrund mehrfacher Anklagen verurteilt werden, die Haftstrafe zu verbüßen, die für die schwerste Anklage verhängt werden kann.

Atena Farghadani wurde das erste Mal am 23. August 2014 in ihrem Haus in Teheran festgenommen, nachdem sie von einem Krankenhausbesuch zurückkam, den sie wegen einer Handverletzung gemacht hatte. Danach hielt man sie fast zwei Monate lang im Trakt 2A des Evin-Gefängnisses fest, der unter der Kontrolle der Revolutionsgarde steht. Während ihrer Inhaftierung befand sie sich 15 Tage in Einzelhaft und hatte keinen Zugang zu ihrer Familie oder einem Rechtsbeistand. Am 6. November 2014 wurde sie gegen Kaution freigelassen. In einem Interview im Dezember 2014 sagte sie, dass sie während der ersten eineinhalb Monate ihrer Haft täglich neun Stunden lang verhört worden sei. Ihre in diesen langen Verhören gemachten Aussagen wurden vor Gericht als Beweise verwendet.

Am 10. Januar 2015 wurde Atena Farghadani erneut inhaftiert. Ihre Festnahme erfolgte nach der Vorladung eines Revolutionsgerichts, möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme für ein Video, das sie nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht und in dem sie erklärt hatte, wie Gefängnisaufseherinnen sie geschlagen und erniedrigenden Leibesvisitationen unterzogen sowie anderen Misshandlungen ausgesetzt hatten. Ihre Eltern gaben in Interviews an, dass Atena Farghadani vor ihrer Verlegung ins Gharchak-Gefängnis noch im Gerichtssaal geschlagen wurde. Im Gharchak-Gefängnis in der Stadt Varamin gibt es keinen Trakt für politische Gefangene und die Haftbedingungen sind äußerst schlecht.

Atena Farghadani trat am 9. Februar 2015 in den Hungerstreik, um gegen die Fortdauer ihrer Haft im Gharchak-Gefängnis zu protestieren. Berichten zufolge erlitt Atena Farghadani am 25. Februar als Folge ihres Hungerstreiks einen Herzinfarkt und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Am 26. Februar wurde Atena Farghadani in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses gebracht und beendete ihren Hungerstreik. Am 3. März wurde sie von dem Krankenhaus in den Trakt 2A des Evin-Gefängnisses verlegt. Dort wurde sie weitere elf Wochen in Einzelhaft festgehalten. Seit der Verkündung ihres Urteils am 1. Juni 2015 befindet sich Atena Farghadani nun im allgemeinen Trakt des Evin-Gefängnisses, in dem weibliche politische Gefangene festgehalten werden.

Am 28. Dezember 2014 veröffentlichte Atena Farghadani ein Video auf YouTube, in dem sie beschreibt, wie sie in der Haft misshandelt wurde. Sie erzählt, dass sie die Pappbecher, in denen ihr Milch zu trinken gegeben wurde, flachgedrückt und die Pappe zum Malen benutzt hatte. Nachdem die Gefängnisaufseher_innen herausgefunden hatten, dass sie die Becher zum Malen benutzt, konfiszierten sie ihre Werke und enthielten ihr weitere Pappbecher vor. So versteckte sie dann am 17. Oktober einige Pappbecher in ihrer Kleidung, die sie in den Waschräumen gefunden hatte und brachte sie in ihre Zelle. In der Videobotschaft gibt sie an, dass daraufhin Gefängnisaufseherinnen in ihre Zelle kamen und sie aufforderten, sich zu entkleiden, um eine Leibesvisitation durchführen zu können. Hierbei fluchten sie und gaben beleidigende Äußerungen von sich. Als sie die Untersuchung verweigerte, wurde sie geschlagen und trug eine Prellung am Handgelenk und Schrammen auf der Brust davon. Atena Farghadani gab an, dass die Gefängnisaufseher_innen von den Pappbechern erfahren hatten, weil in den Waschräumen und in den Toiletten Kameras installiert waren. Die Vollzugsbeamt_innen hatten den Gefangenen zuvor offenbar erklärt, dass die Kameras nicht in Betrieb seien.

Im islamischen Strafgesetzbuch des Iran, das im Mai 2013 verabschiedet wurde, sind vage formulierte "Straftatbestände" enthalten wie z. B. "Verbreitung von Propaganda gegen das System", "Schüren öffentlicher Unruhe", "Beleidigung von islamischen Heiligkeiten" und "Mitgliedschaft in einer illegalen Gruppierung". Diese unklar definierten Bestimmungen werden regelmäßig dazu genutzt, um die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit einzuschränken. Mit derartigen Gesetzen und Praktiken verletzt der Iran seine Pflichten unter den Artikeln 19, 21, und 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, in denen die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert werden.

Erzwungene Jungfräulichkeitstests in Haft sind ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht. Sie verletzen die Rechte von Frauen und Mädchen auf körperliche Unversehrtheit, Würde und Privatsphäre sowie das Recht, keiner Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden. Diese Tests sind in ihrer Zielsetzung und praktischen Umsetzung diskriminierend und unter keinen Umständen gerechtfertigt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Gesundheitsbehörden weltweit dazu aufgerufen, sogenannte Jungfräulichkeitstests umgehend und ausnahmslos abzuschaffen und allen Gesundheitsdienstleister_innen diese diskriminierende und erniedrigende Praxis zu verbieten.